Protocol of the Session on April 25, 2007

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter können künftig nur bis zu 100 Euro abgeschrieben werden. Ich könnte in der Tat mit Ihnen diskutieren, was das an Bürokratieaufwand bedeutet. Aber dafür gibt es Sammelabschreibungen für Anschaffungen von 101 Euro bis zu 1000 Euro.

Alles in allem meine ich, dass diese Dinge relativ ausgewogen sind. Wer meint, eine Steuerreform durchführen zu können, in der es nichts mehr an Bürokratie gibt, wird sich sehr täuschen. Herr Mütze, das wissen Sie auch. Wir sind permanent in diesem Bereich in Gerechtigkeitsdiskussionen. Der eine will dies, der andere will jenes und jeder erklärt dem Gesetzgeber sehr deutlich, warum er einen so großen Nachteil hat.

Wir sind der Meinung, dass per Saldo von diesem Gesetzentwurf ein starker Impuls in die Wirtschaft ausstrahlen wird. Dieser Impuls muss zunächst in den Anlaufjahren finanziert werden. Er kann nicht aus dem System heraus finanziert werden. Wenn Sie das nicht wollen, dann müssen Sie es sagen. Aber tun Sie bitte nicht so, als ob hier die Möglichkeit einer Gegenfinanzierung aus dem System heraus bestünde. Das bedeutete, was die Unternehmen an Erleichterung bekommen, sollen sie wieder selbst finanzieren. Dazu brauche ich keine Reform. Das ist auch keine Reform. Eine Reform hat eine Langzeitwirkung. Wir haben das Ende dieser Reform ins Auge gefasst und gesagt: Jawohl, diese Reform wird sich letzten Endes gegenfinanzieren. Sie haben das angezweifelt.

Herr Kollege Kupka, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Allein wenn das Bruttosozialprodukt in Bayern um einen halben Prozentpunkt über dem des Bundes liegt, haben wir bereits eine enorme Gegenfinanzierung. Aber auch in ganz Deutschland wird dies der Fall sein. Impulse zu geben, um die Wirtschaft anzukurbeln, ist wohl die beste Gegenfinanzierung, die man auf dem Finanzsektor machen kann.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Dupper.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege von den GRÜNEN, wir haben uns daran gewöhnt, dass die bundespolitisch akzentuierten Diskussionen mittlerweile von Ihrer Fraktion in den Landtag kommen. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Mir sind diese Diskussionen lieber, als dass ich mich über die Gemeinderatsbeschlüsse der Stadt München in Form von Aktuellen Stunden unterhalten muss; denn sonst werden wir uns einst über die Kehrichtordung in Bayern unterhalten.

(Heiterkeit)

Diese Debatte ist also sehr gut und vor allem gut getimt. Denn heute gab es eine Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages zu diesem Thema „Unternehmenssteuerreform“. Das Echo auf diese Reformvorschläge war, was zumindest die beteiligten Verbände und Experten angeht, nicht so schlecht. Im Gegenteil: Das Echo war sehr gut, ohne dass dort alles akzeptiert worden wäre.

Ich sage auch – Kollege Kupka hat es schon gesagt –, der Antrag ist nicht so, dass man gleich aus allen Wolken fallen müsste. Es verbergen sich darin allerdings einige

Anspielungen wie beispielsweise, die Unternehmenssteuerreform brächte mehr Bürokratie oder der Referentenentwurf würde mittelständische Personenunternehmen finanziell benachteiligen. Das entspricht nicht den Tatsachen. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen können, außer Sie ändern ihn gleich noch. Aber da fehlt mir ein bisschen die Hoffnung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss bei dieser Unternehmenssteuerreform eines sehen. Im Jahr 2000 und danach wurden von einer ganz anderen Bundesregierung umfangreiche Steuerreformen durchgeführt. Genau diese Steuerreformen der Jahre 2001 bis 2005 haben sich zum einen auf die Einkommensteuer bezogen und zum andern auf der Unternehmensseite sehr stark auf die Personengesellschaften. Gerade die Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer bei Personenunternehmen auf die Einkommensteuer barg den gewaltigen Entlastungseffekt für die Personengesellschaften.

