Herr Kollege Pohl, zumindest haben Sie in diesem Land nichts durch gewonnene Abstimmungen im Bayerischen Landtag verändert; das muss ich feststellen. Ich habe dem, was ich gesagt habe, nichts hinzuzufügen. Bayern hat sich in den letzten Jahren außergewöhnlich gut entwickelt, was die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt angeht. Dies hat natürlich dazu beigetragen. Ich hoffe, dass sich Berlin berappelt. Ob es die CDU allein richten kann, wage ich zu bezweifeln. Ob es in dieser Koalition angesichts der Mehrheitsverhältnisse möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Ich würde es Berlin gönnen, weil sich Berlin in einer verheerenden Situation befindet.
Wenn Sie über den Länderfinanzausgleich verhandeln und dabei Fragen über die Steuerautonomie der Länder einbauen - Kollege Klein, Sie haben darauf hingewiesen -, dann wäre das Aufgabe für eine Föderalismuskommission und Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich. Wenn Sie das alles in einen Topf werfen wollen, wundert mich nicht, dass Sie nicht vorankommen. Das ist die eine Baustelle. Sie müssen den Länderfinanzausgleich im engeren Sinne angehen, damit Sie ein entsprechendes Konzept erstellen können. Daran fehlt es vollkommen.
Ich danke Ihnen ganz ausdrücklich, dass Sie das Konzept der GRÜNEN in die Verhandlungen eingebracht haben. Ich wäre vonseiten der Regierung nicht so gaga, ein Konzept der GRÜNEN einzubringen, wenn ich selbst eins hätte. Also ist das der beste Beweis dafür, dass Sie selber keines haben. Ich betrachte das deshalb als Schutzbehauptung, wenn Sie behaupten, Sie hätten ein Konzept zum Länderfinanzausgleich. Wenn Sie eines haben, dann legen Sie es hier und heute vor.
Ein Letztes: Ich würde Ihnen jenseits von Wahlkampfauftritten für die Analyse des Ganzen empfehlen: Ich habe einiges aus der geschichtlichen Entwicklung erwähnt. Wir hatten die Deutsche Einheit. Wir hatten in Berlin einmal den Regierenden Bürgermeister Diepgen von der CDU. Hier geht es also nicht um gute oder schlechte Parteipolitik. Berlin hat eine spezifische Rolle als Bundeshauptstadt, über die wir heute kaum geredet haben. In anderen Ländern wird das direkt berücksichtigt. Wir hatten die Aussage von Wowereit, Berlin sei arm, aber sexy. In Bierzelten können Sie alles das bringen. Hier im Hohen Hause ist es
aber nicht angebracht, wenn Sie auf solchen Plattheiten Ihre Länderfinanzausgleichsdebatte aufbauen.
Herr Kollege Hallitzky, dafür, dass Ihnen dies nicht gefällt, habe ich Verständnis. Ich sage es noch einmal abschließend: Der Freistaat Bayern hat in vielen Verhandlungsrunden mit mehrmaligen Anläufen die verschiedensten Ansätze zur Änderung des Länderfinanzausgleichs angeboten, die von einer Veränderung bis zur völligen Neukonzeption gingen. Wer hier meint, mit einem fertigen Konzept in die Verhandlungen reinzugehen und so wieder rauszukommen, versteht von Verhandlungen nichts. Es sind viele Vorschläge gemacht worden. Das Problem ist, dass die Nehmerseite alles ablehnt, weil sie an einer Veränderung gar kein Interesse hat. Das ist die Schwierigkeit, vor der wir stehen. Dies müssen wir aufbrechen, und deswegen klagen wir.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Anträge werden hierzu wieder getrennt. Ich lasse vorweg über die beiden Anträge des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD in einfacher Form abstimmen. Anschließend lasse ich in namentlicher Form über den Antrag von CSU und FDP abstimmen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/13270, dem Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen? CSU, FDP, FREIE WÄHLER und Frau Kollegin Pauli. Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/13289, dem Antrag der SPD-Fraktion, seine Zustimmung geben will, bitte ich jetzt um das Handzeichen. - SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen, bitte! - CSU und FDP. Enthaltungen? - FREIE WÄHLER und Frau Kollegin Pauli. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/13267; das ist der Antrag der CSU und der FDP. Die Urnen sind bereitgestellt. Ich eröffne die Abstimmung. Sie haben fünf Minuten Zeit, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung und bitte das Ergebnis draußen zu ermitteln. Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen.
