Protocol of the Session on January 30, 2007

(Beifall bei der SPD – Joachim Wahnschaffe (SPD): Wo Sie recht haben, haben Sie recht, Herr Minister!)

Der Bund hätte in Form des Arbeitnehmerschutzrechtes eine Rechtsgrundlage. Genau darauf hebt auch die Europäische Union ab. Von der Arbeitsstättenverordnung hat die Bundesregierung jedoch weder in der rot-grünen Koalition noch in der jetzigen großen Koalition Gebrauch gemacht.

Seit dem 1. September 2006 ist das Gaststättenrecht Landesrecht geworden. Deshalb haben sich die CSULandtagsfraktion und die Staatsregierung sehr schnell darauf verständigt, dass wir mit freiwilligen Ansätzen nicht mehr weiter kommen. Wir hatten damals, nachdem die rot-grüne Bundesregierung keine Regelung getroffen hat, mit dem Hotel- und Gaststättenverband als erstes Land in Deutschland eine freiwillige Regelung angepackt.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Die hat aber nichts gebracht!)

Diese Regelung hat Verbesserungen gebracht, aber keinen Durchbruch. Unter dem Strich haben wir heute in Bayern circa zwei Prozent rauchfreie Gaststätten. Der Schutz der Nichtraucher muss ernster als bisher genommen werden. Jährlich sterben Tausende von Menschen an den Folgen des Passivrauchens.

Deshalb sind wir von der Grundlinie her entschlossen, ein bayerisches Nichtraucherschutzgesetz zu machen und vom Zeitplan her noch vor der Sommerpause einen solchen Gesetzentwurf in den Bayerischen Landtag einzubringen.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Wir nehmen Sie beim Wort!)

Der Zeitplan sieht vor, dass im kommenden Monat, im Februar, die Beratungen der 16 Länder und des Bundes abgeschlossen werden sollen und – wie Herr Kollege Joachim Unterländer bereits gesagt hat – im März das Commitment auf dem Tisch liegen soll. Gibt es gemeinsame Eckpunkte der 16 Länder für eine Nichtraucherschutzregelung in Deutschland, insbesondere was die Gastronomie betrifft? Wenn eine solche Übereinkunft zustande kommt und diese für Bayern akzeptabel ist, dann werden wir einen entsprechenden Entwurf vorlegen und wenn eine solche nicht zustande kommt bzw. nicht akzeptabel ist, dann haben wir uns darauf verständigt, in jedem Fall einen Entwurf eines bayerischen Nichtraucherschutzgesetzes nach unseren Vorstellungen dem Parlament zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Sonnenholzner?

Selbstverständlich, Herr Präsident.

Herr Staatsminister, nur für mein Verständnis: Wieso haben Sie im Zusammenhang mit der Föderalismusreform darauf gedrungen, dass das Gaststättenrecht auf die Länder übergeht, wenn Sie jetzt nicht bereit sind, das Recht, welches die Länder bekommen haben, zu nützen und eine für Bayern passende Lösung alleine anzustreben? Es muss doch jedem vorher klar gewesen sein, dass das die notwendige Konsequenz daraus ist, wenn man die Kompetenz auf die Länder überträgt.

(Beifall bei der SPD)

Die Föderalismusreform hat das Gaststättenrecht seit dem 1. Dezember 2006 in die Zuständigkeit der Länder überführt und wir machen von der Kompetenz Gebrauch. Wir bringen noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf, der sowohl das Gaststättenrecht als auch die anderen Handlungsfelder umfasst, Frau Sonnenholzner, in Form eines umfassenden Gesetzentwurfs für ein bayerisches Nichtraucherschutzgesetz ein. Dabei kann im Rahmen dieser Beratung auch über die Entwürfe, die Sie auf den Tisch gelegt haben, gesprochen werden.

Ich sehe in vielen Punkten eine Übereinstimmung. Bei einigen Punkten ist das anders. Das liegt vielleicht daran, Frau Rütting, dass Sie die Vorgehensweise eines Artikelgesetzes gewählt haben. Uns fällt zum Beispiel auf, dass Sie für Kinos, Theater, Museen sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen ebenso wie für Behörden in Ihrem Gesetzentwurf kein Rauchverbot vorgesehen haben. Möglicherweise ist das bei der Auflistung der Artikel nur übersehen worden. Deshalb sollte man das Ganze jetzt in Ruhe angehen. Wir haben jetzt noch rund zwei Monate, in denen sich die Vertreter der 16 Länder sowie die Bundeskanzlerin abstimmen. Darauf haben sie sich verständigt. Wenn eine solche Abstimmung zustande kommt, dann ist das gut. Was das Grünbuch von Kommissar Kyprianou betrifft, halte ich diese Vorgehensweise der Europäischen Union für begrüßenswert, weil sie Rückenwind gibt, damit die Länder in Deutschland zu einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der Nichtraucher kommen werden.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wahnschaffe?