Die Kapitalgesellschaften haben dabei ein bisschen von dem geänderten Anrechnungsverfahren und dem geänderten Halbeinkünfteverfahren profitiert. Dass diese Unternehmenssteuerreform sich nun mehr auf die Kapitalunternehmen konzentriert als früher, hat zur Vorgeschichte, dass eben vor wenigen Jahren die Personengesellschaften stark entlastet wurden. Das muss man vom System her verstehen.

Kollege Kupka hat vieles von dem geschildert, was jetzt ansteht. Und auch ich habe gelesen, Kollege Mütze, was Sie zum Antrag der GRÜNEN im Deutschen Bundestag referiert haben. Dieser Antrag ist auch nicht so verkehrt. Aber lassen Sie mich vom Grundsatz her die beiden Pfeiler der jetzigen Unternehmenssteuerreform noch einmal darlegen.

Auf der einen Seite – das ist ganz wichtig – sollte bei der Körperschaftsteuer und bei der Senkung der Gewerbesteuermesszahl – ein ganz gewichtiges Instrument – natürlich die Wirtschaft entlastet und im internationalen Steuervergleich die Wettbewerbsfähigkeit hergestellt werden. Das ist aber nur die eine Seite. Auf der anderen Seite müssen wir uns bemühen, mit dem, was Sie als Gegenfinanzierungsvorschläge bezeichnen, das Steuersubstrat in Deutschland wieder auf eine breitere Basis zu stellen, damit wieder mehr von den Gewinnen, die in diesem Land gemacht werden, auch hier versteuert werden. Das sind die beiden Eckpfeiler der Kritik, die immer wieder kommt mit dem Argument, dass die Wirtschaft laufe, aber die Einnahmesituation so gut sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass man gerade deshalb diese Reform jetzt durchführen muss. Man kann doch keine Unternehmenssteuerreform machen, wenn die Wirtschaft schlecht läuft. Mit dem Rücken zur Wand gibt es nur die schlechtesten Reformen. Deshalb sollte man diese Zeit jetzt nutzen, um diese Unternehmenssteuerreform mit all ihren Haken und Ösen durch den parlamentarischen Betrieb hindurchzuziehen.

Ich sage Ihnen noch eines, weil immer mit dem Mittelstand und auch den Kommunen und den öffentlichen Haushalten argumentiert wird. Ich sehe dabei das Problem, dass die Unternehmensbesteuerung in diesem

Land immer mehr zur kommunalen Aufgabe wird. Mit der Veränderung der Körperschaftsteuer verlagert sich das Steuersubstrat immer mehr hin zu den Kommunen und weg von den anderen staatlichen Ebenen, Herr Kollege Kupka. Deshalb hört man von den kommunalen Spitzenverbänden zu dieser Frage überhaupt nichts. Die halten still, weil sie wissen, dass sie davon profitieren. Die Kommunen sind die wahren Profiteure dieser Unternehmensteuer.

Meine letzte Minute Redezeit möchte ich zu folgender Feststellung nutzen: Ich sehe das Ganze unter dem Strich nicht als goldenen Regen, der über das Land verteilt wird. Es müssen natürlich in den ersten Jahren der vollen Wirksamkeit Einbußen in den öffentlichen Haushalten hingenommen werden, sonst bräuchten wir diese Reform nicht anzugehen; da haben Sie völlig recht. Das ist logisch. Ich denke aber, dass wir aufgrund dieser guten Ansätze beispielsweise bei den Hinzurechnungen in der Gewerbesteuer oder bei der Zinsschranke oder beispielsweise mit der Funktionsverlagerung oder mit dem Mantelverkauf gute Ansätze haben, die Steuerbasis in Deutschland auf Dauer zu verbreitern.

