Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf mit der beantragten Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die anderen beiden Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 13. Dieser Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 15/2096 und die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/4097 und 15/4200 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf der Drucksache 15/4441 zugrunde.
Ich lasse zunächst über den vom federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag auf der Drucksache 15/4200 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf 15/2096 empfi ehlt der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der weiteren Maßgabe, dass § 3 neu gefasst wird.
Ich verweise auf die Drucksache 15/4441. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und vier Stimmen aus der SPD. Stimmenthaltungen? – Das ist
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Hierzu ist Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt worden. Die Urnen sind vor mir
Jetzt kann mit der Stimmabgabe begonnen werden. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung. Danach wird die Sitzung bis 13.45 Uhr unterbrochen, damit Sie ausreichend Zeit zur Abkühlung haben.
Wer jetzt seine Stimme nicht abgegeben hat, kann sie überhaupt nicht mehr abgeben; denn wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine schöne Mittagspause. Ich unterbreche die Sitzung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die Sitzung wieder aufnehmen. Die Mittagspause ist beendet.
Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes auf Drucksache 15/2096 bekannt. Das ist der Tagesordnungspunkt 13. Mit Ja haben 99 und mit Nein 18 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab 33 Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 15/4097 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (Drs. 15/4059) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurden zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich erteile zunächst Herrn Kollegen Richter das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitglieder der Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie die Mitglieder der Patentanwaltskammer mit Kanzleisitz in Bayern haben sich jeweils für ihre Einbeziehung in das berufsständische Versorgungssystem ausgesprochen. Dieser Berufsstand möchte dieses Ziel durch einen
Anschluss an die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau erreichen. Die Patentanwaltskammer wünscht für ihre Mitglieder mit Kanzleisitz in Bayern eine Einbeziehung in die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung.
Mit dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form, das heißt unter Streichung des Punktes 3 unter § 1, wonach bei der Vergabe von Aufträgen zur Jahresabschlussprüfung Abschlussprüfer ausgeschlossen werden können, wenn sie in den letzten fünf Jahren mit der Jahresabschlussprüfung beauftragt waren, wird sämtlichen Wünschen Rechnung getragen. Außerdem wird vorgesehen, dass die Mitglieder der Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau und die Mitglieder der Patentanwaltskammer mit Kanzleisitz in Bayern in die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung einbezogen werden. Der Verwaltungsrat der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau und der Verwaltungsrat der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung haben dieser Einbeziehung bereits zugestimmt.
Durch die – wie bereits dargelegt – vorgenommene Streichung des § 1 Nummer 3 wurde somit den Wünschen der Beteiligten Rechnung getragen. Entsprechende Schreiben und Aussagen liegen vor. Die freie Wahl der Geschäftspartner wird somit gewährleistet. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form, der bereits in den Ausschüssen zugestimmt worden ist.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Richter hat richtig skizziert, dass es bei diesem Gesetzentwurf darum geht, zwei bestehende Versorgungswerke, nämlich das Versorgungswerk der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau und die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung, für weitere Berufsgruppen der freien Berufe zu öffnen. Diese Berufsgruppen – das möchte ich ausdrücklich feststellen – sind bereits für sich selbst verkammert. Diese Kammern haben keine speziellen Versorgungswerke. Deshalb wollen sich diese Berufsgruppen anderen Versorgungswerken anschließen.
Erstens. Welche Auswirkungen sind dadurch auf die Beitragszahlerbasis der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten?
Zweitens. Ist das Signal richtig und notwendig, dass auch bei den veröffentlichten Versorgungskammern eine Rotation der Wirtschaftsprüfer bei den jährlichen Abschlussprüfungen nach einer gewissen Zeit erfolgen soll?
Zum ersten Punkt wurde uns seitens der Staatsregierung dargelegt, dass seit 1994 eine Friedenspfl icht zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgung gilt und dass Mitglieder von Kammern, die nach 1994 gegründet wurden, keine Wechselmöglichkeit mehr haben.
Sie erhalten nämlich keine Beitragsbefreiung bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit ist im Grunde genommen der Psychotherapeutenbereich erfasst, denn deren Kammer ist jünger.
Bei dieser Berufsgruppe gilt der Anschluss an das Versorgungswerk, so wurde uns dargelegt, insgesamt nur für den Aufbau der Zusatzversorgung. Damit ist die Rentenbeitragsbasis beim gesetzlichen System nicht tangiert.
