ist für Bayern richtig und wichtig; denn diese Fernsehsender sichern die Meinungsvielfalt. Sie berichten umfassend, schnell und vor allem mit einem starken Heimatbezug. Von daher leistet der lokale Rundfunk einen ganz wichtigen Beitrag zur Versorgung im ländlichen Raum.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel formuliert, die Bevölkerung flächendeckend und gleichwertig mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehangeboten neben den bestehenden Angeboten an Druckerzeugnissen, Hörfunk und anderen Medien zu versorgen. Der Gesetzentwurf fordert explizit Ausgewogenheit und eine gut ausbalancierte Berichterstattung. Das ist ein ganz wichtiges Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Deshalb ist es richtig im Sinne der Meinungsvielfalt, dass die Gesellschaftervielfalt noch einmal festgeschrieben wird, damit die Dominanz eines Gesellschafters verhindert werden kann.
Ich möchte weiter darauf hinweisen, dass die Sender auch einen zentralen Beitrag für die Ausbildung des Journalistennachwuchses in Bayern leisten. Viele Journalisten kommen von diesen Sendern und gehen später in größere Sender. In vielen Fällen handelt es sich bei den regionalen und lokalen Fernsehsendern um ein Sprungbrett.
Die Akzeptanz des Lokalrundfunks in Bayern ist sehr hoch. Die Funkanalyse Bayern hat ergeben, dass innerhalb von 14 Tagen immerhin 3,2 Millionen Zuschauer ab 14 Jahren diese Sender geschaut haben. Sie spiegeln das kulturelle, politische, soziale und wirtschaftliche Leben in Bayern sehr breit wider und stiften eine hohe kulturelle Identität. Die Möglichkeit, zur gewohnten Zeit, ab 18.00 Uhr, über Satellit senden zu können, verbessern wir mit diesem Gesetzentwurf. Dadurch stärken wir die regionale Wirtschaft in Bayern, welcher die Möglichkeit eingeräumt wird zu werben.
Für die regionalen und lokalen Fernsehsender ist es jedoch schwieriger als für überregionale Sender, Werbekunden zu bekommen, weil viele Filialen zu national oder global agierenden Unternehmen gehören. Deshalb haben es regionale und lokale Sender schwerer als überregionale Sender, sich zu vermarkten. Andererseits sind die technischen Verbreitungskosten über Satellit gleichzeitig viel höher als bei allen anderen Medien.
Deshalb wollen wir zusehen, dass tragfähige und wirtschaftliche Geschäftsmodelle gefördert werden. Es sollten Anreize und Synergien geschaffen werden. Das ist mittlerweile sehr stark der Fall. Letztes Jahr haben wir bereits ein entsprechendes Konzept gefor
dert, das mit dem Mediengesetz jetzt vorliegt. Zielvorgaben waren Meinungsvielfalt, eine hohe Qualität und der lokale Bezug der Berichterstattung.
Die angestrebte Erweiterung der Satellitenverbreitung von derzeit vier auf zehn Kanäle ist eine Optimierung der Verbreitungsstruktur. Sie steigert die Präsenz und Wahrnehmbarkeit der Programme und damit auch die Werbeeinnahmen. Besonders kleine Fernsehsender, die sich einen Satellitenkanal teilen müssen, erhalten damit eine sehr viel größere Sendefläche. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass diese Sender schnellstmöglich ins Hybrid-Fernsehen eingebunden werden.
Mir ist es wichtig, dass die Förderung aus staatlichen Mitteln durch die Förderung der BLM ergänzt wird und der BLM die Organisation und die Förderung als Aufgabenschwerpunkt übertragen wird. Nach 2016 muss die Finanzierung des Lokalrundfunks - Herr Professor Piazolo, danach haben Sie gefragt - schon auf den Prüfstand. Sie haben es mit einer sehr schnellen technischen Entwicklung in den Medien zu tun. Sie haben es mit veränderten Wahrnehmungsgewohnheiten zu tun. Von daher halte ich es für falsch, die Förderung bis ultimo festzuschreiben.
