Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Staatsregierung beseitigt die bestehende Rechtsunsicherheit. Hierbei möchte ich besonders betonen, dass dieser Gesetzentwurf Straftaten nach dem Wertpapierhandelsgesetz und auch nach dem Aktiengesetz sowie den Kapitalanlagebetrug aus dem Anwendungsbereich der presserechtlichen Verjährung nimmt.
Ich bin der Meinung, dass mit dieser Neuregelung eine wesentliche Stärkung des Verbraucherschutzes gegen Kapitalanlagebetrüger einhergeht. Mit dieser neuen Verjährungsregelung geben wir in Bayern ein starkes Signal für einen effektiven Verbraucherschutz.
Wer seine Kunden mit falschen Versprechungen um sein Geld bringen will, kann in Bayern künftig nicht mehr auf Zeit spielen. Mit dieser langen Verjährungsfrist haben Polizei und Staatsanwälte gute Möglichkeiten gegen die schwarzen Schafe auf dem Kapitalmarkt. Ich möchte auch erwähnen, dass wir damit zugleich die Chancen
Mit diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung werden nach unserer Ansicht auch die Unklarheiten ausgeräumt, die durch die jüngste Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes München zur Verjährung von Kapitalanlagebetrug entstanden sind; denn das Gericht hatte im Jahr 2006 entschieden, dass auf den Straftatbestand des Kapitalanlagebetrugs die kurze presserechtliche Verjährung Anwendung fi ndet. Das Problem ist, dass dadurch die effektive Strafverfolgung von Anlagebetrügern deutlich erschwert wurde. Wir sind der Meinung, dass die kurze presserechtliche Verjährung vom Sinn und Zweck her nicht auf den Straftatbestand des Kapitalanlagebetrugs passt; denn die Anleger erkennen die Prospekttäuschung nicht auf den ersten Blick, sondern erst wesentlich später, meistens dann, wenn der Schaden bereits eingetreten ist.
Mit diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung wird in Zukunft Klarheit geschaffen und ein wirksamer Verbraucherschutz garantiert. Aus diesem Grunde bitte ich Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! So harmlos die drei Gesetzentwürfe der SPD, der GRÜNEN und der Staatsregierung auf den ersten Blick auch aussehen, geht es doch in der Tat um eine ganz wichtige Frage – wie Herr Kollege Herold ausgeführt hat –, nämlich darum, wie Anleger besser geschützt werden können, die in der Vergangenheit auf Betrügereien hereingefallen sind, die mittels Anlage- und Börsenprospekten begangen worden sind. Es geht um die effektive Strafverfolgung von Straftaten gemäß § 264 a des Strafgesetzbuches und einzelner Vorschriften des Börsengesetzes. Und es geht konkret um die Aufhebung der kurzen presserechtlichen Verjährungsfrist von sechs Monaten – Herr Kollege Herold hat es ausgeführt –, die bei solchen Betrügereien dann eintritt, wenn sie in Bayern begangen werden, weil es nur das Bayerische Pressegesetz ermöglicht, die Vorschriften so auszulegen, wie es das OLG München gemacht hat.
Bei aller Freude darüber, dass die Staatsregierung auch schon so weit ist und im Januar 2007 einen Gesetzentwurf eingebracht hat,
möchte ich doch darauf hinweisen dürfen, dass das Problem, mit dem wir es zu tun haben, nicht erst durch eine Entscheidung des OLG München entstanden ist, sondern schon viel länger bekannt war, und dass die Opposition in diesem Haus das Problem schon viel früher angesprochen und konkrete Lösungsvorschläge gemacht hat.
Heute sind wir uns im Ziel einig: Es geht darum zu verhindern, dass Bayern auch weiterhin als Eldorado für Kapitalanlagebetrüger und Börsenschwindler bezeichnet werden kann. Es wird nur noch darum gestritten, wie man das Ganze am vernünftigsten gesetzlich regelt.
