Protocol of the Session on November 29, 2012

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Noch eines ist mir ganz wichtig gegenüber dem Vorwurf, es werde nicht auf die Bedarfslagen der Kinder eingegangen: Bayern ist überhaupt das einzige Land, das Gewichtungsfaktoren hat. Herr Pfaffmann, vielleicht machen Sie sich einmal schlau, bevor Sie so etwas erzählen!

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Insgesamt kann ich nur sagen: Seit sechs Jahren wird erzählt, dass das BayKiBiG angeblich keine gute Bildung ermögliche. Frau Ackermann, die Kinder, von denen Sie seit sechs Jahren reden, sind inzwischen in der Grundschule in Bayern und schneiden bundesweit bei Leistungs- und Bildungstests mit Spitzenergebnissen ab.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Volkmar Halb- leib (SPD): So schaut’s aus, genau!)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. − Es gibt noch zwei Zwischenbemerkungen. Frau Ackermann ist die Erste, dann zur Beantwortung Frau Staatsministerin; danach folgt

noch einmal Frau Kollegin Strohmayr. Bitte schön, Frau Ackermann.

Frau Staatsministerin, ich möchte nur zu Ihrer Bemerkung Stellung nehmen, dass wir alle keine Ahnung von der Praxis hätten. Ich möchte Ihnen jetzt einmal vorlesen, wer außer uns noch keine Ahnung von der Praxis hat, weil er dieses Gesetz ablehnt. Das wären: der Städtetag, die Erzieherinnenverbände, die Elternverbände, die Caritas, die Diakonie, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Bischofskonferenz − na ja, da weiß man es nicht −, 60.000 Petenten, BLLV und GEW. All diese haben keine Ahnung von der Praxis, nur Sie, Frau Ministerin.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Bitte schön, Frau Staatsministerin.

Frau Kollegin Ackermann, ich habe Sie gemeint, aber ich stelle fest, dass Sie gerade sagten, dass die ganzen Verbände, die Sie vorgelesen haben, keine Ahnung haben. Schwierig, schwierig!

(Beifall bei der CSU und der FDP - Widerspruch bei den GRÜNEN und der SPD)

Die nächste Zwischenbemerkung kommt von Frau Kollegin Strohmayr.

(Unruhe − Glocke des Präsidenten)

Frau Staatsministerin, Ihre Ausführungen erschüttern mich.

(Anhaltende Unruhe − Glocke des Präsidenten)

Moment, Moment! Man muss Sie schon verstehen können. Bitte schön.

Ich beginne noch einmal von vorne. Frau Ministerin, Ihre Ausführungen erschüttern mich.

(Zurufe von der CSU: Oh!)

Vor allem finde ich es traurig, mit welcher Arroganz Sie dieses wichtige Thema hier behandeln.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Ich möchte Ihnen eine Frage stellen: Halten Sie es wirklich für ausreichend, wenn Sie Kinderkrippen mit einem Anstellungsschlüssel von 1: 11 finanzieren? Ich kann Ihnen aus meiner persönlichen Erfahrung als

Mutter eines dreijährigen Kindes sagen: Für Kinderkrippen, in denen fünf oder sechs Kinder auf eine Erzieherin kommen, reicht das nicht aus. Meine Tochter war in der Landtagskinderkrippe, die bestimmt eine sehr gute Krippe ist, weil sich Frau Stamm hier auch persönlich einsetzt. Trotzdem war es teilweise in Krankheitsfällen so, dass die Kinder jeden Tag eine neue Bezugsperson hatten, weil auch der Krankheitsfall nicht geregelt ist.

Frau Staatsministerin, sind Sie wirklich der Meinung, dass das ausreicht und es allein Aufgabe der Kommune ist, diese Aufgabe zu lösen? Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang nochmals an den Bildungsauftrag.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank − Frau Staatsministerin, bitte schön.

Dass die Gewährleistung der Kinderbetreuung Pflichtaufgabe der Kommunen sei, habe ich nicht erfunden, das steht im Gesetz, Frau Strohmayr.

(Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Außerdem finde ich es schade, dass Sie hier die Landtagskinderkrippe schlechtreden.

(Widerspruch bei der SPD - Zurufe von der SPD: Das stimmt doch gar nicht! - Volkmar Halbleib (SPD): Frechheit siegt im Ministerium!)

Aber ich kann das gerne noch aufnehmen.

(Lebhafte Unruhe − Glocke des Präsidenten)

Ihre Frage war, ob ich es angemessen finde, einen Anstellungsschlüssel von 1 : 11,0 zu finanzieren. Wir finanzieren heute schon einen Anstellungsschlüssel, der den Kommunen in Bayern und den Trägern im Schnitt die Möglichkeit eines Schlüssels von 1 : 10,0 gibt. Das heißt, wir finanzieren heute bereits 1 : 10,0 und legen jetzt noch einmal etwas drauf, damit diejenigen, die es bisher dennoch nicht schaffen, ein Stück weiterkommen; und ich sage Ihnen eins - das haben Sie und Frau Ackermann falsch gesagt, deshalb nochmals -: Der Basiswert enthält Verfügungszeiten, er enthält Vertretungszeiten und eine ständige Anpassung an die Tarifgehälter. Es ist eben falsch, wenn die "Nürnberger Nachrichten" zum Beispiel schreiben, dass er sich nicht anpasse, der Basiswert ist, seit er eingeführt wurde, um 20 % gestiegen − genau deshalb, weil er diese Verbesserungen immer nachvollzieht.

