Protocol of the Session on June 26, 2007

Natürlich bereiten Erlaubniserteilungen und Kontrollen der Verwaltung Arbeit; das ist ganz klar. Die Staatsregierung meint jetzt, dies wäre wegen 26 Millionen Euro überhaupt nicht erforderlich. Ich bin aber der Auffassung, dass 26 Millionen Euro – wenn man sie nicht nur in Prozentzahlen betrachtet – keine Peanuts sind.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Das sind keine Peanuts. Dem Wunsch nach Deregulierung stehen gleichwertig der Verbraucherschutz und die Finanzierung der Verbände und deren Arbeit gegenüber. Alten Menschen wurde von der Kriminalpolizei immer eingeschärft, sie sollten sich den Sammlerausweis zeigen lassen. Jetzt sagen Sie: Na ja, das ist gar nicht so wichtig. Sie verweisen auf Justiz und Polizei, um zum Beispiel betrügerisches Handeln oder Schadenersatzansprüche anzuzeigen. Ich frage mich aber, wer sich, wenn er oder

sie nur 2 bis 5 Euro oder manchmal auch 10 Euro in eine Sammelbüchse wirft, den Mühen eines solchen Rechtsweges unterziehen wird. Ich sage Ihnen: Das wird niemand tun. Deswegen gab es bisher eine übergeordnete Prüfstelle. Die Sammlungen sollten geordnet, koordiniert – das ist auch ein sehr wichtiger Aspekt – und mit zuverlässigen Sammlern und Sammlerinnen über die Bühne gehen.

Zwar wird nach Abschaffung des Sammlungsgesetzes nach der Abgabenordnung weiter geprüft, wie hoch die Verwaltungskosten sind. Das ist richtig, Herr Kollege. Sie dürfen nämlich 10 % des Mittelaufkommens nicht überschreiten. Es wird aber nicht mehr geprüft, ob die Abrechnung stimmt und wie die Mittel verwendet werden. Im Umkehrschluss das Sammlungsgesetz gleich ganz abzuschaffen, weil die Mittelabrechnung ohnehin nicht mehr geprüft wird, halte ich für äußerst problematisch.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Argument, nach Abschaffung des Sammlungsgesetzes könnten die Bürgerinnen und Bürger endlich eigenverantwortlich entscheiden, ob und wem sie spenden, sticht nicht. Frau Kollegin, Sie haben es richtig dargestellt. Dieses Beispiel hinkt heftig; denn schon bisher haben die Bürger darüber entscheiden können.

Eine Zertifi zierung, wie Sie von Ihnen als Kontrollmöglichkeit vorgeschlagen wurde, wäre durchaus eine Alternative. Ich könnte mir so etwas vorstellen. Auch hier muss ich „aber“ sagen. Bei der jetzt bestehenden Zertifi zierung wird sehr stark auf freiwillige Selbstverpfl ichtung und Selbstkontrolle abgestellt. Ich behaupte, Verbraucherschutz sieht anders aus.

Meine Herren und Damen, im letzten Jahr liefen die Wohlfahrtsverbände Sturm. Es gab auch eine Reihe von Schreiben an die Staatsregierung. Ich habe bereits in der letzten Woche gefordert, dass man uns diese Schreiben und die Stellungnahmen der Bayerischen Landeszentrale für Verbraucherschutz dazu zukommen lassen sollte; denn ich möchte über dieses Thema sehr intensiv und auch sehr zielgerichtet diskutieren. Ich habe bisher nichts bekommen.

Richtig ist, dass mittlerweile sechs Länder, zum Teil auch mit den Stimmen der GRÜNEN, ihre Sammlungsgesetze abgeschafft haben. Inwieweit sich die Abschaffung jedoch insgesamt bewährt hat, geht aus der Begründung Ihres Gesetzentwurfes nicht hervor. Sie stellen insbesondere auf Nordrhein-Westfalen ab. Dass die Landesbehörden, die Sie befragt haben, die Abschaffung des Sammlungsgesetzes als toll empfi nden, wundert mich nicht; denn sie werden von Arbeit entlastet. Was bedeutet die Abschaffung aber für die Wohlfahrtsverbände? Haben Sie in den betreffenden Ländern gefragt? Ist dort zum Beispiel das Spendenaufkommen zurückgegangen? Was bedeutete die Abschaffung für die Kirchen, für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und für die Bürgerinnen und Bürger? Haben Sie recherchiert, ob sich mehr ominöse Sammlerorganisationen an den Sammlungen beteiligen, die sich unter Umständen in einer Grauzone befi nden? Haben Sie das alles nachgefragt? – Ich möchte jeden

falls gerne auch vom Roten Kreuz, von Herrn Sackmann, etwas dazu hören, der sich aber vermutlich nicht dazu äußern wird.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Der ist aus guten Gründen hinausgegangen!)

