Meine Damen und Herren, da das Grundrecht der Berufsfreiheit durch dieses Gesetz angegriffen ist und die Vorrangstellung der freiwilligen Hilfsorganisationen angeprangert wurde, musste der Artikel 13 mit dem Gleichrang der öffentlichen Anbieter und der gewerblichen Anbieter explizit geändert werden.
Die festgelegten Kriterien sind ganz entscheidend. Da ist zum einen das Auswahlverfahren, das die Rettungszweckverbände anwenden müssen, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Zum anderen werden an die Durchführenden bestimmte Anforderungen gestellt. Sie müssen fachkundig sein, sie müssen zuverlässig sein und sie müssen leistungsfähig sein, alles Voraussetzungen, die wir nur unterstreichen können. Noch ein Kriterium muss erfüllt werden: Es muss eine bestimmte Qualität erreicht werden, das heißt, die Privatanbieter müssen wie alle anderen in der Lage sein, durch zusätzliches Leistungspotenzial auch große Schäden zu bewältigen. Das sind die Voraussetzungen für die Durchführenden. Wir teilen diese Vorgaben, die jetzt im Gesetzentwurf geregelt werden sollen.
Meine Damen und Herren, es wird allerdings in Beantwortung vieler noch offener Fragen durchaus unter Umständen bestimmter Vollzugsbekanntmachungen oder ähnlicher Vorgaben bedürfen. Ich hoffe, wir werden das im Rahmen der Diskussion in den Ausschüssen klären können; es müssen Ausführungsbestimmungen erlassen werden, mit denen man diese Fragen klärt. Grundsätzlich stehen wir dem Gesetzentwurf positiv gegenüber. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss.
Danke, Herr Hanisch. Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Kollegin Tausendfreund das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine flächendeckende effektive und wirtschaftliche Versorgung im Rettungsdienst kann nach Auffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes auch mit stärkerer Beteiligung privater Unternehmen sichergestellt werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat objektive Zugangsschranken nicht für erforderlich gehalten, um dieses Ziel zu erreichen.
Im Gesetzgebungsverfahren in der letzten Legislaturperiode hatten wir GRÜNE bereits vor diesen Beschränkungen für private Rettungsunternehmen gewarnt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 24. Mai dieses Jahres die damals beschlossene Vorrangstellung der Hilfsorganisationen sogar gleich für nichtig erklärt und damit das Grundrecht auf Berufsfreiheit hochgehalten.
Mit dieser Situation müssen wir jetzt umgehen, bei aller Unterstützung für die Hilfsorganisationen und der Anerkennung dieses Hohen Hauses für ihre Arbeit, die von allen Fraktionen sehr hochgehalten wird. Der nun geplanten Neuregelung stehen wir aufgrund der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs allerdings skeptisch gegenüber; denn von gleichrangiger Beteiligung Dritter an dem Auswahlverfahren kann nicht die Rede sein, auch wenn die Hürden als subjektive Berufszulassungsvoraussetzungen ausgestaltet worden sind. Die Eignungskriterien sind eng gefasst. Das Erfordernis des Leistungspotenzials für Großschadensereignisse wird für kleinere private Rettungsdienste nicht zu erreichen sein. Damit ist schlicht und ergreifend de facto ein Ausschlusskriterium vorhanden, das unseres Erachtens nicht erforderlich ist.
Auch die Regelungen zur Durchführung des Auswahlverfahrens sind sehr unbestimmt abgefasst. Vielleicht kann man das mit Ausführungsbestimmungen regeln. In Artikel 13 Absatz 3 soll es beispielsweise heißen:
"Das Auswahlverfahren ist transparent durchzuführen und insbesondere rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt zu machen." Das klingt sehr schön: transparent und rechtzeitig und geeignet. Wunderbar! Juristisch aber ist das völlig unkonkret. Jeder kann sich alles darunter vorstellen, wie dieses Auswahlverfahren durchzuführen ist. Ich meine, da sind die Probleme in der Praxis durchaus schon heute absehbar.
