Protocol of the Session on January 30, 2007

Wir sehen in diesem Gesetzentwurf auch Sanktionen vor. Leider zeigt sich in sehr vielen Bereichen, und das zeigen auch die Erfahrungen in anderen Ländern, dass es ohne Sanktionen – in diesem Fall empfindliche Geldbußen – nicht funktioniert.

Dieser Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, erhebt nicht den Anspruch, im Detail juristisch korrekt zu sein. Es gibt auch Bereiche, die wir noch nicht aufgenommen haben, über die man aber diskutieren muss. Das gilt beispielsweise für die Frage, wie man in den Justizvollzugsanstalten mit Rauchverboten umgeht. Wir sind offen, unser Anliegen, wenn es juristisch notwendig ist, in unterschiedlichen Gesetzen einzubringen. Was für uns wichtig und entscheidend ist, das sind jedoch die Inhalte. Diese Inhalte können wir jetzt, das hat Frau Kollegin Rütting bereits gesagt, in Bayern selbst beschließen. Das ist der Spielraum, den uns die Föderalismusreform eröffnet. Deshalb sage ich an dieser Stelle, was Sie, Kolleginnen und Kollegen von der Mehrheitsfraktion, sonst immer so betonen: Bayern vorn! Lassen Sie uns deshalb eine umfassende Lösung finden, die vorbildhaft für andere Länder ist.

(Beifall bei der SPD)

Wir können handeln, und wir müssen handeln. Abzuwarten, was andere tun, das war schon beim Ladenschlussgesetz absurd. Das ist es auch in dieser Frage. Sie haben, mit Ihrem Ministerpräsidenten an der Spitze, dem Sie gerade so eindrucksvoll Ihr Vertrauen ausgesprochen haben, für mehr Rechte für die Länder gekämpft. Diese Rechte müssen Sie jetzt auch nutzen, sonst machen Sie sich lächerlich, sonst hätte es die ganze Debatte um die Föderalismusreform nicht gebraucht.

(Beifall bei der SPD)

Diese Debatte hätte es nicht gebraucht, wenn man nicht den Mut hat, zu sagen: Wir machen jetzt eine Lösung für Bayern; es ist uns egal, was die anderen Länder machen. Wir machen eine Lösung und haben den Wunsch, dass die anderen Länder unsere Lösung übernehmen.

(Beifall bei der SPD)

Ich hoffe auf eine konstruktive Debatte über unseren Gesetzentwurf und über den Gesetzentwurf der GRÜNEN in den Ausschüssen.

Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch eine Anmerkung, die wir von unserer Ausschussreise aus Irland mitgebracht haben. Warum funktioniert das Rauchverbot in Irland so gut? – Das hat zwei Gründe. Zum Ersten haben die Iren begleitend zum Rauchver- bot eine sehr umfangreiche und gute Aufklärungskampagne gestartet. Zum Zweiten ist eine Woche nach Inkrafttreten des Rauchverbots ein Abgeordneter erwischt worden, der glaubte, er müsse nicht zahlen. Der Abgeordnete musste die 3000 Euro aber bezahlen, und er war anschließend auf der ersten Seite aller Zeitungen. Danach war es gut, denn alle wussten: Ein Vergehen wird tatsächlich geahndet.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wir haben die Chance, alle in die Zeitung zu kommen! – Gegenruf der Abgeordneten Christa Steiger (SPD): Wer stellt sich freiwillig zur Verfügung? – Allgemeine Heiterkeit)

Dies diene Ihnen zur Warnung. Wenn Sie dann wider besseres Wissen rauchen und erwischt werden, dann sagen Sie nicht, ich hätte Sie nicht gewarnt. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung unseres Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/7201.

Nun noch ein paar Anmerkungen zum Gesetzentwurf der GRÜNEN, der sich Gesetz zum Schutz vor Gefahren des Rauchens nennt. Das wäre schön, doch leider ist das so nicht möglich. Ich denke deshalb, unser Gesetzentwurf trägt einen Titel, der umfassender ist und dem Thema angemessener. Die GRÜNEN fordern beispielsweise Rauchverbot auf dem gesamten Gelände der Gastronomie. Ich glaube, diese Forderung ist nicht zielführend und auch nicht durchzuführen. In allen Ländern, in denen es Rauchverbote gibt, haben die Raucher die Möglichkeit, außerhalb der Gebäude zu rauchen. Das geschieht idealerweise auf dem Gelände der Gastronomie, andernfalls haben Sie nämlich mit der Entsorgung der Kippen Probleme. Ihr Gesetzentwurf geht außerdem in manchen Fragen nicht weit genug. Die Behörden, die Ministerien beispielsweise werden nicht genannt. Ich hoffe aber, dass die Beratungen im Ausschuss zu einer raschen und umfassenden Lösung für Bayern führen werden. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger will im Übrigen ein Rauchverbot. Die Wählerinnen und Wähler der Union sogar noch mehr als die unserer Partei. Vielleicht ist auch dies ein Grund für Sie, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

An die Adresse von Herrn Staatsminister Schnappauf noch Folgendes: Herr Staatsminister, der Worte sind genug gewechselt. Lasst uns nun endlich Taten sehen!

