Herr Staatsminister stimmen Sie mir zu, wenn ich sage, dass die Probleme, die in der Vergangenheit entstanden sind, weil die Mittel von nicht vorhandenen Unternehmen nicht zurückgefordert werden konnten, nicht dadurch gelöst werden können, dass man die Richtlinie für die Zukunft aufhebt? Ich darf gleich eine zweite Frage anschließen, Herr Präsident. Stimmt das, was ich vermute, dass damit die Kosten der Finanzierung eines Gewerbe- und Industriegebiets zunächst einmal ohne Zuschuss bei den Gemeinden verbleiben, weil sie jetzt den Zuschuss vom Staat nicht mehr erhalten, den sie früher bekommen haben.
Ich stimme dem nicht zu und möchte das auch begründen. In diesem Hohen Hause hat es in der Vergangenheit auch bei Kollegen aus der Opposition immer wieder Diskussionen über den Land- und den Flächenverbrauch gegeben. Die Staatsregierung wurde immer wieder aufgefordert, den Flächenverbrauch einzuschränken. Andererseits gibt es in ganz Bayern ein großes Überangebot an sofort verfügbaren Gewerbe- und Industriefl ächen. Sonst gäbe es auch die Probleme mit der Rückforderung der Mittel nicht. Ich kenne zwar nicht die genaue Zahl, aber es gibt in Bayern eine große Zahl von unmittelbar nutzbaren Gewerbefl ächen. Warum sollte man bei dem großen Überangebot diese Flächen
noch vermehren, indem wir staatliche Anreize für die Ausweisung solcher Flächen geben? Das macht keinen Sinn. Es ist doch sehr viel sinnvoller, die jetzt verfügbaren Flächen einzusetzen, statt durch Anreize dazu beizutragen, dass weitere Flächen ausgewiesen werden.
Deshalb war eine Änderung dieser Förderung notwendig. Das war auch eine Reaktion auf die tatsächlichen Gegebenheiten, zumal der Wirtschaft in Bayern insgesamt kein Nachteil entsteht. Die Mittel, die bisher in die Erschließung von Gewerbefl ächen gefl ossen sind, waren oftmals über viele Jahre, gelegentlich sogar über Jahrzehnte hinweg brachliegendes Kapital. Dieses Geld für die unmittelbare Investitionsförderung einzusetzen, erscheint mir sehr viel zielführender und besser. Für die Gemeinden, die diese Förderung in der Vergangenheit bekommen hatten und die Probleme mit der Auffüllung dieser Flächen haben, haben wir jetzt klare Regelungen, wie das zu behandeln ist. Wer die Mittel nicht bestimmungsgemäß verwendet, muss natürlich zurückzahlen. Die Verwendung meinetwegen für den Wohnungsbau oder für Handelsprojekte führt automatisch zur Rückforderung.
Im Übrigen wird die Gemeinde dadurch nicht zusätzlich belastet, denn sie müsste die erhaltene Förderung ohnehin an den Investor weitergeben. Wenn die Gemeinde das Geld zu Recht nicht weitergibt, weil es keine förderfähigen Unternehmen gibt, fl ießt das Geld an den Staat zurück. Es kommt damit wieder in unsere guten Hände und kann für andere Investitionsförderungen eingesetzt werden.
Für die, die in der Vergangenheit Schwierigkeiten hatten, haben wir eine Übergangsregelung beschlossen, die klare Bedingungen enthält. Die Fehlverwendung führt zur Rückforderung. Dort, wo noch Flächen für längere Zeit in der Zukunft vorgehalten werden, werden wir selbstverständlich, ohne dass eine Frist gesetzt wird, nicht auf die Rückforderung bestehen. Für die Gemeinden, die die Flächen weiterhin für den beabsichtigten Zweck vorhalten, bleibt es bei der bisher gewährten Förderung.
Herr Staatsminister, interpretiere ich Sie richtig, wenn ich Ihre Ausführungen so verstehe, dass die Gemeinden, die bislang kein Gewerbe- oder Industriegebiet ausgewiesen haben, auch keines mehr ausweisen sollen, bis die vorhandenen Flächen voll sind?