Ich glaube, das sollte uns das Ganze wert sein. Ich gebe Ihnen völlig recht, darüber werden wir noch eine heftige Debatte haben, aber für uns als SPD ist es klar: Die Unternehmenssteuerreform ist verknüpft mit der Erbschaftsteuer. Das eine wird es nicht ohne das andere geben. Wer bei der Erbschaftsteuerreform auf Zeit spielt, sodass wir für das Jahr 2008 keine Lösung hinbekommen, bekommt auch keine Unternehmenssteuerreform.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Das sei hier deutlich gesagt. Ansonsten kann ich meiner Fraktion leider nur die Ablehnung des Antrags empfehlen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. Ich erteile nun das Wort dem Staatsminister für Finanzen, Herrn Prof. Dr. Kurt Faltlhauser.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Dupper, zunächst einmal – ich glaube, ein weiteres Mal: Ihre Ausführungen waren inhaltlich so gestaltet, dass ich ihnen in der Tonart und auch im Inhalt nur zustimmen kann.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Schon wieder! Was ist da los? Das ist gefährlich!)

Das war eine für die Große Koalition in Berlin durchaus angemessene Rede.

(Zuruf von der SPD)

Dass das die GRÜNEN natürlich ärgert, kann ich verstehen, und deshalb stellen Sie den Antrag. Sie wollen auch noch auf einen Erfolgszug aufspringen; denn ich meine, die Steuerreform, die sich jetzt in die Zielgerade bewegt, wird ein Erfolg sein. Wie Herr Dupper schon sagte, ist das Ziel ein Doppeltes: erstens, international wettbewerbsfähige Steuersätze zu haben. Durch die Maßnahmen kommen wir auf etwa unter 30 %, und das ist ein Signal, weil wir dadurch etwa in die Mitte der Steuersätze in der Welt eintauchen. Zweitens wollen wir auch die Internationalisierung des Steuerrechts und ihre Auswirkungen in den Griff bekommen. Es gibt zwei typische Beispiele. Erstens: Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland, die europaweit bzw. weltweit verflochten sind, stecken ihre eigenen deutschen Unternehmen mit hohen Fremdkapitalkosten voll – die Kosten für Fremdkapital, die Zinsen, werden als Aufwand abgezogen und die Erträge dadurch geringer – und generieren die Erträge in anderen Ländern mit niedrigeren Ertragssätzen. Auch die Eigenkapitalbildung wird in den ausländischen Unternehmen, zum Beispiel in Irland, mit einem Körperschaftssteuersatz von 16,5 % wahrgenommen. So wird deutsches Steuersubstrat exportiert. Das kann der Staat, das kann der Fiskus auf die Dauer nicht akzeptieren.

Das zweite Beispiel ist der Export von Wissen und Aufwendungen aus diesem Land auf indirekte Weise: In diesem Land wird etwa von einem Unternehmen, meinetwegen von einem pharmazeutischen Unternehmen, mit hohem Aufwand an der Neuentwicklung eines Wirkstoffes gearbeitet. Der neu entwickelte Wirkstoff wird, kaum ist er fertig, an ein Tochterunternehmen im Ausland exportiert, und dort – nicht in Deutschland! – wird die Entwicklung sofort gewinnwirksam; also: Hier in Deutschland wird der Aufwand mit den negativen Wirkungen für den Fiskus betrieben, im Ausland wird der Ertrag gemacht. Das kann dieses Land nicht akzeptieren. Es ist eine schwierige Aufgabe, mit zwei Maßnahmen dagegen vorgehen zu wollen, nämlich erstens durch die Zinsschranke – fremdkapitalorientiert – und zweitens durch die Behinderung von Funktionsverlagerungen mit ihrem Wissens- und Know-howExport.