Die Folge des Gesetzes wird sein, dass neue Zulassungen kaum denkbar sind. Wahrscheinlich reduziert sich die Beteiligung privater Rettungsdienste auf den bisherigen Stand. Bestandsschutz ist zwar vorgesehen, ob aber diese Neuregelungen der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gerecht werden, ist eher zu bezweifeln. Ich sehe die Gefahr, dass auch dieses Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof nicht hält. Das alles werden wir im Übrigen in den Ausschussberatungen besprechen. Ich wollte auf diese Gefahr einfach nur hingewiesen haben. Wenn die Ausschlusskriterien für die privaten Rettungsdienste zu eng gezogen sind, was meines Erachtens mit diesem Entwurf der Fall ist, machen wir vielleicht wieder eine Bauchlandung, und das muss nicht unbedingt sein.
Danke, Frau Kollegin Tausendfreund. Für die FDP bitte ich Herrn Dr. Fischer ans Mikrofon. Bitte schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Rettungsdienst in Bayern leistet hervorragende Arbeit. Das gilt, gleich ob Hauptamtliche oder Ehrenamtliche tätig sind, gleich ob öffentliche oder private Organisationen tätig sind. Ich möchte daher zunächst allen, die im Rettungsdienst tätig sind, meinen tief empfundenen Dank und meine Anerkennung aussprechen.
Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 24. Mai 2012 hat nun einige Änderungen erzwungen. Die Vorrangstellung der Hilfsorganisationen ist als gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstoßend und nichtig angesehen worden.
Anders als Sie, Herr Kollege Pfaffmann, halte ich dieses Urteil nicht für schwierig, wie Sie das sagen. Ich halte es deswegen nicht für schwierig, weil ich einerseits die richterliche Unabhängigkeit respektiere und weil es andererseits objektiv richtig und folgerichtig ist. Für die Öffentlichen und Privaten müssen gleiche Bedingungen gelten. Das, meine ich, sollten wir zur Kenntnis nehmen und so akzeptieren. Allerdings heißt "gleiche Bedingungen" auch, dass es nicht sein kann,
dass sich eine Organisation, gleich welche, die besten und lukrativsten Teile heraussuchen kann und den Rest den anderen überlässt. Deswegen muss man einen fairen Ausgleich finden.
Meiner Meinung nach erfüllt der Gesetzentwurf, den die Staatsregierung vorlegt, genau diese Bedingung, indem man eben verlangt, dass gewisse Mindestanforderungen erfüllt werden, und nicht mehr daran anknüpft, ob die Organisationsform privat oder öffentlich ist.
Ich begrüße auch ausdrücklich, dass es im Gesetzentwurf keine Bedürfnisprüfung für die Wiedererteilung von Krankentransportkonzessionen gibt. Diese Regelung hätte die bayerische Wirtschaft unangemessen benachteiligt. Ich bin froh, dass diese Bestimmung nicht enthalten ist.
Besonders betonen möchte ich noch den Aspekt, den Kollegin Schorer zu Recht angesprochen hat. Ich meine die Helfergleichstellung. Wenn wir in ganz erheblichem Umfang auf den Einsatz von ehrenamtlich Tätigen im Rettungsdienst bauen, müssen wir auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass bei der Freistellung von der Arbeit die gleichen Bedingungen gelten wie bei den Feuerwehren. Diese Initiative ist dringend notwendig, und sie wird von der FDP-Fraktion in vollem Umfange mitgetragen. Im Übrigen freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Wir sind in der Ersten Lesung. Es wird sicherlich noch die eine oder andere Ergänzung geben.
Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlagen wir vor, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? − Danke. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Drs. 16/14916) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich bitte Herrn Staatsminister Herrmann ans Redepult.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Artikel 106 der Bayerischen Verfassung hat jeder Bewohner Bayerns Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Auch wenn es sich bei dieser Norm lediglich, wie die Verfassungsjuristen so schön sagen, um einen Programmsatz handelt, denke ich, müssen wir diesen Auftrag jedenfalls sehr ernst nehmen. Wir unternehmen deshalb seitens der Staatsregierung alles, um der derzeit zu beobachtenden Verteuerung und Verknappung preisgünstigen Wohnraums entgegenzuwirken. Dazu gehört die Förderung des Wohnungsneubaus mit über 200 Millionen Euro im Jahr, dazu gehört aber auch das Eintreten für Rahmenbedingungen, die den Bau weiterer Wohnungen nicht erschweren; denn eines ist klar: In erster Linie brauchen wir mehr Wohnungsneubau in unserem Land.