Ein letzter Satz noch: Bei einer Fantasiekoalition mit den GRÜNEN, würde es das Ende dieser Sender bedeuten, wenn diese ihr Veto einlegten, obwohl Sie diese Sender weiterhin haben möchten. Deshalb kann ich nur sagen: Unterstützen Sie in dieser Legislaturperiode und auch zukünftig es ist ja, wie gesagt, eine Fantasiekoalition - dieses Gesetz zur Förderung der Meinungsvielfalt in Bayern.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf nach der Aussprache federführend an den Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur zu überweisen. - Damit besteht Einverständnis.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Dieser Gesetzentwurf wird vom Antragsteller begründet. Herr Kollege Gehring ist schon unterwegs. Es gibt jetzt allseits fliegenden Wechsel.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es nicht immer so den Anschein hat, sind sich die Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker in der Analyse in vielen Punkten relativ nahe. Wir wissen alle, dass das bayerische Schulsystem einem großen Wandel unterworfen ist. Das hat etwas mit dem demografischen Wandel und dem Übertrittsverhalten zu tun. Der Kultusminister hat heute davon gesprochen, dass 40 % eines Jahrgangs aufs Gymnasium gehen. Wenn die alte Nomenklatura gelten würde, dann müsste das Gymnasium heute Hauptschule heißen, während auf der Hauptschule, die heute Mittelschule heißt, noch 30 % eines Jahrgangs sind.
Der demografische Wandel beeinflusst die Situation in Bayern unterschiedlich. Wir haben Wachstumsgebiete und Regionen, in denen ein starker Schülerrückgang zu verzeichnen ist, aber auch Regionen, die an andere Bundesländer angrenzen und in denen die Schülerinnen und Schüler Angebote aus anderen Bundesländern wahrnehmen.
Wir reden alle davon, vor Ort passgenaue Lösungen zu brauchen. Wir sind uns eigentlich darin einig, dass wir die regionale Schulentwicklung stärken wollen der Kultusminister hat Bildungsregionen ausgerufen und dass wir die Akteure vor Ort ernst nehmen müssen, weil diese am besten über die Schulsituation Bescheid wissen. In manchen Regionen, in denen viele Schüler an weiterführende Schulen gehen, geht die Zahl der Schüler sehr stark zurück, sodass manche großen Schulgebäude fast leer stehen. Die Schülerinnen und Schüler müssen nämlich in andere Orte fahren, weil sie vor Ort das von ihnen gewünschte Schulangebot nicht erhalten.
Auf der Einigkeit der Analyse beruhend schlagen wir eine Gesetzesänderung vor, nämlich eine Öffnungsklausel im Schulgesetz, wonach Sekundarschulen besonderer Art zugelassen werden. Nach einem Beschluss des Schulforums soll beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantragt werden können, dass die Schülerinnen und Schüler in Klasse 5 bis 9 unterrichtet werden, ohne bestimmten bestehenden Schulformen zugewiesen zu werden. Es muss sichergestellt werden, dass sie gleichwertige Abschlüsse erhalten und dass der Übertritt zu anderen Schularten jederzeit möglich ist.