Das, was Herr Mütze sagt, ist insofern richtig, als das Steuerrecht durch diese Unternehmenssteuerreform nicht einfacher wird. Warum kann es nicht einfacher werden? Weil der Versuch des Einfangens der Globalisierung der steuerlichen Vorgänge außergewöhnlich komplex ist und deshalb teilweise von der Administration nicht mehr überblickt werden kann. Aber wir können nicht stumm zuschauen, wie Steuersubstrat aus dem Land exportiert wird. Dies geht nicht. Da müssen wir uns etwas einfallen lassen. Der Freistaat Bayern war bei der Erarbeitung der Vorschläge als dasjenige Land, das mit am intensivsten mitgearbeitet hat. Nicht nur ich war in der politischen Arbeitsgruppe, sondern meine besten fünf Leute waren in allen Arbeitsgruppen vertreten und haben diese Arbeitsgruppen zum Teil geleitet. Da habe ich mitbekommen, wie sehr sie um die besten Lösungen ringen.

Herr Mütze, es hat überhaupt keinen Wert, oberflächlich zu polemisieren, was da herauskommt. Die Große Koalition ringt heftig darum, die neuen Entwicklungen der Globalisierung mit einzufangen. Dass es da viele Fragen gibt, zeigt die heutige Situation. Wir haben gegenwärtig im Fi

nanzministerium am Odeonsplatz in einer Arbeitsgruppe – ich habe sie jetzt verlassen – 56 Anträge zu sichten, die morgen in der Finanzministerkonferenz gestellt werden. Auch unsere Anträge zur Feineinschleifung und zur Verbesserung der Situation sind dabei. Alle Themen sind dabei, etwa die Forderung verstärkt für Verbesserungen für den Mittelstand sowie die Präzisierung und Verbesserung bei der Zinsschranke einzutreten. Aber wir werden es morgen hinbekommen, weil Union und SPD – wie ich sehe – gemeinsam gewillt sind, nicht ein Schauspiel wie bei der Gesundheitsreform zu bieten. Sie werden bei uns in der politischen Arbeitsgruppe niemanden gesehen haben, der hinterher draußen vor die Presse tritt und mit einer Fliege am Hals erklärt, das, was wir gerade verhandelt haben, sei alles Unsinn. Wir waren insgesamt – SPD und Union – sehr konstruktiv dabei, und das werden wir bis zum Schluss durchhalten.

Herr Mütze, natürlich ist immer die Sorge dabei, die Mittelständler würden nicht angemessen entlastet. Ich will Ihnen ein Zitat Steinbrücks vorlesen:

Bei mittelständischen Unternehmen schlägt die vorgesehene Tarifsenkung auf 29,83 % voll durch, während wesentliche Elemente der Gegenfinanzierung von Freibeträgen und Freigrenzen bei diesen Mittelständlern nicht wirksam werden. Vor diesem Hintergrund wird selbst die geplante Abschaffung der degressiven Abschreibung laut ZEW keine nennenswerte Mehrbelastung für den Mittelstand nach sich ziehen.

Das ist ein Zitat aus einer Rede von Herrn Steinbrück vom Montag. Ich habe nachher mit ihm geredet und ihm gerade in diesem Punkt Recht gegeben; es ist so. Ich glaube, die Mittelständler werden sich insgesamt – abgesehen von ein paar Details, die verbesserungsfähig wären, das muss ich zugeben – nicht beschweren können. Dass das Ganze für den einen oder anderen Verband noch nicht übersichtlich genug ist, mag sein. Aber ich glaube, dass wir zu einem guten Ende kommen werden. Dass dann im Herbst weiß Gott der eine oder andere noch sagt, Moment einmal, ihr habt offenbar nicht daran gedacht, dass die eine oder andere Regelung Auswirkungen hat, die man nicht voraussehen konnte, ist typisch für Regelungen in neue Sachgebiete hinein. Ich bitte, auch hier im Steuerrecht auf neuen Gebieten nach dem Prinzip trial and error zu verfahren. Bessere Erfahrungen und bessere Ratschläge haben wir von niemandem, von keinem Verband und von keinem Wissenschaftler, bekommen. Ich höre von manchen Wissenschaftlern nur sehr pauschale Urteile. Zu dem, was wir tun, kann ich nur sagen: Setzt euch einmal hin und macht selber eure Hausaufgaben.

