Protocol of the Session on July 17, 2012

Sie sehen also: Zehn Punkte - und es gäbe noch viel mehr. Wer behauptet, dass im ländlichen Raum nichts geschehe, der sagt den Menschen die Unwahrheit, und wer den Eindruck erweckt, als hätten sich in den letzten Jahren die Lebensverhältnisse in Bayern auseinanderentwickelt, der sagt den Menschen ebenfalls die Unwahrheit; denn die Abstände sind kleiner geworden.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Sagen Sie das den Menschen draußen!)

Dies ist die Politik der Bayerischen Staatsregierung. Wir werden diese konsequent fortsetzen. Jeder, der sich Bayern und andere Bundesländer in dieser Republik ansieht, weiß, dass wir auf diesem Weg unge

heuer erfolgreich sind. Aber wir wissen auch, dass dies jeden Tag neu erkämpft werden muss und wir diesen Weg weitergehen müssen. Dies werden wir gemeinsam tun, meine Damen und Herren, und wir bitten Sie um Ihre Unterstützung.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Danke schön, Herr Staatsminister. - Weitere Redner sehe ich nicht. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 a auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung Klimaschutz und Energieeinsparung in der BayBO (Drs. 16/12946) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Christine Kamm. Damit ist die Aussprache eröffnet. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Klimaschutz ist eine unserer wichtigsten Herausforderungen. Er ist existenziell für die Zukunft unserer Kinder sowie unseres Landes, und er ist leider in vielen Bereichen noch eine ungelöste Aufgabe. Es ist noch viel zu tun; auf allen Ebenen muss noch viel mehr getan werden.

Wir haben daher unter dieser Zielsetzung die Bayerische Bauordnung unter die Lupe genommen und uns mit Vertretern der Architektenkammer, der Ingenieurkammer, von Haus & Grund, von jungen Baugemeinschaften, der Initiative "Autofreies Wohnen" und Mieterverbänden zusammengetan, um zu prüfen: Was muss getan werden? Was muss in der Bayerischen Bauordnung anders geregelt werden? Wir haben auch einen Blick in die anderen Bundesländer geworfen, die sich bereits mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt haben, was hier leider noch nicht der Fall war.

Welche Neuregelungen schlagen wir Ihnen aufgrund der Gespräche vor? - Wir wollen zum einen, dass sich die Bayerische Bauordnung an nachhaltigen Zielsetzungen orientiert und Hemmnisse für Energiesanierung und Wärmedämmung durch Erweiterungen der Ausnahmeregelung beseitigt werden. Es gibt nach wie vor immer noch Gebäude, die beispielsweise nur an drei und nicht an vier Seiten gedämmt werden. Wir schlagen Ihnen vor, verbrauchssenkende Gebäude

anordnungen und -gestaltungen festzulegen und die Bauordnung für umweltfreundlichen Verkehr umzuschreiben.

Wenn wir unsere Verkehre endlich hin zu umweltfreundlichen Verkehren umorganisieren, dann werden wir weniger teure Autostellplätze brauchen und müssen nicht mehr jungen Familien, die innovativ wohnen wollen, oder finanzschwachen Haushalten bzw. auch Seniorenwohnanlagen sehr viel Geld für teure Stellplätze abverlangen. Diese brauchen sie meist ohnehin nicht, da sie nur zu einem geringen Teil über Autos verfügen. Natürlich brauchen wir aber einige Fahrradstellplätze mehr, wenn wir wirklich verhindern wollen, dass es so ähnlich aussieht, wie es zeitweise neben unserer Eingangspforte aussah.

Wir bitten Sie daher um Zustimmung zu den von uns vorgeschlagenen Umorientierungen der Bayerischen Bauordnung, um hier endlich die richtigen Weichenstellungen für den Klimaschutz vornehmen zu können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Kamm. - Als Nächster hat Kollege Dr. Otmar Bernhard das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwar gut gemeint ist, der aber leider in einer ganzen Reihe von Punkten überflüssig ist, weil es schon entsprechende Regelungen und Möglichkeiten zur Erreichung dieser Ziele gibt. Sie können regulieren, was Sie wollen; wenn der Bund zuständig ist, reicht die Kompetenz Bayerns nicht aus. Das gilt zum Beispiel für Fahrradstellplätze, wobei der Grund, warum man bei Pkws Stellplätze verlangt, der ist, dass der öffentliche Verkehrsraum geschont werden soll. Das trifft für die Fahrräder aber nicht zu. Trotzdem kann man sich überlegen, ob man so etwas macht.

Sie sprachen von Sonderbauten. Bei diesen sind ohnehin bauaufsichtliche Einzelanordnungen zu beachten. Das müsste nach Ihrem Vorschlag landesweit einheitlich ohne Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten gemacht werden. Das ist aber nicht zweckmäßig und auch nicht notwendig.

