– Ich habe es als Willkommensbeifall aufgefasst, Herr Kollege Wahnschaffe. Ich wollte mich gleich eingangs bedanken, weil ich mir dachte, Sie hätten die Chancen gesehen, die in diesem Gesetz stecken.
(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Dass Sie alles missverstehen müssen! – Margarete Bause (GRÜNE): Müssen Sie sich den Beifall erschleichen? – Den müssen Sie sich erarbeiten!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Werfen wir einen Blick auf unsere Gesellschaft und auf unsere Familienstrukturen. Wir wissen, dass sich die Familienstrukturen seit 1972, seitdem es das Bayerische Kindergartengesetz gibt, massiv geändert haben.
Wir haben sehr viele allein erziehende Mütter, und wir haben viele junge Frauen, die erwerbstätig sein wollen. Sie sind gut ausgebildet, und sie wollen nach der Geburt relativ rasch wieder erwerbstätig sein.
Vor diesem Hintergrund müssen wir die Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen, aber auch im Hort und an den Schulen massiv ausbauen. Damit haben wir ein Problem. Wir fördern nämlich zurzeit eine Gruppe mit 15 Kindern und sechs Stunden Öffnungszeiten genauso wie eine Gruppe mit 25 Kindern und zehn Stunden Öffnungszeiten. Es wird doch keiner von Ihnen sagen, dass das gerecht ist.
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das haben wir nie behauptet! – Joachim Wahnschaffe (SPD): Wer hat das behauptet?)
Ihr Vorschlag, Frau Kollegin Ackermann und Frau Kollegin Dr. Strohmayr, besagt lediglich, die Mindestzahl von 15 Kindern in einer Gruppe weiter nach unten zu setzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen wird doch das System nicht gerechter. Wir haben ein völlig ineffi zientes Fördersystem.
Die Erzieherinnen und die Träger sagen, dass es schön wäre, wenn man mit der Gruppenstärke auf zehn gehen würde – gar keine Frage. Ich kann mir das durchaus vorstellen. Wir wissen aber ganz genau, dass dieses System dann noch wesentlich ungerechter würde. Am meisten ärgert mich, mit welchem Anspruch Sie auftreten. Dort, wo Sie bislang Verantwortung getragen haben – in NRW sind Sie abgewählt worden –, hat die SPD die Gruppenstärke auf 30 Kinder erhöht. Bei uns fordern Sie die massive Absenkung der Gruppenstärke.
Wir bringen ein Dachgesetz für jegliche Kinderbetreuungseinrichtung auf den Weg – für die unter Dreijährigen, für den Kindergarten, für die Häuser für Kinder, für die Horte und auch für die Tagespfl ege.
Mit der einheitlichen Förderung besteht für alle Kinderbetreuungseinrichtungen die Chance herauszufi nden, was die Familien mit Kindern heute brauchen. – Sie brauchen nämlich als Erstes längere Betreuungszeiten. Mir liegen Stapel von Briefen vor – nicht nur von der Direktorin summa cum laude, sondern auch von der Bedienung. Ich fi nde das sehr interessant, Frau Kollegin Dr. Strohmayr.
Die Bedienung sagt, sie habe fl exible Arbeitszeiten, aber der Hort schließe um 17.00 Uhr. Sie müsse jeden Tag organisieren, dass das Kind zwischen 17.00 und 19.00 Uhr abgeholt und in fremden Familien aufbewahrt wird, weil die Eltern nicht mehr im Ort wohnen. Was antwortet der Träger, wenn eine Mutter sagt, sie brauche längere Öffnungszeiten? – Der Träger sagt, es werde nicht stärker gefördert.
Das ist das Problem, deshalb stellen wir auf die Buchungszeiten der Eltern um. Das ist ein wesentlich gerechteres und effi zienteres System.
Damit werden wir der Familiensituation viel besser gerecht als mit all den Vorschlägen, die Sie gemacht haben.
