Protocol of the Session on October 25, 2012

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Kollege Stefan Schuster von der SPD das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es bei diesem Gesetzentwurf verhältnismäßig kurz machen. Wir von der SPD-Fraktion werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Es ist richtig und wichtig, nicht nur die ehrenamtlich Tätigen bei Feuerwehr und Rotem Kreuz zu ehren und für 25jährige und 40-jährige Dienstzeit auszuzeichnen, sondern auch die Mitglieder der anderen im Katastrophenschutz tätigen Organisationen in Bayern zu ehren, zum Beispiel Mitglieder des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Malteser Hilfsdienstes, der DLRG und auch des Technischen Hilfswerks - Sie haben es angesprochen, Herr Minis

ter -, obwohl Letzteres eine Bundesorganisation ist. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

Ich möchte aber auch einen Anstoß dazu geben zu überlegen, dass wir es dabei nicht bewenden lassen können. Es ist schön, geehrt zu werden, aber wir haben auf diesen Feldern auch Nachwuchsprobleme. Der Landesfeuerwehrverband hat eine dreijährige Werbekampagne gestartet, die junge Menschen für den Dienst in der Feuerwehr anwerben will. Es reicht nicht, irgendwann einen Orden oder ein Ehrenzeichen an das Revers geheftet zu bekommen. Es muss von unserer Seite mehr kommen.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube, dass gerade dieser Gesetzentwurf als Aufhänger genommen werden kann, um in eine tiefere Diskussion einzusteigen. Wir von der SPD-Fraktion haben schon einmal einen Antrag eingebracht und darin einige Beispiele aufgeführt, wie die Mitarbeit im Katastrophenschutz oder bei der Feuerwehr durch zusätzliche Vergünstigungen aufgewertet werden kann. Dazu zählen unter anderem Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen, staatlichen Museen oder der Schifffahrt auf bayerischen Seen, der Führerscheinerwerb oder eine Beteiligung an der Altersvorsorge. So hat zum Beispiel Thüringen eine sogenannte Feuerwehrrente. Ich will den heutigen Tag zum Anstoß nehmen, um darüber zu diskutieren, ob man über Orden und Ehrenzeichen hinaus weitergehende Maßnahmen für die Hilfsorganisationen beschließen könnte.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat Frau Kollegin Angelika Schorer von der CSU das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde mich kurz fassen. Ich kann mich den Worten des Herrn Staatsministers anschließen. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiges Zeichen zur Stärkung und Hervorhebung der ehrenamtlichen Tätigkeit und führt dazu, dass diese stärker gewürdigt wird. Wenn man sich das alte Gesetz ansieht, welches 1972 verabschiedet worden ist, erkennt man, dass es notwendig ist, eine Anpassung vorzunehmen und die verschiedenen Organisationen zu bedenken, die im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz zum Einsatz kommen. Herr Kollege Schuster hat es deutlich gemacht. Es soll ein Auftakt sein, und es gibt bei dieser Thematik viele Bausteine. Sie haben es bereits angeführt, Herr Kollege. Wichtig ist auch die Förderung der Jugendarbeit, insbesondere bei der Feuerwehr. Der Gesetzentwurf ist nur ein Teil des Ganzen. Wenn von

allen Organisationen nur positive Rückmeldungen kommen, zeigt das, dass wir mit diesem Gesetzentwurf den richtigen Weg beschritten haben. Es ist wichtig, in dieser Richtung weiterzugehen.