Wir haben einen Vorschlag gemacht, der sich an die Regelungen in den Pressegesetzen der anderen Bundesländer anlehnt. Wir meinen, dass unser Vorschlag von der Systematik her vernünftiger wäre als der Vorschlag der Staatsregierung, nämlich die Lösung in der Aufnahme bestimmter Straftatbestände in den Artikel 14 des Bayerischen Pressegesetzes zu suchen. Wir haben dagegen vorgeschlagen, das Problem durch eine Änderung von Artikel 6 des Bayerischen Pressegesetzes zu lösen. Aber sei es drum; wir sind, wie gesagt, nach wie vor der Meinung, dass unser Vorschlag der bessere ist. Wir werden aber im Ergebnis, weil es uns um die Abschaffung des Missstands geht, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung dann zustimmen, wenn Sie unserem Gesetzentwurf nicht doch noch zum Gesetz verhelfen, sondern ihn unverständlicherweise ablehnen sollten. Dann ist es in Bayern für die vielen Tausende von Menschen, die in bestimmte Finanzprodukte Geld investiert haben, ein guter Tag, weil sie dann ihre zivilrechtlichen Ansprüche leichter durchsetzen können, wenn der Staatsanwalt ermitteln kann und nicht mehr wie bisher wegen der kurzen Verjährungsfrist daran gehindert ist.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Klar ist, dass etwas passieren muss. Klar ist, dass unbedingt etwas passieren muss. Klar ist vor allem auch, dass endlich etwas passieren muss.
Denn Bayern war hier viel zu lange wenig rühmliches Schlusslicht. Zu diesem Thema ist während der beiden Vorläuferdebatten im Plenum und in den Ausschüssen schon viel gesagt und diskutiert worden. Es gibt von der Systematik und von der Herangehensweise her mehrere Lösungswege. Entweder sagen wir: Prospekte, Adhoc-Meldungen und ähnliche Druckerzeugnisse bleiben weiterhin Druckerzeugnisse im Sinne des Bayerischen Pressegesetzes, werden aber im Bayerischen Pressegesetz dezidiert von der verkürzten Verjährungsfrist ausgenommen. Oder wir sagen umgekehrt: Derartige Druckerzeugnisse fi nden insgesamt im Kanon des Bayerischen Pressegesetzes nicht mehr statt. Dann kann ich gleich auf die einschlägig genannten Strafvorschriften rekurrieren.
Gestatten Sie mir noch das eine oder andere politische Wort, den einen oder anderen politischen Satz. Zunächst eine Empfehlung an die Damen und Herren der Staatsregierung: Es wäre sehr begrüßenswert, wenn Sie dafür Sorge tragen würden, dass bei den Mitarbeitern der Staatsregierung, die wiederum die Vorlagen für die CSU-Redner hier am Podium schreiben, eine Kontinuität gegeben ist. Sonst passiert es wieder, dass der
CSU-Redner zuerst unseren Entwurf von der Systematik her kritisch stellt, um wenige Monate später den Gesetzentwurf der Staatsregierung gutzuheißen und zu loben, der sich exakt derselben Systematik bedient. Ich bitte die Bayerische Staatsregierung, da besser aufzupassen.
Zum inhaltlichen Vorlauf, denn dazu sollte man nochmals ein bisschen etwas sagen, vor allem im Voraus auf Ihre Wortmeldung, Herr Minister Beckstein: Die Überschriften sind zum Teil schon genannt worden: „Bayern als Eldorado für Kapitalmarktbetrüger“, „München – Weltstadt mit Herz für Börsenschwindler“, wobei da selbstverständlich nicht die Regierung der Stadt München schuld war, sondern die Bayerische Staatsregierung gemeint war. Diese Schiefl age war viel zu lange Zeit virulent. Es ist ein Riesenschaden angerichtet worden, und zwar zum einen für die Anleger. Immer nur auf das Oberlandesgericht München zu rekurrieren, ist falsch; denn es gibt reihenweise Fälle, bei denen die Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungen eingestellt und in der Begründung auf die kurze Verjährungsfrist im Bayerischen Pressegesetz verwiesen haben.
