Herr Staatsminister, aufgrund Ihrer Antwort gehe ich davon aus, dass der im Jahr 2004 mit Ihnen und dem mittlerweile verstorbenen Präsidenten der Landwirtschaftlichen Landesanstalt in Bayern, Herrn Prof. Dr. Dr. Hans Schön, getroffene Kompromiss weiterhin gilt und die Tierhaltungsschule in Triesdorf sowie die Landmaschinenschule in Triesdorf wie vereinbart in das Konzept eingebracht werden. Können Sie bestätigen, dass ich mich als Stimmkreisabgeordneter wiederholt um die Tierhaltungs- und Landmaschinenschule in Triesdorf bemüht habe? Stimmt es, dass die Neubaukosten für die Schweinehygieneeinrichtung – nicht der Schweinestall, sondern die Schweinehygieneeinrichtung ist neu gebaut worden – 800 000 DM betrugen und nicht, wie immer wieder in der Presse zu lesen ist, 800 000 Euro?
Herr Kollege, in diese Zusatzfrage haben Sie ein bisschen arg viel hineingepackt. Herr Staatsminister, bitte.
Die in meiner Antwort an Frau Naaß soeben skizzierten Aufgaben und Funktionen der Triesdorfer Einrichtungen, insbesondere für die Tierhaltungs- und Landmaschinenschule, entsprechen in allen Punkten den Vereinbarungen, die wir 2004 mit der Bezirksverwaltung Mittelfranken zum Agrarbildungszentrum Triesdorf getroffen haben.
Aktuell zeichnet sich eine Entwicklung ab, auf die ich gerade hingewiesen habe, dass nämlich in Triesdorf eine zusätzliche Schwerpunktbildung bei der Ausbildung der Schäfer für ganz Süddeutschland entstehen wird. Die einzelnen Bundesländer können nicht alle Einrichtungen vorhalten, deshalb zeichnet sich hier eine Veränderung ab.
Ich bestätige gerne, dass auf Ihre Initiative hin damals die formale schriftliche Vereinbarung zwischen der Landesanstalt für Landwirtschaft und dem Bezirk Mittelfranken festgelegt wurde.
Was die Kosten anbelangt, muss ich nachschauen, ich habe sie nicht im Kopf. Die Antwort gebe ich gern noch heute in schriftlicher Form an beide Fragesteller weiter. Hier kann es sich um eine Verwechslung handeln.
Herr Staatsminister, haben Sie damit bestätigt – so habe ich es vernommen –, dass bereits 2004 mit dem Bezirk Mittelfranken vereinbart worden ist, dass die Einrichtung in Schwarzenau zusätzlich errichtet wird, sodass eigentlich seit 2004 klar war, dass der Standort Triesdorf in der gerade geschilderten Weise geschwächt wird, und sehen Sie es nicht als Verschwendung von Steuergeldern an, zulasten aller anderen Einrichtungen für eine Maßnahme 800 000 DM – das waren es damals noch – zu investieren?
Zentren neu geregelt, auch in der Landesanstalt. Wir haben die Schwerpunktsetzung mit den jeweiligen Bezirken abgesprochen. Was wir in Schwarzenau machen – das ist in Unterfranken, das haben wir nicht mit dem Bezirk Mittelfranken vereinbart –, stand damals bereits fest.
Hier geht auf der einen Seite um Ausbildung, auf der anderen Seite aber auch um Forschung. Da werden auch Ställe zur angewandten Agrarforschung gebaut, in denen Versuche durchgeführt werden.
Ich betone noch einmal und bitte, das zur Kenntnis zu nehmen, es ist übrigens mit dem Berufsstand und mit vielen abgesprochen: Hier geht es um die notwendige Spezialisierung. Es wäre nicht möglich, in jedem Bezirk für alle Tiergattungen alles vorzuhalten. Das wäre eine Verschwendung von Staatsgeldern. Natürlich müssen die Einrichtungen auf dem neuesten Stand sein, und die 800 000 DM sind sicher notwendig gewesen, um die Ställe auf den neuesten tierhygienischen Stand zu bringen. Da werden Schulungen durchgeführt, da werden viele Leute durchgeschleust. Da sind an die Hygiene höhere Anforderungen zu stellen als in einem normalen Stall, weil es eben Lehr- und Versuchseinrichtungen sind.
