Protocol of the Session on June 29, 2005

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Investitionen würden sich später rechnen. Wir machen es genau umgekehrt: Wir investieren in die EliteUniversitäten, aber wir investieren nicht in die Bildungsstätten für kleine Kinder. Wir wollen nicht sehen, dass wir die Grundlagen für Elite-Universitäten legen, wenn wir am Anfang investieren.

Damit komme ich zur Bildung. Dort kommt der bayerische Treppenwitz der Geschichte zum Tragen, dass einerseits ein Bildungs- und Erziehungsplan in Auftrag gegeben wird, der nach Auskunft der Fachleute sehr gut ist, und wir uns andererseits ein Finanzierungsmodell leisten, aus dem klar hervorgeht, dass dieser Bildungs- und Erzie

hungsplan reine Makulatur bleiben wird; denn niemand wird diesen Plan umsetzen können. Die Erzieherinnen werden dafür keine Zeit haben.

Die Erzieherinnen wurden durch die Buchungszeiten in enge Rahmenbedingungen verwiesen. Sie haben keine Zeit für die Vorbereitung oder für die Erarbeitung von Konzepten. Sie haben keine Zeit für Mitarbeitergespräche und keine Zeit für Elterngespräche. All das ist aber notwendig, um einen Bildungs- und Erziehungsplan effektiv umzusetzen. Die Möglichkeit dazu haben Sie den Erzieherinnen durch Ihr enges Finanzierungskorsett genommen. Sie haben einen Frontalangriff gegen die Pädagogik gestartet und reden immer noch der Förderung von Familien und Kindern das Wort. Sie merken nicht, dass Sie sich ständig selbst widersprechen und dass Ihr Gesetz alles, was Sie sonst sagen, konterkariert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie brüsten sich immer noch mit der Integration, die Sie plötzlich entdeckt haben. Pädagogen fordern seit 20 Jahren eine integrative Öffnung der Kindergärten. Damals war kein Interesse von Ihrer Seite spürbar. Plötzlich, nachdem man behinderte Kinder als Einnahmequelle entdeckt hat, sind sie willkommen. Ich sage Ihnen: Die Gewichtungsfaktoren, die Sie in dieses Gesetz geschrieben haben, werden die Situation nur verschlimmern. Der Gewichtungsfaktor von 4,5 für geistig behinderte Kinder ist viel zu gering, um diesen Kindern eine ausreichende fachliche Betreuung zukommen zu lassen. Dafür kann keine Fachkraft zusätzlich eingestellt werden. Herr Dunkl hat auf einer Veranstaltung in der Oberpfalz neulich gesagt, der Gewichtungsfaktor belaufe sich nicht auf 4,5, sondern auf 4,5 plus x. Ich frage mich, warum wir in diesem Fall nicht gleich einen größeren Gewichtungsfaktor in das Gesetz schreiben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Abgesehen davon helfen uns die schönsten Gewichtungsfaktoren nicht weiter, solange die Gruppen zu groß sind. Wir müssten die Gruppengröße absenken, damit wir jedes Kind aufnehmen können. Wir dürfen die Kinder nicht schon beim Eintritt in den Kindergarten als behindertes Kind oder als Kind mit Sprachbehinderung stigmatisieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ihnen ist ein weiterer handwerklicher Fehler unterlaufen: Sie haben nämlich die Kinder mit Sprachbehinderung nur darüber defi niert, dass sie zwei ausländische Eltern haben. Wo gibt es denn so etwas? Ich kenne viele ausländische Kinder mit zwei ausländischen Eltern, die hervorragend Deutsch sprechen. Es gibt aber sehr viele deutsche Kinder, die eine Sprachbehinderung oder ein Sprachdefi zit haben. Diese Kinder bekommen keine Förderung. Warum denn nicht? – Ich verstehe das nicht. Das kann man doch nicht an den ausländischen Eltern, noch dazu an deren Anzahl, festmachen! Hier kommt es doch auf die Förderung und auf die Kompetenz des Kindes an.

Das ist noch nicht das Ende der Fehler bei den Gewichtungsfaktoren. Sie haben nämlich eine ganze Gruppe von Kindern komplett vergessen. Ich spreche von den Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten und den Kindern aus sozial benachteiligten Schichten. Solche Kinder kenne ich aus meiner Tätigkeit in einer Tagesstätte sehr gut. Diese Kinder sind sehr betreuungsaufwendig. Außerdem gibt es noch die Kinder mit dem ADHS-Syndrom, die so genannten hyperaktiven Kinder. Diese Kinder sind sehr betreuungsaufwendig und haben ein Recht, diese Betreuung zu bekommen. Für diese Kinder wäre ein Betreuungsschlüssel von eins zu eins nötig.