Ich möchte von ihm hören, wie das Rote Kreuz zu diesem Gesetzentwurf steht. Ich glaube, dass wir erst dann und nach der Debatte in den Ausschüssen in der Zweiten Lesung eine ordentliche Entscheidung treffen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es hat sich noch einmal Herr Staatsminister Beckstein zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Frage der zeitlichen Koordinierung sind in den Gesprächen, die ich selber geführt habe, von keiner Organisation ernsthafte Einwände erhoben worden. Alle Organisationen haben gesagt, dass die Terminkoordinierung unter den wesentlichen Sammlungsträgern problemlos möglich sei. Ich glaube, dass das kein ernsthafter Einwand ist.

Zweitens halte ich es für völlig ausgeschlossen, dass die ehrenamtlichen Sammler beeinträchtigt werden. Die ehrenamtlichen Sammler werden selbstverständlich auch zukünftig einen Ausweis ihrer Organisation bekommen, der bestätigt, dass sie im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt, der Inneren Mission oder der Caritas sammeln. Dieser interne Ausweis wird selbstverständlich weiterhin ausgestellt. Es wird auch empfohlen, künftig nach diesem Ausweis zu fragen.

Von Bedeutung ist die Frage der Abrechnung. In den letzten 40 Jahren ist nur in wenigen Einzelfällen die Verwendung der Spendengelder überprüft worden, jedoch musste ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Ob die Mittel gemäß diesem Nachweis ausgegeben wurden, ist nicht überprüft worden. Alle Organisationen, mit denen ich geredet habe, haben es auch nicht für opportun gehalten, dass wir die Verwendung der Spendengelder überprüfen. Beispielsweise wollen auch die großen Träger so fl exibel sein, dass sie zwar für ein Objekt sammeln, dass sie die Mittel aber auch für andere Projekte verwenden können. Die Überprüfung ist nicht unproblematisch, denn wir erwecken damit den Eindruck, wir würden eine Qualitätskontrolle durchführen, die wir aber gar nicht durchführen können.

Ich bin Kollegen Schwimmer sehr dankbar dafür, dass er es angesprochen hat. In der Frage der Gemeinnützigkeit hat das Finanzamt eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen. Das ist dort auch der Fall. Die innere Verwaltung muss aber den Stempel für die Sammlung unabhängig davon geben, wie die Mittel verwendet werden und ob der Sammlungszweck wünschenswert ist.

Bei den Gesprächen haben wir folgendes Ergebnis erzielt: An mich ist keine Bitte herangetragen worden, dass ich

die Ergebnisse der Anhörung herausgebe. Wenn Sie unzufrieden sind, können Sie den Minister nicht schimpfen, wenn Sie den Minister oder den Staatssekretär zuvor nicht gefragt haben.

(Karin Radermacher (SPD): Doch, das ist doch vorgelesen worden!)

Selbstverständlich werden bei den Gesetzesberatungen auch die Ergebnisse der Anhörung dargelegt. Nach der ersten Beratung im Kabinett sind bei der mündlichen Anhörung die Stellungnahmen noch einmal deutlich verändert worden. Mit Ausnahme von Herrn Beyer, der bei den Gesprächen anwesend war, habe ich von allen Beteiligten Zustimmung dazu bekommen,

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Ich habe mich schon zu Wort gemeldet!)

dass das Sammlungsgesetz auf Probe abgeschafft wird und dass wir selber nach zwei Jahren eine Evaluierung vornehmen. Sollten seitens der betroffenen Verbände aber massive Bedenken erhoben werden, weil etwa das Sammlungsergebnis drastisch in den Keller geht, wären wir bereit, das Gesetz auch schon vorher wieder zu ändern. Dann muss man aber auch massivere Kontrollen durchführen.