Wichtig ist aber auch die Erhaltung des vorhandenen Wohnungsbestands. Auch hier werden wir in vielfältiger Weise tätig. Als Beispiele nenne ich nur das dieses Jahr verbesserte Bayerische Modernisierungsprogramm oder die ebenfalls in diesem Jahr neu geregelte Wohngebieteverordnung, in deren Geltungsbereich die Kündigungssperrfrist des § 577 a BGB auf zehn Jahre erhöht wird.
Ein weiteres wichtiges Instrument in diesem Zusammenhang ist in der Tat das Zweckentfremdungsrecht. Wir haben bereits 2008 die im Zuge der Föderalismusreform I neu gewonnene Zuständigkeit − früher war sie beim Bund − genutzt und mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum eine kommunalfreundliche Regelung in Bayern geschaffen.
Dieses Gesetz hat sich bewährt. So konnten allein in der Landeshauptstadt München vom 1. Januar 2009 bis 30. September dieses Jahres insgesamt 628 Zweckentfremdungen beendet und damit immerhin circa 47.000 Quadratmeter Wohnfläche wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Bislang ist das Gesetz bis zum 30. Juni nächsten Jahres befristet. Deshalb lege ich Ihnen heute den Entwurf für eine Verlängerung dieses Gesetzes vor. Gleichzeitig haben wir mit der Aufnahme auch der hotelähnlichen Nutzung in den Tatbestandskatalog konkrete Hinweise aus der kommunalen Praxis berücksichtigt.
Uns ist bewusst, dass das Zweckentfremdungsrecht eine Beschränkung des Eigentumsrechts darstellt. Aus diesem Grunde und im Hinblick auf die inhaltlichen Veränderungen haben wir das Gesetz erneut befristet. Das ändert nichts daran, dass den Kommunen damit auch künftig ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung steht, um Wohnraum zu erhalten und
zu sichern. Ich habe auf der Wohnungsbaukonferenz, zu der ich hier in München am 5. Juli eingeladen hatte, angekündigt, dass das bisherige Gesetz meines Erachtens verlängert werden sollte.
Die Staatsregierung setzt mit dem Ihnen nun vorliegenden Gesetzentwurf diese Ankündigung um. Ich bitte Sie herzlich um eine wohlwollende und letztendlich positive Behandlung dieses Gesetzentwurfs.
Danke, Herr Staatsminister. − Wir eröffnen die Aussprache mit fünf Minuten pro Fraktion. Zuerst hat das Wort Herr Wörner von der SPD. Bitte.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, zunächst einmal vielen Dank für das Lob, dass die Münchner Stadtverwaltung so aufmerksam mit diesem Gesetz umgeht. Es ist nämlich wirklich so. Herr Minister, wir werden natürlich der Verlängerung mit Freude zustimmen, gerade in München, aber ich sage Ihnen: Der Gesetzentwurf reicht nicht aus. Wir werden deshalb an einigen Stellen versuchen, ins Benehmen mit Ihnen zu kommen, um weitere Änderungen hinzuzufügen, die ich im Einzelnen jetzt nicht zu beschreiben brauche. Das muss man dann im Verfahren machen.
Ich glaube schon, dass es notwendig ist angesichts der Wohnungsnot − das Gesetz hilft ja, Not zu lindern − und der Preissteigerung in München, was den preiswerten Wohnraum angeht, für Verbesserungen Sorge zu tragen. Ich bin mir aber noch nicht ganz sicher, ob der von Ihnen gefundene Formulierungsvorschlag so zielführend wie erhofft ist. Sie sagen nämlich "nicht nur vorübergehende Hotelnutzung". Das ist ein dehnbarer Begriff, so ein Weichmacher, bei dem man schon Schwierigkeiten zu erwarten hat. Ich befürchte, dass man da erst wieder Gerichte bemühen muss, um zu klären, was denn "nicht nur vorübergehend" heißt. Das ist wahrscheinlich wieder eine Auslegungssache; wir halten die Formulierung für etwas schwierig.