Die nächsten Fragen richten sich an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Herrn Staatssekretär Freller. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Boutter.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Staatssekretär! Ich frage die Bayerische Staatsregierung: In welcher Form wird die Staatsregierung auf den argumentativ überzeugenden Protest gegen die räumliche Teilung des Friedrich-Koenig-Gymnasiums in Würzburg eingehen, besteht seitens der Staatsregierung die Bereitschaft, mit der Stadt Würzburg ein neues Konzept für die schulische Nutzung des städtischen Mozart-SchönbornGymnasiums auszuarbeiten, und welche alternativen Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um die Stadt Würzburg in vergleichbarem Umfang wie beim abgelehnten Teilungskonzept von Lehrpersonalkosten zu entlasten?
Herr Abgeordneter, die Stadt Würzburg zieht sich seit Jahren sukzessive aus dem gymnasialen Schulwesen zurück. Zum einen wurden seit über zehn Jahren keine Gymnasiallehrkräfte mehr eingestellt, zum anderen wurden die beiden städtischen Gymnasien im Jahr 2001 zu einem einzigen, dem Mozart-Schönborn-Gymnasium, zusammengefasst. Aufgrund der Sparbestrebungen der Stadt Würzburg ist der Fortbestand des städtischen Gymnasiums mittelfristig gefährdet.
Ausgehend von dieser Sachlage wurde dem Staatsministerium ein örtlicher Vorschlag unterbreitet, der die Entkoppelung von Ausbildungsrichtungen des städtischen
Mozart-Schönborn-Gymnasiums und des staatlichen Friedrich-Koenig-Gymnasiums vorsieht. Das Staatsministerium machte sich den Vorschlag wegen des zu erwartenden Diskussionsbedarfs nicht zu Eigen, stimmte aber der Kommunikation dieses Vorschlags in einer Informationsveranstaltung des Friedrich-Koenig-Gymnasiums am 6. April dieses Jahres zu. Die Vor- und Nachteile dieses Vorschlages wurden und werden daraufhin in Würzburg und Umgebung intensiv diskutiert.
Das Staatsministerium hat jetzt den Schulreferenten der Stadt Würzburg, den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken und den Leiter des FriedrichKoenig-Gymnasiums sowie seinen Nachfolger zu einer Besprechung am 26.04. – das wäre damit heute – über das weitere Vorgehen eingeladen. Das Ergebnis des Gespräches liegt logischerweise noch nicht vor.
Schon jetzt kann aber gesagt werden, dass das Staatsministerium keine Möglichkeit sieht, die Stadt Würzburg beim Betrieb ihres kommunalen Gymnasiums fi nanziell, zum Beispiel durch Entlastung von Lehrpersonalkosten, zu unterstützen. Eine solche Unterstützung würde von allen anderen Kommunen, die Schulen betreiben, als Präzedenzfall bei der Verstaatlichung kommunaler Schulen verstanden.
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Würzburg aus dem gymnasialen Bereich wie auch – das merke ich an – aus anderen Bereichen zurückzieht und die Eingangsklassen reduziert. Worauf führen Sie das zurück?
Mit welchem Argument begründet dann die Staatsregierung, dass seit, glaube ich, über 30 Jahren eine Verstaatlichung dieser Schulen von der Staatsregierung verhindert wird?
Herr Abgeordneter, Ihnen ist die seit vielen Jahren geführte Diskussion um eine Verstaatlichung der Schulen bekannt. Ich weiß es aus meinem eigenen Stimmkreis bzw. aus der Stadt Nürnberg, weil dort auch eine sehr intensive Diskussion gelaufen ist.
Man muss allerdings sagen – ich kann das nicht für Würzburg, sondern nur für Nürnberg tun –, dass es Anfang der Siebzigerjahre ein großzügiges Angebot des Freistaats Bayern an die Kommunen gab, Schulen zu übernehmen. Die Stadt Nürnberg hat das abgelehnt, weil sie weiterhin die Hoheit über ihre Schulen behalten wollte. Ich weiß nicht genau, wie es in Würzburg war. Lange Jahre haben
sich die Städte um eigene Schulen bemüht. Das ist in Ordnung, ich will das nicht kritisieren. Als dann aber die Finanzsituation generell schwierig wurde und die Schulen nicht mehr so im Mittelpunkt standen, wuchs der Wunsch vieler Kommunen, ihre Schulen zu verstaatlichen. Auch aus meiner Heimatstadt Schwabach liegen zig Anträge vor, zum Beispiel für die Wirtschaftsschule.
