Protocol of the Session on November 30, 2005

Die Minderheit lehnt es im Übrigen nicht ab, dass der Zeuge Podiuk und die Betroffene Hohlmeier konsekutiv noch einmal vernommen werden. Das muss die Minderheit aber nicht beantragen. Das können Sie tun, wenn Sie der Meinung sind, dass man die beiden noch einmal hören muss – wir sind der Meinung, dass man das muss, und zwar in Form einer Gegenüberstellung – dann beschließen Sie das doch. Das bedarf doch keines Antrags der Minderheit. Es gibt keinen Ankläger im Untersuchungsausschuss. Ich sage das hier noch einmal, auch für Sie, Herr Weidenbusch, es gibt keinen Ankläger, sondern eine Mehrheit und eine Minderheit.

Letzte Bemerkung, Herr Kollege Kupka. Sie sagen: Was soll denn da herauskommen? – Wenn ein Richter so etwas sagt, dann kann man ihm entgegen halten, dass er die Beweiswürdigung vorweg nimmt. Das darf er nicht. Das darf auch der Vorsitzende eines Untersuchungsausschusses nicht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Diese Argumentation ist deshalb schon gleich zweimal daneben.

Herr Kollege Schindler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Weidenbusch?

Herr Kollege Schindler, Sie haben gerade gesagt: Wir wollen die nochmalige Anhörung der beiden Zeugen, am besten gleichzeitig. Bedeutet das, dass Sie grundsätzlich den Antrag stellen, dass beide Zeugen noch einmal gehört werden und anregen, dies gleichzeitig zu tun?

(Margarete Bause (GRÜNE): Kollege Weidenbusch liegt immer daneben!)

Das bedeutet es nicht, Herr Weidenbusch. Das werden die Kolleginnen und Kollegen im Untersuchungsausschuss dann aber im Einzelnen formulieren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum weiteren Verfahren. Wir haben jetzt die namentliche Abstimmung. Ich setze die Abstimmungsfrist auf dreieinhalb Minuten fest, dann können wir genau um 12.30 Uhr mit der Fragestunde beginnen. Das Verfahren kennen Sie. Die Urnen stehen an den üblichen Plätzen. Es geht um den Beweisantrag der SPD-Fraktion. Wer mit Ja und wer mit Nein stimmen will, kann diesbezüglich bei seinem Fraktionsvorsitzenden nachfragen. Ich eröffne die namentliche Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 12.26 Uhr bis 12.30 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit ist der Wahlgang abgeschlossen. Die Stimmen werden ausgezählt und zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Wir machen jetzt keine Mittagspause, sondern fahren mit der Sitzung fort. Da jetzt die 90-minütige Fragestunde ansteht, können diejenigen, die keine Anfragen gestellt haben, selbstverständlich in die Mittagspause gehen. Ich würde mich allerdings sehr freuen, wenn diejenigen, die Anfragen gestellt haben, hier bleiben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Mündliche Anfragen

Ich bitte zunächst Herrn Staatssekretär Schmid um die Beantwortung der ersten Frage. Für Frau Kollegin Paulig hat sich Herr Kollege Hallitzky bereit erklärt, die Frage zu übernehmen. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Staatsregierung vor dem Hintergrund fl ächensparenden Bauens und dem Erhalt der biologischen Vielfalt, die Bestrebungen der Stadt Deggendorf, das geplante Naturschutzgebiet „Himmelreich“, das zahlreiche Rote

Liste-Arten und eine überregional bedeutende Pilzfl ora beherbergt, in ein Baugebiet umzuwidmen?

Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin! Herr Kollege Hallitzky, der Stadtrat der Stadt Deggendorf hat im Oktober beschlossen, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan unter der Bezeichnung „Himmelreich-Hirzau“ aufzustellen. Ziel der Planung ist die Ausweisung von sechs Bauparzellen im Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet. Im Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert werden, der für diesen Bereich bisher die Darstellung „Landwirtschaftliche Nutzfl äche“ enthält.

Der Geltungsbereich des beabsichtigten Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 0,8 Hektar, also 8000 Quadratmeter. Der Bereich stellt einen kleinen Teil einer Fläche dar, die nach den bisherigen Darstellungen im Landschaftsplan für eine Naturschutzgebietsausweisung vorgeschlagen war. Ein förmliches Inschutznahmeverfahren für ein Naturschutzgebiet wurde bisher noch nicht eingeleitet.

