Wir können gleich zur Abstimmung schreiten. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/14072 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/14934 zugrunde. Der endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Diese können Sie der Drucksache 16/14934 entnehmen. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? − Gibt es keine. Enthaltungen? − Sehe ich auch keine. Damit ist das so beschlossen.
Auch hier gibt es wieder keine Dritte Lesung; wir führen gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. − Das sind wiederum alle Fraktionen des Hauses. Danke schön. Gegenstimmen? − Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? − Sehe ich auch keine.
Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes, des Bezirkswahlgesetzes und des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof".
Gesetzentwurf der Staatsregierung über ein Feuerwehr- und HilfsorganisationenEhrenzeichengesetz (Drs. 16/14073) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Berücksichtigung der Ehrenamtlichen in den Regieeinheiten (Drs. 16/15015)
Wir beziehen den nach Abschluss der Ausschussberatungen eingegangenen Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 16/15015 in die Beratung mit ein.
Im Ältestenrat haben wir das ursprünglich anders vereinbart. Jetzt wurde aber doch vonseiten der Fraktionen einvernehmlich eine Redezeit von drei Minuten pro Fraktion abgesprochen. Wir kommen deswegen zur Aussprache. Als Erster hat sich Herr Hanisch für die FREIEN WÄHLER zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Rahmen der Ersten Lesung und in den Ausschüssen haben wir über die Einführung des Ehrenzeichens gesprochen. Wir waren uns alle darüber einig, dass wir ein solches Ehrenzeichen wollen und dass wir möglichst alle Gruppierungen gleich behandeln wollen. Allerdings haben wir festgestellt, dass es immer noch Menschen gibt, die bisher im Gesetz nicht genannt sind, aber sich aktiv im Katastrophenschutz einsetzen und deren Einsatz auch gewünscht ist. Dieser ist im Bayerischen Katastrophenschutzgesetz vorgesehen. Es handelt sich um Leute, die nach Artikel 7 Absatz 3 Nummer 2 dieses Gesetzes aktiv in so genannten Regieeinheiten tätig sind.
Denjenigen, die mit dem Begriff "Regieeinheiten" nichts anfangen können, darf ich sagen: Regieeinheiten sind Einheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes, die durch die unteren Katastrophenschutzbehörden, das heißt durch die Landkreise und kreisfreien Städte, früher auch durch die Warnämter des Bundes, selbst aufgestellt werden.
Sie übernehmen Aufgaben, die von den Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks nicht übernommen werden. Diese Leute sind ebenso im Katastrophenschutz tätig, und wir sollten ihre Belange mit dem aufgerufenen Gesetz ebenfalls abdecken. Deshalb haben wir den vorliegenden Änderungsantrag gestellt. Wir in Bayern haben ganz explizite Regelungen zur örtlichen Einsatzleitung in jedem Landkreis, in jeder kreisfreien Stadt. Natürlich kommen die zu einem gewissen Prozentsatz aus anderen Hilfsorganisationen, die dieses Ehrenzeichen vergeben. Das sind aber nicht alle. Der Personenkreis wird nicht allzu groß sein. Für diesen Personenkreis muss jedoch
eine Regelung getroffen werden. Wir wollen mit diesem Antrag eine Gleichbehandlung aller Ehrenamtlichen, die im Katastrophenschutz tätig sind, erreichen. Deshalb bitten wir um Zustimmung. Dem Gesetz werden wir selbstverständlich ebenfalls zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hanisch hat seinen Änderungsantrag erläutert. Zu diesem Gesetz haben wir bereits im Ausschuss und im Rahmen der Ersten Lesung zum Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz ausführlich beraten. Ihr Änderungsantrag möchte die zusätzlichen Regieeinheiten einbeziehen. Wenn ich nachschlage, was Regieeinheiten bedeuten, lese ich, dass der Veterinärdienst und Fernmeldedienste mit dabei sind.
