Protocol of the Session on December 14, 2005

überlegen, was Sie hier für ein Schauspiel geboten haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich weise Sie auch noch darauf hin, dass wir gerade bei der Debatte über den Taser um eine fachgerechte Lösung ringen. Wir müssen, anders als Sie es anscheinend tun, ein Gutachten der Universität Tübingen zur Kenntnis nehmen, in dem auf das Für und Wider, auf die positiven Wirkungen und auch die Gefahren des Tasers eingegangen wird. In diesem schwierigen Abwägungsprozess muss es ganz klare Regelungen geben, die den Einsatz einer neuen Waffe regeln. Eine neue Waffe macht nur dann Sinn, wenn es absolut keine Alternativen dazu gibt. Ihre Alternative, Schusswaffe oder Taser,

(Staatsminister Dr. Beckstein: Das ist die Alterna- tive!)

greift nicht. Das muss ich Ihnen vorwerfen. Das ist die typisch beschränkte Sicht des Innenpolitikers.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das ist nicht die einzige Alternative. Sie müssen mir wirklich die Fälle belegen können, in denen Sie diese Waffe einsetzen wollen. Sie müssen mir sagen, ob in solchen Fällen, gerade bei den von Ihnen angeführten Selbstmördern, nicht andere Maßnahmen wie zum Beispiel psychologische Maßnahmen greifen.

(Herbert Ettengruber (CSU): Sollen wir Straftätern gut zureden?)

Ich höre kein Wort davon, wie man zum Beispiel die Zahl der Polizeipsychologen aufstocken könnte, oder wie man über einen anderen Weg versuchen könnte, der Polizei unterstützend zur Seite zu stehen. Zum Taser wird meine Kollegin Kamm noch eine persönliche Stellungnahme abgeben. Ich sage Ihnen zum Schluss, ich bin sehr froh, dass Herr Beckstein nicht Ministerpräsident geworden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU)

Ihnen fehlt ein ausgleichendes Wesen. Alles was Sie können, ist polarisieren, diffamieren und auch noch leugnen.

(Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger (CSU): Haben Sie leugnen gesagt?)

Für diese Art der Politik empfi nde ich nur Abscheu.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der CSU: Pfui! – Markus Sackmann (CSU): So eine Schande!)

Als Nächster hat Herr Kollege Kreuzer das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Stahl, Sie haben es hier überhaupt nicht nötig, den moralischen Zeigefi nger zu erheben.

(Beifall bei der CSU)

Ich weise die Angriffe auf den Innenminister entschieden zurück.

(Beifall bei der CSU)

SPD und GRÜNE im Bayerischen Landtag haben heute wieder bewiesen, dass sie nicht in der Lage wären, die Sicherheit der bayerischen Bevölkerung zu garantieren.

(Beifall bei der CSU)

Dies kommt daher, dass Sie über Jahrzehnte – aber das ist gut so – in diesem Land nie Verantwortung getragen haben.

(Beifall bei der CSU)

Sie brauchen weitere 10 Jahre, um nur auf den Stand Ihrer Genossen in anderen Bundesländern aufzuholen.

(Beifall bei der CSU)

Wir sind neuen Gefahrenlagen und neuen Bedrohungen ausgesetzt. Verantwortliche Sicherheitspolitiker müssen abwägen. Wir vertreten die Auffassung, dass diese Gefahren von der Bevölkerung mit allen verfassungsrechtlich zulässigen Mitteln abgewehrt werden müssen.

(Beifall bei der CSU)

Sie tun so, als stünde uns bei solchen Gefahren die Entscheidung zu, ob wir handeln wollen oder nicht, ob wir eine Grundlage schaffen wollen oder nicht. Ich sage Ihnen: Das steht uns nicht zu. Wir müssen die Bevölkerung mit den gebotenen Mitteln schützen. Die Grenzen sind das Recht des Einzelnen und die verfassungsmäßigen Rechte. Wir haben eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die wir umsetzen müssen. Wir haben diese Vorgaben eingehalten und uns danach gerichtet. Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Kollegin Stahl: Ihr Gesetzentwurf ist durchweg verfassungswidrig. Es ist unglaublich, dass man andere angreifen und gleichzeitig so etwas vorlegen kann.

(Beifall bei der CSU)

Ihr Entwurf beachtet nicht einmal das Subsidiaritätsprinzip, wonach andere Maßnahmen Vorrang vor der Wohnraumüberwachung haben – ein Grundsatz, den das Gericht formuliert hat. Sie sind nicht in der Lage so etwas einzuarbeiten. Es ist ein Armutszeugnis und zeigt die Unfähigkeit der Innenpolitiker der Fraktion der GRÜNEN.

