Protocol of the Session on June 26, 2007

Der Verfassungsschutz handelt nicht nach eigenem Ermessen, sondern nach gültigen Rechtsgrundlagen. Halten Sie den Kampf gegen den Extremismus und gegen den Terrorismus für keine wichtige Angelegenheit? Nehmen Sie billigend in Kauf, dass potenzielle Täter unschuldige Opfer durch Bomben zerreißen? Das ist es, was man sehen muss!

Diese Frage von Ihnen fi nde ich unmöglich. Mitnichten nehme ich es billigend in Kauf, aber ich möchte einfach wissen, was an unseren Hochschulen passiert. Ich habe es vorhin bereits gesagt. Eine Atmosphäre der Bespitzelung an den bayerischen Hochschulen will ich nicht. Das kann kein Demokrat in diesem Land wollen. Es ist ein Unding, wenn man sagt, so etwas sei möglich und erlaubt. Natürlich muss man für eine Sensibilisierung sorgen, aber ich will auch wissen, welche Maßnahmen dazu ergriffen werden und was an den einzelnen Hochschulen geschieht.

Ich sage es noch einmal: Das ist ein Berichtsantrag. Dass man aber einen Berichtsantrag, in dem ganz nüchterne sachliche Fragen gestellt werden, ablehnt, ist für

mich nicht nachvollziehbar. Das lässt für mich nur einen Schluss zu: Es gibt tatsächlich etwas zu verbergen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Staatsminister Dr. Goppel bittet noch einmal ums Wort.

Frau Kollegin Rupp, Ihren Vorwurf, ich würde anderen Ländern unterstellen, sie würden sich um das Thema nicht kümmern, weise ich mit allem Nachdruck zurück. Ich habe ausdrücklich festgehalten, dass in anderen Ländern etwas vorgefallen ist, was dazu geführt hat, dass bei uns der Verfassungsschutz reagiert hat. Punkt! Aus! Alles andere ist Sache der anderen Länder.

Zweitens habe ich ausdrücklich festgehalten, dass ich dem Verfassungsschutz zugestehe, dass er ein verfassungsrechtliches Organ ist und dass er insoweit zunächst einmal der Vermutung der rechtsstaatlichen Ordnungsmäßigkeit unterliegt und nicht dem Misstrauen, das Sie ihm die ganze Zeit entgegenbringen.

(Herbert Ettengruber (CSU): Und der parlamentarischen Kontrolle!)

Außerdem unterliegt er der parlamentarischen Kontrolle Danke, Herr Kollege Ettengruber.

Drittens möchte ich auch ganz ausdrücklich festhalten, dass für mich nur die Frage zählt, wie wir insgesamt mit dem Thema umgehen. Es hat keine Defi zite gegeben. Es gibt nichts, was wir festgestellt haben, das jetzt erörtert werden muss.

Eine letzte Bemerkung: Die Ausgangsposition, vor der wir standen, war, dass die Verfassungsschützer die Kanzler davon informiert haben, dass sie an den zuständigen Stellen nachfragen wollen. Das ist ihnen erlaubt worden. Sonst gibt es nichts anderes zu berichten. Damit ist deutlich, dass der rechtsstaatliche Weg eingehalten wird.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfi ehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen.

(Unruhe)

Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie schon um Ruhe bitten, wenn wir in der Abstimmung sind. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Antrag der Abg. Herbert Müller, Ludwig Wörner, Susann Biedefeld u. a. (SPD) Mehr Transparenz für den Verbraucher: Neben Mindesthaltbarkeitsdatum auch Schlacht- und Einfrierdatum (Drs. 15/7748)

Wenn wir uns beeilen, schaffen wir ihn auch noch. Herr Kollege Müller hat das Wort.

Frau Präsidentin, hätte ich gewusst, dass der Titel so lang ist und dass wir so wenig Zeit haben, hätte ich den Titel wahrscheinlich etwas kürzer formuliert.

