Ich kann Ihnen sagen, was wir politisch wollen. Wir wollen die Schwächsten an der Schule, die Schülerinnen und Schüler, schützen, und zwar vor Symbolen, die auch als Unterdrückung der Frau angesehen werden können. Das wollen wir.
Wir wollen nicht, dass Staatsdiener an der Schule Kleidungsstücke tragen, die als Haltung verstanden werden können, die mit der Verfassung nicht im Einklang sind. Insbesondere wollen wir keine Symbole, die als Angriff auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau ver
Und drittens wollen wir einen Beitrag zum Schutz der christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte leisten. Das wollen wir.
Aber was wollen Sie? Sie haben juristisch die Begründungen angeführt: Verletzung der Neutralitätspflicht, unzulässige Privilegierung einer Glaubensrichtung, Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, was ja wirklich völlig daneben ist, und es überzeugt insgesamt nicht, weil es falsch ist. Ich habe in der Ersten Lesung schon gesagt, Sie können nicht einmal unterscheiden zwischen einem Gesetz auf der einen Seite und dem Vollzug eines Gesetzes auf der anderen Seite, wagen sich aber an eine juristische Begründung. Sie spielen sich als Richter –
haben aber das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts entweder nicht durchgelesen oder Sie haben es nicht verstanden.
Jetzt kommen wir zu dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Januar. Dieses Urteil besagt: Das Gesetz ist rechtmäßig. Ich bitte Sie, nachdem Sie das Grundsatzurteil schon nicht gelesen haben, wenigstens dieses Urteil zu lesen. Insbesondere wird darin klargestellt, dass der Bezug auf die christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte zulässig ist, da es sich hier nicht um die Umschreibung von Glaubensinhalten handelt, sondern um die in der Bayerischen Verfassung verankerte Wertewelt.
Ich komme wieder zu der Frage: Was wollen Sie politisch? Ich frage deshalb, weil das einzige politische Argument in Ihrer Argumentation war, dass Sie einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten wollen. Das ist wirklich ein seltsamer Humor, den Sie haben, und, wie ich finde, diesem Thema auch völlig unangemessen.
Ich weiß nicht, was Sie wollen. Aber ich weiß jedenfalls, was Sie nicht wollen. Sie wollen keinen Beitrag zum Schutz der christlich-abendländischen Bildungs- und
Kulturwerte leisten. Das wollen Sie nicht. Sie wollen sich zwar für die Gleichberechtigung von Mann und Frau einsetzen – das ist gut, das ist richtig, das wollen wir auch –. aber eine Gruppe lassen Sie dabei außen vor, nämlich die muslimischen Ehen und Familien, in denen Frauen gezwungen werden, das Kopftuch zu tragen. Hier trauen Sie sich nicht ran, und dazu muss ich Ihnen klar sagen: Sie fallen damit den Frauen in diesen Ehen und Familien, die das Kopftuch nicht tragen wollen, aber müssen, in den Rücken. Deshalb fordere ich Sie auf, sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau in allen Gruppen unserer Gesellschaft einzusetzen.
Deswegen komme ich abschließend zu folgendem Ergebnis: Ich verweise in meiner juristischen Begründung auf meine Ausführungen in der ersten Lesung. Das Gesetz ist politisch richtig und es ist auch verfassungsgemäß. Ich bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Eisenreich, das scheint jetzt doch nicht ganz korrekt gewesen zu sein am Schluss, weil Sie gesagt haben, Sie bitten um Zustimmung zu dem Gesetz.
Meine Damen und Herren, ich glaube, ich rede heute zum fünften Mal zum Thema Kopftuch im Bayerischen Landtag. Und wie jedes Mal weise ich zu Beginn darauf hin, dass es an unseren bayerischen Schulen ganz andere Probleme gibt als die Frage, ob dort eine Lehrerin ein Kopftuch tragen darf oder nicht.