Mit diesem Vorschlag wird nichts abgeschafft. Das dreigliedrige Schulsystem wird um Modelle ergänzt, die vor Ort entstehen können. Eigentlich wird das gemacht, was nach Artikel 126 heute schon möglich ist. In der Bestimmung werden Ergänzungen zu bestehenden Schulsystemen genannt. Es wird namentlich auf drei Schulen beschränkt. Damit ist seit Jahrzehnten keine Weiterentwicklung möglich. Deswegen haben wir mit dem Vorschlag eine Öffnungsklausel unterbreitet. Wir stellen diesen Vorschlag zur Diskussion. Ich sage ausdrücklich: Wir stellen diesen Vorschlag zur Diskussion für eine Konsensbildung. Er könnte über Fraktionsgrenzen hinweg zu einem Konsens führen, um vor Ort die Akteure zu stärken und einen Weg zu finden, durch passgenaue Lösungen die in vielen Orten bestehenden Probleme zu lösen. Deswegen bitte ich um eine offene und fruchtbare Diskussion unseres Gesetzentwurfes.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN schließt sich nach unserer Meinung nahtlos an den Gesetzentwurf der SPD zur Einführung der Gemeinschaftsschule als weitere Schulart und an Ihren eigenen Gesetzentwurf zur vollkommenen Freigabe des Elternwillens an. All diese genannten Initiativen verfolgen das gleiche Ziel, nämlich über die Hintertüre die Einheits- bzw. Gemeinschafts- oder, wie wir heute gehört haben, Sekundarschule in Bayern einzuführen. Sie werden sich, Herr Kollege Gehring, nicht wundern, dass wir bereits heute ein Nein zu Ihrem Vorhaben aussprechen, wenngleich wir uns selbstverständlich der Diskussion im Ausschuss stellen.
In Bayern besteht nach unserer Auffassung derzeit absolut kein Bedarf für eine weitere Schulart und weitere Schulmodelle. Wenn Sie nach draußen gehen, werden Ihnen Eltern, Lehrer und Schüler sagen, dass nach all den Anpassungen und Veränderungen der letzten Jahre endlich einmal Ruhe für die Arbeit vor Ort gewünscht wird und nicht schon wieder Neuerungen, wie sie dieser Gesetzentwurf vorsieht.
Für die CSU stehen die kontinuierliche Weiterentwicklung des erfolgreich arbeitenden differenzierten bayerischen Schulsystems, die innere Schulentwicklung, die weiteren Verbesserungen von Qualität und Gerechtigkeit sowie der zügige Ausbau der Ganztagesbetreuung im Vordergrund und nicht eine erneute Schulstrukturdebatte, wie Sie es wünschen. Mit die
sem Schachzug - so könnte man es nennen - einer Öffnungsklausel möchten Sie nur, wie ich es schon erwähnt habe, die Türe für die Umstellung des bayerischen Systems zur Sekundarschule aufstoßen.
Ich darf an die Diskussion zum Thema Gemeinschaftsschule erinnern. Wir wissen ganz genau, dass die Einführung dieses Schulmodells das bayerische Gymnasium sowie die erfolgreiche bayerische Realschule tangieren, aber auch die sehr hervorragend und überzeugt gestartete bayerische Mittelschule in Bedrängnis bringen würde. Dies machen wir nicht mit.
Neue Wege in Schule und Pädagogik brauchen keine neuen Strukturen. Ihre Forderung im Gesetzentwurf, eine bessere und modernere Lernkultur zu entwickeln, ist im bestehenden Schulsystem ohne Änderung auch nur eines einzigen EUG-Paragraphen möglich. Das bestehende Schulrecht lässt schon heute eine Vielzahl von Lernangeboten zu und ermöglicht der Schule, Lebens- und Lernraum zugleich zu sein. Viele Schulen im Lande liefern im Übrigen hierfür den besten Beweis. Ich darf auch an die Anhörung zum G 8 sowie die gemeinsamen Schulbesuche des Ausschusses erinnern. Wir haben immer wieder erlebt, dass von diesen Möglichkeiten reichlich und erfolgreich Gebrauch gemacht wird. Deshalb muss die wahre Absicht Ihres Antrags ernsthaft hinterfragt werden.