Zwischendurch gebe ich Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Dr. Runge, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Jetzt Notbremse ziehen - Bürgerinnen und Bürger vor Meldegesetz schützen!", Drucksache 16/13265, bekannt: Mit Ja haben 66 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 82. Es gab keine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Helga Schmitt-Bussinger, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) Neuordnung der Aufsicht über das Landesamt für Verfassungsschutz (Drs. 16/13268)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verfassungsschutz: Abteilungsumbau im Innenministerium ersetzt keine Strukturreform (Drs. 16/13290)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem die Opposition jahrelang und schon vor dem Bekanntwerden der NSU-Morde jeweils bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts durch den Innenminister argumentiert hat, dass der Rechtsextremismus bagatellisiert werde, dass die Gefahren von rechts nicht zur Kenntnis genommen würden und dass der Verfassungsschutz zumindest dem Anschein nach auf dem rechten Auge zwar nicht blind, aber zumindest sehbehindert sei, dann freut man sich jetzt natürlich, wenn man liest, dass der gleiche Minister die Aufsicht über den Verfassungsschutz und die Beobachtung des Rechtsextremismus verstärken will. Bravo und herzlichen Dank für diese späte Einsicht!
Wenn der Innenminister als Konsequenz aus den Pannen bei der Aufdeckung der Neonazi-Mordserie die Aufsicht verstärken und wieder eine eigene Abtei
lung im Innenministerium schaffen will und wenn er mitteilt, dass der Rechtsextremismus künftig in der Struktur eine stärkere Rolle spielen müsse, drängt sich aber doch die Frage auf, welche Pannen er eigentlich meint und wieso es gerade jetzt erforderlich sein soll, die Beobachtung des Rechtsextremismus zu verstärken, wo doch jahrelang die Sprachregelung eine ganz andere war. Die Sprachregelung war, dass der Verfassungsschutz selbstverständlich und sowieso alle Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, ob von rechts oder links, unterschiedslos mit dem gleichen Engagement beobachte, dass es keinerlei Notwendigkeiten gebe, den Kampf gegen den Rechtsextremismus zu verstärken und dass in Bayern im Gegensatz zu anderen Ländern, insbesondere zu den neuen Bundesländern, alles in Ordnung sei.
Angesichts der neuen Meldungen drängt sich der Verdacht auf, dass sich jemand vorsichtig distanzieren möchte und dass die Gelegenheit der Ruhestandsversetzung des jetzigen Leiters der Abteilung I D im Innenministerium genutzt wird, Handlungsfähigkeit zu demonstrieren und möglicher und auch erwarteter Kritik an der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz und der Aufsicht im Innenministerium den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Das wird aber nicht gelingen, meine Damen und Herren. Die Tatsache, dass fünf Mordanschläge von Rechtsterroristen auf ausländische Mitbürger in Bayern nicht geklärt werden konnten, hat der Innenminister beschönigend als Misserfolg bezeichnet. Das hat aber höchstwahrscheinlich wenig damit zu tun, dass es für die Aufsicht über den Verfassungsschutz in Bayern in den letzten Jahren keine eigene Abteilung gegeben hat. Nach all dem, was wir durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses des Bundestages und der Untersuchungsausschüsse in Thüringen und Sachsen bisher erfahren mussten, hat das vielmehr etwas mit der Unfähigkeit und dem fehlenden Engagement des Verfassungsschutzes sowie mit schlimmen Fehleinschätzungen durch die Polizei zu tun. Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang nehmen wir mit Interesse zur Kenntnis, dass der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, wie ich der Presse entnehmen konnte, in einer dienstlichen Erklärung ausgeführt hat, dass zumindest seit November - gemeint ist November 2011 - keine heiklen Akten zur NSU-Mordserie mehr geschreddert worden sind. Sie werden aber verstehen, dass sich hier die Frage aufdrängt, was eigentlich vor November 2011 mit heiklen Akten passiert ist. Dieser Frage werden wir im Untersuchungsausschuss im Einzelnen nachgehen müssen.
Meine Damen und Herren, gerade weil es nicht um einen bedauerlichen polizeilichen Misserfolg geht, wie der Minister es bezeichnet hat, sondern offensichtlich um eklatantes Versagen von Sicherheitsbehörden so jedenfalls lautet der Befund derjenigen, die sich inzwischen schon länger in Untersuchungsausschüssen damit befassen -, wird es nicht ausreichen, eine eigene Abteilung im Ministerium neu zu schaffen. Das kann nur ein erster, nur ein zaghafter Schritt sein, wenn auch in die richtige Richtung. Es sieht so aus, als ob die Struktur des Verfassungsschutzes und - ich sage ganz bewusst: - nicht nur des Verfassungsschutzes, sondern auch die Struktur des Staatsschutzes und die sogenannte Sicherheitsarchitektur insgesamt grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden müssten. Eine Debatte hierüber ist auf Bundesebene längst entbrannt. Es ist interessant festzustellen, wer dort welche Meinung vertritt. Meines Erachtens muss es dabei um die Frage gehen, wie viele Geheimdienste wir in Deutschland überhaupt brauchen.