Das wissen Sie, Herr Kultusminister, und es wissen insbesondere auch diejenigen, die im Bildungsausschuss tätig sind und Tag für Tag Petitionen bekommen, weil zu wenig Lehrer zur Verfügung stehen und das Stundenbudget zu gering ist. Das sind die eigentlichen Probleme an unseren Schulen. Mit dem Kopftuch haben wir zum Glück, muss ich sagen, kein einziges Problem. Ich habe nachgefragt, und Ihr Ministerium hat bestätigt, dass es bisher keinen einzigen Fall gegeben hat, wo es erforderlich gewesen wäre, unter Bezugnahme auf ein Gesetz das Tragen des Kopftuches zu verbieten.
Zweitens: Meine Damen und Herren, es dürfte doch wenigstens hierüber Einigkeit bestehen, dass der Freistaat Bayern weder katholisch noch evangelisch – auch wenn er vielleicht einmal einen evangelischen Ministerpräsidenten bekommen sollte – noch muslimischen Glaubens ist, dass dieser Staat neutral zu sein hat, sich aber dennoch – und das steht in unserer Verfassung – an christlich-abendländischen Kultur- und Bildungszielen auszurichten hat.
Zu dieser christlich-abendländischen Tradition und Kultur gehören 2000 Jahre Christentum, dazu gehören aber auch die schlechten Seiten von 2000 Jahren Christentum. Dazu gehört eine jüdische Tradition, dazu gehört aber auch die Zeit von 1933 bis 1945, auch das gehört zu dieser Tradition. Es kann sein, dass in fünf, zehn oder 20 Jahren auch eine muslimische Tradition dazugehört, weil es in diesem unserem schönen Freistaat Bayern mittlerweile viele Menschen muslimischen Glaubens gibt, im Übrigen nicht nur welche, die zugewandert sind, sondern auch welche, die ihren Ursprung hier in Bayern haben und den Glauben dann gewechselt haben.
Wir sind die einzige Partei, Herr Kupka, suchen Sie einmal in der Tradition Ihrer seit jetzt gerade einmal 60 Jahren bestehenden Partei, Provinzpartei
einen Vorsitzenden, wie wir ihn hatten. Suchen Sie mal einen Vorsitzenden, der an der Seite des Papstes gekämpft hat.
Georg von Vollmar hat für den Papst gekämpft, als noch niemand daran dachte, dass es irgendwann einmal eine CSU in Bayern geben würde. Also, uns muss man da überhaupt nichts sagen.
Aber diese alte, stolze Partei hat nicht nur diese Wurzeln – so etwas haben Sie nicht, können Sie nicht haben, dafür sind Sie viel zu jung –, sondern hat ihre Wurzeln in der Tradition der Aufklärung, wollte sich lösen von dem Ultramontanen, das neuerdings in Ihren Kreisen gelegentlich wieder salonfähig wird. Diese Ultramontanen scheinen sich durchgesetzt zu haben, als es um die Schaffung des
Viertens: Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz hat man nur machen müssen aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Verwaltungsgerichtsentscheidungen, wenn man das Kopftuch verbieten will. Will man es nicht verbieten, weil man –
Nein, nein. Will man es nicht verbieten, sondern es so machen wie beim Kruzifix in Klassenzimmern; will man die gleiche Konfliktlösungsmöglichkeit auch für das Kopftuch vorsehen, dann braucht man das Gesetz nicht. Man hätte es nicht gebraucht und man hat es auch in der Praxis nicht gebraucht, weil es keinen einzigen Fall gegeben hat.
Fünfte Bemerkung: Wir Sozialdemokraten haben uns gegen die Änderung des EUG ausgesprochen, weil wir gerade nicht wollen, dass mittel- und langfristig religiöse Symbole, vom Kreuz über die Kipa bis zum Kopftuch, egal welcher Glaubensrichtung aus dem öffentlichen Leben verbannt werden. Das wollen wir gerade nicht. Genauso wie Böckenförde, wie Gauweiler, wie Hans Maier wollen wir nicht, dass dieses Gesetz und die Praxis, die daraus folgen kann, irgendwann dazu führt, dass nicht mehr nur über das Verbot eines Kopftuchs geredet wird, sondern auch über das Verbot der Ordenstracht, des Nonnenhabits oder welcher anderen religiösen Symbole auch immer. Das wollen wir nicht. Sie nehmen aber genau das in Kauf. Das unterscheidet uns.