Protocol of the Session on July 20, 2005

Gerade aus Deutschland heraus gehen massive Finanzbeiträge in den Nahen Osten, um den Terror zu fi nanzieren. Wenn es hier Hinweise gibt, muss man sie aufnehmen.

Wir brauchen für besondere Katastrophensituationen, nämlich für die Sicherheitskatastrophen, die Möglichkeit, die Bundeswehr einzusetzen. Das gilt zunächst für das Air-Policing, bei dem Rot-Grün nach ursprünglich strikter Ablehnung zwischenzeitlich ein entsprechendes Gesetz – allerdings ohne rechtliche Grundlage im Grundgesetz – auf den Weg gebracht hat. Danach soll die Bundeswehr eine originäre Einsatzkompetenz bekommen, um gefährliche Flugzeuge auszuschalten. Bei der ABC-Abwehr leuchtet es mir nicht ein, dass wir in Deutschland die weltweit am besten ausgestattete Truppe mit Fuchs-Spürpanzern und ähnlichem Gerät haben, dass wir die weltweit am besten ausgebildeten Leute haben, die in Afghanistan, im Irak, im Iran, in Kuwait, am Horn in Afrika und in Bosnien eingesetzt werden, und die auch in der Europäischen Union nach den Beschlüssen der europäischen Innenminister und Justizminister auf erste Anforderung in allen europäischen Ländern sofort zum Einsatz kommen können, dass diese Leute aber in einem einzigen Land der Welt, nämlich in Deutschland, nicht eingesetzt werden dürfen. Mir kann das keiner vernünftig erklären, wenn es diese Gefahren gibt. In der Notfallplanung für die Weltmeisterschaft haben wir bundesweit abgestimmt eingeplant, dass „dirty bombs“ und ähnliche Waffen eingesetzt werden können. Dass man hierfür nicht die weltbesten Kräfte in der Planung berücksichtigt, halte ich für einen ideologischen Fehler von Rot-Grün.

(Beifall bei der CSU)

Selbstverständlich meine ich, dass man nicht nur bei Naturkatastrophen, sondern auch bei Sicherheitskatastrophen schnell an die Grenze dessen kommt, was personell noch zu verkraften ist. Deswegen meine ich, dass auch bei diesen Katastrophen die Bundeswehr eingesetzt werden sollte. In der grundgesetzlichen Bestimmung über den Einsatz der Bundeswehr bei „Naturkatastrophen“ sollte man das Wort „Natur“ streichen, worüber in der Föderalismuskommission schon weitgehend verhandelt wurde. Der Bundesinnenminister und der Bundesverteidigungsminister haben diesen Planungen in der Föderalismuskommission schon sehr Vieles abgewonnen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, mir ist es besonders wichtig, auch hier im Parlament etwas darzustellen, von dem ich weiß, dass man sehr sensibel vorgehen muss. Gerade deshalb aber lege ich Wert darauf, dies auch in der Öffentlichkeit darzustellen, damit nicht irgendwann später eine Skandalisierung erfolgt. Wir müssen religiöse Fanatiker stärker überwachen. Deswegen müssen wir wissen, was in jeder Moschee passiert.

(Beifall bei der CSU – Widerspruch der Abgeord- neten Christine Kamm (GRÜNE))

Wir müssen wissen, ob in einer Moschee nur weltoffener, liberaler Islam gepredigt wird. Als Beispiel nenne ich die Eyüp-Sultan-Moschee in Nürnberg, in der der Ministerpräsident und ich in Begleitung des Kollegen Imhof und anderer Kollegen im September 2001 gewesen sind. Wir wissen, dass dort liberale Muslime sind. Wenn das bekannt ist, gilt selbstverständlich Religionsfreiheit; dann haben die Sicherheitsbehörden dort nichts mehr zu suchen.

Es gibt aber auch andere Moscheen. Auch hier nenne ich ein Beispiel, die Moschee in der Hessestraße, wo völlig unbestritten ein Islamismus gepredigt wird, nach dem die Scharia selbstverständlich dem Grundgesetz vorgeht. Dort wird dargelegt, dass der gläubige Muslim mehr Rechte hat als der Ungläubige. Dort wird dargelegt, dass das Frauenbild des Koran und des Propheten Mohammed keine Gleichberechtigung zulässt. Auf das Argument, das entspreche nicht unserem Recht, wird geantwortet, man müsse Gott mehr gehorchen als dem Menschen. Dort haben die Sicherheitsbehörden den gesetzlichen Auftrag, zu wissen, was dort vorgeht, und deswegen trage ich die Verantwortung – und das will ich auch im Landtag dargelegt haben – für die Anordnung, dass wir dort, soweit es geht, mit nachrichtendienstlichen Ermittlungen Erkenntnisse gewinnen, um zu wissen, was in solchen Moscheen vorgeht.

