Protocol of the Session on October 18, 2006

Im Jahr 2006 war über die Anträge zu entscheiden, die nach dem Stichtag für die Vergabe 2005 gestellt wurden, die also nach dem 31. Januar 2005 vorläufig und nach dem 30. April 2005 endgültig bei der jeweils zuständigen Regierung vorgelegt wurden.

Im Jahr 2006 wurden 186 Anträge auf Förderung aus IZBB-Mitteln abgelehnt, da die verbliebenen Restmittel nicht ausreichten, allen Anträgen, die die Voraussetzungen der Förderfähigkeit erfüllten, zu entsprechen. Es handelt sich dabei um die in der Anlage, die ich Ihnen gern übergebe, genannten Schulen. In der Gesamtsumme wurden damit Anträge mit einem Antragsvolumen in Höhe von 87 494 022 Euro abgelehnt. Grundsätzlich aus IZBB förderfähig waren Anträge in einer Gesamthöhe von 36 989 540 Euro. Da aus IZBB in der Regel 90 % der Kosten einer bewilligten Maßnahme gefördert werden – 10 % muss der Maßnahmeträger selbst finanzieren –, hätten im besten Fall 33 245 000 Euro Fördermittel ausbezahlt werden können.

Soweit Antrag auf IZBB-Förderung für öffentliche Gymnasien gestellt wurden und zugleich ein Anspruch auf der Grundlage des Konnexitätsprinzips besteht, wird dieser Anspruch natürlich – unabhängig von der Entscheidung über die Vergabe von IZBB-Mitteln – erfüllt.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Pranghofer.

Herr Staatssekretär, ich habe die Frage, was mit den Anträgen der Schulen passiert, die jetzt keine Förderung bekommen haben.

Herr Staatssekretär.

Wir haben diese Beobachtung in ganz Deutschland. Überall dort, wo IZBB-Mittel in Anspruch genommen wurden – das war logischerweise in allen Ländern der Fall –, haben diese Mittel nicht ausgereicht. Wir haben festgestellt, dass das Ganze in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt wurde, teilweise nach dem Windhundverfahren, was ich für sehr problematisch halte, wobei einfach alles schnell weg war. Wir haben versucht, das Ganze etwas stärker auszugleichen. Mithilfe des G-8-Themas, das in vielen Schulen zu einer beschleunigten Antragstellung geführt hat, was ein Vorteil war, möchte ich sagen, ist dies auch gelungen.

Dass die Wunschliste nach oben offen ist, liegt auf der Hand. Wir haben ohne Zweifel bei 5500 Schulen im Lande noch sehr viele Schulen, die den Wunsch haben, eine entsprechende Einrichtung für die nachmittägliche Betreuung zu erhalten. Wir müssen aber Folgendes deutlich sagen: Es war zwar ein Milliardenprogramm, aber das, was den Ländern blieb, war nicht so, dass man damit alles, was zur Ganztagsbetreuung nötig ist, hätte beschaffen können. Das muss man wissen, weil damit auch von vornherein feststand, dass die Mittel nie ausreichen würden, um den Wünschen aller Schulen, die einen Antrag stellen, gerecht zu werden.

Wir werden sicherlich in den Folgejahren andere Möglichkeiten finden müssen, die natürlich nicht so intensiv sein können, wie es die IZBB-Mittel für die Schulen, die den Anfang gemacht haben, gewesen sind. Das wird in die normale Schulbauförderung mit einfließen müssen. Das betrifft auch das, was für die nachmittägliche Betreuung notwendig ist. Das heißt, wir werden in Zukunft über die normale Regelförderung das eine oder andere tun können, aber – das betone ich noch einmal – nicht mit 90 %.

Weitere Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, wenn das so ist, dass die Mittel nicht ausgereicht haben und Sie noch überlegen müssen, wie Sie die Anträge der Schulen bedienen, möchte ich Sie fragen – Sie sagen, die anderen Länder hätten es nach dem Windhundverfahren gemacht – , nach welchen Auswahlkriterien Sie jetzt vorgehen werden.