Ich komme zum sparsamen Umgang mit Boden, mit Wasser und mit Energie. Hier ist es auch so, dass Bauordnungsrecht Sicherheitsrecht ist. Dafür ist die Bauordnung von der Systematik her zunächst einmal nicht der richtige Ansatzpunkt. Das ist aber auch nicht notwendig, weil es entsprechende Regelungen gibt.

Ich will jetzt nicht auf einzelne Regelungen eingehen, sondern nur das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes oder die Energieeinsparverordnung nennen. Das alles ist bundesrechtlich geregelt. Das brauchen wir in der Bayerischen Bauordnung nicht noch einmal zu regulieren.

Ähnlich ist es bei der Vermeidung und Verwertung von Bauabfällen und Bodenaushub. Wir haben, wie wir alle miteinander wissen, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, in dem diese Dinge geregelt sind und bei dem im Einzelfall darum gerungen wird, was richtig ist. Aber immerhin, es ist Bundesrecht und somit bundesrechtlich geregelt. Insofern ist es auch hier nicht ersichtlich, warum Sie das Ganze nochmals in der Bayerischen Bauordnung unterbringen wollen.

Zu den Abstandsflächen von Außendämmungen: Diesbezüglich haben Sie vor nicht allzu langer Zeit schon einmal einen Gesetzentwurf eingebracht, den wir damals bereits abgelehnt haben. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es keinen Regelungsbedarf gibt und sich die Dinge erfahrungsgemäß in aller Regel nachbarschaftlich regeln lassen. Außerdem haben wir den § 248 des Baugesetzbuchs - BauGB. Auch dort ist eine Regelung für zulässige Abweichungen hinsichtlich des Maßes baulicher Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen getroffen worden. Warum sollen wir es jetzt noch einmal regeln?

Die Anordnung von Gebäuden betrifft eine ähnliche Problematik. Das ist Planungsrecht und Bundesrecht. Das können wir nicht in der Bauordnung regeln. Im Übrigen gibt es jede Menge Möglichkeiten im Planungsrecht zur Anordnung von Gebäuden, auch was energetische Aspekte anbelangt.

Die Stellplatzablöse wollen Sie um die investiven Maßnahmen des Fahrradverkehrs erweitern. Auch das ist überflüssig, weil nach geltendem Recht die Stellplatzablöse für sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen von ruhendem Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs verwendet werden kann. Das können auch investive Maßnahmen des Fahrradverkehrs sein. Auch das ist möglich.

Dann haben Sie das autofreie Wohnen angesprochen. Auch diese Ergänzung ist aus unserer Sicht nicht erforderlich, weil man das über Artikel 63 regeln kann. Sie haben sich vorher wahrscheinlich nicht genau angeschaut, was alles schon möglich ist, und haben sich dann die Mühe gemacht, einen Gesetzentwurf zu schreiben.

Das Resümee ist: Es sind richtige Intentionen, die Sie verfolgen und die wir auch teilen. Aber Sie müssen

noch einmal genau nachschauen, was nach der Bauordnung möglich, was mit bayerischem Recht überhaupt regelbar und was nach Bundesrecht in letzter Zeit schon alles Schönes geregelt worden ist.

Ich denke, wir können Ihren Vorschlägen nicht nähertreten.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Zuruf der Ab- geordneten Christine Kamm (GRÜNE))

Danke schön, Herr Kollege Dr. Bernhard. - Frau Kollegin Kamm fragt, ob sie noch etwas sagen darf. Dann melden Sie sich bitte für eine Zwischenbemerkung zu Wort. Dann erhalten Sie von mir das Wort.

(Christine Kamm (GRÜNE): Ich melde mich beim Schlusswort zu Wort!)

- Dann hat sich das erledigt. - Jetzt hat Kollege Ludwig Wörner von der SPD das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist es interessant, sich wieder einmal ins Bewusstsein zu rufen, was gestern durch die Auseinandersetzung geschehen ist, dass Klimapolitik ein wichtiges und interessantes Thema ist. Wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen, um die Ziele, die wir uns selbst gesetzt haben, zu erreichen. Darüber sind wir uns einig.

Ob dazu allerdings dieser Gesetzentwurf zielführend ist, müssen wir in einer vertieften Diskussion in den Ausschüssen klären. Ich habe mit ein paar Punkten auch Probleme. Liebe Frau Kollegin Kamm, in einem hochverdichteten Raum wie München sollen die Hausbesitzer verpflichtet werden, in den engen Innenhöfen jetzt plötzlich Radlständer aufzustellen, die in der Regel im Interesse der Hausgemeinschaft schon vorhanden sind. Dazu braucht man doch keinen Gesetzgeber, sondern das kann man selbst machen. Aber das soll freiwillig geschehen; denn die letzte Grünfläche möchte ich auch nicht mit Radlständern zupappen - in den Innenhöfen wohlgemerkt.

Ich bin bei Ihnen, wenn es darum geht - was man in München ohne Gesetz, aber mit Verordnung längst macht -, einen Autoparkplatz im öffentlichen Raum abzuschaffen und diesen zur Radstellplatzfläche umzuwidmen. Darüber können wir gern reden.