Das Bauleitplanverfahren steht erst am Anfang. Bisher fanden weder eine förmliche Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange noch eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Wie in anderen Bauleitplanverfahren auch werden die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungen die maßgebliche Entscheidungsgrundlage dafür liefern, inwieweit die Bauleitplanung in rechtmäßiger Weise zum Abschluss gebracht werden kann. Daher kann die Staatsregierung gegenwärtig die Bauleitplanung noch nicht abschließend bewerten. Besondere Bedeutung wird allerdings den Belangen des Naturschutzes zukommen müssen. In dem vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans befi nden sich geschützte Magerrasenfl ächen. Es wird im Verfahren zu prüfen sein, inwieweit ein Eingriff in diese Biotope ausgeglichen werden kann.

Die Änderung des Flächennutzungsplans bedarf der Genehmigung durch die Regierung von Niederbayern. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn die Planung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben in Einklang steht. Ich werde die Regierung von Niederbayern bitten, die Genehmigungsfähigkeit der Flächennutzungsplanänderung sorgfältig zu prüfen.

Ich darf an dieser Stelle noch ergänzen, dass wir im Rahmen der Überprüfung zur Beantwortung dieser Anfrage festgestellt haben, dass für ein Gebäude in diesem Bereich im Mai eine Baugenehmigung erteilt wurde. Wir werden unmittelbar mit der Regierung von Niederbayern Kontakt aufnehmen, weil diese Genehmigung aus unserer Sicht in dieser Situation wohl noch nicht hätte erteilt werden dürfen. Diese Detailprüfung steht aber noch an. Dieser Frage der Einzelgenehmigung, die wohl vom Mai stammt, wird nachgegangen.

Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Hallitzky.

Verstehe ich Sie richtig, dass es nach Auffassung der Staatsregierung kein übliches Verfahren ist, ein geplantes Naturschutzgebiet zu bebauen, wobei in dem Fall 100 % des Baugebietes in diesem geplanten Naturschutzgebiet liegen? Das ist kein übliches Vorgehen, verstehe ich Sie richtig?

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Hallitzky, selbstverständlich ist es nicht der Normalfall, dass für ein geplantes Naturschutzgebiet eine Bauleitplanung erstellt wird, um eine bauliche Nutzung zu erreichen. Dennoch ist es auf der gesetzlichen Grundlage natürlich möglich. In dem Fall hätte eine Abwägung stattzufi nden, ob in diesem Teilbereich des Gesamtgebietes in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Wohnbebauung eine Erweiterung um sechs Parzellen bzw. um 0,8 Hektar erfolgen kann. In der Abwägung ist festzustellen, ob dieser Eingriff auszugleichen ist nach den Vorschriften des Naturschutzrechtes. Wenn das möglich ist, dann ist der Eingriff in Ordnung, ansonsten kann weder der Flächennutzungsplanung noch dem Bebauungsplan zugestimmt werden.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Hallitzky.

Es gibt die Vereinbarung der Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden, dass man das Ziel des fl ächensparenden Bauens verfolgt. Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die Pläne, dass die Parzellen in dem Gebiet bis zu 1200 Quadratmeter groß sein sollen?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Innenministerium) : Zunächst betrifft das Thema „Flächensparen“ einen ganz großen, vielfältigen Bereich. Morgen werde ich im Umweltausschuss genau zu dieser Frage einen umfassenden Bericht geben, insbesondere auch zu der Frage, wie Brachfl ächen und innerörtliche Flächen stärker genutzt werden können, um nicht zu weit nach außen gehen zu müssen. Die Größe der Parzellen kann nicht vonseiten des Staates vorherbestimmt werden. Es kann Bedarf dafür geben, wobei ich sage, in einer engen, dichten Bebauung innerhalb eines Ortteiles ist ein Bauplatz mit 500 Quadratmetern schon ein großer Bauplatz. Das kann man nicht generalisieren und sagen: 500 Quadratmeter oder 600 Quadratmeter sind das Limit. Dafür haben wir die kommunale Planungshoheit. Die Kommunen können das selbst festlegen.