Herr Minister, Sie haben jüngst beim Hinausgehen zu mir gesagt – ich hoffe, ich darf Sie zitieren: „Warum hat denn dann die Justizministerin die Staatsanwaltschaft nicht entsprechend angewiesen?“ – Sie hat es halt einfach nicht gemacht mit dem Ergebnis, dass viele Menschen enorm geschädigt worden sind. Ich habe in den letzten Beiträgen einzelne Fälle aufgelistet, sodass wir uns dies heute an dieser Stelle sparen können.
Es gab aber nicht nur den Schaden für die Anleger, sondern auch einen sehr großen Imageschaden für den Freistaat. Wie gesagt, die Überschriften sind zitiert worden. Es gibt beispielsweise die Doktorarbeit Hagemanns aus dem Jahr 2005, der sich mit dem Thema ausführlich befasst und sich über die bayerische Regelung lustig macht.
Es gab zahlreiche Artikel in Börsenzeitschriften, in Anlegerzeitschriften und in renommierten deutschen Tageszeitungen – nicht nur in bayerischen Tageszeitungen. Herr Minister, wir durften lesen, dass Sie sich fl ugs auch in der Landwirtschaftspolitik fi rm machen. Auch hier wieder die Empfehlung von unserer Seite, nicht nur das „Landwirtschaftliche Wochenblatt“ zu lesen, sondern vielleicht auch die Wirtschaftsteile der Tageszeitungen oder die eine oder andere Wirtschaftszeitung. Dann wären Sie wahrscheinlich schon früher darauf gekommen.
Uns hat besonders Folgendes geärgert – die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion wahrscheinlich ebenso: Noch im August 2006 wurde in der Öffentlichkeit verkündet, es gebe keinen Handlungsbedarf, und zwar in Übereinstimmung dreier bayerischer Ministerien, nämlich des Innenministeriums, des Justizministeriums und des Ministeriums, das sich um den Verbraucherschutz kümmern soll. Wir haben in Anfragen schon Monate vorher
eine ganz andere Antwort bekommen, nämlich dass die Staatsregierung tatsächlich Handlungsbedarf sieht.
Sehr erstaunlich waren Presseerklärungen, die nach der Kabinettssitzung abgegeben wurden: „Starkes Signal für effektiven Verbraucherschutz, Bayern erhöht Verfolgungsdruck auf Kapitalmarktbetrüger“. Sie, Herr Minister Beckstein, wurden darin zitiert. Wir müssen uns doch wundern: Eigentlich sollte man als derjenige, der als letzter draufkommt und immense Versäumnisse aufzuweisen hat, etwas kleinlauter sein.
Ich zitiere jetzt eine der Zeitschriften, die ich Ihnen zur Vorbereitung auf Ihr künftiges Amt zur Lektüre nahe gelegt habe, nämlich „Börse online“. Die Zeitschrift hat in der Druckversion eine Aufl age von vielen hunderttausend Exemplaren. Die Überschrift lautet: Der Nachzügler bewegt sich endlich.
Die Anlegerschützer haben einen neuen Patron gefunden, so scheint es jedenfalls: Bayerns Innenminister Günther Beckstein tönte jüngst: „Wer seine Kunden mit falschen Versprechungen um ihr Geld bringen will, kann in Bayern nicht mehr auf Zeit spielen.“
Da hatte der Ministerrat eine wichtige Änderung im Bayerischen Pressegesetz beschlossen. Bislang fi elen im Freistaat auch Verkaufsprospekte von Kapitalanlagen unter die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten. Bei Kapitalanlagebetrug soll die Frist künftig fünf Jahre betragen.
Besonders stolz braucht die bayerische Staatsregierung darauf freilich nicht zu sein. Bayern war das einzige Bundesland in Deutschland, bei dem die Kapitalanlagebetrüger-freundliche Regelung galt. Überall sonst sind es längst fünf Jahre.