- Im Katastrophenschutz. Ich möchte es nur aufzählen. Wir sind der Meinung, dass wir das ausführlich beraten haben. Es konnte keine Abstimmung mit den Verbänden stattfinden. Diejenigen Organisationen, die nicht zur Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung − UG-ÖEL − gehören, sind sowieso erfasst. Ich möchte deutlich machen, dass wir die Möglichkeit sehen, diese Personen in anderen Bereichen zu ehren. Dazu gehört das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten. Wir werden dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ohne die vorgeschlagenen Änderungen zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir unterstützen den Antrag der FREIEN WÄHLER, die Herrschaften aus den Regieeinheiten in das Gesetz aufzunehmen. Die Personengruppe, die aufgenommen werden soll, ist sehr überschaubar. In den Hilfs- und Katastrophendiensten wäre dann eine vollkommene Gleichstellung hergestellt. Der Arbeiter-Samariter-Bund, die JohanniterUnfall-Hilfe, die Malteser, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft − DLRG − und das Technische Hilfswerk − THW − sind schon dabei. Zum 1. Januar 2013 sollten auch die Regieeinheiten einbezogen werden. Damit wären alle Organisationen aus dem Bereich der staatlichen Ehrenzeichen aufgenommen. Ich denke, das ist eine sinnvolle Lösung. Die Kosten
würden nicht sehr zu Buche schlagen; sie würden von 13.600 Euro auf 20.000 Euro steigen. Da kommen noch ein paar dazu. Ich denke, das ist durchaus vertretbar. Die SPD stimmt dem Antrag der FREIEN WÄHLER zu.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wie in der Ersten Lesung bereits dargestellt, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Wir stimmen ebenfalls der Ausdehnung der Vergabe der Ehrenzeichen auf alle Hilfsorganisationen zu. Ich weise jedoch noch einmal darauf hin, dass die Förderung des Ehrenamtes bei solchen Ehrungen nicht aufhören darf, sondern mehr Fantasie gefragt ist, um die ehrenamtliche Tätigkeit attraktiv zu machen und entsprechend zu würdigen.
Wir stimmen dem Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER, die Regieeinheiten einzubeziehen, zu und können nicht nachvollziehen, warum die CSU-Fraktion, nur weil die Beratungen in den Ausschüssen abgeschlossen sind, nicht mehr zustimmen will. Zwar ist es ungewöhnlich, einen Änderungsantrag zur Zweiten Lesung einzubringen, jedoch ist der Inhalt überschaubar, sodass die Entscheidung für die Aufnahme der Regieeinheiten getroffen werden kann. Es wurde bereits gesagt, dass es sich um einen überschaubaren Personenkreis handelt. Das Gesetz würde sozusagen abgerundet. Die Regieeinheiten bekämen ein blaues Kreuz auf weißem Grund. Diesem Wunsch können Sie sich doch nicht entziehen. Wir stimmen jedenfalls zu.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich noch einmal meiner Freude Ausdruck verleihen, dass mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung die Ungleichbehandlung beseitigt wird, was die Ehrungen von Feuerwehr und Rettungsdiensten auf der einen Seite und THW, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst oder Johanniter-Unfall-Hilfe auf der anderen Seite betrifft. Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Alle leisten ihren Beitrag im Katastrophenschutz und haben es auch verdient, geehrt zu werden.