Eine letzte Bemerkung: Es gibt einzelne Sammlungen, die bisher gewohnheitsrechtlich ohne Sammlungserlaubnis durchgeführt werden. Beispielsweise ist das die Sammlung der Heiligen Drei Könige, die von Haus zu Haus ziehen. Diese Sammlungen werden nie behördlich überprüft. Bisher hat noch niemand gesagt, ohne Stempel sei diese Sammlung nur die Hälfte wert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde Sie darum bitten, mit etwas mehr Mut die Abschaffung auszuprobieren. Mein Wort gilt. Wenn sich Nachteile einstellen sollten, werden wir die Sammlungserlaubnis wieder einführen. Wenn sich keine Nachteile ergeben, wie es in den anderen Ländern auch der Fall ist, können wir froh darüber sein, dass wir ein Stück Bürokratie abgebaut haben.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beratung ist jetzt abgeschlossen. Ich erteile Herrn Dr. Beyer das Wort zu einer persönlichen Erklärung nach § 112 der Geschäftsordnung.

Herr Präsident, Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie haben mich jetzt zweimal angesprochen. Erlauben Sie mir bitte folgende persönliche Erklärung:

Das Gespräch, von dem Sie zweimal berichtet haben, hat mit einer Abordnung der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspfl ege stattgefunden, deren Sprecher ich in diesem Jahr bin. In dieser Funktion haben wir darüber gesprochen. Bei diesem Gespräch waren die Wohlfahrtsverbände höchstrangig

vertreten, und alle haben erklärt, dass sie sich gegen die Abschaffung des Sammlungsgesetzes aussprechen. Sie erinnern sich, dass Prinzessin von Thurn und Taxis dort die vorher ambivalente Haltung des Roten Kreuzes expressis verbis korrigiert und gesagt hat, auch das Bayerische Rote Kreuz spreche sich gegen die Abschaffung aus.

(Christine Stahl (GRÜNE): Weiß das der Herr Sackmann?)

Ich weiß es nicht. Herr Sackmann ist nicht da, aber vielleicht spricht er mit seiner Präsidentin.

Im weiteren Verlauf, nachdem wir unsere Meinungen ausgetauscht hatten und nachdem klar geworden war, dass das vielgepriesene Spendensiegel nicht einmal allen Mitgliedern der Staatsregierung bekannt ist, aber allen anderen im Land bekannt sein müsste, haben Sie gesagt, dass Sie an der Abschaffung festhalten. Sie haben weiter gesagt, Sie würden aber eine Evaluierungsklausel vorsehen; und nachdem wir weiter opponiert haben, haben Sie auch gesagt, Sie würden eine einseitig veranlasste Rücknahme der Abschaffung zulassen. Sie haben es uns allerdings so dargestellt – so haben es auch die Kollegen in Erinnerung –, dass Sie es ins Gesetz hineinschreiben. Ich bin Ihnen aber dafür dankbar, dass Sie es heute zu Protokoll erklärt haben, weil es sich im Gesetzentwurf nicht fi ndet.

Vor dem Hintergrund, dass die Staatsregierung die Abschaffung des Sammlungsgesetzes in den Landtag einbringt, Sie aber diese Angebote gemacht haben, haben die Kolleginnen und Kollegen logischerweise zu verstehen gegeben, dass ihnen diese Lösung besser gefällt und dass sie damit eher einverstanden seien als mit einer Abschaffung ohne diese Klausel. Mir ist es sehr wichtig zu betonen, dass ich nicht als Thomas Beyer und auch nicht für die Arbeiterwohlfahrt, sondern als Sprecher der neben mir sitzenden Präsidentinnen und Präsidenten und Vorsitzenden ausdrücklich erklärt habe, dass sich die Wohlfahrtspfl ege im Verfahren nicht dafür in Anspruch nehmen lasse, dass sie der Abschaffung zugestimmt habe. Die Wohlfahrtspfl ege würde sich nur nicht der zweitbesten Lösung einer Evaluierung widersetzen.

Das war korrekt die Situation, dem wurde auch von den anderen nicht widersprochen. So sind wir auseinandergegangen, und so können wir es jetzt auch stehen lassen. Der Hinweis, nur Beyer habe widersprochen, entspricht nicht dem Gesprächsverlauf. Ich glaube, dass ich es jetzt klargestellt habe.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kolleginnen, vielleicht kann man das noch in den Gesetzesberatungen abklären. Jedenfalls ist jetzt die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 11 auf:

Eingabe betreffend Verkauf eines Grundstücks (Az.: EB.2371.15)