(Beifall bei der CSU)

Wir werden der Polizei diese Instrumente geben. Sie sind verfassungsgemäß und notwendig, um schwerste Gefahren abzuwehren. Wer sich verweigert – ich trete hier dem Innenminister bei –, der muss sich bei Eintritt der Gefahren fragen lassen, ob diese hätten verhindert werden können. Sie müssten sich fragen lassen, ob sie durch rechzeitiges Handeln diese Gefahren hätten verhindern können. In diese Notwendigkeit kommen Sie nicht, da es auf Ihre Ablehnung in diesem Hause nicht ankommt. Ich hoffe, dass das noch viele Jahre so bleiben wird.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Schindler, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Staatsminister. Ich wollte Ihnen die Zwischenfrage stellen, ob Sie einräumen, dass ich im Gegensatz zu Ihnen bei dieser Anhörung dabei war und dass ich deshalb miterlebt habe, wie das Beispiel, das Herr Preußinger konstruiert hat, hinterher diskutiert, zerlegt und widerlegt worden ist oder wie zum Beispiel bei einer vorausgegangen Anhörung Oberstaatsanwalt Schmidt-Sommerfeld aus München genau die Position vertreten hat, die ich auch vertrete. Es geht also nicht um eine skurrile Mindermeinung irgendeiner SPD-Landtagsfraktion, sondern es geht um eine grundsätzliche Frage.

(Beifall bei der SPD)

Zweite Bemerkung: Ich lasse mich gerne von Ihnen als Lügner bezeichnen; wenn Sie das für richtig halten, ist es eine Charakterfrage, ob Sie das tun. Ich lasse mir auch vorwerfen, dass ich altmodisch bin. Ich bin nun einmal altmodisch, das gebe ich zu, wenn es darum geht, dass das, was sich in diesem Land 50 Jahre lang bewährt hat, was von vielen verteidigt worden ist und immer wieder verteidigt werden muss, von aufmerksamen Politikern und vom Bundesverfassungsgericht, geschützt werden muss. Wenn ich nicht nach Opportunismus schiele, sondern nach den Grundsätzen frage, um die es geht, dann bin ich gerne altmodisch und Sie können an der Spitze des Fortschritts stehen, aber diesen Fortschritt will ich nicht mitmachen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Beckstein. Herr Staatsminister, bitte.

Herr Kollege Schindler, ich gebe Ihnen gerne zu, dass wir über die Frage, wie weit bürgerliche Freiheitsrechte eingeschränkt werden können, diskutieren können. Ich bitte aber auch zu sehen, dass ich es als verantwortlicher Minister ernst nehmen muss, wenn meine Mitarbeiter aus der Polizei fordern: Wir brauchen diese Befugnis, damit wir den Schutzauftrag im modernen Staat wahrnehmen können. Es ist doch nicht so, dass der Minister mit diesen Ideen kommt. Vielmehr treten die Fachabteilungen und Spezialisten – ebenso wie in anderen Ländern – an den Minister heran und fordern die präventiv

polizeilichen Möglichkeiten, um beispielsweise geplante Selbstmordanschläge verhindern zu können.

Man muss solche Forderungen ernst nehmen. Wenn das Thema Gegenstand der Koalitionsgespräche ist und im Wege einer Grundgesetzänderung derartige Möglichkeiten dem BKA gegeben werden, dann erscheint es mir sachwidrig zu sein, diese Möglichkeiten den originär zuständigen Landesbehörden versagen zu wollen.

Das Zweite: Ich sage hier noch einmal, dass der Taser die Aufgabe hat, zwischen Pfefferspray und Schlagstock auf der einen Seite und der Schusswaffe auf der anderen Seite eine Möglichkeit des Eingriffs zu schaffen. Er soll den Einsatz der Schusswaffe reduzieren. Das ist der Grund, warum ich mich so mit den Händen und Füßen dagegen wehre, den Eindruck zu erwecken, als ob das etwas ganz besonders Gefährliches sei. Deshalb bitte ich anzukennen: Der Taser ist der Versuch einer ungefährlicheren Distanzwaffe. Dass jede Waffe – auch Schlagstock oder Pfefferspray – gefährlich ist, ist klar. Aber der Taser ist ungefährlicher als der Schuss aus der P 7.

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen. Ich erteile Frau Kollegin Kamm das Wort zu einer persönlichen Erklärung nach § 112 der Geschäftsordnung. Ich hoffe, Sie haben den § 112 vorher gelesen. Bitte, Frau Kamm.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrter Herr Beckstein. Ich muss Ihre Anschuldigungen und persönlichen Unterstellungen zurückweisen. Ich möchte darauf verweisen, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf keine Einschränkungen, wie sie für Schusswaffen gelten, für den Taser vorgesehen haben. Sie wollen auch nicht zur Kenntnis nehmen, dass die einzig vorhandene Untersuchung zum Taser zu dem Schluss kommt, dass der Einsatz dieser Waffe für Polizeibeamte abzulehnen ist. Sie wollen auch nicht die entsprechenden Berichte von Amnesty International zum Taser zur Kenntnis nehmen und wollen darüber hinaus von der Tatsache ablenken, dass Sie nicht nur den Taser einführen wollen, sondern auch das Tor für die Einführung aller möglichen Elektroimpulswaffen und sonstigen Waffen öffnen wollen, ohne deren Einsatz detailliert zu regeln.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Aussprache ist geschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 11 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 15/1072 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfi ehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der CSU und der SPD gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 12. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 15/1699 und der Änderungsantrag auf der Drucksache 15/3400 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit hat sowohl den Gesetzentwurf als auch den Änderungsantrag zur Ablehnung empfohlen. Ich gehe davon aus, dass über den Gesetzentwurf nur noch in der beantragten geänderten Fassung abgestimmt werden soll. – Das ist so der Fall.

Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf mit der beantragten Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die anderen beiden Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.