Die Verbändeanhörung war positiv. 450.000 Menschen sind ehrenamtlich im Katastrophenschutz tätig. Diese Tätigkeit muss gewürdigt werden. Ich freue mich darüber, dass wir - danach sieht es im Moment aus - Einstimmigkeit erzielen und auf diesem Weg gemeinsam vorangehen. Vor allem freue ich mich auf die positive Diskussion in den Ausschüssen. Ich denke, es handelt sich um ein wichtiges Zeichen, dass wir zu unserem Ehrenamt stehen und die Qualität schätzen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Als Nächster hat Herr Kollege Joachim Hanisch von den FREIEN WÄHLERN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir hatten gestern im Innenausschuss einen Bericht über die zivil-militärische Zusammenarbeit und haben dabei festgestellt, dass es immer schwieriger wird, die Bundeswehr für solche Einsätze zu gewinnen, weil die Strukturen anders sind, als sie es vor Jahren noch waren. Die Bundeswehr ist wesentlich verkleinert worden. Sie fällt also dort, wo wir sie im Katastrophenschutz brauchen, immer weiter zurück. Deshalb ist es wichtig, den Katastrophenschutz in der Form zu haben, wie es ihn in Bayern gibt. Wir reden von einem ehrenamtlichen Engagement. Dieses Engagement ist für die Gesellschaft unheimlich wichtig. Deshalb ist die Einführung eines Ehrenzeichens auch für die anderen Organisationen, die bisher schon im Katastrophenschutz tätig waren, wichtig und sinnvoll. Das ist der richtige Weg.

Ich frage mich nur, warum man so spät darauf kommt. Manchmal sind einige wohl gleicher als andere. Insofern halten wir es für begrüßenswert, all die anderen Organisationen - Malteser, DLRG, Technisches Hilfswerk, Samariter oder Johanniter -, die sich im Katastrophenschutz engagieren, in den Kreis derer, die eine Auszeichnung oder ein Ehrenzeichen für 25oder 40-jährige aktive Dienstzeit oder ein Steckkreuz für besondere Verdienste bekommen können, einzubeziehen. Die Möglichkeiten werden erweitert, und wir begrüßen das.

Darüber hinaus handelt es sich um eine kleine Entbürokratisierung. Wir machen aus zwei Gesetzen eines und erweitern dabei den Personenkreis derjenigen, die etwas bekommen sollen. Das ist der richtige Weg. Dies stärkt sicherlich auch die Bereitschaft zum eh

renamtlichen Engagement. Bei der Gelegenheit darf ich all denen danken, die im Ehrenamt tätig sind und viele Stunden ihrer Freizeit opfern, um uns bei der Bewältigung einer Katastrophe zu helfen. Man kann das nicht hoch genug bewerten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Als Nächste hat Frau Kollegin Frau Susanna Tausendfreund das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich schon ein bisschen darüber gewundert, dass zu diesem Gesetzentwurf eine Aussprache bei der Ersten Lesung beantragt worden ist, da es sich eigentlich um eine Selbstverständlichkeit handelt. Ich kann nicht verstehen, warum in der Vergangenheit die Auszeichnungsmöglichkeit nicht auf alle Rettungsdienste bezogen worden ist. Die Ausweitung auf alle Rettungsdienste wird von uns mitgetragen, da es sich um eine Form der Anerkennung für die geleisteten Dienste handelt.

Ein bisschen überkommen ist jedoch diese Art der Auszeichnung. Nicht jeder legt besonderen Wert auf das Steckkreuz. Ich bin allerdings schon auf vielen Feuerwehrtagen gewesen und weiß, wie glücklich all diejenigen sind, die für eine 25-jährige oder 40-jährige Tätigkeit ausgezeichnet werden. Das darf man nicht unterschätzen, aber die Auswirkungen auf die Förderung des Ehrenamtes darf man nicht überbewerten.

Heutzutage ist die Biografie der ehrenamtlich Tätigen nicht mehr unbedingt auf 25 Jahre oder 40 Jahre Mitgliedschaft ausgerichtet. Die große Mobilität stellt Feuerwehr und Rettungsdienste auch vor große Schwierigkeiten, wenn die Ehrenamtlichen immer wieder wegziehen oder ihre Tätigkeit beenden. Jedenfalls dürfte diese Form der Ehrenzeichen nicht zu einer Aufwertung der ehrenamtlichen Tätigkeit insgesamt ausreichen; um die Nachwuchsprobleme zu lösen, braucht man mehr Kreativität.

Wir brauchen eine größere Attraktivität des Dienstes bei Feuerwehr und Rettungsorganisationen. Diese Attraktivität wird mit einem Ehrenzeichen nicht unbedingt gesteigert. Wir brauchen bessere Voraussetzungen für die Jugendarbeit. Wir müssen über Aufwandsentschädigungen und darüber sprechen, wie man den Dienst zum Beispiel mit Freifahrtmöglichkeiten bei öffentlichen Verkehrsmitteln attraktiver machen kann. Dazu sind schon sehr viele Vorschläge gemacht worden.