(Beifall bei der CSU)

In besonderer Weise interessiert es mich, ob junge Leute zum Beispiel in Sommerkurse geschickt werden. Die Öffentlichkeit hat darüber fast nicht diskutiert, dass in Deutschland nach meiner Einschätzung circa 30 000 junge Leute in Sommerkurse geschickt worden sind. Ich habe mit dem Generalsekretär von Milli Görüs darüber geredet. Die meisten Kurse fi nden in Deutschland statt, eine nennenswerte Anzahl von Kursen fi ndet aber auch im europäischen Ausland statt. Er hat nicht bestritten, dass eine nennenswerte Anzahl junger Leute auch in südägyptische und sudanesische Sommerlager geht. Ich habe die allergrößte Sorge, dass sie dort auch mit Kämpfern aus dem Irak und Palästina zusammentreffen, sodass daraus eine völlig unkontrollierbare Fanatisierung entsteht. So etwas müssen wir wissen, und deswegen sind unsere Sicherheitsbehörden tätig. Dort, wo es nicht nur Fanatiker, sondern gewaltbereite Fanatiker gibt, haben wir die weitere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Träger der Gewalt nicht nur von den Leuten des Verfassungsschutzes, sondern auch von der Polizei beobachtet werden, damit keine Gewalttaten geplant werden können.

Meine Damen und Herren, wir brauchen den Sicherungsgewahrsam, über den wir übrigens im Zusammenhang mit dem Zuwanderungsgesetz diskutiert haben. Die Union konnte sich dabei mit ihrer Forderung nicht durchsetzen. Geradezu als Schulfall haben wir den Fall „Chaabane“, der als „Extremist C. aus der Oberpfalz“ anonymisiert ist, in der Öffentlichkeit aber soweit bekannt ist, dass ich keine Datenschutzprobleme sehe, wenn ich den Namen nenne. Die Medien haben darüber öffentlich geschrieben, und deswegen zitiere ich die „Mittelbayerische Zeitung“, die mehr über den „Fall C.“ weiß.

Chaabane, der als Topgefährder von uns ausgewiesen worden ist, konnte nicht abgeschoben werden. Aus tatsächlichen Gründen war die Abschiebung nicht möglich. Wir haben ihm deshalb die Aufl age erteilt, seinen Bewegungsspielraum einzuschränken. Es wurde ihm aufgegeben, den Raum einer Gemeinde nicht zu verlassen. Es wurde ihm auch untersagt, über Handy oder Internet zu kommunizieren. Er hatte dann eine medizinische Behandlung in einer Einrichtung angestrebt und ist bei der Behandlung in einem Bezirkskrankenhaus schlichtweg verschwunden. Nicht alle möglichen Ausgänge eines Bezirkskrankenhauses können zu 100 % sicher überwacht werden, um eine Person, die freiwillig dorthin in Behandlung gegangen ist, sicherzustellen. Ich hoffe sehr, dass wir nicht später feststellen müssen, dass Chaabane bei irgendwelchen Planungen mitgewirkt hat, die zu Anschlägen geführt haben. Er war einer der Logistiker, der die Kommunikation bei gefährlichen Handlungen herbeigeführt hat. So jemand darf man nicht frei herumlaufen lassen. In einer freien Gesellschaft ist es auch mit einem riesigen Aufwand nicht 100 % möglich, diese Person unter Kontrolle zu behalten. Deswegen ist für solche Fälle ein Sicherungsgewahrsam notwendig. Er ist erforderlich für Leute, die ausgewiesen werden, aus tatsächlichen Gründen aber nicht abgeschoben werden können. Deren Bewegungsspielraum muss eingeschränkt werden. Sie können immer noch freiwillig in ein Drittland oder in das Land, in das sie wollen, ausreisen.