Wir haben diese Anträge auch bei uns intensiv diskutiert. Ich will nicht verhehlen, dass es sehr wohl berechtigte Argumente für eine Verstaatlichung gibt und auch ich selbst in der Vergangenheit das eine oder andere Argument gebraucht habe und vielleicht noch gebrauchen werde. Aber wir müssen wissen, dass in dem Moment, wo wir mit der Verstaatlichung anfangen, eine Vielzahl neuer Planstellen, die wir für unsere Schulen schaffen, ausschließlich dazu verwandt werden wird, Lehrer von Kommunen zu übernehmen. Wir haben damit keinen einzigen neuen Lehrer für die Kinder an den Schulen. Deswegen verhält man sich sehr reserviert gegenüber der Verstaatlichung, weil sie mit Dimensionen verbunden ist, die all das sprengen, was wir im Moment an Lehrerzuwachs für die zusätzlichen Schülerzahlen in Bayern brauchen.
Ich schließe nicht aus, dass die Verstaatlichungsdiskussion zu einer Zeit, in der die Schülerzahlen vielleicht wieder zurückgehen – aber das ist zeitlich nicht abschätzbar -mit Erfolg wieder aufgenommen wird. Ich habe Sympathie für diejenigen, die sie führen. Das sage ich ganz offen. Aber ich weiß natürlich, dass wir es uns nicht aus den Rippen schneiden können. Was nicht zusätzlich ans Kultusministerium geht, müsste zulasten der Planstellen fi nanziert werden, die wir sonst für den Einsatz an den Schulen brauchen.
Herr Staatssekretär, Sie wissen, dass wir in diesem Rahmen die Thematik nicht diskutieren können. Aber Sie wissen auch, dass die Argumentation, die Sie gerade gebracht haben, nicht stimmt, weil die Stadt Würzburg diese Anträge nicht in jüngster Zeit gestellt hat, sondern schon vor über 30 Jahren.
Sie haben darauf hingewiesen, dass die Situation am Friedrich-Koenig-Gymnasium erst durch die Reduzierung der Eingangsklassen beim städtischen Gymnasium entstanden ist. Wäre es auf dieser Grundlage nicht im Sinne einer zukunftsfesten Lösung sinnvoller, wenn der Freistaat Bayern eine staatliche Schule am Standort des Mozart-Schönborn-Gymnasiums mit den stark nachgefragten Zweigen Wirtschaftswissenschaften und Naturwissenschaften einrichten würde?
Dann wäre in der Tat eine Verstaatlichung im weiteren Sinne logisch. Denn in dem Moment, wo eine städtische Schule zumacht und eine staatliche Schule öffnet, haben Sie möglicherweise nicht die Übernahme der städtischen Schule, aber letztlich das Ersatzangebot durch eine staatliche Schule.
Die Diskussion darüber, dass der Staat in der Pfl icht ist, Schulplätze vorzuhalten, wenn sich eine Stadt sukzessive zurückzieht, wird uns auch noch einholen, dessen bin ich mir sicher. Nur muss man auch wissen, dass das ein städtischer Vorschlag war.
Auch die Stadt Würzburg kann sich nicht mit einem Schlag von allen Lasten einer kommunalen Schule befreien, weil sie die Lehrer verbeamtet hat und damit weiterbeschäftigen muss, ohne die entsprechenden Personalkostenzuschüsse zu erhalten; ich nehme an, das gilt auch für die Stadt Würzburg, denn ich bin in die Diskussion nicht so involviert gewesen, dass ich das verbindlich sagen könnte. Ich kann jetzt bloß wieder auf Nürnberger Erfahrungen zurückgreifen. Die Stadt Nürnberg hätte damals beim Sigena-Gymnasium Mehrkosten gehabt, weil sie für Lehrer, die sie als Beamte beschäftigt hat, keine Zuschüsse mehr erhalten hat. Das bedeutet: Es wird auch einer Kommune, selbst wenn sie ihre Schulen schnell abstoßen will, nichts anderes übrig bleiben, als Schritt für Schritt vorzugehen. Und zu diesem Schritt hat sich die Stadt Würzburg nachvollziehbar entschlossen. Sie stellt also seit etlichen Jahren keine Lehrkräfte mehr ein, um das Angebot vor Ort ausdünnen. Aber letztlich werden die Lehrer bis zu ihrer Pensionierung bleiben, und so wird natürlich der Staat sukzessive das eine oder andere Angebot machen müssen, weil es städtisch nicht mehr existiert.