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich mit der Eingabe in seiner Sitzung am 9. Mai 2007 befasst. Er hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Ich eröffne hierzu die Aussprache. Die erste Wortmeldung: Frau Kollegin Scharfenberg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In dieser Petition des Herrn Madeisky aus Neumarkt geht es um den Verkauf eines Grundstücks von 8300 Quadratmetern Fläche in einer sehr lukrativen Lage in der Nähe des Bahnhofs in der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz. Das Filetstück soll jetzt verkauft werden. Von hier aus ist die Innenstadt in sieben Minuten fußläufi g erreichbar. Das Grundstück hat eine absolute Superlage mit einer sehr hohen Renditeerwartung. Nun, wem wurde es, ohne Ausschreibung wohlgemerkt, angeboten? – Einem solventen Käufer, der auch ein Museum auf dem Grundstück bauen will. Die Stadt Neumarkt ist von dieser Idee angetan und gibt diesem Käufer gleich die ganzen 8300 Quadratmeter zum Preis von – jetzt hören Sie mal zu! – 42,50 Euro pro Quadratmeter. Die kommunalen Stadtwerke hingegen mussten für ein kleines Grundstück, das direkt angrenzt, 200 Euro pro Quadratmeter bezahlen. Das, meine Damen und Herren, ist nicht in Ordnung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deswegen hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Petition auf die Tagesordnung des Plenums setzen lassen. Das stinkt wirklich zum Himmel.

Einzusehen ist – das sage ich ganz klar –, dass ein öffentliches Interesse an diesem Museum besteht. Dafür werden aber nur 50 % des Grundstücks, nämlich 4150 der insgesamt 8300 Quadratmeter, gebraucht. Wenn öffentliches Interesse daran besteht, kann man dieses Geld wohl einsetzen. Aber man braucht nicht die ganzen 8300 Quadratmeter diesem solventen Herrn zu geben; die 4150 Quadratmeter hätten genügt. Die restlichen 4150 Quadratmeter werden vom Käufer privat genutzt. Das heißt: Bei einem Quadratmeterpreis von 42,50 Euro können Investitionen getätigt werden, die eine sehr hohe Rendite bringen. Gleich gegenüber, auf der anderen Straßenseite, wurden die Grundstücke vor drei Jahren zu 250 Euro für den Quadratmeter verkauft. Heute wäre der Preis sicher noch höher.

Jetzt können wir, meine Damen und Herren, daran denken, dass es die kommunale Planungshoheit gibt, in die der Landtag sich nicht einmischen darf. Jawohl. Aber ich möchte an die Petition anknüpfen und daran erinnern, dass unser Landtagskollege Herr Fischer aus

Neumarkt eine große Betriebsamkeit an den Tag gelegt hat. Warum? – Der Petitionsausschuss hatte einen Ortstermin beschlossen. Das ist natürlich eine Revolution für die Neumarkter. Herrn Fischers größte Sorge galt nun diesem Ortstermin. Er verfolgte folgende Strategie: Erst mal wollte er seiner CSU-Kollegin, der Mitberichterstatterin, Frau Kollegin Stierstorfer, die Regie entreißen, selbst die Mitberichterstattung übernehmen und dann einen Mehrheitsbeschluss in der CSU herbeiführen, keinen Ortstermin zu machen. Wir hatten ihn aber vorher schon beschlossen. – Gesagt, getan, Ortstermin abgesetzt. Mit der Zweidrittelmehrheit der CSU ist ja alles ganz einfach. Vor Ort verkündet MdL Fischer in Neumarkt im „Tagblatt“: Die Baukräne können kommen – was dann auch geschah.

(Beifall bei der CSU – Allgemeine Heiterkeit)

Es ist eine Posse, meine Damen und Herren.

Herr Fischer, Sie sollten beherzigen: Es ist nicht okay, dass Sie sich hier einmischen, ohne Mitglied des Ausschusses zu sein, weil Sie als Stadtrat in diese Sache involviert sind. Noch dazu sind Sie Mitglied im Werksenat und haben dem Grundstücksverkauf zugestimmt. Ich kann dem Petenten nur recht geben, meine Damen und Herren: Der Verkauf des Grundstücks durch die Stadt Neumarkt ist eine unzulässige Veräußerung unter Wert sowie eine EU-widrige, versteckte Subventionierung eines geplanten Gewerbebetriebes. Deshalb werden wir dafür stimmen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen, und den Beschluss des Ausschusses, der mit CSU-Mehrheit gefasst wurde, die Eingabe aufgrund der Erklärung der Staatsregierung für erledigt zu erklären, nicht mittragen.