Wir brauchen vom Bundesamt für Migration unmittelbare Auskünfte. Wir müssen im Verdachtsfall auf die Kontenstammdaten bei der BaFin zugreifen können. Mir leuchtet es nicht ein – ich sage das vor allem an die Adresse der GRÜNEN –, dass die Wohngeldstelle wie alle Sozialbehörden ohne jeden Verdacht Auskünfte über die Kontenstammdaten bekommt, während der Verfassungsschutz selbst bei dringendem Verdacht keine Auskünfte über Kontenstammdaten bekommt. Unter sicherheitsrechtlichen Gesichtspunkten kann ich es im Entferntesten nicht nachvollziehen, wie man eine solche datenschutzrechtliche Bewertung vornehmen kann.

(Beifall bei der CSU)

Wir brauchen die Online-Abfrage des Verfassungsschutzes beim Kraftfahrtbundesamt. Wir brauchen die Speicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten. Auf europäischer Ebene sind die Innen- und Justizminister einstimmig der Meinung, dass dies mindestens zwölf Monate sein müsse. Wir brauchen auf jeden Fall eine Verlängerung der heutigen Speicherfristen. Wir brauchen eine Kronzeugenregelung und wir brauchen eine Erweiterung der Videoüberwachung, die sich in London als ein ganz effi zientes Mittel der Kriminalitätsbekämpfung erwiesen hat. Das ist auch für uns hier in Bayern eine wichtige Maßnahme geworden in zwei verschiedenen Bereichen: einmal, um im Bereich von Kriminalitätsschwerpunkten, von Angsträumen die Kriminalität zu reduzieren. Das hat nichts mit dem Bereich Terrorismus zu tun. Aber der zweite Bereich hat sehr viel mit der Frage der Prävention von Terrorismus zu tun: dass man dort, wo millionenfache Bewegungen von Menschen stattfi nden, auch die Reichweite polizeilicher Observation, zum Beispiel im Hinblick auf gefährliche Gegenstände, wesentlich verbessern kann. Wir haben das im Zusammenhang mit

dem Oktoberfest systematisch auf den Weg gebracht und es kann sich dort jeder anschauen.

Ich schaue auf die Uhr und lasse deswegen die Hinweise auf die Weltmeisterschaft 2006 weg, versichere insoweit nur, dass wir bei unseren Planungen dort nicht nur die Frage Hooligans berücksichtigen, sondern auch ein Konzept entwickelt haben, das sich jeweils noch justierend auf die aktuelle Lage im Bereich Terrorismus ausrichtet, sodass wir entsprechend gerüstet sein werden.

Das betrifft insbesondere auch die Katastrophenvorsorge. In Großbritannien gab es über 700 Verletzte. Diese gleichzeitig zu behandeln stellt Ärzte vor unglaubliche Schwierigkeiten. Wir brauchen dafür weiteres Material. Wir sind uns leider noch nicht über die Finanzierung einig. Aber wir werden in jedem Fall Fahrzeuge bekommen, die für den Massenanfall von Verletzten entsprechendes Material vorhalten. Wir werden auch Stabsrahmenübungen durchführen, übrigens in Abstimmung mit den anderen Ländern, die auch ABC-Szenarien enthalten, um auf diese Weise jede erdenkliche Vorsorge zu treffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich räume ein: Alles höchst unerfreuliche Themen. Aber ich glaube, wir müssen uns darüber klar sein, dass bei aller Bedeutung von Wirtschafts- und Finanzpolitik die Frage der Inneren Sicherheit die Kernfrage des Staates ist. Wenn wir es nicht schaffen, den Standortvorteil Innere Sicherheit auf Dauer zu behalten, dann werden wir in all den anderen Bereichen auch Schwierigkeiten haben. Es ist ein riesiger Vorsprung, den wir haben, auch bei den Rankings, dass Bayern das sicherste Land in Deutschland ist. Wir wollen alles dafür tun, dass wir auch und gerade im Bereich der Terrorismusbekämpfung sagen können: Kein anderes Land tut mehr als wir. Und wenn ein anderes Land eine gute Idee hat, die wir noch nicht haben, werden wir sie sofort aufnehmen. Aber wir sind auch nicht böse, wenn andere Länder in großem Stile sich nach den bayerischen Konzepten richten und sich die Konzepte, die wir auf den Weg gebracht haben, mit vornehmen.