Damit ist dieser Fragenkomplex abgeschlossen. Wir haben noch eine Fragestellung, anschließend kommen wir zur Beratung des Nachtragshaushalts. Letzte Fragestellerin für heute: Frau Kollegin Sonnenholzner.
Herr Staatssekretär, ist der Staatsregierung bekannt, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, die aufgrund der Überfüllung der Realschulklassen nicht vom G 8 auf die Realschule wechseln können, und welche Möglichkeiten der Fortsetzung ihrer Schullaufbahn haben diese Schülerinnen und Schüler?
Frau Abgeordnete Sonnenholzner, der Wechsel von Gymnasiasten an die Realschulen gestaltete und gestaltet sich zu Beginn des Schuljahres grundsätzlich ohne größere Probleme. Das heißt, ein Wechsel gleich zu Schuljahresbeginn ist nicht das Problem.
Der Eindruck, Realschulen würden Gymnasiasten nicht aufnehmen, entsteht allerdings häufi g dadurch, dass Eltern einen Übertritt während des Schuljahres begehren. In diesen Fällen ist es tatsächlich so, dass Schulleitungen der Realschulen wegen übergroßer Klassen mit 33 und mehr Schülerinnen und Schülern und räumlicher Kapazitätsengpässe keine weiteren Schülerinnen und Schüler aufnehmen können. Sie stützen sich dabei auf die kultusministerielle Bekanntmachung vom 15. Mai 1986: „Übertritt vom Gymnasium zur Realschule oder zur Wirtschaftsschule während des Schuljahres“. Darin ist ausdrücklich festgehalten, dass die Aufnahme in eine Realschule oder Wirtschaftsschule zu Beginn des Schuljahres erfolgt, sonst nur aus wichtigen Gründen. Die Schulleitungen
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund der gerade gegebenen Antwort die Aussagen von Realschulen, zum Beispiel im Landkreis Rosenheim, dass Schüler jetzt der achten Klasse im G 8 im nächsten Schuljahr an der Realschule keinen Platz fi nden werden und – ich wiederhole den zweiten Teil meiner Frage – was passiert mit den Schülerinnen und Schülern, die am G 8 scheitern, wenn sie dort keinen Platz fi nden?
Uns selber ist daran gelegen, dass es einen vernünftigen Übertritt gibt; denn wir werben immer für ein durchlässiges Schulsystem. Das heißt, ich muss schauen, dass ein Schüler, der das Gymnasium wieder verlässt, auf einer Realschule weitermachen kann. Insofern ist der Hintergrund Ihrer Fragestellung völlig in Ordnung.
Wir nehmen auch einen Schüler, der das Recht hat, an die Realschule zu gehen, aufgrund der Übertrittsbedingungen an den Realschulen auf. Notfalls müsste, wenn eine örtliche Realschule keine Aufnahmekapazitäten mehr hat, der Ministerialbeauftragte eine entsprechende Zuweisung zu einer anderen Schule veranlassen. Ich betone noch einmal: Die Problematik ist, dass diese Zuweisung zu einer anderen Schule dann erhebliche Probleme bereitet, wenn sie während des Schuljahres geschieht und damit die Klassenbildungen entsprechend abgeschlossen sind bzw. die Klassen an den Obergrenzen und darüber liegen. Dann haben wir dieses Problem, und das wird niemand wegdiskutieren können und wollen.
Sie haben gemerkt, welch hohe Zustimmung die R 6 in Bayern erfahren hat. Dass diese Möglichkeit weitaus mehr Eltern in Anspruch nehmen, als zunächst berechnet wurde, ist eigentlich ein Ausdruck der Anerkennung für diese Schulform. Aber diese Anerkennung bringt auch die Problematik mit sich, dass es dann während des Schuljahres in Einzelfällen zu Problemen kommen kann. Wenn Sie einen Fall vorliegen haben, dass ein Schüler zu Schuljahresbeginn nicht aufgenommen werden kann, biete ich Ihnen an, das Kultusministerium zu kontaktieren, weil es natürlich nicht sein kann, dass ein Schüler generell abgewiesen wird, der eigentlich die Bedingungen für die Aufnahme erfüllt.