Sie haben diese Kinder überhaupt nicht in das Gesetz aufgenommen. Ich frage Sie: Wie soll eine Erzieherin arbeiten, wenn sie in ihrer Gruppe ein behindertes Kind mit erhöhtem Betreuungsbedarf hat und eventuell noch zwei Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, wenn sie gleichzeitig mit ihrer Hilfskraft den Bildungs- und Erziehungsplan umsetzen soll? – Für das behinderte Kind bekommt sie wenigstens noch den Gewichtungsfaktor 4,5 plus x. Hier wird eine innere Differenzierung gefordert: Die Leiterin nimmt sich drei Kinder und macht mit denen ein schönes naturwissenschaftliches Experiment, das die Kinder interessiert, weil sie neugierig sind. Die Zweitkraft hat dann 18 Kinder zu betreuen, nämlich das behinderte Kind und die verhaltensauffälligen Kinder. Sie wird diese Aufgabe bewältigen, weil sie nicht dafür ausgebildet wurde.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Gewichtungsfaktoren werden die Kindergärten in große Schwierigkeiten stürzen. Viel schlimmer ist: Sie werden verhindern, dass eine effektive Pädagogik in die Kindergärten gebracht werden kann. Genau das wäre es aber, was unsere Kinder jetzt bräuchten. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, durch Ihren Gesetzentwurf die Weichen dafür zu stellen. Das haben Sie nicht getan. Sie zeigen bis heute keinerlei Bewegung, obwohl Sie draußen in den Wahlkreisen aufgebrachten Erzieherinnen und Eltern immer wieder sagen: Schauen wir mal, das können wir schon noch richten, wir nehmen das mit nach München, wir werden das entsprechend einbringen. Kein Jota hat sich geändert. Sie sind überhaupt nicht willens, etwas zu ändern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt jemanden, der sich über dieses Gesetz freuen kann – außer dem Staatsministerium und der CSU-Fraktion: Das ist der Gemeindetag. Sie haben den Gemeinden und den Kommunen in Ihrem Gesetzentwurf sehr große Befugnisse eingeräumt, viel größere Befugnisse als den Eltern, viel größere Befugnisse als den Trägern und viel größere Befugnisse als den Kindern.

Diese Befugnisse beginnen bei der Möglichkeit einer Bedarfsplanung. Die Bedarfsplanung ist im Gesetz so gestaltet, dass die Gemeinde den Bedarf bestimmt. Heißt das jetzt, dass die Gemeinde den Bedarf, der tatsächlich vorhanden ist, feststellt, oder heißt das, dass die Gemeinde einfach den Bedarf bestimmt? – Dieses Bestimmen richtet sich nach Kassenlage. Das ist ganz klar. Das steht auch im Gesetz. Wenn eine Gemeinde

soeben eine größere Straßenbaumaßnahme vollendet hat, kann es also gut sein, dass sie für die anstehende Krippe oder den anstehenden Kindergarten kein Geld hat. Dann kann es sein, dass der Bedarf etwas niedriger oder viel niedriger festgelegt wird oder dass man überhaupt keinen Bedarf für einen Kindergarten feststellen kann.

Der Gipfel der Vorfahrt für Kommunen ist die Gastkinderregelung, die Sie eingebaut haben. Die Gastkinderregelung ist ein Schlag ins Gesicht des Wahlrechts der Eltern; sie ist ein Schlag ins Gesicht von Trägern mit anderen Konzepten; denn die Gastkinderregelung besagt ganz klar, dass die Gemeinde nur dann für einen Kindergartenplatz in einer anderen Gemeinde bezahlen muss, wenn in ihrer eigenen Gemeinde kein Kindergartenplatz mehr zur Verfügung steht. Dieser Kindergartenplatz kann durchaus nachmittags zur Verfügung stehen, obzwar die Mutter oder der Vater morgens einen Bedarf an einem Platz hätte. Für Eltern ist das ein Hohn. Das ist genau das Gegenteil von Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit machen Sie es den Eltern unmöglich, überhaupt noch Familie zu denken. Sie machen es den Eltern unmöglich, sich für weitere Kinder zu entscheiden. Was sollen sie denn machen, wenn sie ihre Kinder nicht mehr betreuen lassen können? Das ist die eine Seite.

