Protocol of the Session on October 18, 2006

Man kann keine Spitzabrechnung für das Büchergeld einführen, das heißt, ich kann jetzt nicht ausrechnen, für wie viel Euro jemand Bücher ausgeliehen bekommt, um dann prozentual ein Büchergeld zu berechnen. Wir würden eine Bürokratie aufbauen, die überhaupt nicht mehr zu reglementieren und zu handhaben wäre.

Es sind auch noch Bücher für die 9. bzw. für die 13. Klasse im Umlauf, werden ausgeliehen bzw. zum Teil nachgedruckt. Es ist also nicht so, dass der Büchermarkt hier

völlig leer geräumt wäre bzw. in den Schulen generell keine Bücher mehr vorhanden wären.

Im Übrigen ist auch das Büchergeld ein gewisser Solidarbeitrag immer wieder für die nächste Generation, dass auch sie wieder Bücher hat. Wenn man bedenkt, dass diejenigen, die jetzt in der 12. oder 13. Klasse sind, eigentlich über zehn, elf Jahre kostenfrei ihre Bücher erhalten haben, meine ich, ist es auch zu rechtfertigen, wenn vielleicht in der 13. Klasse einmal zwei, drei Bücher weniger ausgeliehen werden, als es bei den künftigen Schülergenerationen der Fall sein wird.

Ich betone nochmals: Sollte der seltene Fall eintreten, dass überhaupt kein Buch ausgeliehen wird, dann ist das Ankreuzen auf dem Antragsformular zum Büchergeld gerechtfertigt: Ich kaufe oder besorge mir meine Bücher selber. Wenn keine da sind, braucht er auch keine selber zu besorgen oder zu bezahlen. Auch das wollte ich einmal erläutern.

Es gibt auch Modelle, wo vielleicht im Abverkauf der Kommune die alten Bücher, die man nicht mehr braucht, zu einem sehr geringen Abschreibepreis weitergegeben werden, damit auch alle Schüler Bücher haben. Da gibt es sicherlich Varianten. Aber dass wir jetzt eine Sonderregelung treffen, wie es die Landrätin vorschlägt, halte ich der Sache nicht für dienlich.

Ich darf die nächste Frage aufrufen und Herrn Kollegen Mütze bitten.

Herr Staatssekretär! Nachdem die ursprüngliche Planung, das Personal für die Ganztagsschulen mit Honorarverträgen auszustatten und nach Stunden abzurechnen, dahin gehend verändert wurde, dass das Personal mit zweiter Lohnsteuerkarte und nach BAT abgerechnet werden soll, frage ich die Staatsregierung, wer sich unter diesen Voraussetzungen bewerben soll.

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter Mütze! Seit dem Schuljahr 2006/07 werden für die gebundenen Ganztagshauptschulen neben zwölf zusätzlichen Lehrerwochenstunden 6000 Euro pro Klasse/ Jahr und an den gebundenen Ganztagsgrundschulen neben zehn zusätzlichen Lehrerwochenstunden 3000 Euro pro Klasse/Jahr für die Beschäftigung von externem Personal zur Verfügung gestellt. Die Schulen wurden mit KMS vom 1. August 2006 darauf hingewiesen, dass das Personal auf der Basis von BAT-Verträgen, die die Regierungen mit den außerunterrichtlichen Kräften schließen, zu beschäftigen ist, dass aber auch ein Vertragsschluss mit einem externen Träger – etwa Diakonie, Kolping, AWO, um nur einige ohne Wertung zu nennen – erfolgen kann.

Eine am 12.10.2006 telefonisch durchgeführte Umfrage bei den Regierungen ergab, dass nach anfänglichen Schwierigkeiten nun die meisten Schulen geeignetes Personal gefunden haben, wobei die Regierungen jeweils eine Reihe von BAT-Verträgen mit Einzelpersonen

