Unsere Anträge haben wir zum Wohl der Justiz und zum Ausbau der Justiz gestellt. Sie sind abgelehnt worden, obwohl deren Annahme bitter notwendig wäre. Von daher können wir dem jetzt vorgelegten Haushalt nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir es drehen und wenden − wir haben es mit einem Mangelhaushalt zu tun, allen unausweichlichen Erhöhungen zum Trotz. Ich denke, Sie haben von unserer Seite auch keine andere Einschätzung erwartet. Trotzdem möchte ich sie begründen.
Es ist schon interessant zu sehen, dass in der CSU das Interesse an der Justizausstattung plötzlich wieder gewachsen zu sein scheint. Selbstverständlich bringen wir das in keiner Weise mit dem Wahljahr in Zusammenhang und möchten außerdem darauf hinweisen, dass der Mangel nicht erst in dieser Legislaturperiode entstanden ist, sondern dass er das Ergebnis jahrzehntelanger Ignoranz ist.
Sanierungsstau an alten Gebäuden, vor allem, was die energetische Sanierung angeht, und neue Aufgaben fordern das Justizministerium. Das ist uns sehr wohl bewusst. Wenn wir uns die Erhöhungen ansehen, stellen wir fest, sie betreffen allerdings genau die neuen Herausforderungen, viele Sanierungen, aber auch Versprechungen, die eingelöst werden müssen, sodass sich, vor allem wenn es um Stellenbesetzungen in Neubauten oder in neuen Abteilungen im Strafvollzug geht, zwar an der Grundausstattung etwas verändert, aber nicht in dem Umfang, wie wir uns das vorstellen und wünschen würden.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Justizbeamte, Richterinnen und Richter und Staatsanwaltschaften könnten in einem gemeinsamen Chor auftreten; denn sie könnten alle zusammen das gleiche Lied singen. Natürlich wird bei den Aufstockungen zuvörderst an die eigene Klientel − so nenne ich es jetzt despektierlich − gedacht. Man denkt im Wahljahr an die Beamtenschaft. Aber man bringt es wieder einmal nicht fertig, die Wiederbesetzungssperre aufzuheben, die die Stellenbesetzungen konterkariert.
Diese hat vor allem dort, wo es um soziale Hilfen geht, etwa bei der Betreuung von Strafgefangenen und dort, wo ein Leben ohne Straffälligkeit ermöglicht werden soll, schwere negative Folgen. Deshalb noch
Wie sagte es der neue Opferschutzbeauftragte in einem "Zeit"-Interview so schön? Gewaltprävention ist Opferschutz. Das ist vollkommen richtig, und ich glaube auch nicht, dass es hier im Hause eine Fraktion gibt, die das nicht so sieht. Aber es gehört auch wirklich alles dazu, um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, in dem viele Strafgefangene zirkulieren.
Deshalb haben wir in unseren Haushaltsanträgen dieses Mal den Schwerpunkt auf die soziale Begleitung in und nach dem Strafvollzug gelegt. Die Wartezeiten für eine Therapie sind selbst für Therapiewillige viel zu lange. Es dauert zu lange, einen Therapieplatz in einer akuten Situation zu bekommen. Abbrecher erhalten kaum eine zweite Chance, und wer sich nicht sofort für eine Therapie entscheidet, wird es schwer haben, später ein Angebot wahrnehmen zu können. Sehr schnell erhalten diese Strafgefangenen das Etikett "nicht therapierbar".
Wir wissen selbst als Laien, dass der Weg bis zur Einsicht eines Straftäters, dass er sich auch Änderungen in seinem Leben öffnen soll, oft sehr lang und steinig ist. Deshalb sollten wir dafür sorgen, dass die Konzentration nicht nur auf diejenigen erfolgt, die sehr schnell ihre Bereitschaft erklären. Gerade die schwierigen Straftäter, auch Straftäterinnen, benötigen unser Augenmerk, weil sie als Wiederholungstäter die meisten Probleme verursachen. Sie produzieren neue Opfer, neue Schäden, neue Kosten. Ich bin überzeugt davon, dass eine größere Investition in die Resozialisierung und Begleitung sehr viel zielführender wäre.