Wir haben keine Erkenntnisse über irgendwelche Anschläge und trotzdem kann niemand eine hundertprozentige Garantie übernehmen, dass nicht doch etwas passiert. Das ist etwas, was die Verantwortlichen der Polizei bis hin zum Minister übrigens erheblich belastet. Aber damit werden wir fertig werden.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Lang anhaltender Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Vor Eröffnung der Aussprache gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf 15/3148 der Staatsregierung bekannt. Mit Ja gestimmt haben 96, mit Nein 46 Abgeordnete; Stimmenthaltungen 5. Damit ist das Gesetz in der Fassung des endberatenden Ausschusses angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfi nanzierungsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Ich eröffne damit die Aussprache. Im Ältestenrat sind für die Fraktionen je 30 Minuten vereinbart worden. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns alle haben die Anschläge auf den Londoner Personennahverkehr am 7. Juli erschüttert und mit Abscheu erfüllt. Dutzende unschuldiger Menschen haben an einem Morgen, der wie ein ganz normaler Tag begann, ihr Leben verloren. Andere wurden schwer verletzt, wieder andere kamen nur mit großem Glück davon.

Unsere Anteilnahme gilt den trauernden Angehörigen. Den Verletzten wünschen wir rasche und vollständige Genesung, physisch wie psychisch.

Die beiden Anschläge von London haben uns erneut vor Augen geführt: Die Terroristen von heute schrecken vor Attacken gegen die wehrlose Zivilbevölkerung nicht zurück. Gerade die so genannten weichen Ziele sind es, auf die sie es abgesehen haben. Unsere freien Gesellschaften sind das Ziel ihrer Anschläge. Unsere Freiheit, selbstbestimmt zu leben, ist es, die sie in ihrer extremistischen Verblendung so sehr ablehnen.

Ich stimme Ihnen, Herr Innenminister Beckstein zu, wenn Sie sagen: Die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus wird noch viele Jahre in Europa präsent sein. Und ich teile Ihre Bewertung der Sicherheitslage in Deutschland ausdrücklich. Die Antwort des demokratischen Rechtsstaates muss klar sein: Wir lassen uns unsere Freiheit nicht nehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜ- NEN)

Wenn wir uns den freiheitlichen Charakter unserer Gesellschaft rauben ließen, hätten die Feinde der Freiheit gewonnen. Das kommt für uns Demokraten in diesem Hohen Hause auf keinen Fall in Frage. Deshalb lautet unsere Aufgabe, meine Damen und Herren: Wir müssen möglichst viel Sicherheit bei möglichst wenig Verlust von Freiheit erreichen. Das Austarieren von Sicherheit und Freiheit ist die Herausforderung schlechthin bei der Bekämpfung des Terrorismus, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Deshalb bin ich sehr froh, dass die Sicherung von Freiheit und Sicherheit in Deutschland derzeit vor allem mit einem Namen verknüpft ist, mit dem Namen von Otto Schily.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Otto Schily war der richtige Mann am richtigen Ort nach dem 11. September 2001 und er ist es auch heute.

(Zuruf von der CSU: War! – Monika Lochner- Fischer (SPD): Und wird es bleiben!)

Das wäre zu wünschen.

Der dienstälteste Innenminister in der europäischen Union ist ein Garant für die innere Sicherheit in Freiheit, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die SPD-geführte Bundesregierung hat nach den Anschlägen von New York die Weichen in Richtung mehr Sicherheit gestellt. Fünf Zieldimensionen kennzeichnen die Antiterrorpolitik der Bundesregierung: erstens, terroristische Strukturen durch hohen Fahndungs- und Ermittlungsdruck zerstören, zweitens, Terrorismus bereits im Vorfeld abwehren, drittens, internationale Zusammenarbeit weiter ausbauen, viertens, die Bevölkerung schützen und schließlich, fünftens, Ursachen von Terrorismus beseitigen.

In den letzten Tagen, meine Damen und Herren von der Union, wurden aus Ihren Reihen immer wieder Rufe nach einem Gesamtkonzept laut. Hier haben Sie das Gesamtkonzept. Mit einer Reihe Maßnahmen, die mit den Sicherheitspaketen 1 und 2 verabschiedet wurden, waren und sind wir sehr erfolgreich. Wir haben das Strafrecht hinsichtlich der Bildung und Unterstützung von terroristischen Organisationen verschärft. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, Vermögensbestände im Bereich der Finanzinstitute einzufrieren, um den Terrorismus fi nanziell zu schwächen. Wir haben die Aufgaben und Befugnisse der Nachrichtendienste erweitert. Wir haben die Zentralstellenfunktion des BKA durch direkte Anfrage bei anderen Stellen gestärkt und dadurch sein Handeln beschleunigt.

