Protocol of the Session on March 29, 2007

(Heiterkeit)

Die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen ist uns ein wichtiges Anliegen. Die neuen Regelungen zur Belegungs- und Mietbindung sehen größere Handlungsspielräume als im Bundesrecht vor. Bei entsprechender Sachlage kann es erforderlich sein, das Interesse des Staates an bestehenden Belegungs- und Mietbindungen zurückzustellen und anderen öffentlichen oder auch berechtigten privaten Interessen Geltung zu verschaffen.

Der enge Zusammenhang zwischen stabilen Bewohnerstrukturen und innerer Sicherheit ist uns allen bewusst. Dass Bayern im Vergleich mit anderen Ländern auch in dieser Hinsicht besonders gut dasteht, ist, glaube ich, auch der vorausschauenden Wohnungspolitik zu ver

danken. Ich habe bei den entsprechenden Tagungen in Reit im Winkl auch immer darauf hingewiesen und im Detail dazu einiges gesagt.

Ein wichtiges Anliegen ist die Bewältigung des demografi schen Wandels. Der immer größer werdende Anteil älterer Menschen stellt uns vor neue Herausforderungen. Ob hier im Gesetz eine ausdrückliche Erwähnung von Aufzügen tatsächlich berechtigt ist, erscheint mir mehr als fraglich. Aber es ist völlig eindeutig, dass der Einbau von Aufzügen als Modernisierung gefördert werden kann. Es gibt da in der Praxis auch nicht die leisesten Probleme. Ich glaube auch nicht, dass es richtig ist, dass man Aufzüge in erster Linie als entsprechende Förderung von Modernisierung in altengerechten Wohnungen ansieht.

Insgesamt ist das barrierefreie Wohnen ein wichtiges Ziel. Es beginnt damit, dass die früher üblichen drei bis fünf Stufen im Hauseingangsbereich für Behinderte eine absolute Barriere sind. Sie kann auch nicht in erster Linie durch einen Aufzug ersetzt werden, sondern nur durch vernünftige Planung. Von daher ist es, meine ich, entbehrlich, die Förderung von Aufzügen ausdrücklich ins Gesetz aufzunehmen. Aber in geeigneten Fällen ist es selbstverständlich, dass das ein wichtiger Teil der Modernisierung sein kann.

Wohnen daheim statt Wohnen im Heim ist eine Alternative, die immer wichtiger wird. Es erscheint mir bemerkenswert, dass das Gesetz insgesamt Zustimmung über die Mehrheitsfraktion hinaus gefunden hat.

Der zweite Gesetzentwurf zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen ist näher an dem bisherigen Bundesrecht als in dem bisher behandelten Teil. Das hängt damit zusammen, dass wir hier die bisherigen Mietpreisvorteile beibehalten wollen. Dass für Bestandswohnungen die Einkommensgrenzen über das bisherige Bundesrecht angehoben werden sollen, war der Wunsch im Ausschuss, der auch deutlicher formuliert wurde. Es geht hier um das Spannungsverhältnis zwischen hoher Nachfrage nach preiswertem Wohnraum und dem Wunsch nach sozial stabilen Bewohnerstrukturen. Weil die Wirkungen im Voraus nicht abschließend zu beurteilen sind, ist hier eine Überprüfungsklausel vorgesehen. Die Staatsregierung wird das zu gegebener Zeit sorgfältig analysieren und darüber dem Landtag berichten.

Natürlich haben wir gerade in diesem Bereich im Land sehr unterschiedliche Entwicklungen, wenn ich die Situation in Wunsiedel oder Selb mit der im Großraum München vergleiche. Das liegt auf der Hand.

Bei der Gelegenheit will ich anfügen: Das ist der eigentliche, tiefere Sinn, warum es im Rahmen der Föderalismusreform richtig war, die Förderung des Wohnungsbaus auf Landesrecht zu übertragen. Ich hatte vor einigen Monaten einen mich beeindruckenden Besuch in Görlitz. Dort gibt es seit der Wiedervereinigung einen Bevölkerungsrückgang von fast 30 %. In Chemnitz, wo ich auf einem sächsischen Wohnungskongress habe reden dürfen, ist die Umgestaltung des Heckert-Konzerns mit dem Leerstand von Tausenden von Wohnungen verbunden und der Rückbau das zentrale Thema. Wenn man das mit der Situation im Großraum München vergleicht,

muss man sagen: Es ist richtig, dass man das nicht mehr zentral regelt und einheitlich über einen Leisten schert, sondern der Unterschiedlichkeit der Lage in den Ländern Rechnung trägt.

Wir in den Ländern sind aufgerufen, gerade wir in Bayern, die Unterschiedlichkeit innerhalb unseres Landes zu berücksichtigen. Das ist ein Anliegen, das ich in all den vergangenen Jahren immer wieder meiner Verwaltung gegenüber vertreten habe.