Gleich, Herr Präsident, ich würde nur noch gerne den Satz zu Ende führen.

Wir sollten jetzt aber nicht wieder den Fehler machen, die Länderaktivitäten in Deutschland zurückzustellen und darauf zu warten, was die Europäische Union macht. Im Moment handelt es sich um ein Grünbuch, das heißt, es ist ein Konsultations- bzw. Diskussionsprozess in Europa eröffnet. Ob es zu einem Richtlinienentwurf kommt, ob dieser verabschiedet wird, in welcher Form dieser verabschiedet würde, wann das in nationales Recht transferiert würde, ist offen.

Wir dürfen auch nicht vergessen: Das, was Kyprianou heute gesagt hat, stützt sich auf die Richtlinie Europas zum Arbeitnehmerschutz. Diese Richtlinie gibt es heute schon, und die Umsetzung der EU-Richtlinie ist die Arbeitsstättenverordnung, von der Herr Müntefering, von der die Bundesregierung für eine deutschlandweite einheitliche Herangehensweise hätte Gebrauch machen können. Aber gerade davon hat die Bundesregierung weder seinerzeit noch heute Gebrauch gemacht. Deshalb sollten wir jetzt, Frau Kollegin Sonnenholzner, unseren Weg gehen und die Kompetenz aus dem Gaststättenrecht nutzen, um ein Nichtraucherschutzgesetz in Bayern zu schaffen, wenn möglich in Eckpunkten einheitlich, wenn nicht, dann sollten wir im Jahr 2007 das Bayerische Gesetz über die Bühne bringen, mit dem Ziel, die Nichtraucher vor den gefährlichen Folgen des Rauchens zum 01.01.2008 in gesetzlicher Form zu schützen.

Das ist der Weg und ich möchte herzlich dazu einladen. Ich glaube – Herr Kollege Unterländer hat es bereits gesagt – wir haben in vielen Punkten eine Überstimmung. Wir sollten diese Übereinstimmung nutzen, um daraus ein gemeinsames Vorgehen, soweit dies möglich ist, zu initiieren.

Herr Staatsminister, können Sie dem Hohen Haus erklären, warum Sie einer

seits die Inaktivität des Bundes kritisieren – zu Recht kritisieren –, aber andererseits, obwohl das Land Bremen ein Gesetz verabschiedet hat, während das Land Nordrhein-Westfalen uneins ist, also abzusehen ist, dass sie hinsichtlich der Kompetenz aus dem Gaststättenrecht nicht zu einer gesetzlichen Regelung kommen werden, somit kein ländereinheitliches Vorgehen absehbar ist, die Staatsregierung keinen Gesetzentwurf vorlegt bzw. Sie das für Sommer ankündigen, obwohl Sie dringenden Handlungsbedarf sehen?

Bitte schön, Herr Staatsminister.

Herr Kollege Wahnschaffe, jetzt lassen Sie doch einmal die Kirche im Dorf. Wir hatten sieben Jahre lang eine rot-grüne Koalition.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Davor hatten wir 14 Jahre Kohl!)

Die damalige Regierung hat weder die Arbeitsstättenverordnung geändert noch hat sie die damalige Zuständigkeit aus dem Gaststättenrecht genutzt. Die Bundesregierung hat gar nichts gemacht. Wir haben jetzt seit 01.09.2006 die Zuständigkeit für das Gaststättenrecht. Wir haben einen Beschluss der Ministerpräsidenten und eine Abstimmung zwischen den 16 Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin, jetzt im ersten Quartal 2007 die Abstimmung herbeizuführen und zu sehen, ob es zu einem bundeseinheitlichen Vorgehen kommt. Diese absehbaren vier bis acht Wochen sollten wir abwarten und dann wird ein Gesetzentwurf im zweiten Quartal 2007 in das Hohe Haus eingebracht werden, mit dem Ziel, darüber zu beraten und eine Entscheidung herbeizuführen. Ich glaube, das ist ein derart zügiger Fahrplan, wie das weder die Bundesregierung geschafft hat noch die Europäische Union schaffen wird. Die Länder sollten aber auch ihrerseits dokumentieren, dass sie handlungswillig und handlungsfähig zum Schutz der Nichtraucher sind.