Wir haben im Vereinsrecht das Religionsprivileg abgeschafft, damit Terror nicht unter dem Deckmantel von Religion organisiert werden kann. In der Folge – das ist uns allen noch präsent – wurden mehrere islamistische Vereine verboten.

Wir haben im Ausländer- und Zuwanderungsrecht die Möglichkeiten zur Einreiseverhinderung erweitert und zugleich die Voraussetzungen für Ausweisung und Abschiebung erleichtert – ich will die Maßnahmen hierzu ausdrücklich benennen –: durch Verschärfungen bei der Regelausweisung, durch die Verkürzung des Rechtsweges gegen Abschiebungen wegen terroristischer Gefahr auf eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht, durch höhere Meldeaufl agen und Bewegungseinschränkungen bei Abschiebungshindernissen. Vor einer Niederlassungserlaubnis oder einer Einbürgerung erfolgt eine Regelanfrage bei Sicherheitsbehörden.

Wir haben bereits für die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten in sicherheitsempfi ndlichen Bereichen gesorgt, um Sabotageakte zu verhindern. Wir sorgen für die Einführung von biometrischen Daten bei Reisedokumenten, Visa und ausländerrechtlichen Dokumenten. Das ist ein ganz wichtiger Schritt im Hinblick auf die Bekämpfung von Identitätsverschleierungen.

Diese bei weitem noch nicht vollständige Liste zeigt, meine Damen und Herren: Bei der Inneren Sicherheit macht Otto Schily niemanden etwas vor. Die Sicherheit unseres Landes ist bei Otto Schily und der SPD in besten Händen.

(Beifall bei der SPD)

Es ist schon erstaunlich, welche Forderungen zur Inneren Sicherheit man aus den Reihen der Union tagtäglich hört. Sie stellen Forderungen, die längst umgesetzt sind. Sie fordern Maßnahmen, die nicht zielführend sind. Ein weiterer Teil Ihrer Vorschläge kann sowieso als wahlkampfbedingte Panikmache abgehakt werden. Nur wenige Ihrer Vorschläge sind zielführend und diskussionswürdig. Und während Sie vom Bund vieles fordern, wirft Ihr eigenes Handeln Fragen auf.

Vor kurzem haben sich die Herren Ministerpräsidenten Stoiber und Koch die Forderungen nach einem „gemeinsamen Lage- und Analysezentrum zur Terrorabwehr“ zu Eigen gemacht. Auch Sie, Herr Innenminister Dr. Beckstein, fordern dies heute wieder. Das haben wir doch längst, auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen. Seit dem 15. November 2004 arbeiten im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin 180 ausgewiesene Experten von BKA, Bundespolizei, Verfassungsschutz, BND, MAD, Zollkriminalamt und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen. Tägliche Lagebesprechungen und Gefährdungsbewertungen, operative Abstimmungen und vieles mehr beschleunigen dort den Informationsaustausch.

Was ist daran auszusetzen? Dass wir die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten nicht völlig aufgegeben haben? Dafür gibt es – und das wissen Sie genau – gute verfassungsrechtliche wie praktische Gründe. Wir wollen weder den Informationsfl uss vonseiten befreundeter Dienste gefährden noch eine „Vernachrichtendienstlichung“ unserer Polizeien. Dass Herr Ministerpräsident Stoiber der Polizei und den Nachrichtendiensten vorwirft, sie sollten – ich zitiere – „den Terror bekämpfen und ihre Kräfte nicht zur internen Koordinierung vergeuden“, ist schlichtweg eine Unverschämtheit.

Warum verweigert sich Herr Ministerpräsident Stoiber dem Wunsch des Bundes, dem Bundeskriminalamt eigene Gefahrenabwehrbefugnisse zu übertragen, wenn er sich schon Sorgen über zu viel Reibungsverluste zwischen zu vielen Behörden macht? Da ist Ihnen wieder angst und bange um Ihren Einfl uss als Landesregierung. Das ist reines Machtkalkül, weinen Sie also hier bitte keine Krokodilstränen.

Ich halte nochmals fest: Ein gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum gibt es längst, Sie brauchen es nicht erst zu fordern.