Dass die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft wird, ist richtig. Ich bin froh darüber, dass das auch von der Opposition, jedenfalls von der SPD, ganz eindeutig in der Weise gesehen worden ist – anders übrigens als in weiten Teilen des Münchner Stadtrats. Aber dass die Fehlbelegungsabgabe tendenziell Strukturen wie die Gettoisierung schafft, die wir später wieder mit dem Projekt „Soziale Stadt“ reduzieren, stimmt: Mit der Förderung schaffen wir problematische Zusammenballungen, und mit der „Sozialen Stadt“ reduzieren wir das. Das war nicht vernünftig. Die Fehlbelegungsabgabe wieder aufzugeben ist notwendig. Dass damit gleichzeitig Bürokratie reduziert wird und es gerade in Grenzbereichen gerechter zugeht, ist etwas, was mir am Herzen liegt.

Einen weiteren Punkt will ich hier ansprechen, weil beide Redner der Opposition, aber auch Kollege Rotter auf die Aufgaben hingewiesen haben, die uns bevorstehen. Ich meine, dass es kurzfristig auch Defi zite auf Bundesrecht auszugleichen gibt, und zwar bei der Aufnahme der Wohnungen in die geförderte Altersvorsorge. Es ist in der Koalition vereinbart, und trotzdem geht es da nicht voran. Es ist aber ein dringendes Anliegen. Ich glaube, man muss sagen, das ist eine seriösere Altersvorsorge als die Beteiligung am internationalen Kapitalmarkt, zumal mancher in den letzten Jahren gesehen hat, dass es an den Kapitalmärkten nicht nur Aufwärtsbewegungen gibt, sondern dass derjenige, der 2000 oder 2001 in die Aktienmärkte eingestiegen ist, massive Verluste hinnehmen musste.

Gerade die Kosten, die bei Investitionen in Fondsanteile entstehen – bei der Kompliziertheit der Riester-Förderung im Bereich der Kapitalmärkte –, werde ich nicht müde, darauf hinzuweisen, dass hier eine praxistaugliche Aufnahme der Wohnungsvorsorge in die Altersvorsorge mit Riester-Modellen dringendst notwendig ist.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wahnschaffe?

Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass die Investition in eine Immobilie, wie von Ihnen angesprochen, eine seriösere Anlage ist als sogenannte REITs, wie sie jetzt die Bundesregierung beschlossen hat?

Herr Kollege, Sie haben die REITs genauso zu beurteilen wie jemand, der der Koalition in Berlin angehört. Hier war die Kapitalmarktfähigkeit ein großer Wunsch. Sie wissen, sie ist auf die Gewerbeimmobilien beschränkt worden. Das ist etwas, was durchaus im Sinne des bayerischen Innenministers gewesen ist. Ich hatte davor

gewarnt, Wohnimmobilien aufzunehmen. Wir sollten uns aber auch darüber einig sein, dass die Riester-Vorsorge Wohneigentum aufnehmen sollte. Das ist etwas Wichtiges. Arbeitsministerium und Innenministerium haben gemeinsam ein praxistaugliches Modell entwickelt, und es würde den Kollegen auf Bundesebene kein Zacken aus der Krone fallen, wenn sie diesen praxistauglichen Versuch aufnehmen würden.

Insgesamt gesehen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist die Umsetzung der Föderalismusreform in diesem Bereich offensichtlich so gelungen, dass die Gesetze auf eine breite Zustimmung nicht nur hier im Hause, sondern auch in der Öffentlichkeit stoßen, und das ist etwas Positives. In diesem Sinne bitte ich, den Gesetzen zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU und bei Abgeordneten der SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 5 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der berichtigten Drucksache 15/6917, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/7269, 7537 und 7548 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf der Drucksache 15/7703 zugrunde.

Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/7269 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die beiden anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf empfi ehlt der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Dem stimmt der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen bei seiner Endberatung zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/7703. Zur Anpassung des Gesetzes an die zwischenzeitlich geänderte Fassung des § 28 Wohnungsbindungsgesetz des Bundes sind in § 1 Nummer 20 noch folgende Änderungen veranlasst: Buchstabe a Doppelbuchstabe bb erhält folgende Fassung: „In Satz 1 werden die Worte „Die Landesregierungen werden“ durch die Worte „Das Staatsministerium des Innern wird“ ersetzt.“ Buchstabe b erhält folgende Fassung: „Abs. 2 und 3 werden aufgehoben.“

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der soeben

genannten Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU- und SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das Gesetz so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 unserer Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie wieder in einfacher Form durchzuführen. – Keine Gegenstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen mit den vorher vorgetragenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das Stimmergebnis ist wie vor. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/7537 und 7548 ihre Erledigung gefunden. – Wir nehmen davon Kenntnis.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 6. Dieser Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/6918, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/7254 mit 7257, 7259, 7261 mit 7265 sowie 7549 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf der Drucksache 15/7704 zugrunde.