geschlossen haben. Darunter waren Erzieherinnen, Handwerksmeister, Diplommusiker, Künstler und Übungsleiter aus dem Sportbereich sowie Hausfrauen für die Mittagsverpflegung. An nahezu allen Regierungen wurden auch Kooperationsverträge abgeschlossen bzw. sind in Vorbereitung. Vertragspartner sind hier unter anderem die Diakonie, Kolping, die Evangelische Kirche, Fördervereine von Schulen, Volkshochschulen usw. An den meisten Schulen ist das externe Personal seit der zweiten Schulwoche an den Schulen tätig. Es haben jedoch noch nicht alle Schulen vollständige Meldungen eingereicht. Einige sind noch auf Personalsuche. So ist es einigen Schulen in Mittelfranken und insbesondere in Unterfranken noch nicht gelungen, geeignetes Personal zu finden. Die Schulen wurden inzwischen in Dienstbesprechungen auf die Möglichkeit von Kooperationsverträgen hingewiesen. Die zuständigen Koordinatoren für den Ganztagsbereich an den Regierungen haben keine Rückmeldung dahin gehend, dass an einer Schule der Ganztagsbetrieb noch nicht ordnungsgemäß laufen kann.

Eine Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, was war denn der Grund für diesen Stimmungswandel, dass man also erst gesagt hat, wir machen das über Zeitverträge oder über Stundenabrechnung, nun ist es der BAT? Können Sie vielleicht dazu etwas sagen?

Herr Staatssekretär.

Es geht hier um eine personaljuristische Problematik. Das heißt, wir sind verpflichtet, hier nach BAT vorzugehen. Das ist etwas, was eigentlich im Sinne der Beschäftigten ist, wenn man sich an BAT-Verträge hält. Insofern ist die Veranlassung nicht von uns ausgegangen, nach BAT abzuschließen, sondern wir sind rechtlich gebunden.

Eine weitere Zusatzfrage? – Der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, Ihre Antwort hat es eigentlich ausgeschlossen, aber ich frage dennoch: Gäbe es die Möglichkeit – Sie sagten, gerade in Unterfranken seien einige Schulen noch nicht so weit, dass sie Personal rekrutieren konnten –, eine Ausnahmeregelung zu treffen, falls es mit der BAT-Regelung nicht gelingt, Lehrkräfte für die Schulen zu gewinnen?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, ich habe gerade den genauen, juristisch gesicherten Wortlaut herausgesucht. Das Ganze hängt am Tarifvertrag Öffentlicher Dienst. Es heißt da: „Die Vergütung ist abhängig von der Tätigkeit und der Ausbildung des Personals“ und reicht von der Vergütungsgruppe VII BAT beispielsweise für die Übungsleiter bis zur Vergütungsgruppe IV b BAT beispielsweise für Sozialpädagogen oder Personen mit abgeschlossenem Hochschul

studium. Das heißt, es wird immer die anteilige BAT-Vergütung gezahlt. Wir kommen nicht an diesem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst vorbei. Das ist die Schwierigkeit.

Ich verstehe den Hintergrund Ihrer Fragestellung, weil ich selber es eigentlich lieber hätte, man könnte hier flexibler verfahren. Das würde uns da und dort Bürokratie und vor allem auch Erschwernisse bei der Findung von Personen ersparen. Aber diese Tätigkeiten sind als öffentlicher Dienst zu deklarieren, da ist einfach nichts anderes möglich.

Darüber müsste man auf anderer Ebene verhandeln. Vielleicht haben Sie über die Gewerkschaften Einfluss auf die Tarifparteien, dies herunterzufahren, woran wir – eigentlich zum Schutze der Beschäftigten – gebunden sind. Das ist ein Widerspruch, den ich möglicherweise auch in Ihrem Beitrag erkenne.

Es gibt keine weitere Zusatzfrage. – Dann stellt Frau Dr. Strohmayr die nächste Frage.

Wie viele Schüler sind in den 5. Klassen der Gymnasien und Realschulen im Landkreis Augsburg und im Landkreis Aichach-Friedberg bzw. im Landkreis Donau/Ries im Schuljahr 2006/2007 – also in dem jetzt begonnenen Schuljahr – aufgeschlüsselt nach Gymnasien, Realschulen und Landkreisen?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete! Da die zum Stichtag 01.10.2006 erhobenen Amtlichen Schuldaten noch nicht endgültig plausibilisiert vorliegen, kann die Beantwortung der Frage für das laufende Schuljahr zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur auf der Grundlage vorläufiger Daten und lediglich für den staatlichen Bereich erfolgen. Diesbezüglich günstig ist, dass es in den drei betrachteten Landkreisen – mit Ausnahme von vier privaten Realschulen im Landkreis Donau-Ries – ausschließlich staatliche Realschulen und Gymnasien gibt.