(Beifall bei der SPD)

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner: Herr Kollege Unterländer.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Fangen Sie mit den Taten an, Herr Kollege! – Gegenruf des Abgeordneten Manfred Ach (CSU): Der raucht doch gar nicht!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass ein umfassender Nichtraucherschutz auf einer gesetzlichen Grundlage erforderlich ist. Eine gesetzliche Regelung ist notwendig, weil das Problem des Passivrauchens alle betrifft und die gesundheitlichen Folgen nicht nur für die Raucher vorhanden sind, sondern jeden Einzelnen trifft. Wir müssen deshalb klare Konsequenzen ziehen. Die internationalen Erfahrungen zeigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir in die skandinavischen Länder, nach Irland oder auch in die südlichen Länder schauen, dass eine gesetzliche Vorgabe in der Tat Vorbildfunktion hat. Das wirkt sich auch auf die Krankheitsbilder aus. Wir müssen auch sehen, dass es mit freiwilligen Vereinbarungen nicht geht. Sämtliche freiwilligen Vereinbarungen sind gescheitert, deshalb ist eine gesetzliche Maßnahme notwendig.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Sagen Sie das dem Minister!)

Herr Kollege Wahnschaffe, wenn Sie die Presse verfolgt haben, dann haben Sie festgestellt, dass Staatsminister Dr. Werner Schnappauf ausdrücklich festgestellt hat, dass gesetzliche Maßnahmen notwendig sind. Das Kabinett hat inzwischen auch Eckpunkte beschlossen. Wir müssen aber einsehen, dass eine auf Bundesebene eingesetzte Arbeitsgruppe bis zum November 2006 zu keinem Ergebnis gekommen ist. Der Vorschlag sah Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen vor, sowie beim öffentlichen Nahverkehr. Anfang November 2006 distanzierte sich aber die Bundesregierung von einem umfassenden Nichtrauchergesetz, was ich persönlich bedauere. Das Bundesinnenministerium hatte nämlich auf kompetenzrechtliche Probleme hingewiesen. Der Bund kann ein Nichtraucherschutzgesetz lediglich gestützt auf seine Kompetenz für den Arbeitsschutz erlassen. Der Schutz von Arbeitnehmern erlaubt aber keine Differenzierungen.

Daraufhin wurde nach einem Spitzengespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Anfang März 2007 versucht, eine bundeseinheitliche Regelung zu erreichen.

Wir sollten nicht die Augen vor der Realität verschließen. Wir sollten die Themen, die diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe erörtert und die Ergebnisse, die sie erzielt, als Ent

scheidungsgrundlage verwenden, wenn diese Arbeitsgruppe zu einer Einigung kommt.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Die wissen doch alle nicht, was sie wollen!)

Es wäre doch Unsinn, wenn in Neu-Ulm eine andere Regelung als in Ulm gälte.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wie war das mit dem Föderalismus?)

Ich halte es deshalb für dringend geboten, diese Ergebnisse abzuwarten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich feststellen, welche Ziele die Bayerische Staatsregierung – ausgehend vom Nichtraucherschutz – für wichtig hält: Wir brauchen ein rauchfreies Bayern in öffentlichen Räumen und Gaststätten. Wir müssen zwar Ausnahmemöglichkeiten schaffen, aber diese Regelung muss möglichst unbürokratisch sein. Wir brauchen beim Nichtraucherschutz weniger Bürokratie und eine klar nachvollziehbare Regelung für alle Betroffenen. Wir müssen dabei aber auch berücksichtigen, dass es unterschiedliche Formen und Regelungen geben muss. Wir brauchen eine Regelung für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Krankenhäuser, wir brauchen aber auch eine Regelung für Gaststätten, wo eine besondere Situation zu berücksichtigen ist. Auch bei Bierzelten muss auf die spezifische Situation Rücksicht genommen werden.

Meine Damen und Herren, ich halte es für notwendig, dass wir als Gesetzgeber ein klares Signal setzen. Es hat sich gezeigt, dass Nichtraucherschutz nur durchzusetzen ist, wenn eine gesetzliche Regelung erlassen wird. Im Straßenverkehr gibt es ähnliche Beispiele, zum Beispiel den Katalysator und die Anschnallpflicht. Die Schnittmenge zwischen dem, was wir wollen und dem, was in diesen Gesetzentwürfen steht, ist relativ groß. Lassen Sie uns doch die Ergebnisse dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis zum Monat März abwarten. Dann werden wir darüber beraten und über Initiativen des Freistaates Bayern, der Staatsregierung und der CSU-Landtagsfraktion sowie über Ihre Gesetzentwürfe beraten. Wir werden zu einem klaren Ergebnis kommen, nämlich zur Optimierung des Nichtraucherschutzes im Freistaat Bayern.

(Beifall bei der CSU – Christa Steiger (SPD): Ich würde gern wissen, wie das ausschaut!)

