Dafür sind 45 Minuten vorgesehen. Ich bitte zunächst Herrn Staatsminister Sinner um die Beantwortung der ersten Frage. Fragestellerin ist Frau Kollegin Rütting. – Herr Kollege Dr. Runge stellt die Frage für Frau Kollegin Rütting.
Einen Augenblick. Es ist so laut, dass man die Frage nicht verstehen kann. Ich bitte, die Gespräche zu reduzieren, weil man sich nicht verständlich machen kann. Herr Kollege, bitte.
Herr Minister, ich darf Sie fragen: Wie viele Eintrittskarten konnten mittlerweile für das für den 6. Juni geplante Konzert „Drei Orchester“ verkauft werden?
Sehr geehrter Herr Kollege, das gesamte Marketing, also Werbung und Vorverkauf, zu „Drei Orchester und Stars“ liegt in den Händen einer vom Freistaat Bayern beauftragten Konzertagentur, die – wie es branchenüblich ist – Vorverkaufszahlen nicht tagesaktuell veröffentlicht. Nach dem letzten Stand sind rund 7000 Eintrittskarten zu dem Konzert verkauft worden, das, wie Sie wissen, der Freistaat Bayern in Kooperation mit der Landeshauptstadt München und dem Bayerischen Rundfunk sowie mit Unterstützung durch die FIFA und das Organisationskomitee FIFA WM 2006 veranstaltet.
Die Verkaufszahlen entsprechen den Erwartungen der Agentur. Zusätzlich werden die rund 1500 Mitglieder der weltweiten Familie der FIFA, die sich am Tag vor dem Konzert in München befi nden und einen Kongress abhalten, geschlossen das Konzert besuchen. Wir als Staatsregierung freuen uns ganz besonders, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel zugesagt hat, an dem Konzert teilzunehmen. Ich empfehle Ihnen, sich auf den Weg zu machen, damit Sie rechtzeitig Ihr Ticket für diesen Event bekommen.
Augenblick, erst einmal brauchen Sie eine Worterteilung. Bevor ich Ihnen das Wort erteile, möchte ich zur Orientierung für alle sagen, trotz der zeitlichen Verschiebung gibt es nach der Fragestunde eine halbe Stunde Pause. Jetzt sind Sie dran, Herr Kollege Dr. Runge.
Herr Minister, herzlichen Dank für die genannten Zahlen. Ich frage gleich weiter: Weshalb sah man sich in der Staatskanzlei dann unlängst nicht imstande, diese Zahlen auf Anfrage von Journalisten mitzuteilen?
Das ist mir nicht bekannt. Möglicherweise wurde bei der Presseabteilung nachgefragt. Sie haben doch jetzt die Zahlen von mir erhalten. Ich denke, wir liegen ganz gut im Zeitplan.
Nächster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Werner. Zuständig für die Beantwortung der Frage ist das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Herr Staatssekretär, bitte.
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, das Unternehmen Eon an den Kosten des Hochwasserschutzes bzw. der Absiedelung von Hochwasseropfern zu beteiligen, und ist sie bereit, auf das Unternehmen einzuwirken, um eine Kostenbeteiligung zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf den Nutzen, den Eon aus dem Bau von Staustufen und anderen Regulierungsmaßnahmen an bayerischen Flüssen zieht, durch die sich die Hochwassersituation für viele Ortschaften verschärft hat?
Herr Kollege, Ihre Frage unterstellt nachteilige Einfl üsse auf die Hochwasserabführung, die von Wasserkraftanlagen des Unternehmens Eon ausgehen sollen. Hierzu stelle ich fest: Bei der Zulassung einer Wasserkraftnutzung muss schon aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sichergestellt werden, dass es zu keiner Verschlechterung der Hochwassersituation kommt. Ist für die Wasserkraftnutzung ein Gewässerausbau erforderlich, darf dieser nach § 31 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes nicht gestattet werden, wenn eine „nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwassergefahr“ zu erwarten ist. Birgt der Gewässerausbau ein erhöhtes Hochwassergefahrenpotenzial in sich, müssen Ausgleichsmaßnahmen vor Ort oder fl ussabwärts am Ort der Auswirkungen bereits Bestandteil der Ausbauplanung sein. Ausgleichsmaßnahme vor Ort ist zum Beispiel die Anlage von Flutmulden oder Poldern. Flussabwärts kann zum Beispiel eine Erhöhung der Deiche und Dämme notwendig sein. Darüber hinaus beinhalten Bewilligungsbescheide Festsetzungen zur Stauregelung. Damit soll sichergestellt werden, dass das Hochwasserabfl ussgeschehen gegenüber der Situation vor dem Ausbau gleich bleibt. Die Bescheide sehen auch nachträgliche Änderungen der Stauregelung und gegebenenfalls Einzelfallregelungen vor.