Bei der zweiten Berufsgruppe, der der Patentanwälte, ist das etwas anders gelagert. Für sie trifft dieser Sachverhalt nicht mehr exakt zu. Wir wägen aber geringe Auswirkungen auf die Beitragszahlerbasis mit dem Anspruch der Patentanwälte ab, Gleichbehandlung mit den Rechtsanwälten zu erreichen und ein eigenes Versorgungssystem zu haben. Ich denke auch, dass viele Patentanwälte betroffen sind, die als Freie bisher auch nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst sind.
Nun komme ich zu dem Punkt, der ursprünglich im Gesetzentwurf der Staatsregierung angesprochen war: Soll im Gesetz ein Signal gesetzt werden, dass eine Rotation bei den Wirtschaftsprüfern nach einer gewissen Zeit richtig ist? Ich habe mich sehr über die Diskussion gewundert, die da stattgefunden hat. Auf Nachfragen haben wir erfahren, dass der Oberste Rechnungshof ausdrücklich für ein Muss dieser Rotation plädiert. Herr Minister Beckstein, Sie nicken nicht, aber Ihr Mitarbeiter hat das im Ausschuss so dargelegt. Ich weiß auch, dass bei großen Wirtschaftsunternehmen die Rotation von Wirtschaftsprüfern nach einer gewissen Zeit üblich, ja sogar vorgesehen ist. Ich denke, was für Wirtschaftsunternehmen richtig ist, kann auch für öffentliche Versorgungswerke nicht falsch sein.
Ich darf es mir ersparen, den Paragraphen ausdrücklich zu zitieren, möchte aber die Begründung zitieren, denn sie soll festgehalten werden: „Die Vorschrift soll den Versorgungsanstalten einen Wechsel des Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfers oder Wirtschaftsprüfungsgesell- schaften) ermöglichen bzw. erleichtern.“ Ich denke, dieses Signal wäre richtig, denn es handelt sich sowieso nur um eine sanfte Kann-Bestimmung.
Liebe Kollegen von der CSU, Sie haben im Ausschuss davon gesprochen, dieses Signal wäre eine Gefährdung des Finanzplatzes München. Diese Interpretation ist völlig daneben, ich halte sie sogar für absurd. Ich meine vielmehr, Sie wollen mit diesem Ansinnen eine Lex KPMG schaffen, unbeschadet dessen, dass insgesamt Transparenz gewünscht ist. Ich meine, hier sind Sie einem Lobbyismus aufgesessen. Sie haben heute noch theoretisch die
Möglichkeit, das zu korrigieren. Ich denke sogar, Innenminister Beckstein würde es freuen, wenn Sie das täten.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Gesetzentwurf in aller Kürze vorab gesagt: Unsere Fraktion wird sich der Stimme enthalten.
Wir haben natürlich Verständnis dafür, dass die genannten Berufsgruppen, die Psychologischen Psychotherapeuten, die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und die Mitglieder der Patentanwaltskammer, in diesen Versorgungswerken versorgt werden wollen. Jeder, der aus der normalen Rentenversicherung heraus kann, stellt sich in aller Regel in den Versorgungswerken besser als vorher. Aber gestatten Sie mir die Anmerkung: Hier wächst, glaube ich, nicht zusammen, was zusammengehört. Denn es hat sich für mich noch nicht erschlossen, warum die Psychologischen Psychotherapeuten im Versorgungswerk der Ingenieurkammer Bau integriert werden sollen.
Es mag Gründe geben, aber zusammengehören tun sie wahrscheinlich nicht so sehr. Wie gesagt, wir haben Verständnis dafür, dass sie hineinwollen, aber wir haben auch Angst, speziell bei den Patentanwälten, auch wenn deren Zahl nicht groß ist, dass es letztendlich zu einer weiteren Erosion der öffentlichen Rentenversicherungen kommt.
Insgesamt gesehen haben wir zwar die Friedenspfl icht, wir haben darüber im Ausschuss diskutiert. Aber im Prinzip bräuchten wir gerade bei der Rentenversicherung einen großen Wurf, mit dem man alles ein bisschen vereinheitlicht und nicht weitere Sondertatbestände festschreibt. Deshalb enthalten wir uns bei diesem Gesetzentwurf der Stimme.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir tragen dem Wunsch verschiedener Berufsstände Rechnung, das Versorgungswesen eigenständig regeln zu können. Das ist aus meiner Sicht kein Verstoß gegen die Friedenspfl icht, sondern eine Abrundung.