Auch Frau Kollegin Rütting hat keine weitere Nachfrage gehabt? – Dann bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.

Frau Kollegin Rütting hat noch Redezeit, Herr Staatsminister. Frau Kollegin, nach der Geschäftsordnung haben Sie jetzt die Möglichkeit, entweder die Zeit, die die Staatsregierung überschritten hat, nachzuholen oder eine Zwischenbemerkung zu machen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Ich habe nur die Befürchtung, dass wieder nichts geschieht, wenn wir warten, bis alle 16 Bundesländer zugestimmt haben. Der Bundestag hat eine entsprechende Regelung nicht geschafft. Ich erinnere nur an die Diskussion über den Import von Katzen- und Hundefellen im Europaausschuss – der Tierschutz ist nun mal mein Ressort. Es hieß, Herr Kyprianou habe uns angefleht, vom Land aus einen Impuls zu setzen. Er bitte darum, Impulse zu geben. Wenn wir immer nur warten, bis von Brüssel etwas kommt, dann geht es nie voran.

Ich bitte darum, dass wir uns verstärkt bemühen, es von Bayern aus zu schaffen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Ich schlage vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 15/6194) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf Frau Kollegin Stahl das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Was ist das für ein Gesetz, das zwar Hüte als Kopfbedeckung im Unterricht zulässt, ja zulassen muss, aber kein Kopftuch? Aus unserer Sicht ist es ein absurdes Gesetz.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wer von Ihnen gehofft hatte, wir würden unseren Gesetzentwurf auf Aufhebung des Kopftuchverbotes nach der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zurückziehen, muss leider hier und heute enttäuscht werden,

so wie wir – das will ich gerne eingestehen – enttäuscht waren von der geringen Aussagekraft des zur Debatte stehenden Verfassungsgerichtsurteils vom 15. Januar. Wir sind so weit wie zuvor. Wir wissen auch heute noch nicht, warum das Kopftuch ein schädliches Symbol sein soll und damit verboten gehört. Was wurde entschieden? Es wurde erstens entschieden, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Schulaufsicht grundsätzlich Regelungen zum Tragen von äußeren Symbolen und Kleidungsstücken treffen darf. Das verblüfft mich überhaupt nicht. Es war nämlich nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz bereits heute möglich. Meine Herren und Damen, wenn wir uns die Debatten, die immer wieder über solche Symbole und Kleidungsstücke geführt werden, anschauen, so ist es nicht sehr hilfreich, wenn der Verfassungsgerichtshof keine weiteren differenzierten Ausführungen macht.

Zweitens, das Verfassungsgericht stellt fest – jetzt wird es etwas mystisch –, dass Regelungen im Lichte der christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte getroffen werden können. – „Können“. Leider hat man

sich ein bisschen um die Arbeit gedrückt, eine genaue Definition dieser christlichen und abendländlichen Werte vorzunehmen. Es wird lediglich von Werten, Normen, Kulturkreis und eben von abendländisch gesprochen. Man verweist auch noch darauf – das muss vor allem Sie interessieren –, dass die christlichen Werte nicht mit religiösen Werten gleichzusetzen seien. Das hat mich persönlich verblüfft, aber das ist eher Ihr Problem. Das war alles, was man von Verfassungsgerichtsseite zu diesen Werten, nach denen man sich richten soll, gesagt hat.