Nun aber zum Antrag selber. Ich habe in der letzten Zeit beim Einkaufen ein Experiment gemacht. Ich habe die Verkäuferinnen an den Fleischtheken gefragt, was das Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet. Ich habe auch in meinem Freundeskreis danach gefragt – Freundinnenkreis kann man schlecht sagen, aber auch weibliche Personen sind in diesem Freundeskreis dabei. Ich habe bei einer Veranstaltung der Bäuerinnen über dieses Thema gesprochen. Ich habe sie dabei gefragt, was das Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet. Meiner Frau habe ich dann gesagt, was es ist, und sie war entsetzt darüber, was man alles unter dem Mindesthaltbarkeitsdatum versteht, von dem die meisten Menschen eine gute Meinung haben. Die meisten Menschen meinen nämlich, dass ein Produkt, das eingefroren wird, von dem Tag an, an dem es eingefroren wird, eine bestimmte Zeit bekommt und dass es dann verzehrt werden muss. Ich habe meiner Frau erzählt, dass das überhaupt nicht stimmt. Diese Kenntnisse habe ich aus dem Untersuchungsausschuss „Gammelfl eisch I“. Ich nenne ihn einmal so, weil ein zweiter kommt. Darüber war meine Frau entsetzt.

Es ist in der Tat unglaublich, was unter dem Begriff „Mindesthaltbarkeitsdatum“ alles rechtlich zulässig ist. Ich rede gar nicht von kriminellen Dingen, sondern von denen, die rechtlich zulässig sind. Beispielsweise ist es rechtlich zulässig, ein Stück Fleisch mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von einem halben Jahr nach einem Jahr aufzutauen und es wieder einzupacken, nachdem man festgestellt hat, dass es noch gar nicht riecht. Man gibt es mit einem neuen Mindesthaltbarkeitsdatum wieder in die Theke, und so geht das weiter. Ein solches Mindesthaltbarkeitsdatum nützt überhaupt nichts. Wir brauchen ein Mindesthaltbarkeitsdatum, das deutlich macht, wann das Tier geschlachtet worden und wann das Fleisch eingefroren worden ist. Das ist, zusammen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum, eine vernünftige Information für den Verbraucher. Das ist das Ergebnis der laufenden Untersuchungsausschussarbeit. So würde es der Verbraucher verstehen, und das wäre sinnvoll.

Der vorliegende Antrag bringt zum Ausdruck, dass der Bund und Europa entsprechend handeln sollen. Ich weiß, dass es in der CSU ähnliche Überlegungen gibt. Obwohl die Sache auf Bundesebene und auf EU-Ebene entschieden werden muss, könnten wir den Antrag trotzdem beschließen. Jedenfalls sollten wir in Bayern doch nicht dümmer sein als die bayerischen Brauer. Die bayerischen Brauer haben nach dem Fall des Reinheitsgebots nicht

resigniert und gesagt: Ja mein Gott, wir können nichts machen, das sind eben die EU und der Bund. Sie haben sich vielmehr freiwillig dazu verpfl ichtet, nur Bier nach dem Reinheitsgebot zu brauen. Das war erfolgreich; denn selbst die, die damals beantragt haben, Chemiebrühe produzieren zu dürfen, produzieren heute nach dem bayerischen Reinheitsgebot.

Soviel Intelligenz wünsche ich mir auch im Interesse der Schlächter, der Metzger und der Fleisch verarbeitenden Betriebe. Es wäre doch viel besser, sich freiwillig dazu zu verpfl ichten, das Schlachtdatum und das Einfrierdatum anzugeben. Diese Haltung wäre besser als die Haltung von manchen Betrügern in diesem Geschäft, die ganz gut damit leben, dass die Kontrollen nicht zu einer vernünftigen Information führen; denn es hat sich gezeigt, dass die bisherigen Kontrollen hinten und vorne nicht ausreichen.

Deshalb sollten wir dem vorliegenden Antrag zustimmen. Wir aus Bayern sollten sagen, dass es sich für die bayerische Landwirtschaft lohnt, wenn man sagen kann: Aus Bayern kommen Produkte, die mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum, mit dem Schlacht- und Einfrierdatum versehen sind. Das wäre wirklich Qualität aus Bayern.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Müller. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Meißner.

Frau Präsidentin, damit wir zur Abstimmung kommen können, sage ich das Wichtigste in Schlagzeilen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Herr Kollege Müller hat nicht ohne Humor gedacht, mit dem Verweis auf das Reinheitsgebot die CSU packen zu können. Dieser Versuch ist aber fehlgeschlagen. Ich freue mich über Ihre Experimentierfreudigkeit beim Einkaufen und bei anderen Dingen; ich habe ja auch etwas von Freundinnen gehört.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Kaufen Sie nicht ein? – Susann Biedefeld (SPD): Haben Sie eine Freundin?)

Selbstverständlich kaufe ich auch ein. Aber mich treibt dabei der Gedanke an Gammelfl eisch nicht so um wie den Kollegen Müller. – Sie haben mich doch bestimmt schon einmal gesehen, Frau Kollegin Biedefeld, oder?