Was eine Dachaußendämmung sein soll, wie Sie sie ins Gesetz schreiben wollen, erschließt sich mir nicht ganz. Das müssen Sie mir einmal in aller Ruhe erklären. Eine Innendämmung kenne ich, aber eine Außendämmung kenne ich nicht. Vielleicht haben Sie

diesbezüglich etwas verdreht. Das müssen wir dann im Gesetzestext ändern.

Für die Wärmedämmung selbst gibt es die Energieeinsparverordnung - EnEV. Dass diese dem einen oder anderen in der Form, in der sie jetzt kommen wird, nicht gefällt, mag sein. Man muss die Balance zwischen bezahlbar und leistbar finden, also zwischen dem, wer es macht, und wer es sich leisten kann, das über die Miete zu finanzieren. Ich glaube, diesbezüglich sind wir auf einem guten Weg.

Herr Kollege Bernhard, an einer Stelle kann ich Ihnen nicht ganz recht geben. Das betrifft die Abstandsflächen. Die Nachbarschaftsstreitigkeiten haben wir inzwischen häufig vor Gericht, nämlich dann, wenn der Nachbar sagt: Es kommt überhaupt nicht infrage, dass du zu mir herüberdämmst. Im öffentlichen Raum - da gebe ich Ihnen recht - ist es inzwischen in Ordnung. Dort funktioniert die Absprache mit den Kommunen und Städten. Aber in der Nachbarschaftsproblematik sind wir noch nicht so weit. Wir sollten, wie gesagt, darüber nachdenken.

Wir werden über den Antrag im Umweltausschuss beraten und schauen, was man davon übrig lässt, was notwendig ist und was man als bereits geregelt erkennen kann.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Wörner. - Als Nächster hat Kollege Thorsten Glauber von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag der GRÜNEN zur Bayerischen Bauordnung versuchen Sie, liebe Kollegin Kamm, den Klimaschutz und die Energieeinsparung in die Bayerische Bauordnung zu bringen.

Gestatten Sie mir, dass ich das sage: Sie präsentieren uns heute ein Sammelsurium, angefangen mit den Fahrradstellplätzen. Diesbezüglich gilt für uns klar die Subsidiarität der Kommunen. Ich denke, auf dem Land spielt es keine Rolle, was Sie hier beantragen, und in den Städten gibt es bereits Regelungen. Die Städte sollen doch bitte schön selbst regeln, wie viele Fahrradstellplätze sie möchten. Sie können es selbst regeln, und von daher brauchen wir das in der Bayerischen Bauordnung nicht zu tun.

(Beifall des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER))

Ein weiterer Punkt: Sie sprechen das Dämmen von Gebäuden und den Umgang mit Energie an. Dafür ist die Bayerische Bauordnung der völlig falsche Platz. Wenn Sie das irgendwo hineinschreiben wollen, müssten Sie an die Energieeinsparverordnung herangehen, nicht an die Bayerische Bauordnung. Wir können die Ziele viel leichter und besser über die Energieeinsparverordnung erreichen als über die Bayerische Bauordnung.

Es ist angesprochen worden, dass Fragen der Gebäudeanordnung das Bauplanungsrecht betreffen und nicht in die Bayerische Bauordnung gehören.

Sie haben Erwägungen darüber angestellt, wie die Gebäudestellung sein soll, damit Energie eingespart werden kann. Da muss ich mich schon fragen, ob Sie den Architekten und Bauingenieuren etwa nicht zutrauen, im Jahr 2012 Gebäude so zu planen, dass es zu einer Energieeinsparung allein über die Energieeinsparverordnung kommt. Wir werden doch wohl immer dafür sorgen, dass sich unsere Bauherren in ihren Häusern wohlfühlen. Von daher braucht man keine Regelung in der Bauordnung, wie man Gebäude zu stellen hat. Dies lernt man im Studium und muss man nicht über die Bayerische Bauordnung regeln. Wir werden mit den Bauherren reden. Dann wird das, was sein muss, gelingen. Den Ansatz, den Sie dazu gebracht haben, verstehe ich überhaupt nicht.

Ich bin gespannt, was Sie zum rationellen Umgang mit Energie und Wasser im Zusammenhang mit der örtlichen Satzung zu sagen haben. Das werden Sie uns im Wirtschafts- oder Umweltausschuss - je nachdem, welchem Ausschuss der Gesetzentwurf zugewiesen wird - präsentieren. Ich verstehe jedenfalls nicht, was Sie mit dem Gesetzentwurf wollen.

Ich verstehe wohl, dass Sie den Klima- und den Umweltschutz über die Bauordnung regeln wollen. Dabei sind viele Ansätze aber der falsche Weg. Sie führen zu mehr Bürokratie. Das wollen wir nicht. Das Weitere werden die Beratungen ergeben.