Brauchen wir wirklich 19, wie wir sie jetzt haben, mit den vielen Schnittstellen, die offensichtlich nicht funktionieren? - Es muss auch die Frage gestellt werden, ob und falls ja, welche Aufgaben - allerdings bei Beachtung des nach wie vor berechtigten Trennungsgebotes - notwendig sind. Herr Staatsminister, ich habe nicht verstanden, wie Sie in der Zeitung ausführen konnten, dass diese Frage heute anders als nach dem Krieg zu beurteilen sei. Sie sagten, es gebe heute nicht mehr die Gefahren, deretwegen man damals auf das Trennungsgebot Wert gelegt hat. Ich meine, nach wie vor gibt es viele gute Gründe, am Trennungsgebot festzuhalten. Es stellt sich also die Frage, welche Aufgaben unter Beachtung des Trennungsgebotes besser von der Polizei als von einem Geheimdienst erledigt werden können.
Es muss auch die Frage gestellt werden, ob das, was immer wieder eingefordert wird, nämlich ein transparenter Verfassungsschutz, überhaupt möglich ist. Es spricht doch einiges dafür, dass es so etwas überhaupt nicht geben kann. Dann stellt sich die Frage, wie man die parlamentarische Kontrolle über den Verfassungsschutz verbessern kann. Was wir bislang sowohl auf Bundesebene als auch in den Ländern haben, kann man nicht ernsthaft als effektive Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden bezeichnen.
All diese Fragen müssen und können allerdings erst dann vernünftig beantwortet werden, wenn die vier bestehenden Untersuchungsausschüsse ihre Arbeit erledigt und Abschlussberichte vorgelegt haben. Dann
kann man sich diesen Fragen vernünftig zuwenden. Was Sie nicht tun sollten, ist, jetzt Strukturen zu ändern, ohne den Abschluss der Untersuchungsausschüsse abzuwarten und deren Ergebnisse zu kennen. Die Umorganisation, die Sie im Innenministerium vorhaben, mit dem Ziel der Schaffung einer eigenen Abteilung, die wir im Übrigen bis 1999 schon einmal hatten, kann nur ein allererster Schritt sein, der aber nicht ausreicht. Mit unserem Dringlichkeitsantrag geben wir Hinweise, was unseres Erachtens notwendig ist. Wir hoffen, dass die Antworten, die Sie auf unsere Fragen geben, hilfreich sein werden, um die grundsätzlichen Fragen zu beantworten. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu dem Dringlichkeitsantrag.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verstehen unseren Dringlichkeitsantrag als Ergänzung zum SPD-Antrag, der richtig und notwendig ist. Wir werfen noch einige Fragen auf, die dieser Antrag nicht aufgreift. Mit Interesse haben wir die Umstrukturierungspläne des Innenministeriums bezüglich der Abteilung I D gelesen. Erst einmal gratuliere ich Herrn Andrä und Herrn Lachner zu ihren neuen Positionen. Wir waren schon auf die Nachfolgeregelung gespannt, die getroffen werden würde, nachdem Herr Dr. Remmele zum 01.08.2012 in den Ruhestand geht.
Wir warten eigentlich schon seit Monaten gespannt auf die ersten Konsequenzen aus dem Bekanntwerden der NSU-Morde und der fatalen Fehleinschätzung der Gefahren, die von Rechtsextremisten ausgehen. Jetzt waren wir ein bisschen überrascht von der Trennung der Abteilung I D und davon, dass nun wieder eine eigene Abteilung für den Verfassungsschutz eingerichtet werden soll. Eigentlich ist das eine Korrektur dessen, was der damalige Innenminister Dr. Beckstein 1999 entschieden hat, in dem er die Abteilung I F, eine eigenständige Verfassungsschutzabteilung, mit dem Katastrophenschutz und dem Rettungswesen zusammengelegt hat. Die Abteilung ist nie richtig zusammengewachsen; denn diese Aufgabenfelder passen nicht wirklich zusammen. Es stellt sich schon die Frage, ob das damals eine falsche Entscheidung gewesen ist, die jetzt korrigiert wird. Innenminister Herrmann sieht anscheinend Korrekturbedarf gegenüber der vom damaligen Innenminister Dr. Beckstein geformten Struktur. Laut Presseberichterstattung erhofft sich Innenminister Herrmann anscheinend damit bessere Voraussetzungen für die Bekämpfung des Rechtsextremismus. Ich sehe hierin das Eingeständnis, dass es diese Voraussetzungen bisher nicht in ausreichendem Maß gegeben hat.
Über die Motive, Hintergründe und die zu erwartenden Auswirkungen dieser Aufteilung wollen wir eine direkte Information des Parlaments; wir wollen nicht wieder alles nur in der Zeitung lesen. Das gilt vor allem für diesen sensiblen Bereich.