Zur Sache ist festzuhalten: Kollege Müller hat in der gebotenen Deutlichkeit nicht erwähnt, dass es bereits eine Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen gibt. Das haben wir im Ausschuss geklärt. Der große Freistaat Bayern hat dankenswerterweise zugestimmt. Jetzt ist die EU am Zug. Ohnehin geht es um eine Bundeskompetenz. Insofern macht aus unserer Sicht eine Einzellösung in Bayern keinen Sinn, weil das Geschäft so vernetzt ist. Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn, Ihrem Antrag zuzustimmen. Ich unterstelle Ihnen jedenfalls, dass der Antrag gut gemeint ist.

Ich wiederhole, was ich schon im Ausschuss gesagt habe: Es ist unbestritten, dass Sie das Thema umtreibt.

Sie sind aber, Herr Kollege Müller, nicht nur wissbegierig und experimentierfreudig; Sie möchten den Untersuchungsausschuss nicht nur erweitern, sondern gleich einen neuen machen, weil Sie alles wissen wollen. Das ist ja in Ordnung, aber wir verstehen nicht, warum Sie nicht einfach abwarten, bis die einschlägigen Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss vorliegen, und dann im Schlussbericht entsprechende Überlegungen formulieren. Das ist nach wie vor unsere Meinung. Deswegen werden wir dem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Meißner. Herr Kollege Sprinkart. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der SPD enthält zwei wesentliche Punkte. Der erste wird von der CSU mit der interessanten Begründung abgelehnt, man habe bereits im Bundesrat ein ähnliches oder das gleiche Anliegen vorgetragen bzw. unterstützt. Das ist für mich kein Grund, einen solchen Antrag abzulehnen. Ich erinnere mich gut daran, dass die CSU-Fraktion einen Antrag zum Thema Gentechnikgesetz gestellt hat. Auf mehrmaliges Nachfragen konnte mir Kollege Ranner nicht sagen, was der Unterschied zwischen seinem Antrag und der bestehenden Gesetzeslage sei. Es gab nämlich keinen. Trotzdem wurde dieser Antrag positiv abgestimmt.

Zum Zweiten kann ich nicht nachvollziehen, wie Sie auf Bundesratsebene einen solchen Vorschlag unterstützen können und gleichzeitig der SPD vorwerfen, dass sie jetzt einen Vorstoß macht, ohne abzuwarten, bis der Untersuchungsausschuss abgeschlossen ist. Das entbehrt meines Erachtens jeglicher Logik.

Der zweite Punkt des Antrags enthält die Forderung, dass wir in Bayern freiwillig die Kennzeichnung so gestalten, wie Sie vorgeschlagen haben. Eine solche Kennzeichnung wird auf das Verbraucherverhalten erhebliche Auswirkungen haben. Denn wer kauft noch Fleisch, das vor eineinhalb Jahren eingefroren wurde? – Warum sollen wir Bayern hier nicht Vorreiter sein? Es gibt keinen Grund, der dagegen spricht. Deswegen stimmen wir dem Antrag zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. Herr Staatssekretär Dr. Bernhard hat ums Wort gebeten. – Ich erlaube mir den dezenten Hinweis, dass ich nur bis 19 Uhr abstimmen lassen kann.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einen Beschluss des Bundesrats. In diesem ist ausdrücklich enthalten, dass Schlacht- und Einfrierdatum angegeben werden müssen, also genau das, was Sie wollen. Es ist einfach unsinnig, die Diskussion jetzt noch einmal von vorne anzufangen.

Meine zweite Bemerkung betrifft das Mindesthaltbarkeitsdatum. Wir fordern und betreiben auch auf EUEbene – das gehört zu der Initiative, die wir im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit ergriffen haben –, dass hier genau geregelt wird, wie das Mindesthaltbarkeitsdatum zu handhaben ist. Es geht um die Frage, welche Untersuchungen notwendig sind etc., etc. Es soll klar werden, was man darunter zu verstehen hat. Wir müssen offenbar Ihre Bekanntschaften noch etwas aufklären, damit alle wirklich wissen, was ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist. Ich sage aber auch: Es muss präzisiert werden.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfi ehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSUFraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist die Sitzung geschlossen. Ich bedanke mich beim Hohen Haus ausdrücklich dafür, dass wir heute unsere Tagesordnung erledigt haben. Diese Leistung haben Sie erbracht.

(Schluss: 18.58 Uhr)