Der Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER geht nur auf den ersten Blick in die gleiche Richtung. Er bezieht sich auf die sogenannten Regieeinheiten. In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, einen Blick darauf zu werfen, welche Aufgaben die Regieeinheiten haben bzw. hatten. Im alten Katastrophenschutzkonzept zwischen 1960 und 1994 haben diese in der Struktur der alten Warnämter den Fermeldedienst, den Schutzraumbetriebsdienst und den Warndienst übernommen. Zahlenmäßig waren sie durchaus wesentlich und wichtig. Inzwischen gibt es nach wie vor Regieeinheiten. Der wesentliche Bestandteil der Regieeinheiten besteht in der Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung, in der UG-ÖEL. Die UG-ÖEL ist keine Organisation im luftleeren Raum, sondern wird von denen geleistet, die bereits in diesem Konzept erfasst sind, nämlich von den Feuerwehren und den Rettungsdiensten. Deswegen gibt es meines Erachtens kein Bedürfnis. Hinzu kommt, dass die Regieeinheiten, wenn sie nicht eingebunden sind, in keine Organisationsstruktur integriert sind. Deshalb sehe ich für diesen Änderungsantrag keine Veranlassung. Wir werden dem nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die zügige und konstruktive Beratung dieses Gesetzentwurfs in den Ausschüssen bedanken, sodass das Gesetz tatsächlich zeitgerecht zum 1. Januar in Kraft treten kann. Jeder, der mit den Rettungsorganisationen und den vielen Ehrenamtlichen zu tun hat, weiß, dass offensichtlich ein dringender Wunsch in Erfüllung geht. Bisher gab es eine besondere staatliche Ehrung für die Feuerwehren in kommunaler Trägerschaft und für das Bayerische Rote Kreuz als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu Recht haben jedoch die anderen Organisationen gesagt: Warum erfahren die Malteser, die Johanniter, der Arbeiter-Samariter-Bund und die Helfer des THW − das war interessant, weil es sich um eine Bundeseinrichtung handelt − keine offizielle Ehrung durch den Freistaat Bayern?
Ich bin dankbar für die breite Unterstützung dieses Hohen Hauses. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde Sie alle zu den ersten Ehrungen im neuen Jahr der Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen Kräften einladen. Vielen Dank für diese Unterstützung. Ich glaube, dass der Bayerische Landtag damit ein wichtiges Zeichen zur Wertschät
Weitere Wortmeldungen liegen uns hier oben nicht vor. Deswegen können wir die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/14073, der Änderungsantrag auf Drucksache 16/15015 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Drucksache 16/14938 zugrunde.
Ich denke, wir stimmen zunächst über den zuletzt beratenen Änderungsantrag ab. Das ist der Änderungsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Hanisch und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) auf Drucksache 16/15015. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN sowie Frau Dr. Pauli. Wer sich diesem Antrag verweigern möchte, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? − Keine. Dann ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/14073 empfiehlt der federführende Ausschuss zur unveränderten Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Frau Dr. Pauli. Gegenstimmen? − Keine. Stimmenthaltungen? − Ebenso nicht. Dann ist dem Gesetzentwurf so zugestimmt worden.
Ein Antrag auf Dritte Lesung wurde nicht gestellt. Deshalb können wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durchführen, und zwar wiederum in einfacher Form. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich vom Platz zu erheben. − Das sind die Mitglieder aller Fraktionen und Frau Dr. Pauli. Gibt es Gegenstimmen? − Ich sehe keine. Enthaltungen? − Sehe ich auch keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel "Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz".
Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Zuständigkeit zum Vollzug des Geldwäschegesetzes (Drs. 16/14242) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir können sofort in die Abstimmung eintreten. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/14242 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Drucksache 16/14939 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2013" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind alle Fraktionen und Frau Dr. Pauli. Gibt es Gegenstimmen? − Keine. Gibt es Enthaltungen? − Sehe ich auch keine. Dem Gesetzentwurf ist demnach zugestimmt worden.
Wiederum ist kein Antrag auf Dritte Lesung gestellt worden. Gemäß § 56 der Geschäftsordnung können wir sofort die Schlussabstimmung durchführen. - Ich sehe auch keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. − Das sind alle Fraktionen und Frau Dr. Pauli. Gegenstimmen? − Sehe ich keine. Enthaltungen? − Ich sehe keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel "Gesetz über die Zuständigkeit zum Vollzug des Geldwäschegesetzes (GwG- Zuständigkeitsgesetz)".
Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (Drs. 16/13864) - Zweite Lesung