Für Kinder unter drei Jahren gibt es in Bayern, da Sie die Krippen ansprachen, einen doppelten Gewichtungsfaktor. Das könnten sich andere Länder einmal abschauen. Das heißt, sie gehen mit dem doppelten Paket an Geldern in die Krippe, deshalb haben sie halb so große Gruppen; sogar die Bertelsmann-Stiftung, die oft Dinge sagt, die ich nicht in Ordnung finde, stellt fest, dass wir bei 1 : 4 sind. Und ansonsten: Ein wenig Verantwortung haben die Träger schon auch; und mehr, als sie dabei bestmöglich zu finanzieren, können wir leider auch nicht tun.

(Anhaltender Beifall bei der CSU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. − Es liegen nun keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Dieser liegen zugrunde: der Gesetzentwurf 16/12782, über den wir eben diskutiert haben, sowie die Änderungsanträge auf folgenden Drucksachen: 16/12941 mit 16/12944, 16/13038, 16/13039, 16/13041 mit 16/13043, 16/13096 mit 16/13103, 16/13739, 16/13740, 16/14519, 16/14520 und 16/14909 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familien und Arbeit auf Drucksache 16/14786.

Ich gehe davon aus, dass Einverständnis darin besteht, dass wir über die vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge insgesamt abstimmen und der Gesamtabstimmung dann das Abstimmungsverhalten im jeweils federführenden Ausschuss zugrunde legen. - Ich sehe keinen Widerspruch, dann lasse ich so abstimmen. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens beziehungsweise dem seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? − Stimmenthaltungen? − Der Landtag übernimmt damit diese Voten, und die entsprechenden Änderungsanträge sind abgelehnt.

Den Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss zur Annahme mit der Maßgabe von Änderungen. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe, dass in § 2 Absatz 1 das Datum "1. September 2012" durch das Datum "1. Januar 2013" und in Absatz 3 das Datum "31. Dezember 2012" durch das Datum "31. August 2013" ersetzt wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 16/14786.

Nach Abschluss der Ausschussberatungen wurde von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der FDP-Frak

tion der Änderungsantrag 16/14909 eingereicht, der vorsieht, in § 1 Nummer 16 den Buchstaben b neu zu fassen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses unter Berücksichtigung der beantragten Änderung auf der Drucksache 16/14909 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Ich bitte Sie, die Gegenstimmen anzuzeigen. − Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und Frau Kollegin Meyer. Stimmenthaltungen? − Keine. Damit ist das so beschlossen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung wurde nicht gestellt. Deswegen führen wir gemäß § 56 unserer Geschäftsordnung jetzt die Schlussabstimmung durch, und zwar auf Antrag der CSU-Fraktion in namentlicher Form. Bevor wir die Abstimmung eröffnen, möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen. Wir haben gegen 13.00 Uhr eine Mittagspause veranschlagt. Da wir gute fünf Minuten für die namentliche Abstimmung vorsehen, würde ich vorschlagen, dass wir danach gleich die Mittagspause machen. Wir treffen uns wieder um 13.20 Uhr zur Fortsetzung der Tagesordnung. − Kein Widerspruch. Dann machen wir das so. Wir beginnen jetzt mit der namentlichen Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 12.42 bis 12.47 Uhr)

Die fünf Minuten sind um. Wir gehen jetzt in die Mittagspause. Wir nehmen die Beratungen um 13.20 Uhr bitte wieder auf.

(Unterbrechung von 12.47 bis 13.22 Uhr)

Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zu Tagesordnungspunkt 7 steht noch aus. Ich erteile das Wort der Frau Kollegin Meyer zu einer persönlichen Erklärung gemäß § 133 der Geschäftsordnung zur Abstimmung.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich in den Bayerischen Landtag einzog, war es mir aufgrund meiner kommunalpolitischen Erfahrung ein Herzensanliegen, die Novellierung des BayKiBiG voranzutreiben. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Weiterentwicklung in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben wurde. In den letzten Jahren habe ich die Geschichte mit Herzblut begleitet.

Einige Punkte wurden umgesetzt. Ich denke an die Landkindergartenregelung, an die Gastkinderregelung und an den Bereich der Tagesmütter. Trotzdem habe ich dem Gesetzentwurf heute nicht zugestimmt, weil

er aus meiner Sicht eine falsche Weichenstellung beinhaltet.

Im Koalitionsvertrag stehen dazu zwei Punkte. Zum einen haben wir uns für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr eingesetzt, zum anderen für eine Verbesserung der Qualität. Ernsthafte Diskussionen mit Fachverbänden und Fachleuten haben mir deutlich gemacht, dass wir in der Qualitätsverbesserung noch sehr viel tun können, weil da viele Punkte offen sind.

Durch das beitragsfreie Kindergartenjahr, das nur im Ansatz beitragsfrei ist, wird sehr viel Geld gebunden, das ich viel lieber für die Qualitätsverbesserung eingesetzt sähe.