Wir haben – um die Größenordnung des Vorgangs zu zeigen – ein Bruttoentlastungsvolumen von 30,5 Milliarden Euro und demgegenüber eine Gegenfinanzierung in Höhe von 25 Milliarden Euro. Solch ein Gegenfinanzierungsvolumen in fachlicher Hinsicht zu schultern, ist wirklich nicht einfach. Ich kann nur sagen: Wir werden vonseiten der CSU weiterhin nicht nur konstruktiv mitwirken, sondern natürlich auch koalitionstreu bleiben, um dies über die Bühne zu bringen. Wir wollen als CSU in der Frage der Erbschaftssteuer auf diesem Gebiet keine neuen Erfindungen machen. Ich sage auch hier, ich halte

von einer Abschaffung der Erbschaftssteuer absolut nichts. Dies hätte mit unserer Sozialen Marktwirtschaft wenig zu tun. Ich füge hinzu: Ich halte auch von einer Neukonzipierung der Erbschaftssteuer als Nachlasssteuer nichts. Da gibt es eine Fülle von Einwendungen fachlicher Art, die ich neulich der Öffentlichkeit mitgeteilt habe. Das heißt, wir bleiben bei dem, was wir vereinbart haben. Ich arbeite konstruktiv weiter und hoffe, dass wir dann eine erfolgreiche und konstruktive Unternehmenssteuerreform bekommen.

(Beifall bei der CSU)

Herr Minister, vielen Dank. Der Herr Minister hat uns für jede Fraktion eine neue Redezeit von 8 Minuten 20 Sekunden beschert. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Mütze.

(Zuruf des Abgeordneten Günter Gabsteiger (CSU))

Herr Gabsteiger, ich will es jetzt wissen, es ist einfach so.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Minister! Mir ist klar, dass Schwarz und Rot diese Reform – in Anführungszeichen – „schönreden“ müssen. Glaube versetzt nach Volkes Meinung Berge, und manche Bundesligamannschaft wäre schon lange abgestiegen, wenn sie nicht daran geglaubt hätte, dass es noch klappt. Genauso geht es mit diesem Gesetz; so sehe ich das.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Frankfurt! – Weiterer Zuruf von der CSU)

Bitte, hier keine persönlichen Anmerkungen aus der linken Ecke.

Zu meinen Vorrednern. Lieber Kollege Kupka, Herr Minister Eichel hat damals auch an eine Reform mit Langzeitwirkung gedacht, als er das Halbeinkünfteverfahren einführte. Wir haben jetzt 2007. Seine Reform hat eine Wirkung von gerade mal sechs Jahren gehabt. Die Halbwertszeit Ihrer jetzt vorliegenden Unternehmensteuerreform dürfte noch knapper bemessen sein.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Zum Kollegen Dupper. Lieber Kollege Dupper, es ist ja so: Die Kritik an den Bürokratiekosten und der Verschlechterung bei den Abschreibungen kommt ja nicht von uns, sondern von neutralen, von überparteilichen Gremien, wie der Normenkontrollrat einer ist. Er sagt:

… Neubelastung von drei Millionen Klein- und Kleinstunternehmen sowie Selbstständigen, denen das Recht zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter genommen wird, ein deutliches Missverhältnis zwischen den dauerhaften bürokratischen Lasten und der einmaligen Mehreinnahme. …

Das steht, das ist Fakt. Warum hat man denn diesen Normenkontrollrat eingesetzt? – Doch nicht, damit er irgendwelche belanglosen Kommentare abgeben darf.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)