Herr Staatssekretär.

Wir werden so vorgehen, wie es bei allen Schulbaumaßnahmen der Fall ist.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Pranghofer.

Und das heißt?

Das heißt ganz konkret, dass dort, wo der Bedarf festgestellt wird, auch entsprechend gefördert wird und die entsprechende Bezuschussung durch den Freistaat erfolgt.

Herr Kollege Volkmann, jetzt dürfen Sie loslegen.

Herr Staatssekretär, da allein bei den beiden Ganztagshauptschulen im Stimmkreis München-Moosach die Zahl der Anmeldungen für die Ganztagsklassen die Zahl der tatsächlich angenommenen Schülerinnen und Schüler deutlich überschreitet – ToniPfülf-Hauptschule: 65 Anmeldungen gegenüber 28 angenommenen Schülerinnen und Schülern; Hauptschule an der Fürstenrieder Straße: rund 50 Anmeldungen gegenüber 25 Angenommenen –, frage ich die Staatsregierung, ob auch an den anderen Ganztagshauptschulen in Bayern ein solches Missverhältnis besteht und, falls ja, in welchem Umfang.

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter Volkmann, nach dem Beschluss des Ministerrats vom 6. November 2001 werden „Gebundene Ganztagsschulen“ – so ist die neue Begrifflichkeit nach der Kultusministerkonferenz; ich brauche das wohl nicht näher zu erläutern – nicht flächendeckend ausgebaut, sondern richten sich an Schülerinnen und Schüler mit einem spezifischen unterrichtlichen Förderbedarf, der ohne auf den Nachmittag ausgedehnten Unterricht nicht abgedeckt werden kann. Das heißt, Ganztagsschulen repräsentieren überwiegend bildungspolitische Zielsetzungen. Dieser Förderbedarf ist in Ballungsräumen mit einer Schülerpopulation, die durch Migrationshintergrund und soziale Erschwernisse gekennzeichnet ist, im Verhältnis höher als in ländlichen Bezirken.

Hohe Anmeldezahlen bestanden zum September 2006 neben den genannten Münchner Ganztagshauptschulen auch im Großraum Nürnberg-Erlangen – zum Beispiel Hauptschule Insel Schütt in Nürnberg mit 100 Anmeldungen zu 25 Angenommenen, Hauptschule KonradGroß-Schule in Nürnberg mit 80 Anmeldungen zu 25 Angenommenen – sowie in Fürstenfeldbruck mit 50 Anmeldungen und 24 Angenommenen und in Markt Indersdorf mit 49 Anmeldungen zu 28 Angenommenen. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler für die Gebundene Ganztagsklasse erfolgte vor Ort nach dem individuellen Förderbedarf.

Aufgrund des spezifischen Förderbedarfs ist es ein besonderes Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, trotz begrenzt zur Verfügung stehender Mittel weiterhin in diesen Regionen Hauptschulen als Gebundene Ganztagsschulen mit Ganztagsklassenzügen einzurichten. So wurden in den vergangenen Jahren acht Schulen im Großraum München bzw. fünf Schulen im Großraum Nürnberg eingerichtet.

Eine Alternative zu Gebundenen Ganztagsschulen sind „Offene Ganztagsschulen“. Ich weise darauf hin, dass im laufenden Schuljahr alle – alle! – Anträge auf Errichtung von offenen Ganztagsschulen in Bayern berücksichtigt wurden und dass dies – ich füge das ausdrücklich hinzu – für das laufende Schuljahr auch in München noch möglich wäre.

Die Mittel für die Gebundenen Ganztagsschulen werden sicherlich in den nächsten Jahren auch für die Vergrößerung der Zahl der Gebundenen Ganztagsschulen zur Verfügung stehen. Aber aktuell möglich für die genannten Schulen wären offene Ganztagsschulen. Dort sind auch noch Mittel abrufbar.