Wir unterstützen deshalb auch das Präventionsprojekt in Regensburg in vollem Umfang. Wir würden uns wünschen − und dafür dürften Sie ruhig Mittel einstellen -, dass dieses Projekt noch sehr viel bekannter gemacht wird. Ich glaube, dass es gar nicht die Bekanntheit hat, die es haben sollte.
Wir reiten gern auf dem Thema Übergangsmanagement herum, das noch nicht funktioniert. Es gab eine Arbeitsgruppe, aber ich halte es nicht für ausreichend, was an Ergebnissen dabei herauskam, weil sie nicht umgesetzt werden. Wir müssen das Übergangsmanagement in ein straffreies Leben verstärken helfen, und wir müssen dazu beitragen, auch wenn das nicht zuvorderst Aufgabe des Strafvollzuges ist - auch die Wohlfahrtsverbände bieten dafür Möglichkeiten an -, die Familien zusammenzuhalten. Gerade das ist ein
Was wir nicht ganz so positiv sehen, ist die Stiftung Opferhilfe. Wir meinen, dass es bereits Einrichtungen gibt, wie zum Beispiel die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft, den Weißen Ring und andere, die sich um Opfer kümmern. Ich meine, man macht sich hier nur unnötig Konkurrenz.
Nicht für alles in der Justiz benötigen wir mehr Personal. Strukturverbesserungen und Qualitätsmanagement wirken auch oft schon Wunder. Gleichwohl müssen eine solide Personalausstattung und Finanzwirtschaft Grundlage sein.
Wir brauchen für Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen, die über Straftäter mit Fußfesseln die Kontrolle als zusätzliche Aufgabe überwiesen bekommen haben, ebenso zusätzliche Unterstützung wie in der Bewährungshilfe. Bei Richterinnen und Richtern, bei Staatsanwaltschaften, deren Versorgung gekürzt wurde und deren Besoldung im Vergleich mit der freien Wirtschaft eher schwach ausfällt, brauchen wir ebenfalls Unterstützung. Wir brauchen sie bei den Strafvollzugsbeamtinnen und -beamten, aber auch − und da ist eben das Sozialministerium gefordert − bei den Wohlfahrtsverbänden.
Ich habe leider nur sechs Minuten Zeit und kann deswegen keine längeren Ausführungen machen, was sicher auf der rechten Seite des Hohen Hauses Wohlgefallen findet.
Bevor ich Herrn Dr. Fischer das Wort erteile, darf ich bekannt geben, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt hat.
Herr Präsident, Frau Staatsministerin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen im Freistaat Bayern haben Vertrauen in unsere Justiz, und sie haben es zu Recht. Sie haben Vertrauen, das auf engagierten Richtern, Staatsanwälten oder Rechtspflegern beruht, auf engagierten und motivierten Mitarbeitern der Geschäftsstellen oder auf Justizwachtmeistern. Nicht nur bei der Umfrage, zu welchen Berufsgruppen man Vertrauen hat, sondern speziell bei einer Umfrage zur bayerisch
en Justiz zeigte sich: 70 % der bayerischen Bürger sind mit der bayerischen Justiz zufrieden, 8 % sogar sehr zufrieden. Das belegt mehr als deutlich: Die Justiz ist hervorragend aufgestellt. Deshalb möchte ich an dieser Stelle zunächst all denen danken, die im Justizbereich tätig sind, ihr Engagement würdigen und ihnen meine Anerkennung aussprechen.
Kolleginnen und Kollegen, Zufriedenheit und auch Rechtssicherheit auf hohem Niveau gibt es auf Dauer nicht zum Spartarif. Ein Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn er eine vernünftige Ausstattung der Justiz vorhält. Das gilt in sachlicher Hinsicht und erst recht personell. Natürlich ist die Arbeitsbelastung hoch, und das schon seit vielen Jahren. Das bestreitet auch niemand.