Sie sagen, ein Bauplatz mit 1000 Quadratmetern oder 1200 Quadratmetern ist aus Ihrer Sicht zu groß; das kommt aber auf die jeweilige Situation an. Das kann man nicht anhand von Quadratmeterzahlen festlegen. Konkrete Größen würde ich aus meiner zwei Jahrzehnte langen kommunalpolitischen Erfahrung den Kommunen nicht vorgeben wollen.

Das Thema „Flächensparen“, um darauf noch eine konkrete Antwort zu geben, bietet eine breite Palette an Diskussionsmöglichkeiten und Lösungsmöglichkeiten. Es würde zu weit führen, das an dieser Stelle zu erörtern. Ich werde das aber morgen im Umweltausschuss gerne tun.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege.

Herr Staatssekretär, habe ich Ihre erste Antwort richtig verstanden, dass es die Staatsregierung durchaus als Auftrag der Kommunalaufsicht ansieht, einzugreifen, wenn eine Kommune bei der Ausweisung eines Baugebietes Regionalpläne bzw. Biotop- und Artenschutzprogramme nicht berücksichtigt?

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Hallitzky, das ist weniger ein Thema der Kommunalaufsicht. Dieser Flächennutzungsplan, der geändert werden muss, bedarf der Genehmigung durch die Regierung von Niederbayern. Dabei geht es nicht um die Aufsicht, sondern es geht um dieses förmliche Verfahren. Wenn dieser Ausgleich zwischen den Belangen des Naturschutzes und den Belangen des Baurechtes nicht gefunden werden kann, dann darf diese Flächennutzungsplanänderung nicht genehmigt werden. Wir befi nden uns hier in einem konkreten rechtlichen Verfahren, sodass wir das Instrument der Kommunalaufsicht an dieser Stelle gar nicht benötigen.

Vielen Dank. Ich wünsche guten Appetit.

Kollege Hallitzky hat Sie quasi schon verabschiedet, Herr Staats sekretär. Er hat Ihnen guten Appetit gewünscht. Den wünschen wir Ihnen auch.

Ich darf zur Beantwortung der nächsten Frage Frau Staatsministerin der Justiz, Frau Dr. Merk, ans Rednerpult bitten. Frau Kollegin Stahl darf ihre Frage stellen. Bitte schön.

Frau Ministerin, trifft es zu, dass der Strafgefangenen D. vierzehnmal von der zuständigen JVA-Leitung in Aichach verweigert wurde, einen Facharzt aufsuchen zu dürfen und deshalb ihre Krebserkrankung nicht rechtzeitig diagnostiziert werden konnte, an der sie nach ihrer Entlassung gestorben ist?

Frau Staatsministerin.

Frau Abgeordnete Stahl, das trifft nicht zu. Erstens wurden Frau D. keine Facharztbesuche verweigert. Man hat ihr vielmehr während ihrer Inhaftierung in Aichach in vier Fällen entsprechend ihrem Antrag die Möglichkeit gegeben, Fachärzte aufzusuchen. Sie wurde dafür ausge

führt. Sie hat keine darüber hinausgehenden Anträge gestellt.

Zweitens ist Frau D. ein Jahr und vier Monate nach ihrer Entlassung verstorben. Die Todesursache ist uns nicht bekannt. Wir wissen das lediglich aus Zeitungsberichten. Zum Zeitpunkt der Entlassung gab es keine Hinweise auf eine Krebserkrankung. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Tod von Frau D. mit einem Handeln oder Unterlassen von Bediensteten der JVA Aichach in irgendeinem Zusammenhang stehen könnte.

Zusatzfrage, Frau Kollegin?

Danke. Wird an Sie öfter der Vorwurf herangetragen, dass Facharztbesuche verweigert werden, und zwar nicht nur bezogen auf die JVA Aichach, sondern insbesondere auch auf die JVA Bayreuth und andere?

Frau Staatsministerin.

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich in Bezug auf Aichach mit solchen Vorwürfen konfrontiert worden bin. Bezüglich anderer Strafanstalten müsste ich nachforschen. Ich habe mir aber auch noch einmal genau sagen lassen, welche Anträge Frau D. gestellt hatte und wohin sie ausgeführt worden war. Das ist alles dezidiert nachgewiesen, sodass ich keinerlei Anlass habe, daran zu zweifeln, dass das richtige Angaben sind. Ganz im Gegenteil, es ist exakt vermerkt, wann Frau D. zu welchen Fachärzten ausgeführt wurde und weshalb diese Ausführungen so vonstatten gegangen sind.