Vor dem Hintergrund dieser Regelungen ist es dem Freistaat Bayern nicht möglich, von den Betreibern von Wasserkraftanlagen zusätzlich eine Kostenbeteiligung an Hochwasserschutz- oder Absiedelungsmaßnahmen einzufordern. Untersucht wird jedoch, inwieweit Betreiber von Wasserkraftanlagen durch optimierte Steuerung im Hochwasserfall einen weiteren Beitrag zum Hochwasserschutz leisten können. Dies wurde zum Beispiel am Forggensee bereits umgesetzt.
Herr Staatssekretär, Sie haben soeben eingeräumt, dass es stromabwärts durch derartige Stauseen durchaus zu negativen Folgen kommen kann und dass dann durch Deichbaumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen für einen verbesserten Schutz gesorgt werden sollte. Wenn ein Deichbau nicht infrage kommt, aber objektiv gesehen Ortschaften, die in solchen Gebieten liegen, gerade in den letzten Jahren immer wieder unter schlimmen Hochwasserereignissen zu leiden haben, müsste das dann nicht zu einem Umdenken führen, dass man gemeinsam mit den Betreibern der Staustufen versucht, eine Verbesserung der
Es geht um die Frage, ob durch die Maßnahmen der Firma Eon – Staustufen etc. – Beeinträchtigungen möglich oder hervorgerufen sind. Ich habe gesagt, dass solche Beeinträchtigungen nicht entstehen können oder ausgeglichen werden müssen, soweit sie durch solche Maßnahmen entstanden sind.
Herr Staatssekretär, ich darf Sie zum gleichen Vorgang fragen, ob vor dem Hintergrund einer künftigen besseren Steuerung der Staustufen im Hochwasserfall zur Schaffung von zusätzlichen Retentionsräumen die Kraftwerksbetreiber verpfl ichtet werden können, die Staustufen zu räumen und regelmäßig instand zu halten, damit ein verbesserter Hochwasserschutz erreicht werden kann.
Ich habe schon ausgeführt, dass die Bescheide solche Möglichkeiten enthalten. Es soll im Laufe der Zeit darauf geachtet werden, ob eine Änderung der Stauregelung möglich ist. Das wird auch umgesetzt. Insofern kann man solche Dinge im Rahmen des Genehmigungsbescheides anordnen. In dem Fall, um den es geht, wird auch die Frage der Gewässerfreimachung und Ähnliches geprüft.
Herr Staatssekretär, es geht bei Ihrer Auskunft um Altgenehmigungen, die mit Sicherheit nicht dem Stand der neuen Erkenntnisse entsprechen. Ich frage Sie deshalb: Halten Sie es für notwendig, dass man diese Altgenehmigungen – wie im vorliegenden Fall – nachjustiert und die neuen Erkenntnisse zum Beispiel zum Fließpolder – Polder, die nicht aufstauen, sondern nur die Fließgeschwindigkeit verlangsamen – berücksichtigt? Meinen Sie auch, dass vor diesem Hintergrund die Frage nach den Staustufen und deren Beurteilung neu gestellt werden muss?
Ich kann den Einzelfall nicht beurteilen. Ich kann nur allgemein sagen, wenn es im Rahmen des rechtlich Möglichen liegt, mit den Unternehmen neue Regelungen auszuhandeln, dann ist das sicher gut. Aber ich sage, im Rahmen solcher Regelungen und Genehmigungsbescheide müssen die Bestandskraft und der Vertrauensschutz berücksichtigt werden.
Herr Staatssekretär, welche Gesichtspunkte der Protokolle der Alpenkonvention wurden im Rahmen der Genehmigung der Ausbaumaßnahmen an der Kandahar-Abfahrt und weiterer Ausbaupläne anlässlich der Bewerbung für die Ski-Weltmeisterschaft 2011 der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen geprüft, wie wurden Öffentlichkeit und Verbände in den beiden Genehmigungsverfahren beteiligt, und unter welchen Aufl agen wurde die Genehmigung erteilt?