Drittens trifft das Gericht die Feststellung – und dies halte ich im Abstrakten für diskussionswürdig –, dass bei der Gewährung und Wahrnehmung von Grundrechten – hier der Religions- und Glaubensfreiheit – neben der objektiven Betrachtungsweise auch darauf abgestellt werden muss, welche Wirkung der Unterricht und die darin verwendeten Symbole auf den Betrachter haben könnten. Das ist eine schwierige Debatte und schwierige Sichtweise, denn damit stellt man in einem gewissen Umfang auch auf die subjektiven Bewertungen ab, was bei der Wahrnehmung von Grundrechten schon zu großen Schwierigkeiten führen kann. Hier hat sich die Waage, wann ein Grundrecht wahrgenommen werden darf, zugunsten der subjektiven Betrachtungsweise verschoben. Und das ist eigentlich ein, wie ich meine, gefährlicher Weg, wenn ein Grundrecht davon abhängt, wie der jeweils Betroffene und Dritte es sehen wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Gericht stellt weiterhin fest, dass die Schulen nicht nur Wissen und Können vermitteln sollen, sondern es sollen auch Herz und Verstand gebildet werden und zur Demokratie erzogen werden. D‘accord, kann ich nur sagen. Das ist eigentlich selbstverständlich, und unbedingt muss ein Unterricht so gestaltet sein. Nur, wir haben auch hier keine Antwort darauf bekommen, warum unterschiedslos alle Kopftuchträgerinnen das nicht können sollen. Wir werden nie erfahren, was das Gericht letztendlich zu diesen Bewertungen getrieben hat. Der letzte Entscheidungssatz zur Popularklage lautet: Die Klärung der Frage, welche äußeren Symbole und Kleidungsstücke im Einzelnen von der Norm her erfasst werden, obliege nicht dem Verfassungsgerichtshof, sondern den Fachgerichten. Das ist eigentlich der Schlüsselsatz und zeigt – das haben eine Reihe von Medienberichterstattungen deutlich gesagt –, dass in der Sache letztendlich nichts entschieden ist. Ist das Kopftuch jetzt ein Kleidungsstück, das dringend abgeschafft werden muss oder nicht?

Meine Herren und Damen, ersparen Sie uns und Ihnen weitere Verfahren vor den Fachgerichten, auf die das Verfassungsgericht verwiesen hat und denen ich im Übrigen jetzt schon mein herzliches Beileid mit auf den Weg gebe, wenn sie sich mit der leidigen Frage, ob ein Kopftuch ein verwerfliches Symbol ist oder nicht, auseinandersetzen müssen. Haben Sie den Mut, sich von Ihren Vorurteilen zu lösen, die mit dem Kopftuch von Ihrer Seite automatisch Kulturlosigkeit, Unterdrückung und vordemokratische Weltbilder verbinden, ohne den Einzelfall prüfen zu wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN Eine Handvoll Fälle im Schulalltag, wie sie vor Gericht geschildert worden sind, zeigen deutlich, dass die Kopf- tuchregelung im bestehenden Erziehungs- und Unter- richtsgesetz mit der Realität nichts zu tun hat, vor allem nicht, wenn die Begründung des damaligen Gesetzent- wurfes noch einmal hier in Erinnerung gebracht wird. Sie enthielt nämlich eine Reihe von Unterstellungen, die gemessen an den tatsächlichen Vorgehensweisen von Lehrerinnen, die davon betroffen sind, überhaupt nicht zutreffend sind. Eine Reihe von Lehrerinnen – das Kultus- ministerium war sich in der Zahl nicht so sicher, es spricht von circa fünf bis sechs – haben ihr Kopftuch abgelegt, weil ihnen das Unterrichten wichtiger war. Da stelle ich fest, dass das Kopftuchverbot, das Sie eingeführt haben, um die Unterdrückung der Frau zu beseitigen, in diesem Fall eigentlich unnötig ist, weil die Frauen sehr wohl wissen, was sie sich zumuten können und wollen und dieser Schutzmechanismus des Kopftuchgesetzes damit obsolet wird. (Beifall bei den GRÜNEN)

Es gab außerdem zwei Fälle, wo die Trägerinnen seitdem statt des Kopftuches Mütze oder Hut tragen. Da frage ich mich schon, ob sich damit nicht letztendlich das bestehende Erziehungs- und Unterrichtsgesetz selbst demaskiert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Eisenreich. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich bei dem Antrag in Bezug auf die Antragsteller von Anfang an gefragt: Was wollen Sie eigentlich? Nach den Ausführungen der Kollegin Stahl bin ich genauso schlau wie vorher. Ich weiß immer noch nicht, was Sie wollen. Welches politische Ziel verfolgen Sie? Sie benennen nämlich keines. Ich habe mich deshalb gefragt, weil Sie diesen Antrag vor allem juristisch begründet haben, noch dazu falsch und sehr dünn und nur mit einem politischen Argument, und das ist mehr als skurril. Das Kopftuch oder diese Symbole in der Schule sind nicht in erster Linie juristische Fragen, sondern zunächst muss man politisch antworten, was man will und dann muss man fragen, ob das, was man will, juristisch auch korrekt umgesetzt ist.

Ich kann Ihnen sagen, was wir politisch wollen. Wir wollen die Schwächsten an der Schule, die Schülerinnen und Schüler, schützen, und zwar vor Symbolen, die auch als Unterdrückung der Frau angesehen werden können. Das wollen wir.