Insbesondere haben wir auch mit dem Problem zu kämpfen, dass die Herausforderungen für Feuerwehr und Rettungsdienste steigen werden. Dem muss man

gerecht werden, indem das Ehrenamt wirklich aufgewertet wird. Sicherlich sind die Ehrenzeichen ein Mosaikstein, aber in diesem Bereich nicht ausreichend.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat Kollege Dr. Andreas Fischer von der FDP das Wort. Bitte schön.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat können auf die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von Katastrophenschutz und Rettungsdienst vertrauen. Das Ehrenamt hat dabei eine ganz entscheidende Bedeutung. Fast eine halbe Million Menschen engagieren sich im Freistaat ehrenamtlich in diesen Bereichen. Man muss betonen: Der Bevölkerungsschutz wäre ohne dieses ehrenamtliche Engagement nicht denkbar und nicht leistbar.

Das gilt besonders in einem Flächenstaat wie Bayern, wo diese Bedeutung noch größer ist. Das führt auch schon zu der Problematik, dass es gerade im ländlichen Raum zunehmend schwieriger wird, wo der Anteil der jüngeren und aktiven Generation teilweise kleiner wird, wo viele aufgrund der wachsenden Mobilität weite Strecken zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zurücklegen müssen, weniger Zeit zur Verfügung haben und nicht an allen Übungen teilnehmen können.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir zeigen, dass uns das Ehrenamt etwas wert ist. Dabei ist die Auszeichnung mit einem Ehrenzeichen eine Form der Anerkennung und Wertschätzung. Sie ersetzt nicht andere Formen der Anerkennung, und sie kann nicht davon abhalten, dass wir dafür kämpfen müssen, diese Dienste attraktiv zu gestalten. Trotzdem meine ich, dass das ein richtiger Weg ist, und meine Erfahrung ist, dass diese Ehrenzeichen bei denen, die den Dienst leisten, auch geschätzt werden.

Einsätze vor Ort funktionieren aber nur, wenn alle Hilfsorganisationen zusammenwirken und ihren Beitrag leisten. Das sind eben außer Feuerwehr und Rettungsdienst auch noch andere. Ich nenne den Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe und den Malteser Hilfsdienst, und ich nenne ausdrücklich auch die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und als Bundesorganisation das Technische Hilfswerk. Sie alle leisten ihren Beitrag, und deswegen ist es auch angemessen und gerecht, dass sie gleich behandelt werden und dass man deswegen das Gesetz, das diese Dienste würdigt, ausdehnt.

Eine kleine Anerkennung nach 25 und 40 Jahren, das ist nicht viel, das ist ein kleiner, aber umso wichtigerer Beitrag, dass man wenigstens diese beiden Male Danke sagt und denen etwas zurückgibt, die für uns alle Dienst tun.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Kollege. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Widerspruch sehe ich nicht. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes (Drs. 16/12191) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Prof. Dr. Winfried Bausback, Jürgen W. Heike u. a. (CSU) (Drs. 16/13959)

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12191, der Änderungsantrag auf Drucksache 16/13959 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/14166 zugrunde. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Im Einzelnen verweise ich insoweit auf die Drucksache 16/14166.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Für diese Schlussabstimmung ist von der CSU namentliche Abstimmung beantragt worden.

(Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN)

- Entschuldigung, es ist von einer Fraktion namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich habe diesem Antrag zu folgen. Es erübrigt sich jede weitere Aufregung. Wir fahren in der Tagesordnung fort.

Die Urnen sind an den bekannten Orten aufgestellt. Ich eröffne die Abstimmung. Ich gebe dafür fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 10.57 bis 11.02 Uhr)

Ich schließe die Abstimmung, die fünf Minuten sind um. Ich bitte, die Stimmen außerhalb des Saals auszuzählen. Das Ergebnis wird, wenn es vorliegt, bekannt gegeben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Interpellation der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Lage der Künstlerinnen und Künstler in Bayern (Drs. 16/13013)

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Herr Kollege Dr. Sepp Dürr das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.