Im Rahmen der abgrabungsrechtlichen Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 des Bayerischen Abgrabungsgesetzes zur Genehmigung der Erweiterung der Horn- und Kandahar-Abfahrt in Garmisch-Partenkirchen ist Artikel 14 Absatz 1 des Bodenschutzprotokolls zur Alpenkonvention zu beachten. Entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit ist, ob ein labiles Gebiet betroffen ist.
Der Antragsteller hat für die Planung die labilen Bereiche erfasst und präzisiert. Diese großmaßstäbiger Detailkartierung stimmt mit den Einstufungen in der GEORISKDatenbank des Landesamtes für Umweltschutz weitgehend überein. Durch geringfügige Änderungen der Pistenplanung hat der Antragsteller in den wenigen auskartierten labilen Bereichen auf Planierungen vollständig verzichtet.
Bei der rechtlichen Würdigung des Vorhabens durch das Landratsamt muss auch die Alpenkonvention mit den dazugehörigen Protokollen „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“, „Naturschutz und Landschaftspfl ege“, „Bergwald“, „Tourismus“ und „Bodenschutz“ berücksichtigt werden. In der rechtlichen Würdigung des Bescheids kommt das Landratsamt zur zusammenfassenden und abschließenden Feststellung, dass die Protokolle den beantragten Gestattungen nicht entgegenstehen. Diese Feststellung war insbesondere deswegen möglich, weil der Markt Garmisch-Partenkirchen auf Planierungen in labilen Bereichen verzichtet hat.
Die Anträge des Marktes Garmisch-Partenkirchen wurden im Amtsblatt des Marktes Garmisch-Partenkirchen bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange und den Naturschutzverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Bescheid enthält umfangreiche Aufl agen zur Bauausführung, zum Betrieb und zum Unterhalt, zum Schutz von Natur und Landschaft, zum technischen Umweltschutz, zur Wasserwirtschaft, zur Geologie, zur Fischerei und zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Da Sie jetzt ausgeführt haben, dass vorrangig die Labilität der Hänge gemäß dem Bodenschutz-Protokoll gewürdigt wurden, frage ich Sie, warum das Bergwaldprotokoll, das Tourismusprotokoll und das Verkehrsprotokoll im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt wurden. Das Tourismusprotokoll wird
gerade mal mit fünf Zeilen genannt, das Verkehrsprotokoll überhaupt nicht. Angesichts der Salami-Taktik, die bei allen Maßnahmen bei allen Erschließungsmaßnahmen und in diesem Gebiet festzustellen ist, frage ich Sie, warum nicht endlich eine Gesamtbewertung stattfi ndet, und zwar beispielsweise im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens mit einer darin eingeschlossenen strategischen Umweltprüfung?
Ich gehe davon aus, dass – egal welche Protokolle gewürdigt worden sind – alle relevanten Aspekte, die auf diesem Pistenabschnitt eine Rolle spielen, berücksichtigt worden sind.
Herr Staatssekretär, falls die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen nun den Zuschlag für die Weltmeisterschaft nicht erhält, ist die Genehmigung dann nichtig? Falls die Gemeinde den Zuschlag erhält, sind dann nach der Weltmeisterschaft Rückbaumaßnahmen vorzunehmen?
Ich gehe davon aus, dass eine solche Genehmigung allein nach fachlichen Gesichtspunkten getroffen wird. Wenn es nach einer Genehmigung zulässig ist, dass dort eine Piste instand gesetzt werden kann, dann ist das zulässig, unabhängig davon, ob die Weltmeisterschaften dort stattfi nden oder nicht.
Herr Staatssekretär, da ich Ihrer Antwort entnehme, dass die Genehmigung in jedem Fall gilt, und die Erschließungsmaßnahmen zulasten des Bergwalds, zulasten des Energie- und des Wasserverbrauchs stattfi nden werden, frage ich Sie, ob angesichts der vielen neuen zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen in den bayerischen Alpen, insbesondere den Zonen A und B, die Staatsregierung sich endlich veranlasst sieht, eine Gesamtbewertung durchzuführen, welche die Erschließungsmaßnahmen und die ausstehenden Planungen im bayerischen Alpenraum enthält?
Der konkrete Fall zeigt, wie sinnvoll es ist, jede einzelne Maßnahme unter allen in Frage stehenden Gesichtspunkten zu prüfen. Im Falle dieser Abfahrt würde es uns überhaupt nichts nützen, wenn wir ein alpenübergreifendes Konzept hätten. Es geht einzig um die Frage, was ist zulässig, was ist an der konkreten Stelle möglich und was nicht.