Damit keine Missverständnisse aufkommen, stelle ich klar: Sie interpretieren mich nicht richtig. Das ist kein prinzipielles Problem zwischen uns beiden, sondern ein eher pragmatisches Problem. Wir reden hier über die Förderung und nicht über die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten. Die Frage, ob solche Flächen ausgewiesen werden, unterliegt der kommunalen Selbstverwaltung und der kommunalen Planungshoheit. Eine Änderung gegenüber der Situation vor dem Februar 2006 tritt
insofern ein, als wir die Ausweisung von Gewerbefl ächen und Industriefl ächen nicht mehr fördern. Das heißt also, der Ankauf oder die Erschließung solcher Flächen durch die Gemeinde muss in der Tat von ihr selbst fi nanziert werden. Sie wissen jedoch, dass die Erschließungskosten in der Regel zu 90 % umgelegt werden können. Die Kommunen trifft allenfalls eine Vorfi nanzierungslast; die Vorfi nanzierung können sie sich allerdings wieder zurückholen. In der Tat fördern wir die Ausweisung solcher Flächen nicht mehr, weil wir generell ein großes Überangebot haben. Das schließt aber nicht aus, dass man in einzelnen örtlichen oder regionalen Bereichen solche Flächen ausweist, wenn es dafür eine Notwendigkeit gibt. Diese Ausweisung unterliegt den üblichen baurechtlichen Bestimmungen.
Damit ist diese Frage abgeschlossen. Wir kommen nun zu zwei Fragen der Frau Kollegin Biedefeld nach § 72 Absatz 1 der Geschäftsordnung. Das sind Schriftliche Anfragen, die nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit beantwortet wurden und dann als Mündliche Fragen eingereicht werden können. Frau Kollegin, tragen Sie die Fragen vor, oder verzichten Sie darauf?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich um Verständnis dafür bitten, dass diese Anfragen nicht zeitgerecht beantwortet wurden. Das hängt einmal mit einem Krankheitsfall im Ministerium zusammen. Wir haben aber auch zwei Mal beim Bayerischen Landtag mit einer entsprechenden Begründung um Fristverlängerung gebeten. Die Fragen sind nicht einfach liegen geblieben. Sie konnten leider in der vorgegebenen Zeit nicht beantwortet werden. Die Antworten sind sehr umfangreich, weil es sich bei den beiden Fragen um insgesamt 13 Einzelfragen handelt.
Darf ich mich an der Stelle noch einmal einschalten? Frau Kollegin, dadurch, dass Sie jetzt die Antwort bekommen, ist der Zweck Ihrer Fragen erreicht. Ist es deshalb notwendig, dass diese ausführlichen Antworten, die der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage und nicht der Antwort auf eine Mündliche Frage entsprechen, hier vorgetragen werden?
Deshalb haben Sie nach der Geschäftsordnung das Recht dazu. Die Beantwortung würde aber den Rahmen sprengen.
Natürlich stehe ich auch für Nachfragen zur Verfügung. Die Antworten auf die 13 Einzelfragen hier vorzulesen, wäre in der Tat ein sehr zeitraubendes Unterfangen. Sie haben immer noch das Recht der schriftlichen oder mündlichen Nachfrage. Überhaupt können Sie mich unmittelbar ansprechen, wenn Sie weitere Nachfragen haben. Ich würde Ihnen dann innerhalb von zwei oder drei Wochen die Antworten geben.
(Susann Biedefeld (SPD): Das Angebot mit dieser Zeitvorgabe nehme ich gerne in Anspruch! Ich bedanke mich dafür!)
Frau Kollegin, ich entnehme Ihrem Zuruf, dass Sie damit auf die Beantwortung Ihrer Fragen verzichten, weil Sie die Zusicherung haben, dass Sie Ihre Zusatzfragen beantwortet bekommen.
Damit können wir diesen Komplex und auch die Fragestellungen an das Wirtschaftsministerium abschließen. Wir kommen jetzt zu den Fragen an das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Hallitzky. – Er ist nicht im Raum.
