Herr Fischer, Sie sollten beherzigen: Es ist nicht okay, dass Sie sich hier einmischen, ohne Mitglied des Ausschusses zu sein, weil Sie als Stadtrat in diese Sache involviert sind. Noch dazu sind Sie Mitglied im Werksenat und haben dem Grundstücksverkauf zugestimmt. Ich kann dem Petenten nur recht geben, meine Damen und Herren: Der Verkauf des Grundstücks durch die Stadt Neumarkt ist eine unzulässige Veräußerung unter Wert sowie eine EU-widrige, versteckte Subventionierung eines geplanten Gewerbebetriebes. Deshalb werden wir dafür stimmen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen, und den Beschluss des Ausschusses, der mit CSU-Mehrheit gefasst wurde, die Eingabe aufgrund der Erklärung der Staatsregierung für erledigt zu erklären, nicht mittragen.
Jetzt bin ich mal gespannt, wer dieser Petition, die streng nach Spezlwirtschaft riecht, zustimmen wird.
wie Sie, Frau Scharfenberg, den Sachverhalt verdrehen. Zunächst einmal darf ich sagen: Es ist klar, ich übernehme auch hier die Berichterstattung für meine Kollegin Stierstorfer. Sie hat mich ausdrücklich darum gebeten.
Ich erkläre das schon; die Frau Kollegin hat Ihnen das nicht richtig erklärt. Ich habe schon am 09.05. die Berichterstattung übernommen,
weil ich mit dem Sachverhalt bestens vertraut bin. Sie werden mir doch wohl zubilligen, dass ich als Abgeordneter auch die Interessen der Stadt Neumarkt vertreten kann. Ich verlange von jedem Abgeordneten, dass er die Interessen seiner Region vertritt.
Nachdem der Stadtrat Fischer mit der Sache befasst war, hat sich der Abgeordnete Fischer gerne vom Stadtrat Fischer informieren lassen.
Zwei Wochen vor dem 09.05. wurde von Ihnen, Frau Kollegin Scharfenberg, ein Ortstermin beantragt. Ich habe mit einem Ortstermin grundsätzlich kein Problem. Die Petition wurde im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt. Sie waren nämlich nicht bereit, den Ortstermin bald wahrzunehmen, im Gegensatz zur Frau Kollegin Stierstorfer. Ich hatte Sie um einen frühen Ortstermin gebeten, weil die Stadt um eilige Behandlung der Petition gebeten hatte. Es ging um eine anstehende Baugenehmigung.
Die Stadt hat unmissverständlich erklärt, dass der Genehmigungsbescheid erst erteilt werden könne, wenn die Petition im Ausschuss erledigt ist. Sie wollten diesen Ortstermin aber erst nach vier Wochen wahrnehmen. Nach vier Wochen!
Sie haben wohl keine Ahnung, welcher Schaden bei den Kommunen durch eine solche Verzögerung entstehen kann, wenn sie auf eine Entscheidung warten müssen.
(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Die warten doch gar nicht auf den Petitionsausschuss; die Entscheidungen haben doch keine aufschiebende Wirkung!)
Der Petition liegt ein rechtlich nicht zu beanstandender Sachverhalt zugrunde. Deshalb gibt es auch keinen plausiblen Grund, die Petition ins Plenum hochzuziehen.
Sie haben den Sachverhalt ein bisschen gestreift. Tatsächlich geht es hier um ein Grundstücksgeschäft der Stadt, das mit ganz, ganz großer Mehrheit im Stadtrat beschlossen wurde.
Die Stadt hat den Gebäudekomplex eines ehemaligen Betriebs und das Gelände zu diesem Nettopreis verkauft, den Sie genannt haben. Das war der Nettopreis. Selbstverständlich müssen auch die Stellplatzabgabe und vieles andere berücksichtigt werden.
Dieser Preis wird auch von Ihnen kritisiert. Man verweist auf einen anderen Grundstücksverkauf aus dem gleichen Betriebsgelände. Dort wurde Grund zu einem höheren Preis verkauft. Sie verwechseln Äpfel mit Birnen.