Ohne den Druck von Anlegeranwälten und den Oppositionsparteien hätten sich die Oberen in Bayern wohl weiter nicht bewegt – mit verheerenden Folgen für die Anleger, denn eingestellte Strafermittlungsverfahren machen es geschädigten Anlegern noch schwerer als es ohnehin ist, vor Gericht Schadensersatz zu erstreiten.
Dann werden die einzelnen Fälle genannt, und es wird nicht besonders nett auf die Staatsregierung eingegangen.
Sie sind jetzt endlich lernfähig. Wenn wir uns fragen, was denn eigentlich die Gründe für die Zögerlichkeit waren, fallen uns nur zwei Gründe ein: Entweder war es eine nicht zu verantwortende Saumseligkeit oder Sie wollten den Kapitalanlagebetrügern das Handwerk eben nicht legen, sondern ihnen ihr Handwerk noch erleichtern.
Sie können es sich jetzt aussuchen, oder Sie benennen uns noch einen weiteren Grund, warum Sie jahrelang hier nicht initiativ geworden sind, obwohl die Hinweise äußerst deutlich waren.
Wir sind generös; wir haben uns in den Ausschussberatungen bei den Abstimmungen über den Gesetzentwurf der Staatsregierung der Stimme enthalten – vielleicht als Retourkutsche dafür, dass Sie unserem Antrag einige Monate vorher und dann auch in den Ausschussberatungen nicht zustimmen konnten. Wir meinen, dass es nicht so viel an der Substanz ändert, wenn sich zwar ein Spiegelstrich mehr darin fi ndet, aber die Inhalte doch gleich sind.
Wir werden allen drei Gesetzentwürfen zustimmen, weil alle drei einen richtigen und wichtigen Schritt in die richtige Richtung darstellen.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Darf ich die lieben Kolleginnen und Kollegen bitten, ihre Gespräche hier drinnen einzustellen und, wenn notwendig, draußen zu führen? – Nächste Wortmeldung: Herr Minister Dr. Beckstein, bitte.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich werde auf die Frage des Kollegen Dr. Runge umgehend antworten, warum nicht eher etwas getan worden ist. Sowohl Innen- als auch Justizministerium waren der Meinung, dass es eindeutig ist, dass die kurze Verjährungsfrist des Presserechts nach ihrem Sinn und Zweck nicht auf den Straftatbestand des Kapitalanlagebetrugs angewendet werden kann. Es hat eine andere Entscheidung des Oberlandesgerichts München gegeben, nicht aber zum Beispiel des Oberlandesgerichts in Nürnberg. Das war eine Sondermeinung des OLG München, die ich nach wie vor für falsch halte. Man muss natürlich sagen: Selbstverständlich hat man auch falsche Entscheidungen zu beachten.
Meine Mitarbeiter haben darauf gewartet, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung, die von beiden Ministerien für falsch gehalten wird, korrigiert. Dass die Staatsanwaltschaft nicht angewiesen worden ist, sich anders zu verhalten, hängt mit der quasi richterähnlichen Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zusammen. Ich persönlich halte das für falsch.
Es ist allerdings ein ehernes Gesetz, wenn man im Kommentar von Kleinknecht nachliest. Die Justiz ist außerordentlich zögerlich, etwaige Weisungen zu erteilen. Deshalb hat man eine Korrektur der fehlerhaften Entscheidung des OLG München nicht eher vorgenommen.
Ich halte es für notwendig zu betonen, dass die Staatsregierung formale Anhörungsverfahren durchzuführen hat, während die Opposition einen Gesetzentwurf frei entwickelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, deshalb ist die Gefahr, dass man unter Umständen eine schlechtere Systematik als die von den GRÜNEN oder der Staatsregierung gewählte fi ndet, größer. Wir haben an der Anhörung beispielsweise auch den Journalistenverband beteiligt. Im Entwurf der Staatsregierung wird die