Entscheidend ist aber doch, wie sich die Lage in den vergangenen vier Jahren verändert hat. Bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen hat sich meine Fraktion für eine bessere Personalausstattung eingesetzt und zusammen mit dem Koalitionspartner 400 neue Stellen bei der Justiz festgeschrieben. Wir sind stolz darauf, dass wir Hand in Hand mit der Staatsministerin der Justiz dieses Ziel nicht nur erreichen, sondern am Ende übertreffen werden. 460 Stellen werden es am Ende sein. Wir haben mehr geschafft, als wir uns vorgenommen hatten. 226 Stellen enthält allein der Einzelplan 04, den wir heute erörtern: 80 neue Stellen für neue Richter und Staatsanwälte, 48 neue Stellen für Rechtspfleger, 38 Stellen für Bewährungshelfer, 50 Stellen für den allgemeinen Justizvollzugsdienst und zehn Betriebsmediziner sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Auch wenn das nicht mit einem Schlag alle Probleme löst, zeigt es doch sehr deutlich, dass wir nicht nur auf einem guten, sondern auf einem sehr guten Weg sind.
Wenn ich die Anmerkungen der Opposition betrachte, dann habe ich den Eindruck, dass sie mit Ihren Ausführungen entweder nicht in der Gegenwart oder nicht in Bayern waren.
Wenn das Einzige ist, was Sie zu sagen haben, dass Sie Versäumnisse der Vergangenheit beklagen, dann ist das ein hervorragendes Kompliment für den Doppelhaushalt, den wir jetzt diskutieren.
Anstatt zu sagen, lange Zeit sei der Justizhaushalt Stiefkind dieser Staatsregierung gewesen, sollten Sie
sich freuen, dass es in diesem Haushalt überhaupt keine Stiefkinder gibt, schon gar nicht bei der Justiz. Sie waren mit Ihren Ausführungen vielleicht in der Gegenwart, aber nicht in Bayern, sondern in sozialdemokratisch regierten Ländern, wenn Sie lange Laufzeiten bei den Gerichten beklagt haben. Die Laufzeiten sind vielleicht in anderen Ländern tatsächlich lang. In Bayern − auch das zeigen die Statistiken − beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Zivilprozesses 5,9 Monate im Gegensatz zu 7,1 Monaten im deutschen Durchschnitt. Bei den Landgerichten liegt Bayern im Bundesvergleich bei den Strafsachen mit einer durchschnittlichen Dauer von 2,7 Monaten und von 5,5 Monaten an den Landgerichten ebenfalls weit vorne.
Wir stützen aber nicht nur die rechtsprechende Gewalt an sich, die Justiz, wir stützen auch den Justizvollzug, indem wir 60 neue Stellen schaffen, um die Sicherheit in den Gefängnissen zu erhöhen. Kolleginnen und Kollegen, der Tod eines jungen Staatsanwalts hat uns alle tief erschüttert. Es war und ist wichtig, die Sicherheit in Gerichtsgebäuden zu verbessern. Die Menschen, die Recht suchen, müssen genauso sicher sein wie die, die Recht sprechen oder die die Voraussetzungen dafür schaffen. Ich bin stolz, dass wir als Fraktion frühzeitig darauf gedrängt haben, dass die 70 neuen Stellen für Justizwachtmeister, die dringend nötig sind, nicht auf die 400 Stellen angerechnet werden, sondern zusätzlich kommen; denn eine Verbesserung der Sicherheit darf nicht auf Kosten der Leistungsfähigkeit der Justiz gehen.