(Zuruf von der CSU)

Die andere Seite – lesen Sie es doch; es steht doch drin – ist, dass zum Beispiel Einrichtungen mit einem anderen Konzept – dieses andere Konzept kann zum Beispiel ein kirchliches Konzept sein, es kann ein WaldorfKonzept sein, es kann ein Montessori-Konzept sein, es kann ein Waldkindergarten sein – meistens Kinder haben, die aus vielen Gemeinden zu ihnen kommen. Diese Einrichtungen werden künftig schließen müssen; denn die Gastkinderregelungen, die sie brauchen, bestehen nicht mehr. Die Beiträge fl ießen nicht mehr. Die Einrichtungen werden sich nicht mehr fi nanzieren können.

Dass es so ist, wie ich sage, zeigt das Beispiel Regensburg schon jetzt anschaulich. Im Landkreis Regensburg wurde nämlich beschlossen, dass der Landkreis Regensburg den Waldorf-Kindergarten der Stadt Regensburg nicht mit Gastkinderbeiträgen unterstützen wird. So geht es los, und so wird es überall sein. So werden Konzepte sterben. So wird die Kindergartenlandschaft in Bayern verarmen. Das ist alles darauf zurückzuführen, dass es Ihnen wichtiger ist, erstens zu sparen und zweitens die Kommunen zu unterstützen und dass Kinder, Bildung und Erziehung bei Ihnen ganz hinten rangieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb kommen all diese verrückten, schlimmen Lösungen zustande.

Die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt sich für die Familie natürlich schon bald nach der Geburt eines Kindes. In Bayern schaut es da zappenduster aus. Von „Bayern ist Spitze“ ist überhaupt nichts zu bemerken.

Die Kinderkrippen haben einen Deckungsgrad von circa 3 %. Das ist absolut lachhaft!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Keine Mutter kann sich darauf verlassen, dass sie für ihr Kind einen Betreuungsplatz bekommt. Sie versuchen jetzt natürlich, die Betreuung für unter dreijährige Kinder über Tagesmütter abzuwickeln. Sie versuchen jetzt, ein Netz zu installieren, und versuchen dadurch, Krippen überfl üssig zu machen. Ich halte das für den falschen Weg. Ich will Ihnen auch sagen, warum.

Ich glaube – dabei gestehe ich durchaus ein, dass es gute Tagesmütter gibt –, dass Tagesmütter ohne pädagogische Vorbildung, die laut Gesetz bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen dürfen, mit fünf Kindern überfordert sind. Tagesmütter haben keinerlei räumliche Voraussetzungen zu beachten. Natürlich ist auch keine Krankheitsvertretung möglich, wenn eine Tagesmutter krank wird. Auch das tangiert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf massiv.

(Zuruf von der CSU)

Die Krankheitsvertretung – gut, dass Sie mich darauf bringen – ist im Übrigen auch bei den Kindergärten nicht gewährleistet. Da ist es auch so: Wenn eine Erzieherin krank wird, muss die Zweitkraft eben schauen, wie sie zurechtkommt. Sie haben absichtlich übersehen, im Gesetz dafür eine Regelung aufzunehmen.

Wir wollen nicht, dass die Tagespfl ege das Einfallstor zur Verhinderung von Krippenplätzen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir sind der Meinung, dass ein gut ausgebautes Netz von Kinderkrippen in Bayern dringend nötig ist, zum einen, um die Kinder früh zu fördern, zum andern aber auch, um den Müttern, um den Eltern zu helfen, den Beruf mit der Familie verbinden zu können. Wir haben selbst einen Gesetzesänderungsentwurf vorgelegt und mussten dabei erfahren, dass sich, wie immer, wenn etwas anderes eingebracht wird, die CSU über alle Vorschläge, wie wichtig sie auch sind, wie richtig sie auch sind, kalt lächelnd hinwegsetzt. Sie kann das; Sie brauchen nur die Hand zu heben. Ich meine trotzdem, dass es wichtig ist, sich diese Änderungsanträge von uns noch einmal zu Gemüte zu führen; denn es wären echte Verbesserungsvorschläge gewesen. Sie werden gut daran tun, sie im Laufe der nächsten Zeit allmählich in Ihr Gesetz einzuarbeiten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zunächst haben wir die Finanzierung geändert von der rein kindbezogenen Finanzierung hin zu einer Drei-SäulenFinanzierung, die eine wesentliche Verbesserung der Planungssicherheit für die Einrichtungen ergeben hätte. Drei Säulen heißt: Die Einrichtung wird fi nanziert, die Gruppe wird fi nanziert, das Kind wird fi nanziert, aber es wird auch die Qualität fi nanziert. Das heißt, es wird nicht nur eine reine Kinderaufbewahrung bezuschusst, sondern bezuschusst werden soll auch, wenn sich Einrichtungen zu

besonderen pädagogischen Konzepten entschließen und diese auch nachweisen können.