Beide Verträge können nicht miteinander verglichen werden; denn bei diesem Grundstücksgeschäft, gegen das sich die Petition wendet, gibt es eine Besonderheit. Deswegen konnte man es auch nicht ausschreiben. Für die Stadt war von besonderem Interesse, dass die Käufer, ein Ehepaar, sich verpfl ichteten, auf dem Grundstück als Hauptnutzung ein Museumsgebäude zu errichten und 25 Jahre zu betreiben. Vorgesehen ist ein Maybach-Museum mit 30 Maybachs. Für Exponate der früheren Expresswerke mussten Räume zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Preisfi ndung ist das kulturelle Interesse der Stadt Neumarkt an der Ansiedlung des Maybach-Museums berücksichtigt.
Wie das Innenministerium in seiner Stellungnahme feststellt, ist zivilrechtliches Handeln einer Kommune grundsätzlich nicht Gegenstand rechtsaufsichtlicher Maßnahmen.
Die Rechtsaufsicht hat nur die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu überwachen. Nur dies allein konnte Gegenstand der Petition sein, aber nicht die Frage, ob man das Grundstück anderweitig hätte verkaufen oder verwerten können. Das geht Sie nichts an. Mit der Städteplanung in der Stadt Neumarkt haben Sie nichts zu tun. Für das Innenministerium ist ein Verstoß gegen öffentliches Recht nicht ersichtlich, weil keine unzulässige Veräußerung unter Wert vorliegt.
Denn der Verkaufspreis entspricht dem Verkehrswert. Für die Wertermittlung war ein Gutachterausschuss tätig. Weil kommunale Gutachterausschüsse als unabhängige
Der Petent ist leider Stadtrat von Neumarkt. Ich charakterisiere ihn hier nicht. Es hätte aber keine Petition gegeben, wenn die Käufer statt eines Maybach-Museums ein Maikäfer-Museum errichten würden.
Ich komme zum letzten Satz, Frau Präsidentin. – Bei einem Maybach-Museum wird natürlich von bestimmten Leuten – auch von Ihnen, Frau Scharfenberg, – sofort eine Neiddiskussion geführt. Das Maybach-Museum wird aber eine weit überregionale Bedeutung bekommen. Den Käufern kann man für ihren Entschluss nur danken. Ich bitte Sie, dem Votum des Petitionsausschusses zu folgen.
Herr Kollege Fischer, Sie dürfen hier stehen bleiben, nachdem Herr Kollege Dr. Runge eine Zwischenintervention machen möchte. Herr Dr. Runge, Sie haben zwei Minuten, und Sie, Herr Kollege Fischer, haben dann die Möglichkeit, in zwei Minuten darauf zu antworten. Bitte schön.
Herr Kollege Fischer, Sie werden sicher begeistert sein, dass ich Ihre Redezeit verlängere. Wir freuen uns alle, dass in Neumarkt in der Oberpfalz ein Maybach-Museum errichtet werden soll; wir hätten auch nichts gegen ein Maikäfer- oder ein Maibaum-Museum. Ich möchte Sie aber im Rahmen meiner Zwischenintervention etwas fragen. Sie haben sich gerühmt, deshalb als Berichterstatter tätig geworden zu sein, um die Interessen der Region zu vertreten. Ich frage Sie nun: Wie halten Sie es denn für vereinbar mit der Interessenvertretung der Region, wenn Sie eine Abgabe des Grundstücks zu einem doch sehr niedrigen Preis – ich mag es nicht anders benennen – goutieren, und wie sehen Sie die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit seitens der abgebenden Kommune erfüllt?
Herr Kollege Dr. Runge, wie bei der Überprüfung festgestellt wurde, ist hier nicht unter dem Verkehrswert verkauft worden. Also können Sie nicht von einem niedrigen Preis sprechen. Man könnte ein solches Grundstück natürlich auch an Aldi oder einen anderen großen Discounter verkaufen, dann würde man mehr verdienen. Wir wollten aber, dass der Besitzer dieser vielen Maybachs seine Automobile der Stadt Neumarkt zur Verfügung stellt. Ich glaube, ich habe schon unmissverständlich erklärt – ich bin auch dankbar, dass Sie sagen, Sie begrüßen ein Maybach-Museum –, dass das
Der Käufer war schon nahe dran, dieses Museum woanders zu errichten – unvorstellbar. Dass er 50 % des Anwesens anders nutzen will, ist doch klar; denn er muss das Ganze fi nanzieren, was er hier kostenlos zur Verfügung stellt. Sie müssen sich mit dem Sachverhalt näher befassen, Frau Kollegin Scharfenberg, dann würden Sie nicht einen solchen Unsinn daherreden.