Herr Staatsminister, ich frage Sie: Hält das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten ausschließlich CSU-Politiker – neun von neun politischen Diskutanten – für fähig, bei der mit Steuergeldern fi nanzierten Fachtagung „Ländliche Entwicklung in Bayern“ am 29. Mai in Passau etwas Sinnvolles zu sagen? – Falls ja, warum? Falls nein, wer oder was hindert das Staatsministerium daran, im Interesse des ländlichen Raumes Politiker aller Fraktionen mit ihren Ideen und Impulsen einzuladen?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Verwaltung hat sich bei ihrer Auswahl auf rein fachlich-sachliche Erwägungen beschränkt. Die Einladungen zu den Gesprächsrunden sind grundsätzlich nach Funktionen erfolgt. Als Teilnehmer vorgesehen sind: der Oberbürgermeister der Stadt Passau, Albert Zankl, der Vorsitzende des Bayerischen Landkreistages, Bezirk Niederbayern, Landrat Hanns Dorfner, der Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten im Bayerischen Landtag, Helmut Brunner sowie der Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus – ein Bereich, der für die ländliche Entwicklung gerade in Ostbayern von zentraler Bedeutung ist – MdB Ernst Hinsken. Darüber hinaus nimmt die Landtagsabgeordnete Reserl Sem als Vertreterin teil, die sehr engagiert für die ländlichen Räume eintritt.
Als ich den Brief gelesen habe, habe ich gesehen, dass das nicht in Ordnung ist. Ich habe inzwischen sowohl Frau Lück als auch Herrn Dr. Dürr und Herrn Hallitzky angeschrieben und sie eingeladen. Ich habe gesagt,
wenn die Abgeordneten den Termin nicht wahrnehmen können, können sie auch jemanden ihrer jeweiligen Fraktion beauftragen. Das war ein Versehen. Ich bin dankbar für den Hinweis und habe das sofort von mir aus geändert.
Herr Staatsminister, ich frage Sie, ob durch den geplanten Neubau eines Lehrversuchs- und Fachzentrums für Tierhaltung in Schwarzenau in Unterfranken der dauerhafte Bestand der Tierhaltungsschule in Triesdorf in Mittelfranken gefährdet ist, da diese Schule nicht mehr genug Schülerinnen und Schüler erhalten wird, wenn eine konkurrierende Einrichtung in Schwarzenau entsteht?
Herr Präsident, Frau Kollegin Naaß, Kolleginnen und Kollegen! Der Bestand der Tierhaltungsschule in Triesdorf ist durch den Neubau einer Lehrwerkstätte für Schweinehaltung in Schwarzenau nicht gefährdet. Die Tierhaltungsschule in Triesdorf mit den Gebieten Rinderhaltung, Schweinehaltung, Schafhaltung und Gefl ügelhaltung bleibt auch in Zukunft für die überbetriebliche Ausbildung der Lehrlinge in den Agrarberufen sowie für die schulischen Einrichtungen in Triesdorf notwendig. Dort befi nden sich die höhere Landbauschule, die Technikerschule, die Berufsschule, die Fachoberschule und die Fachhochschule.
Bei der überbetrieblichen Ausbildung der Lehrlinge sind in Triesdorf auch künftig folgende Lehrgänge gesichert: Erstens. Grundlehrgänge Tierhaltung Rind und Schwein im Berufsgrundschuljahr für ganz Nordbayern. Zweitens. Schwerpunkt-Lehrgang Schweinehaltung für ganz Bayern, jedoch bis zur Fertigstellung der Lehrwerkstätte Schweinehaltung in Schwarzenau befristet. Wir spezialisieren diese Ausbildungszentren im zweiten und dritten Ausbildungsjahr für Schweine in Schwarzenau und für die Tierhaltung in Südbayern in Almesbach bei Landsberg. Drittens. In Triesdorf wird die gesamte überbetriebliche Ausbildung für den Tierwirt, Fachrichtung Schafhaltung, gemacht.