Wir meinen auch, dass wir noch über den gleichwertigen Ersatz reden müssen. Heute ist es doch möglich, dass sich jemand aus der Zweckentfremdung herauskaufen kann. Wir meinen, das ist nicht der richtige Weg. Wenn jemand Wohnraum zweckentfremdet und man das aus möglicherweise gutem Grund befürwortet, dann sollte er zumindest gleichwertigen Wohnraum in der näheren Umgebung schaffen müssen, um sicherzustellen, dass dieser nicht verloren geht.
Das Gleiche gilt auch, was den Preis angeht. Man darf nicht nur die Quadratmeter ansehen, sondern muss auch auf den Preis schauen. Denn was nützt
es, wenn wir zustimmen, dass jemand woanders eine Wohnung baut, der dann aber 14 oder 15 Euro pro Quadratmeter verlangt? Vorher hat er eine Wohnung vermietet und wandelt sie um für fünf Euro mehr pro Quadratmeter. Dies kann nicht der richtige Weg sein, denn dann wären das Ziel des Gesetzes und das Anliegen, das wir haben, verfehlt.
Aber, Herr Minister, nachdem Sie zum Auftakt über die allgemeine Marktsituation gesprochen haben, darf ich Sie schon auf etwas hinweisen: Ramsauer, glaube ich, heißt der Minister, der aus Bayern kommt und von der CSU ist.
Er war es, der erst kürzlich die Mittel des Programms "Soziale Stadt" zusammengestrichen hat. Ich darf an das erinnern, was Herr Heubisch heute gesagt hat: Gerade Künstler brauchen günstigen Wohnraum. Und wer macht mit Kürzungen bei der "Sozialen Stadt" diese Programme kaputt? Das ist, glaube ich, der Herr Ramsauer.
Ein Zweites, was er auch noch gemacht hat und was ich für ganz gefährlich und schlimm halte, ist, dass er die bereits eingestellten Mittel im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, die KfW-Förderung für altersgerechten Umbau, völlig herausgenommen hat.
Also, meine Damen und Herren, wir können nicht immer nur darüber reden, dass die Menschen immer älter werden − Gott sei Dank, das ist ja kein Problem, sondern eigentlich eine erfreuliche Entwicklung −, sondern wir müssen dem dann auch politisch begegnen. Da hilft nicht die Sonntagsrede, sondern schlicht und einfach das notwendige Geld, um das auch machen zu können.
Viele Unternehmen wollen ihre Mieterinnen und Mieter bis ins hohe Alter halten. Das geht aber nur mit Umbauten. Wenn ich den Preis für die Wohnung niedrig halten will, damit die alten Menschen dort bleiben können, muss ich halt fördern. Wenn ich diese Fördermittel aus dem Haushalt, aus dem Bundeshaushalt, herausnehme, dann muss ich mich nicht wundern, wenn überhaupt nichts passiert. Wir halten das für falsch. Ich wollte das an der Stelle einmal sagen. Vielleicht können Sie noch auf den Herrn Minister Ramsauer einwirken, um sicherzustellen, dass so etwas in Zukunft unterbleibt.
Wir werden über den Gesetzentwurf beraten. Wir werden mit Ihnen beraten und werden versuchen, das, was wir noch für notwendig halten, mit einzubringen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Staatsminister Joachim Herrmann hat das Gesetz eingehend begründet und dargelegt, dass es aufgrund der durchgehend positiven Erfahrungen natürlich weitergeführt werden soll. Im Übrigen ist das eine Zusage, die ich vor fünf Jahren bei der Einführung dieses Gesetzes von diesem Pult aus hier gegeben habe. Herr Kollege Wörner, Sie können sich sicher daran erinnern, dass ich, als Sie die Befristung kritisiert hatten, gesagt habe, dass wir nach diesen fünf Jahren schauen werden, wie sich das Gesetz bewährt. Ich habe damals schon prognostiziert, dass es sich wohl bewähren wird, und genau das ist eingetreten.