Der Einzelplan 04 setzt einen weiteren entscheidenden Schwerpunkt auch bei den technischen Verbesserungen der Sicherheit: 35 Millionen Euro für bauliche und technische Maßnahmen und für privates Kontrollpersonal. Zum Thema privates Kontrollpersonal möchte ich auch klar Stellung beziehen. Privates Kontrollpersonal ist die zweitbeste Lösung. Sicherheit ist und bleibt in erster Linie eine hoheitliche Aufgabe.
Aber wir müssen auch flexibel reagieren können, und das ermöglichen uns private Sicherheitskräfte. Deswegen ist es wichtig, dass sich diese beiden Komponenten ergänzen.
Ein Bereich, der mich besonders freut, weil er auf eine Initiative der FDP-Fraktion in den Haushaltsberatungen zurückgeht, ist die Stärkung des E-Justice-Programms. Das E-Justice-Programm führt dazu, dass Bürger, Unternehmen, aber auch Rechtsanwälte und Notare Daten und Dokumente schnell, einfach und kostengünstig in elektronischer Form an die Justiz senden können. Büroöffnungszeiten spielen keine
Rolle mehr. Postlauf- und Geschäftszeiten fallen weg. Anträge können rechtsverbindlich eingereicht werden. Die Bearbeitungszeiten werden beschleunigt, und der Aktenumlauf wird reduziert. All das ist, weil es oft den Weg zum Gericht spart, gerade für den ländlichen Raum ein entscheidender Vorteil. Zusammenfassend: Das ist eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts Bayern, eine Steigerung der Qualität, eine Steigerung der Geschwindigkeit, eine Steigerung der Bürgerfreundlichkeit und eine Steigerung der Effizienz. Auch damit gehen wir einen beispielhaften Weg in Bayern.
Kolleginnen und Kollegen, ich möchte abschließend noch ein paar Worte zum Verbraucherschutz sagen. Die Verbraucherzentrale Bayern und der Verbraucherservice Bayern leisten hervorragende Arbeit. Zusammen unterhalten sie ein flächendeckendes Netz von 31 Beratungsstellen. Auch hier sind Dank und Anerkennung angebracht; denn diese Stellen garantieren eine unabhängige Verbraucherberatung, damit mündige Verbraucher die Möglichkeit haben, sich zu informieren und von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Neben einer etablierten Verbraucherforschung und Verbraucherbildung bilden sie die tragenden Säulen einer modernen Verbraucherpolitik, die wir im Freistaat leisten. Ich freue mich deshalb besonders, dass die Unterstützung in diesem Bereich in beiden Haushaltsjahren um insgesamt 600.000 Euro erhöht werden kann.
Kolleginnen und Kollegen, Bayern ist stark beim Verbraucherschutz, und Bayern ist stark bei der Justiz. Wir sparen nicht an der Justiz. Wir investieren in den Rechtsstaat. Damit das so bleibt, bitte ich Sie um Zustimmung zum Einzelplan 04.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Haushaltsvolumen von zwei Milliarden Euro für Justiz und Verbraucherschutz bedeutet eine Steigerung um 5,7 %. Das heißt für uns mehr Personal in allen Bereichen; das heißt für uns mehr Stellenhebungen in allen Bereichen; das heißt für uns mehr Sicherheit in Gerichtsgebäuden, mehr Service und schnellere Abwicklung für die Bürgerinnen und Bürger; das heißt aber auch mehr Rechtssicherheit und mehr Planungssicherheit für Unternehmen in Bayern und damit ein wichtiger Beitrag für den Wirtschaftsstandort; das heißt für uns auch mehr Spielräume für die Verbraucherschutzorganisationen, die mit dem jetzigen Volumen in der Lage sein werden, selbst einen Prozess
kostenfonds zu schaffen, um bei Verstößen wirksam Abmahnungen vornehmen zu können, um die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam bzw. noch wirksamer vertreten zu können. Wir halten das für eine tolle Leistung, und zwar ganz bewusst angesichts der Summe, die jeder Steuerzahler pro Jahr für die hervorragenden Leistungen der Justiz und der Verbraucherschutzorganisationen ausgibt.