Für die schulischen Einrichtungen in Triesdorf werden nach Auskunft des Agrarbildungszentrums vor allem die wichtigen Betriebszweige Rinderhaltung und Schweinehaltung auch in Zukunft benötigt und angeboten. Mit der Bezirksverwaltung ist weiter vereinbart, dass lediglich die Schwerpunktlehrgänge Rinderhaltung aus dem zweiten und dritten Lehrjahr an die Standorte Almesbach und Achselschwang verlagert werden; das habe ich bereits gesagt. Nur an diesen Standorten kann nach umfassenden Stallbaumaßnahmen – wir müssen dort moderne Einrichtungen haben – der aktuelle Stand der Haltungs
Zum Ausgleich wird der Landmaschinensektor in Triesdorf gestärkt, zum Beispiel durch die Vergabe des Fortbildungslehrgangs zum Fachagrarwirt „Erneuerbare Energien – Biomasse“. Im März haben wir gerade die ersten Absolventen dieses Lehrgangs erfolgreich verabschieden können.
Ich fasse zusammen: Die Tierhaltungsschule bleibt mit den Grundlehrgängen und den Praktika-Angeboten für die Schulen auch künftig in Triesdorf bestehen. Mit der Verlagerung der Lehrgänge für Schafhaltung und mit der Stärkung der Landmaschinenschule für die erneuerbaren Energien wird das Bildungszentrum Triesdorf breiter aufgestellt und somit gestärkt.
Herr Staatsminister, habe ich richtig verstanden, dass in Schwarzenau nach wie vor mit einem Neubau zu rechnen ist, entgegen den Äußerungen, die in den „Nürnberger Nachrichten“ vom 24.04.2006 abgedruckt sind? Dort steht, dass mit keinem Neubau zu rechnen ist. Der Neubau kommt also doch?
Sehen Sie es nicht als Schwächung der Tierhaltungsschule in Triesdorf an, wenn ganze Bereiche künftig woanders beschult werden und nur die Grundausbildung nach wie vor in Triesdorf stattfi ndet, obwohl doch erst vor einem Jahr der Stall für 800 000 Mark renoviert wurde?
Wir haben in jedem Bezirk ein solches Fachzentrum, in dem die Fachbildungslehrgänge übergebietlich für die Landwirte stattfi nden. Dort fi ndet die Ausbildung im Berufsgrundschuljahr statt. Die spezialisierten Betriebe erwarten aber spezialisierte Einrichtungen, und diese können nicht in jedem Regierungsbezirk modernste Ställe und Fachleute vorhalten. Wir müssen deshalb Schwerpunkte bilden. Das war Bestandteil des Konzeptes.
Heute geht es sogar noch weiter: Wir haben eine Anfrage des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, ob in Triesdorf die Beschulung auch für Rheinland-Pfälzer Schüler in der Schafhaltung möglich ist. Damit würde sich Triesdorf beispielsweise bei der Schafhaltung zum Ausbildungszentrum für ganz Süddeutschland entwickeln. Die Landwirte erwarten höchste Spezialisierung. Der Landwirt, der nur Schafe hat, interessiert sich nicht für Milchviehhaltung. Wir müssen deshalb, um die Ressourcen sinnvoll einzusetzen, Schwerpunkte setzen. Die Gelder, die hier investiert wurden, sind gut angelegt, denn in Triesdorf fi nden das Berufsgrundschuljahr und Fortbildungsmaßnahmen statt.
Herr Staatsminister, aufgrund Ihrer Antwort gehe ich davon aus, dass der im Jahr 2004 mit Ihnen und dem mittlerweile verstorbenen Präsidenten der Landwirtschaftlichen Landesanstalt in Bayern, Herrn Prof. Dr. Dr. Hans Schön, getroffene Kompromiss weiterhin gilt und die Tierhaltungsschule in Triesdorf sowie die Landmaschinenschule in Triesdorf wie vereinbart in das Konzept eingebracht werden. Können Sie bestätigen, dass ich mich als Stimmkreisabgeordneter wiederholt um die Tierhaltungs- und Landmaschinenschule in Triesdorf bemüht habe? Stimmt es, dass die Neubaukosten für die Schweinehygieneeinrichtung – nicht der Schweinestall, sondern die Schweinehygieneeinrichtung ist neu gebaut worden – 800 000 DM betrugen und nicht, wie immer wieder in der Presse zu lesen ist, 800 000 Euro?