Wir haben in unserem Gesetzentwurf eine Lösung für krankheitsbedingte Fehlzeiten. Wir wollen vor allen Dingen kleinere Gruppen – das ist meines Erachtens der Dreh- und Angelpunkt dieses Gesetzes. Wir wollen mehr Qualität in den Kindergarten bringen. Wir wollen den Bildungs- und Erziehungsplan im Gesetz als verbindlich festlegen, damit auch gewährleistet ist, dass Bildung und Erziehung Teil des Gesetzes bleiben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wollen eine Fachkraftquote einführen. Wir wollen die Fortbildung verbindlich einführen; denn wir sind der Meinung, dass sich an sich stetig wandelnde gesellschaftliche Bedingungen auch die Fortbildung der Erzieherinnen immer wieder anpassen muss. Das ist kein statischer Prozess – ein immerwährendes Fortbilden ist notwendig, um auf die Kinder adäquat eingehen zu können.

Wir wollen die Verfügungszeiten garantieren. Wir wollen einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind verankern. Wir wollen einen schnellen Ausbau der Krippenlandschaft. Wir wollen mehr Geld für behinderte Kinder. Wir wollen die Förderfaktoren, wenn diese schon sein müssten, anheben. Wir wollen die Sprachförderung nach Kompetenz, nicht nach Herkunft der Eltern. Wir wollen den Personalschlüssel erhöhen. Wir wollen, dass die Tagespfl ege nachrangig ist. Wir wollen die Weiterbildung in der Tagespfl ege. Das ist uns auch sehr wichtig; denn bisher genügen 60 Stunden Einführungskurs, dann kann man schon Kinder betreuen. Wir wollen einen Betreuungsplatz. Wir wollen – das ist ganz besonders wichtig, weil Ihre Gastkinderreglung eine Katastrophe ist – einen Betreuungsplatz unabhängig von den Gemeindegrenzen.

Sie haben in Ihrem Gesetz, durch Ihr Sparmodell all diese Verbesserungsvorschläge zunichte gemacht. Sie haben sie alle in den Wind geschlagen. Sie sind im Moment dabei, ein Gesetz durchzupeitschen, das schon in wenigen Monaten katastrophale Auswirkungen zeigen wird. Ich hoffe, Sie haben dann wenigstens die Größe, dieses Gesetz zu verbessern; denn so, wie Sie es jetzt gestaltet haben, ist es völlig untragbar. Darin stimmt mit uns die gesamte Fachwelt überein. Sie haben sich das auch in zwei Anhörungen sagen lassen, aber Sie haben das entweder nicht verstanden oder nicht hören wollen.

Sie zeigen eine Arroganz der Macht, die beispiellos ist, und Sie werden mit diesem Gesetz Schiffbruch erleiden.

(Beifall bei den GRÜNEN – Lachen bei der CSU)

Wir haben die Einrichtungen aufgefordert, uns Rückmeldungen zu geben. Wir werden Sie mit den Auswirkungen Ihres Gesetzes ständig konfrontieren, und wir werden Sie immer wieder daran erinnern, dass Sie bis zum heutigen Tag die Möglichkeit gehabt hätten, ein besseres Gesetz vorzulegen.

Herr Unterländer fand vorhin gute Worte. Er sagte, das Gesetz habe eine positive Vorreiterrolle. Herr Unterländer, passen Sie auf, dass es nicht zum „fußkranken Invaliden“ verkommt. Sie sagten, es sei ein Meilenstein. Passen Sie auf, dass es kein Stolperstein wird, Herr Unterländer. Wir sind gerne bereit, Ihnen bei der Nachbesserung des Gesetzes zu helfen. Wir wissen auch, dass sie kommen muss. Wir hoffen das für die Erzieherinnen, für die Eltern, die Einrichtungen, aber vor allem für die Kinder, dass die Auswirkungen nicht so katastrophal werden, wie wir alle es befürchten. Wir hoffen, dass die Änderungen bald kommen werden, damit nicht schon vorher Einrichtungen schließen müssen, bevor die Hilfe kommt.

(Anhaltender Beifall bei den GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Als nächste Rednerin hat Frau Staatsministerin Stewens das Wort. Bitte schön.