Bei einer Umverteilung der Sicherheitsaufgaben im Ministerium allein kann es nicht bleiben. So kann man die strukturellen Probleme, die nach unserer Auffassung bestehen, nicht lösen. Über sieben Monate nach Bekanntwerden der Neonazi-Mordserie und dem sicherheitspolitischen Debakel, dass die Täter so lange unentdeckt agieren konnten, muss an einer umfassenden Fehleranalyse gearbeitet werden.
Der Untersuchungsausschuss wird hierzu seinen Beitrag leisten. Ich erwarte aber auch vom Innenminister eine klare Darstellung des Reformbedarfs der bayerischen Sicherheitsarchitektur aus seiner Sicht. Dazu gehört natürlich auch der Schritt, die Existenz von Strukturschwächen und Fehlern zuzugeben. Das war bisher meines Erachtens nicht der Fall.
Auf der Bundesebene und in einigen Bundesländern ist die Debatte über die Reform des Verfassungsschutzes in vollem Gang. Kritik gibt es aus allen Parteien: an der fehlenden Transparenz, an der mangelnden Kontrolle, am mangelnden Informationsaustausch zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden, an Ausbildungsdefiziten und an dem Umgang mit den VLeuten. Derzeit werden die unterschiedlichsten Reformkonzepte diskutiert. Die Debatte ist geprägt davon, dass Fehler eingestanden werden. Personelle Konsequenzen sind bereits gezogen worden.
Die Zeichen stehen auf Neuanfang, und die Verantwortlichen zeigen überwiegend Demut. Von all dem ist in Bayern nur wenig zu erkennen. Nur zwischen den Zeilen kann man hin und wieder Kritik lesen. So hat insbesondere der Verfassungsschutzpräsident Dr. Körner eingestanden, dass es Reformbedarf gibt. Er hat aber noch nicht gesagt, wie er sich die Reform vorstellt. Die Debatte ist überfällig. Deshalb wollen wir wissen, welchen Reformbedarf die Staatsregierung hinsichtlich der Arbeit des Verfassungsschutzes und seiner Kontrolle sieht und wie die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses in die Konzepte einbezogen werden können. Wir sollten ergebnisoffen und unvoreingenommen an die Analyse gehen. Erforderlich ist eine neue Kultur des Umgangs mit Fehlern, damit wir zu einem guten Ergebnis kommen.
Danke schön, Frau Kollegin Tausendfreund. - Bevor ich dem Kollegen Weiß das Wort erteile, teile ich mit, dass soeben zu dem Antrag der SPD vonseiten der CSU namentliche Abstimmung beantragt wurde.
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich kann vorwegnehmen, dass wir beiden Berichtsanträgen zustimmen werden. Ich möchte aber einige Anmerkungen dazu machen. Wenn eine derartige Serie von Verbrechen stattfindet, muss man sich fragen, ob etwas falsch gemacht wurde. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn vier Untersuchungsausschüsse tagen und der Generalbundesanwalt Untersuchungen durchführt, ist es selbstverständlich, dass man die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen in die künftigen Überlegungen mit einbezieht. Das ist klar. Wenn Fehler gemacht worden sein sollten, dann muss man dafür sorgen, dass sie nicht mehr geschehen, und selbst wenn keine Fehler gemacht wurden, muss man schauen, ob man nicht etwas verbessern kann.
Ich stimme nicht mit dem Kollegen Schindler überein, der sagt, dass der Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren bagatellisiert worden sei. Herr Kollege Schindler, das war nicht der Fall. Es hat keiner bagatellisiert, wir alle haben den Rechtsextremismus ernst genommen. Aber keiner hat seine Gefährlichkeit erkannt. Die haben wir nicht erkannt, und die haben Sie nicht erkannt. Wir haben über ganz andere Fragen geredet, aber nicht darüber, dass es eine Gruppe geben könnte, eine Terrorzelle, die planmäßig Menschen ermordet. Selbstverständlich muss man darauf reagieren.
Es ist auch nicht so, dass der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Bayern etwas Besonderes gesagt hätte, als er angedeutet hat, dass seit Herbst keine Akten geschreddert worden seien. Die Entscheidung, ob Akten vernichtet werden, steht nicht im Belieben einer Behörde. Dafür gibt es ganz konkrete gesetzliche Vorgaben. Diese Vorgaben besagen, dass Akten zum Schutz der Bürger - das gilt für die Polizei wie für den Verfassungsschutz - zu vernichten sind, wenn fünf Jahre keine weiteren Einträge hinzugekommen sind. Es ist die Aufgabe der Behörde, Akten zu vernichten, wenn fünf Jahre lang keine Erkenntnisse hinzukommen. Dann müssen die Akten vernichtet werden. Wenn ein neues Faktum hinzukommt, beispielsweise Erkenntnisse über diese Morde, ist es genauso selbstverständlich, dass diese