Wir wollen den Grunderwerb in Bayern nicht erschweren und verteuern. Wir wollen ihn erleichtern. Es ist unser gemeinsames Anliegen, den Wohnungsbau weiter voranzubringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Juli werde ich alle Beteiligten, die Mieterverbände, die Eigentümerverbände, die Investoren, die Landeshauptstadt München und die Kommunen des Umlandes zu einer Wohnungsbaukonferenz einladen, in deren Rahmen wir sachlich und ruhig darüber reden werden, wie wir den Wohnungsbau im Großraum München verstärken können. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für die Menschen, die in diesem Großraum nach bezahlbarem Wohnraum suchen. Mit gegenseitigen Schuldvorwürfen ist keinem dieser Wohnungssuchenden geholfen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Nach der Geschäftsordnung ist unserer Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nr. 3 der Geschäftsordnung der Staatsregierung als Material zu überweisen. Wer dem Votum des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden zustimmen will, bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der SPD, der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER. Damit ist dem Votum des Ausschusses entsprochen worden.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 16/11166, für den namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Das ist die Nummer 16 aus der Antragsliste.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Günther Felbinger u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER)
Umbenennung der Amtsbezeichnung "Förderlehrer" in "Fachlehrer für individuelle Förderung" (Drs. 16/11166)
Für diesen Antrag hat die Fraktion der FREIEN WÄHLER namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die Abstimmung. Die Urnen sind an den bekannten Orten aufgestellt. Für die Abstimmung werden fünf Minuten angesetzt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind um. Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergbnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben. Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen und das allgemeine Palaver einzustellen. - Ich fahre mit der Tagesordnung erst fort, wenn alle die Plätze eingenommen haben.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Einführung von Volksabstimmungen bei wichtigen Fragen zur Zukunft Europas (Drs. 16/10311)
Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Professor Dr. Piazolo. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Verhalten im Plenum war vielleicht Sinnbild für das, was im Moment in der Europäischen Union passiert. Es lief so ab, wie es auch die Bürger machen. Zuerst ist es relativ voll, es gab eine namentliche Abstimmung, dann kommt das Thema Europa. Dann verlässt die Hälfte der Abgeordneten fluchtartig den Raum.
Wenn Sie sich die neuesten Umfragen über die Zustimmung der Bürger zur Europäischen Union ansehen, dann werden Sie innerhalb der 27 Mitgliedstaaten kein Land finden, in welchem die Zustimmungsrate nicht zurückgeht. Das liegt natürlich auch an der Politik, die in Bezug auf Europa und die Europäische Union gemacht wird. Die Bürger verabschieden sich immer mehr von der Europäischen Union. Die Zustimmungsraten fallen. Das liegt auch daran, dass die Parlamente in der Europäischen Union immer weniger zu sagen haben. Deshalb nimmt unser Antrag darauf Bezug, mehr direkte Demokratie einzuführen. Eine direkte Demokratie bietet die Chance, Europa auf die Tagesordnungen der Parlamente zu bringen und es damit den Bürgern näher
zubringen. Die Bürger sollen selber über die Zukunft der Europäischen Union abstimmen. Die vorgeschlagene Regelung ist klar. Sie beinhaltet drei Punkte. Es geht darum, die Bürger in der Europäischen Union in Bezug auf Fragen der Europäischen Union stärker zu beteiligen. Zum Zweiten soll der Landtag festhalten, dass sich Volksabstimmungen in Bayern in den letzten Jahren und Jahrzehnten bewährt haben. Ich denke, diese zwei Punkte sind unstrittig.
In einem dritten Punkt wird die Staatsregierung aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, mehr Volksabstimmungen in Bezug auf die Zukunft Europas zuzulassen und sie verpflichtend vorzuschreiben, wenn es um die Übertragung von Zuständigkeiten auf europäischer Ebene geht. Ich will nicht verhehlen, dass diese Forderung nicht nur von uns kommt, sondern sie wird seit vielen Jahren auch von der CSU landauf, landab so verkündet. Sie wird nicht nur verkündet, sondern ist wortwörtlich im Wahlprogramm der CSU zur Europawahl 2009 enthalten; dort zu lesen auf Seite 2.
Umso erstaunlicher ist es, dass die CSU nach langem Hin und Her - zuerst hat sie überlegt, ob sie zustimmen will - unserem Antrag nicht zugestimmt hat. Auf der anderen Seite zieht im Moment der Ministerpräsident durch das Land und sagt zu jedem: Wir wollen auf Bundesebene Volksabstimmungen, wenn Zuständigkeiten übertragen werden. Er erzählt also exakt das, was in unserem Antrag und im Wahlprogramm der CSU steht. Die CSU stimmt im Landtag aber diesen Forderungen nicht zu. Noch toller: Die CSU in München möchte jetzt eine Mitgliederbefragung starten, um zu klären, ob sie dieser Frage zustimmt oder nicht. Das heißt, die CSU möchte eine Mitgliederbefragung darüber durchführen - die Frage ist noch nicht ganz klar -, ob die Mitglieder das, was seit vier Jahren in ihrem Wahlprogramm steht, gut finden oder nicht. Ich glaube, das ist im Grunde genommen ein Veräppeln der eigenen Mitglieder und zeigt, wie gespalten die CSU im Moment in Europafragen ist.