Vorweg lasse ich wiederum über die vom federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge abstimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, besteht damit Einverständnis, dass wir über diese vielen, vielen Änderungsanträge eine Gesamtabstimmung durchführen? – Das ist der Fall. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann übernehmen wir diese Voten.

Zum Gesetzentwurf empfi ehlt der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik Zustimmung mit der Maßgabe, dass dem Artikel 3 Absatz 1 ein neuer Satz 5 angefügt wird. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe einer vom federführenden Ausschuss abweichenden Fassung des neu angefügten Satzes 5. Im Einzelnen verweise ich soweit auf die Drucksache 15/7704.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Enthaltung der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, die anderen beiden Fraktionen stimmen zu. Es ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wird, führen wir gemäß § 56 unserer Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie wieder in einfacher Form durchzuführen. – Kein Widerspruch. Wer dem Gesetz in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz)“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/7256 und 7549 ihre Erledigung gefunden. Davon nehmen wir Kenntnis, und damit sind auch die Tagesordnungspunkte 5 und 6 erledigt.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Franz Schindler, Dr. Heinz Kaiser u. a. u. Frakt. (SPD) zur Änderung des Bayerischen Pressegesetzes (Drs. 15/6297) – Zweite Lesung –

Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Pressegesetzes (Drs. 15/6298) – Zweite Lesung –

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Pressegesetzes (Drs. 15/7182) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Redezeit beträgt 15 Minuten je Fraktion. Erster Redner: Herr Kollege Herold.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist gut und auch wichtig, dass wir heute eine Modifi zierung des Bayerischen Pressegesetzes vornehmen. Dies gilt im Besonderen für den Straftatbestand des Kapitalanlagebetruges, wo die kurze presserechtliche Verjährung keine Anwendung mehr fi nden soll.

Ich glaube, wir stimmen darin überein, dass die Bürgerinnen und Bürger stärker vor Kapitalanlagebetrügern geschützt werden müssen. Wir sind uns wohl auch alle darin einig, dass die derzeit gültige kurze presserechtliche Verjährung nach ihrem Sinn und Zweck auf den Straftatbestand des Kapitalanlagebetruges künftig keine Anwendung mehr fi nden soll.

Aus diesem Grund begrüßt unsere CSU-Fraktion sehr, dass der Ministerrat eine wichtige Änderung des Bayerischen Pressegesetzes beschlossen hat. Mit dieser Ände

rung, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie sie im Gesetzentwurf der Staatsregierung formuliert ist, wird auch klargestellt, dass die kurze presserechtliche Verjährung von sechs Monaten nicht für Kapitalanlagebetrug durch falsche Angaben in Verkaufsprospekten und für Straftaten im Wertpapierhandelsgesetz wie auch im Aktiengesetz gilt. Damit wird gerade der Verfolgungsdruck auf Kapitalanlagebetrüger in Bayern wesentlich – ich betone: wesentlich – verstärkt.

Dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung beseitigt auch die bestehende Rechtsunsicherheit und nimmt, wie ich meine, Straftaten nach dem Wertpapierhandelsgesetz und nach dem Aktiengesetz sowie den Kapitalanlagebetrug von dem Anwendungsbereich der presserechtlichen Verjährung aus.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der SPD sieht vor, gewerbliche und amtliche Druckwerke vom Anwendungsbereich des Pressegesetzes auszunehmen. Er ist, wie ich meine, in seinen Folgen ein bisschen schwer überschaubar.

Auch der Gesetzentwurf der GRÜNEN schränkt lediglich den Anwendungsbereich der konkreten Verjährungsvorschrift ein und nimmt § 264 a StGB in die Ausnahmeregelungen des Artikels 14 des Bayerischen Pressegesetzes auf. Ich vermisse ein bisschen, dass die Straftaten nach dem Wertpapierhandelsgesetz und auch dem Aktiengesetz hierbei gänzlich fehlen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anwendbarkeit der kurzen Verjährungsfrist von sechs Monaten auf den Straftatbestand des Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264 a StGB war, wie Sie alle wissen, in jüngster Vergangenheit Gegenstand großer juristischer Diskussionen. Das Oberlandesgericht München vertrat hierzu die Auffassung, dass diese kurze Verjährung nach dem Pressegesetz anwendbar sei, wenn der Kapitalanlagebetrug mithilfe eines Verkaufs- oder Börsenzulassungsprospektes begangen wurde. Damit wurde auch die Verjährungsfrist des Delikts gegenüber der Regelung im StGB, wo fünf Jahre vorgesehen sind, wesentlich verkürzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Staatsregierung beseitigt die bestehende Rechtsunsicherheit. Hierbei möchte ich besonders betonen, dass dieser Gesetzentwurf Straftaten nach dem Wertpapierhandelsgesetz und auch nach dem Aktiengesetz sowie den Kapitalanlagebetrug aus dem Anwendungsbereich der presserechtlichen Verjährung nimmt.