Den vorläufigen Daten zufolge wird die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums im Schuljahr 2006/07 im Landkreis Augsburg von 599 Schülerinnen und Schülern besucht, im Landkreis Aichach-Friedberg von 324 und im Landkreis Donau-Ries von 369. Die Schülerzahl in den 5. Klassen der Realschulen kann für den Landkreis Augsburg mit 761 und für den Landkreis Aichach-Friedberg mit 379 angegeben werden. Im Landkreis Donau-Ries wird die Schülerzahl in der Jahrgangsstufe 5 der beiden staatlichen Realschulen auf 241 beziffert; quantitative Aussagen zur Schülerschaft an den vier nichtstaatlichen Realschulen in diesem Landkreis sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt – ich bitte um Verständnis – noch nicht möglich.

Eine vollständige und auf amtlichen Daten basierende Beantwortung der Fragestellung kann nur für das vorangegangene Schuljahr 2005/06 erfolgen. Demnach gab es im Landkreis Augsburg 634, im Landkreis Aichach-Friedberg 288 und im Landkreis Donau-Ries 419 Gymnasiasten der 5. Jahrgangsstufe. Im gleichen Schuljahr zählte man

an den Realschulen des Landkreises Augsburg 726, in Aichach-Friedberg 315 und in Donau-Ries 621 Schülerinnen und Schüler.

Frau Kollegin, eine Zusatzfrage? – Bitte.

Mich hätte interessiert – so habe ich die Frage auch formuliert –, wie die Aufteilung nach den einzelnen Gymnasien aussieht. Ich würde gern die Klassenstärken in den einzelnen Gymnasien wissen. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Daten jetzt nicht haben. Ich bitte Sie aber dringend, mir diese Daten nachzureichen.

Frau Abgeordnete Dr. Strohmayr, entschuldigen Sie, aber dann habe ich eine Bitte. Das ist kein Vorwurf, aber ich sage es, weil es umgekehrt öffentlich als Kritik rüberkommt: In diesem Falle müsste die Formulierung etwas anders sein. Die von Ihnen gewählte Formulierung lautet folgendermaßen:

Wie viele Schüler sind in den 5. Klassen der Gymnasien und Realschulen im Landkreis Augsburg und im Landkreis Aichach-Friedberg bzw. Landkreis Donau/Ries im Schuljahr 2006/2007

jetzt kommt es –

aufgeschlüsselt nach Gymnasien, Realschulen und Landkreisen?

Wir haben das jetzt natürlich auf die Gesamtzahl der Gymnasien und Realschulen bezogen. Das ist aber kein Problem. Sie bekommen diese Zahlen logischerweise nachgeliefert. Aber von der Fragestellung her ist zunächst eine Zusammenfassung erfragt gewesen. Ich kann Ihnen das nachliefern.

Das wird nachgeliefert.

Aber ich möchte jetzt doch gern wissen, bis wann ich diese Zahlen bekommen kann, weil ich sie wirklich dringend brauche.

Herr Staatssekretär, bis wann?

Staatssekretär Karl Freller (Kultusministerium) : Schnellstmöglich.

Gut, also schnellstmöglich.

Ich kann nur den Landtagsbeauftragten bitten, dass er schnellstmöglich telefoniert.

Noch eine Zusatzfrage, Frau Kollegin?

Gut, vielen Dank.

Dann darf ich die nächste Frage aufrufen: Frau Kollegin Pranghofer.

Herr Staatssekretär, wie heißen die Schulen, deren Anträge aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ – IZBB – nicht berücksichtigt werden konnten, und um welches Antragsvolumen handelte es sich jeweils und in der Gesamtsumme?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete Pranghofer, vorab möchte ich darauf hinweisen, dass das IZBB ein vom Umfang her begrenztes Bundesprogramm darstellt. Sobald die Mittel, die das Staatsministerium für Unterricht und Kultus verwaltet, vergeben sind, ist logischerweise eine Förderung nach dem IZBB-Programm nicht mehr möglich.

Im Jahr 2006 war über die Anträge zu entscheiden, die nach dem Stichtag für die Vergabe 2005 gestellt wurden, die also nach dem 31. Januar 2005 vorläufig und nach dem 30. April 2005 endgültig bei der jeweils zuständigen Regierung vorgelegt wurden.