Allerdings – das möchte ich hinzufügen – liegt es auch an der Kommune, sich hieran zu beteiligen. Natürlich ist es ein Unterschied, ob der Staat alles übernimmt oder ob die Kommune sich mit 40 % zu beteiligen hat. Aber wenn es der Stadt München so wichtig ist, dass die Anzahl der Nachmittagsplätze erhöht wird, so ist es ihr freigestellt, sich diesbezüglich zu engagieren und sich daran zu beteiligen, dass noch mehr offene Ganztagsschulen eingerichtet werden.

Zusatzfrage: Herr Kollege Volkmann.

Herr Staatssekretär, gehen Sie jetzt davon aus, dass der Bildungsauftrag, soweit er den Nachmittagsunterricht betrifft, auf die Städte und Gemeinden übertragen werden soll, oder sind Sie nach wie vor der Auffassung, dass dies Sache des Freistaates ist? Denn hier haben ja die Eltern Ansprüche angemeldet. Sie haben ja die Schüler angemeldet und keinen Platz bewilligt bekommen.

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Abgeordneter Volkmann, Sie wissen, dass dies eine Schnittstelle zwischen der Verantwortung der Kommunen und der Verantwortung des Staates ist. Dass eine reine Ganztagsbeschulung, also eine Ganztagsschule, derzeit vom Freistaat finanziert wird, ist das Eine. Betreuungsmöglichkeiten am Nachmittag, wie sie sich aus der Hortsituation bzw. aus dem Finanzierungsprogramm 40-40-20 entwickelt haben – zu 20 % sind hieran auch die Eltern beteiligt –, sind das andere. Ich bin der festen Überzeugung, dass es, wenn wir auf Dauer überall eine ganztägige Beschulung haben wollen, zu einem Abstimmungsprozess zwischen Freistaat, Kommunen und Eltern kommen muss, weil es einer für sich alleine nicht schaffen wird, die Nachmittagsbetreuung in ganz Bayern zu finanzieren. Das heißt, diese Mischfinanzierung im Verhältnis von 40 : 40 :20 wird sicherlich weitaus schneller zu einer Verwirklichung ganztägiger Betreuungsplätze führen, als dies die Ganztagsschule leisten kann, die darüber hinaus auch bestimmte Zielgruppen im Auge hat.

Eine weitere Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, wie wollen Sie in Zukunft dem erkennbar abgewiesenen Anliegen der Eltern und der Schüler gerecht werden?

Herr Staatssekretär, bitte.

Sie wissen, dass wir einen weiteren Ausbau auch der gebundenen Ganztagsschulen in Bayern planen, und Sie wissen, dass unser Ministerpräsident dieses Thema zu einem entscheidenden und wichtigen Thema der kommenden Jahre gemacht hat und auch weiterhin machen wird.

Dies ist auch für das Kultusministerium eine sehr erfreuliche Aussage. Wir gehen davon aus, dass sich die Zahl der Ganztagsschulen, auch der gebundenen, in den nächsten Jahren sukzessive erhöhen wird. Leider können wir nicht mit einem Schlag all das tun, was vielleicht wünschenswert wäre. Das kann übrigens auch kein anderes Land. – Wir blicken durchaus auch über die Grenzen. – Aber wir werden darum bemüht sein, dort, wo Ganztagsschulen inhaltlich und pädagogisch sinnvoll sind – ich werde das nicht in Abrede stellen –, auch weiterhin welche zu errichten.

Für die konkret genannten Schulen könnte ich mir vorstellen, dass man zumindest mit einer offenen Ganztagsbeschulung vielen Eltern, die ihre Kinder gerne dort betreut haben möchten, ihre Sorgen nehmen kann. Aber Sie dürfen sicher sein, dass auch die Staatsregierung in ihrem Bemühen, die ganztägige Beschulung und Betreuung im Lande auszubauen, nicht nachlassen wird.