Als Nächste hat Frau Kollegin Rütting das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Leider hat sich gezeigt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung nichts gebracht hat. Das hat auch Herr Staatsminister Dr. Schnappauf gesagt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir brauchen Gesetze. Herr Minister Dr. Schnappauf, Sie haben gesagt, dass Bayern jetzt handeln könne. Ich

nehme Sie mit Kurt Tucholsky beim Wort: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das war Erich Kästner, aber das macht nichts! – Joachim Wahnschaffe (SPD): Das ist heute der Tag der Sprüche!)

Ich habe bisher nur einen gebracht.

Inzwischen haben viele Gastronomen berichtet, dass ein Rauchverbot funktioniert. Morgen wird in unserer Pressekonferenz eine Wirtin auftreten, die entgegen aller Befürchtungen ihren Betrieb umgestellt hat. Zunächst hatte sie eine Einbuße. 100 Gäste blieben weg. Dann sind genauso viele Gäste wieder gekommen. Es kamen Familien mit Kindern, die sonst nicht zum Essen gegangen sind. Diese Frau wird morgen auf unserer Pressekonferenz sein. Sie sagte, dass sie zu der Zeit, als alle geraucht haben, Hautprobleme und Lungenprobleme hatte und in diesen wenigen Monaten gesund geworden ist. Das spricht doch dafür, dass wir uns diesem Rauchverbot radikal anschließen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Sorge, das Rauchverbot könnte der Gastronomie schaden, ist unbegründet. Andere Länder haben die gleichen Erfahrungen gemacht wie diese Wirtin aus München.

Nun zum Gesetzentwurf der SPD: Uns scheint der Titel „Gesundheitsschutzgesetz – BayGSG“ nicht glücklich, da er einen falschen Eindruck vermittelt. Frau Kollegin Sonnenholzner hat ausgeführt, dass einige Punkte in unserem Gesetzentwurf fehlten. Das betrifft zum Beispiel die Justizvollzugsanstalten, da ein Häftling dort lebt und deshalb die Möglichkeit haben muss, zu rauchen. Ich bedaure das, weil ich als Gefängnisbeirätin immer wieder höre, dass sich andere Häftlinge über Raucher beschweren. Hier haben wir jedoch tatsächlich keine Möglichkeit, etwas zu ändern. Die Frage ist auch, wie in Altenheimen verfahren werden soll; denn auch dort leben und wohnen die Menschen. Wir sind uns nicht sicher, wie weit wir hier eingreifen können.

Trotzdem halte ich es für richtig, bei einem absoluten Rauchverbot zu bleiben, vor allem bei Krankenhäusern und bei Kindergärten. Wenn eine Kindergärtnerin draußen steht und raucht, ist sie ein schlechtes Vorbild. In den Krankenhäusern ist es genauso. Wir haben extrem viele Beschwerden, dass Krankenschwestern krank werden. Wir können auch keine Ausnahmen machen, wenn in einem Zelt geraucht wird; denn dort bekommen die Bedienerinnen den Rauch voll mit. Wir sind absolut gegen diese vielen Ausnahmeregelungen und bitten Sie deshalb, über unseren Entwurf wenigstens nachzudenken.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich wollte noch gern etwas aus Brüssel berichten: „Europäische Nachhilfe für deutsche Bundesregierung beim Rauchverbot?“ Heute wurde vom EU-Gesundheitskommissar Kyprianou ein Grünbuch für ein rauchfreies

Europa vorgestellt. Dazu erklärte die Europaabgeordnete und Verbraucherschutzpolitikerin Hiltrud Breyer von den GRÜNEN, dass es für die Bundesregierung beschämend sei, dass die EU-Kommission ihr beim Schutz vor Passivrauchen Nachhilfe geben müsse. Der heutige Vorschlag werde Deutschland, das Schlusslicht beim Schutz vor Passivrauchen in Europa sei, hoffentlich Beine machen.

Ich halte es für skandalös, dass eine handvoll Nikotinsüchtiger im Bundestag entscheidet, dass die Bevölkerung einfach krank gemacht wird. Das ist Körperverletzung. Ich würde vorschlagen, dass diese Damen und Herren eine Auszeit nehmen und eine Entziehungskur machen sollten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich hoffe, dass wir zu einer einvernehmlichen Lösung kommen werden und bitte Sie, über unseren Vorschlag eines Rauchverbots auch auf dem Gelände um Krankenhäuser und Kindergärten nachzudenken.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Staatsminister Dr. Schnappauf.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Schutz der Nichtraucher“ steht allüberall auf der Agenda, nicht nur in Bayern. Frau Kollegin Rütting, Sie haben soeben auf die heutige Veröffentlichung des Grünbuchs der Europäischen Kommission hingewiesen. Auch die Staatsregierung und die CSULandtagsfraktion haben sich bei diesem Thema bereits auf eine Grundlinie für die anstehenden Beratungen in der Arbeitsgruppe der 16 Länder und des Bundes festgelegt. Im Grunde ist die seit Jahren in Deutschland geführte Diskussion zu diesem Thema ein Trauerspiel.

(Beifall bei der SPD – Joachim Wahnschaffe (SPD): Wo Sie recht haben, haben Sie recht, Herr Minister!)