Des Weiteren möchte ich Sie, Herr Gehring, fragen, wo denn die Schüler für zusätzliche Schulangebote herkommen sollen. Mit Recht deuten Sie an, dass angesichts des demografischen Wandels Schulstandorten die Schließung droht. Glauben Sie ernsthaft, dass dieses Problem durch die Einführung weiterer Schularten und -modelle besser würde? Ich meine, das Gegenteil wäre der Fall. Sie wissen, dass der Kampf um die Schüler bereits heute begonnen hat. Dieser Kampf würde zunehmen und die Gefahr der Schließung bestehender Standorte würde noch größer.
Mein sehr geehrten Damen und Herren, das bayerische Schulsystem zeichnet sich durch enorme Leistungsfähigkeit, beste Qualität, außergewöhnliche Förderung der beruflichen Bildung, hohe Durchlässigkeit, große Bildungsgerechtigkeit und stets wiederkehrende Chancen aus. Die pädagogische Arbeit an den unterschiedlichen Schularten trägt reiche Früchte. Beinahe täglich erhalten wir den Beweis, dass wir mit unserem System goldrichtig liegen.
Wir lassen nicht daran rütteln. Denn Bildung ist in Bayern auf diesem hohen Niveau weiterhin nur mit eigenständigen und profilierten Schularten möglich.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht wird die CSU irgendwann von ihren eigenen Kommunen eingeholt. Wenn wir nämlich draußen in die Landschaft blicken, dann kann man diese Möglichkeit erkennen. Gestern war ich in Teublitz, das ist nicht gerade stadtnah, aber immerhin ein Ort mit siebeneinhalbtausend Einwohnern und einer schönen, wunderbar sanierten Grund- und Mittelschule. In diese Schule wurden immerhin zehn Millionen Euro investiert. Die Schulleiterin hat gesagt: "Wie lange diese Mittelschule halten wird, das werden wir sehen." Die Ganztagsbetreuung läuft dort wunderbar. Es ist eine super Schule, sie hat eine super Qualität. Aber wo sollen die Schüler hingehen? In der Nachbarschaft liegt Burglengenfeld. Dort gibt es eine komplett überfüllte Realschule. Auch das dortige Gymnasium ist gut gefüllt und hat gute Schüler. Was aber passiert mit den Schülerinnen und Schülern in Teublitz, wenn die Schule wegfällt? Wenn Sie es für erstrebenswert halten, dass wir bei den Mittelschulen weiterhin nach dem Zahnlückenmodell vorgehen, dann gibt es pro Jahrgang nur noch eine Klasse. Aus Ihrer Sicht mag das etwas mit Qualität zu tun haben, aus meiner Sicht nicht. Das wird aber immer mehr kommen.
- Dann könnt Ihr das doch machen. Ihr habt wohl Angst, dass die GRÜNEN und die SPD - vielleicht machen auch die FREIEN WÄHLER - das ganze Bildungssystem platt machen, neu aufstellen und Ihr bleibt dann hinten. Ist das eure Angst? Wenn die Schulen alle so toll sind, wenn die Realschulen so toll sind - und sie sind toll -, wenn die Gymnasien alle so toll sind - sie sind toll, und für die Mittelschulen gilt dasselbe -, dann könntet ihr einer solchen Öffnungsklausel doch locker zustimmen und sagen: Wenn das der Wunsch der Kommunen und vielleicht sogar der Schulfamilie ist, also der Schulleiter, der Lehrer und der Eltern, dann lassen wir eine Schule zu, egal wie sie heißt. Darüber kann man doch reden, ob sie Sekundarschule heißt oder wie auch immer. Ihr könntet eine solche Schule zulassen, weil dann der Stadt Teublitz die Möglichkeit eröffnet würde, ihre 10 Millionen teure Schule, zu der der Freistaat auch eine
ganze Menge bezahlt hat, in den nächsten Jahren weiter zu betreiben. Was hat das mit einem Einheitsbrei zu tun, wenn wir uns Gedanken machen, wie wir optimale Bildung in einer zugegeben etwas anderen Form an einem Schulstandort etablieren? Was ist da problematisch? Ist das sozialistisch? Wo liegt das Problem, liebe CSU, wenn wir eine Schulform haben, bei der wir auf einem anderen integrativen Weg durch eine starke, kindbezogene Individualisierung zu den bayerischen Abschlüssen kommen? Damit es klar ist: Wir kommen da nicht zu Bremer Abschlüssen, sondern zu bayerischen Abschlüssen. In Teublitz könnte man dann tatsächlich den Quali machen, den Realschulabschluss. Das alles könnte man in dem Gebäude machen. Das hätte doch etwas. Wenn es wirklich so wäre, dass die bayerische Bevölkerung das in zehn oder fünfzehn Jahren als ihr Schulmodell erkennen würde, dann wäre es wahrscheinlich so, wie es sich jetzt bei der Ganztagsbetreuung darstellt. Sie von der CSU würden sagen: So ein Teufelszeug ist das doch nicht. Vielleicht ist es doch eine Schulform, die die Eltern haben wollen.