Damit ist die Frage beantwortet.

Ich darf die nächste Anfrage aufrufen. Frau Kollegin, Sie übernehmen für den Kollegen Strobl. Bitte sehr.

Herr Staatssekretär, wie viele Stellen stehen aufgrund des Schülerrückgangs den Volksschulen im Doppelhaushalt weniger zur Verfügung, und wie viele davon entfallen auf den Hauptschulbereich?

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Abgeordnete, die Entwicklung der Zahl der Stellen für die Volksschulen ist von mehreren Faktoren abhängig. Einer dieser Faktoren ist der gegenwärtige Rückgang der Schülerzahlen, ein anderer sind beispielsweise die organisatorischen Maßnahmen im Bereich der Hauptschulen.

Insgesamt ergibt sich nach dem Entwurf des Doppelhaushalts 2007/2008 eine Verringerung der Stellenzahl im Haushaltsjahr 2007 von 306 Stellen und im Haushaltsjahr 2008 von 342 Stellen. Bei den Stellen im Volksschulbereich wird nicht zwischen Stellen für die Grund- bzw. Hauptschulen unterschieden, sodass eine Einzelangabe für die Hauptschulen nicht möglich ist.

Eine Zusatzfrage.

Eine Frage von mir: Sind denn für die besondere Pädagogik und für die Aufwertung des Hauptschulbereichs, von denen seitens des Kultusministeriums jetzt auch in der Presse immer wieder zu lesen ist,

Stellen im Hauptschulbereich vorgesehen, und wenn ja, wie viele?

Herr Staatssekretär, bitte.

Ich bin dankbar für diese Frage, weil der Abbau der Stellen natürlich eine Begründung hat: den Rückgang der Schüler schon an der Grundschule und auch an der Hauptschule. In der Grundschule ist ein demografischer Schülerrückgang zu verzeichnen. In der Hauptschule ist sicherlich auch eine Entwicklung bezüglich der Übertrittsquoten zu verzeichnen bzw. nach der Einführung der Klassenstufen 5 und 6 an der Realschule befinden sich dort weniger Schüler. Das ist logisch.

Würde man die Stellen aufgrund der vorhandenen Schülerzahlen im gleichen Bewertungsmaßstab wie zuvor zuweisen, so hätten die Schulen eigentlich weit über 700 Stellen verloren. Es ist uns gelungen – ich darf sagen: hier hat mein Minister zu Beginn dieses Jahres ausgesprochen erfolgreich verhandelt –, dass nur die Hälfte der Stellen abgegeben werden mussten, die rechnerisch, von den Schülerzahlen her, hätten abgegeben werden müssen. Das heißt, wir haben 78 Stellen für die Mobile Reserve und 235 Stellen für einzelne Maßnahmen zur individuellen Förderung – ich sage einmal: „gerettet“. Das tut außerordentlich gut.

Wir sehen, dass der Unterrichtsausfall durch die Mobilen Reserven, die wir heuer in höherer Anzahl im Einsatz haben als in den Vorjahren, minimiert werden kann.

Besonders wichtig war uns die Rettung der 235 Stellen, die vor allem für den individualisierten Unterricht eingesetzt werden können. Der Kollege Sibler hatte im Haushaltsausschuss die Berichterstattung inne und hat überdeutlich zum Ausdruck gebracht, dass man die Stellen nicht einfach rechnerisch, von den Zahlen ausgehend, streichen kann, sondern dass vor allem auch die Verbesserungen im pädagogischen Bereich zu berücksichtigen sind.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Weikert.

Herr Staatssekretär, denkt das Ministerium angesichts der zurückgehenden Schülerzahlen vielleicht daran, in den nächsten Jahren auch den Schlüssel für die Zuteilung von Klassenbildungen innerhalb Bayerns gerade im Grundschulbereich zu senken?