Trotz langen Zögerns gab es eine gute Diskussion im entsprechenden Ausschuss, wo man gemerkt hat, dass man in der CSU und FDP - ich möchte auch das erwähnen - darüber nachgedacht hat. Es war keine sofortige Ablehnung Man hat darüber nachgedacht, sich ein wenig auf uns zubewegt und im letzten Moment kalte Füße bekommen. Deshalb haben wir das Thema noch einmal hochgezogen, um diesem Antrag, dem große Teile zustimmen möchten, eine zweite Chance zu eröffnen, um die Bürger in Europafragen gemeinsam mehr einzubinden und zu bekunden: Wir stehen für Volksabstimmungen, wenn Kompetenzen
übertragen werden. Wenn der Landes- und Bundesebene Kompetenzen genommen werden, dann wollen wir die Bevölkerung fragen, dann wollen wir eine Entscheidung der Bevölkerung. Dazu stehen wir als FREIE WÄHLER und ich hoffe, dass auch Sie dazu stehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist seit jeher Vorbild in Sachen direkte Demokratie. Das betrifft sowohl die kommunale Ebene, auf der wir mit Ratsbegehren und Bürgerbegehren, als auch die Landesebene, auf der wir mit Volksbegehren und Volksentscheiden entsprechende Instrumentarien haben. Diese Instrumentarien haben sich bewährt auch manchmal zum Nachteil der politischen Führung. Mit diesen Mitwirkungsmöglichkeiten haben wir sehr, sehr positive Erfahrungen gemacht.
In Fortentwicklung dieser Tradition haben die Regierungskoalitionen mit dem Antrag auf Drucksache 16/11027 einen eigenen Antrag zu dem, wie Sie ausführten, sehr wichtigen Thema "Mitbestimmung in Europa" eingebracht, der heute unter Nummer 14 der Anträge, die nicht einzeln beraten wurden, beschlossen wurde. Mit diesem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Bund die Möglichkeit geschaffen wird, den Bürgerinnen und Bürgern grundlegende Vertragsänderungen der Europäischen Gemeinschaft, die in den Kernbereich der Bundesrepublik Deutschland eingreifen, zur Abstimmung vorzulegen. Eine Beschränkung auf besonders wichtige Themen der Zukunft Europas soll dem Gedanken Rechnung tragen, dass nicht jede Übertragung von Hoheitsrechten für ein Referendum geeignet ist. In diesem Sinne - nur in diesem Sinne! sollte eine Änderung des Artikels 23 GG in Betracht gezogen werden. Auch das Bundesverfassungsgericht betont in der Lissabon-Entscheidung, dass Volksabstimmungen im Hinblick auf die Herstellung einer demokratischen Legitimation eine ergänzende Funktion haben können.
Des Weiteren streben wir mit unserem Antrag im Gegensatz zum Antrag der FREIEN WÄHLER ein fakultatives Referendum an. Dies bedeutet, dass keine zwingende Verpflichtung vorgesehen wird, sondern Bundestag und Bundesrat darüber, ob in bestimmten Fällen eine Volksabstimmung herbeizuführen ist, im Ermessen entscheiden. Der vorliegende Antrag der FREIEN WÄHLER geht uns zu weit, weil er erstens ein obligatorisches Referendum vorsieht, zweitens
jede Übertragung von Hoheitsrechten einbezieht. In der Praxis würde das bedeuten, dass über jede marginale Vertragsänderung eine aufwendige Volksabstimmung durchgeführt werden muss. Fraglich ist allein schon, ob in Krisenzeiten schnelle Entscheidungen möglich wären. Auch würde ein Mechanismus, der innerhalb kurzer Zeit zu einer Vielzahl von Referenden führt, eine Gefährdung der politischen Handlungsfähigkeit mit sich bringen. Zudem sollte es im Ermessen von Bundestag und Bundesrat liegen, ob ein Referendum durchgeführt wird.
Im Ergebnis zielt unser Antrag, der heute beschlossen wurde, darauf ab, eine adäquate und vor allem praktikable Beteiligung auf europäischer Ebene herbeizuführen. Den Antrag der FREIEN WÄHLER lehnen wir aus den genannten Gründen ab.
Herr Kollege Dr. Rieger, Herr Kollege Professor Dr. Piazolo hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Rieger, ich möchte nochmals klarstellen, dass wir Folgendes deutlich gemacht haben: Es werden nur wichtige Zuständigkeiten auf die europäische Ebene übertragen. Das entspricht exakt dem Wortlaut im Wahlprogramm der CSU. Wenn Ihnen das nicht weit genug geht, geht Ihnen auch Ihr eigenes Wahlprogramm nicht weit genug. Wenn es Ihnen zu weit geht, geht Ihnen auch Ihr Wahlprogramm zu weit. Den Antrag haben wir geändert.