In dem Gesetzentwurf der GRÜNEN geht es nur darum, eine Möglichkeit zu finden, dass diese Schulform ermöglicht wird. Da muss man in Bayern Winkelzüge machen; Artikel 81 und folgende mit den Schulversuchen reichen dafür nicht, weil Sie das nicht wollen. Unser Versuch, eine eigene Schulart einzuführen, ist gescheitert. Das wäre die eleganteste und seriöseste Form gewesen.
Lieber Thomas Gehring, ich glaube, wir haben im Moment für eine offene Diskussion keine Chance. Von Herrn Kollegen Nöth haben wir gerade gehört, dass gar kein Interesse daran besteht, diese fundamentalen Probleme im ländlichen Raum anzugehen und sie mit vielleicht etwas ungewöhnlichen Lösungen in den Griff zu bekommen. CSU und FDP sind immer für den freien Wettbewerb. Warum dann nicht auch hier, wenn wir die Bildungsstandards einhalten, die gut und richtig sind und in Bayern gelten? Wenn diese Standards und die entsprechenden Abschlüsse eingehalten werden, dann wäre das doch eine Möglichkeit. Ich freue mich trotzdem auf eine Diskussion im Ausschuss. Es ist nie verkehrt, zu diskutieren. Allein, mir fehlt der Glaube, dass sich etwas verändern wird.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gestehe, als ich den Titel des vorliegenden Gesetz
entwurfes zum ersten Mal gelesen habe, der eine Öffnungsklausel für weitergehende Schulmodelle fordert, war ich durchaus angetan. Ich habe an dieser Stelle schon öfter für uns FREIE WÄHLER betont: Wir brauchen eine Öffnungsklausel, um Schulentwicklung voranzubringen und Schulstandorte zu sichern. Allerdings muss ich sagen, meine Begeisterung verflog schnell, als ich sah, was sich wirklich hinter dieser interessanten Forderung verbirgt. Es geht keineswegs um die Öffnungsklausel, die wir FREIEN WÄHLER uns vorstellen. Nein, es ist die Einführung der Gemeinschaftsschule unter einem anderen Etikett. Nach dem Gesetzentwurf der SPD zur Einführung der Gemeinschaftsschule liegt nun ein Gesetzentwurf der GRÜNEN vor, der die Gemeinschaftsschule gewissermaßen durch die Hintertüre einführen will. Für uns FREIE WÄHLER hat eine Gemeinschaftsschule oder, wie es im vorliegenden Gesetzentwurf heißt, eine Sekundarschule der besonderen Art als Modellschule durchaus ihre Berechtigung. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Wir wollen sie zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht flächendeckend als zusätzliche Schulform einführen, wie das der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht. Wir FREIEN WÄHLER erkennen die Vorteile in einem gegliederten Schulsystem. Wir wissen aber auch, dass sich das gegenwärtige System weiterentwickeln muss.