Wir haben den Antrag aus zwei Gründen abgelehnt: erstens aus obligatorischen und fakultativen Gründen, denn da bestehen ganz klare Unterschiede. Sie haben nicht zwei getrennte Anträge gestellt. Zweitens beschränken wir uns mit dieser wohlüberlegten Formulierung auf grundlegende Fragen, die in unserer Formulierung lauten: "grundlegende Vertragsänderungen der EU", die in den Kernbereich der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland eingreifen. Mit dieser Formulierung glauben wir, unserem Wahlprogramm gerecht zu werden. Sie müssen uns zugestehen, für die Frage, ob wir gegenüber unseren Mitgliedern unser Wahlprogramm verwirklichen, selber zuständig zu sein. Wir sind überzeugt, mit unserem Antrag dieses Wahlprogramm sehr, sehr
gut zu verwirklichen. Wir haben im Ausschuss lange darüber diskutiert und glauben, dass unser Bestreben praktikabler ist, weil eine Volksabstimmung nicht von heute auf morgen durchgeführt werden kann und sehr aufwendig ist. Zuständig ist sowieso der Bund
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort gebe, möchte ich Sie darüber informieren, dass für diesen Antrag namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Wir werden diese Abstimmung noch vor Beginn der Mittagspause durchführen. Das Wort hat nun Herr Kollege Franz Schindler.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Rieger, ich bitte um Verständnis, dass mich der konkrete Inhalt und Wortlaut des CSU-Parteiprogramms nicht brennend interessiert.
Ihr Antrag steht nicht mehr zur Diskussion, sondern es geht jetzt um den Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Die SPD tritt seit Jahrzehnten sowohl in Bayern als auch auf Bundesebene für mehr Demokratie ein. Sie hat zusammen mit den GRÜNEN im Bund bereits zweimal - dieses Mal allein in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht. Die CSU ist immer dann - und nur dann - für mehr Demokratie, sei es in der Gemeinde, auf Landes- oder Bundesebene oder auf europäischer Bühne, wenn sie sich davon einen taktischen Vorteil verspricht. Es ist ihr aber kein Herzensanliegen. Deswegen möchte ich schon sagen: Für uns ist es ein Herzensanliegen, nicht weil wir die repräsentative Demokratie ablehnen oder geringachten, sondern weil wir sie auch dann, wenn es um Fragen im Zusammenhang mit Europa geht, um Instrumente der direkten Demokratie ergänzen wollen.
Das möchte ich vorausschicken, um verständlich zu machen, warum wir dem Antrag der FREIEN WÄHLER dennoch nicht zustimmen können. Wir können dem Antrag der FREIEN WÄHLER nicht zustimmen, weil er erstens mehrere Instrumente vermischt, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Im Übrigen ist dieser Antrag sprachlich höchst ungeschickt formuliert. Die Nummern 1 und 2 enthalten Selbstverständlichkeiten. Aber, Herr Professor Dr. Piazolo, ich lege Wert auf die Feststellung, dass die SPD nicht nur die
Notwendigkeit sieht, die Bürger bei Fragen der europäischen Integration künftig stärker zu beteiligen, sondern generell. Aus diesem Grund haben wir bereits mehrfach Initiativen eingebracht.
Zweitens stellen wir fest, dass sich in Bayern die direkten Mitwirkungsmöglichkeiten durch Volksabstimmungen seit Jahrzehnten bewährt haben. Ich will aber darauf hinweisen, dass es in Bayern Volksabstimmungen nur bei Änderungen der Verfassung gibt. Sie meinen dagegen die Instrumente Volksbegehren und Volksentscheid. Deshalb sind Ihre Ausführungen sprachlich etwas missverständlich.
Dazu noch Folgendes: Wir müssen bei Volksabstimmungen unterscheiden: In Bayern müssen Verfassungsänderungen vom Volk beschlossen werden. Eine Volksabstimmung ist erforderlich, sonst gibt es in Bayern keine Verfassungsänderung.
Nur in einem Fall, der aber noch nie Praxis geworden ist, gibt es Volksabstimmungen auf Bundesebene. Dafür gibt es übrigens sogar ein Volksabstimmungsgesetz auf Bundesebene. Das müssen wir von den Instrumenten Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene unterscheiden, egal zu welcher Frage.
Schließlich gibt es auch noch den Fall, den Sie möglicherweise im Auge haben, dass nämlich staatliche Kernkompetenzen auf die europäische Bühne übertragen werden. Da haben wir aber kein Problem der Volksabstimmung, sondern ein Problem mit Artikel 146 des Grundgesetzes. Dann müsste sich das deutsche Volk ein neues Grundgesetz geben, wenn Kernbestandteile der Staatlichkeit weggenommen und nach Europa übertragen werden.