Die Kommunen stehen bei dem Ausbau der Kinderbetreuung in der Verantwortung. Sie stehen auch heute schon in der Verantwortung. Sie tun so, als wäre die Bedarfsplanung etwas Neues. Die Kommunen zahlen 40 % der Personalkosten.
(Christa Steiger (SPD): Bedenken Sie die Finanzkraft der Gemeinden! Wie viele haben keinen genehmigten Haushalt?)
Die Kommunen sind Sachaufwandsträger. Es entsteht also kein einziger Kinderbetreuungsplatz in Bayern, ohne dass die Kommune Ja gesagt hätte. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein. Nun haben wir die Kommunen stärker in die Verantwortung genommen.
Wir sagen den Kommunen, sie müssen die Bedarfsplanung übernehmen. Finanz- und Bedarfsplanung müssen in einer Hand sein. Das sollten Sie doch eigentlich einsehen und verstehen können.
Das Schöne an der Situation ist, dass sich die Kommunen bewegen. Sie sagen Ja. Alle kommunalen Spitzenverbände, nicht nur der Gemeindetag, auch der Städtetag, der Landkreistag machen mit. Sie sind bereit, die Kinderbetreuung auszubauen. Sie stehen auf der Seite der Familien mit ihren unterschiedlichen Strukturen.
Frau Kollegin Ackermann, in Regensburg wurde die Situation für Montessori bereinigt. Der Landkreis hat sich bereit erklärt. Ich kann Ihnen die neueste Pressemitteilung geben.
Entschuldigung, der Waldorf-Kindergarten. Der Landkreis hat sich dazu bereit erklärt, für den Waldorf-Kindergarten den Bestandsschutz zu erklären. Das ist nur ein Beispiel.
Ich möchte einen zweiten Punkt anführen. Wir haben das Gesetz in zwei Modellregionen fast drei Jahre lang erprobt. Kollege Unterländer sagte eingangs bereits, dass kein einziger Träger zur alten Förderung zurückkehren wollte.
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Weil sie wussten, dass die Regelung sowieso in zwei Jahren kommt!)
Die Elternzufriedenheit ist bei all den Einrichtungen – sowohl in Bayreuth für den städtischen Raum, wie in Landsberg am Lech für den ländlichen Raum – massiv gestiegen. Sie sollten sich doch fragen, warum die Elternzufriedenheit massiv gestiegen ist. – Weil der Ausbau der Qualität eine ganz, ganz wichtige Rolle spielt und weil das Kind bei dem neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz im Mittelpunkt unseres Handelns steht.
Deswegen haben wir die interne Evaluierung eingeführt. Wir haben die Eltern stärker in die Verantwortung genommen – für ihr Kind in den jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtungen, bei der Mitsprache, bei der Mitbestimmung, bei den pädagogischen Konzepten, und gleichzeitig bei der Elternbefragung zur inneren Evaluierung.
Damit wird ein Qualitätswettbewerb auf den Weg gebracht. Sie haben sich vorhin darüber lustig gemacht, als sich Kollege Unterländer bei den Erzieherinnen und Erziehern für die Erfüllung ihrer Aufgabe bedankt hat. Ich möchte Ihnen sagen: Die bayerischen Kindergärten waren schon immer Bildungseinrichtungen.
(Joachim Wahnschaffe (SPD): Richtig, stand auch im Gesetz! Das stand ‚72 im Gesetz! Das ist nichts Neues!)
Seit ‚72. Herr Kollege Wahnschaffe, wenn Sie einen Blick in die Iglu-Studie werfen, dann sehen Sie, dass gerade die bayerischen Schüler beim Lesen und Schreiben am besten abschneiden. Das zeigt ganz deutlich, dass wir gerade dieses frühkindliche Fenster zwischen drei und neun Jahren immer intensiv gefördert haben. Die bayerischen Schüler schneiden hier am besten ab.
Wir bauen auf den Kindergarten und erweitern die Bildung. Für uns ist natürlich wichtig, dass in jeder Kindertageseinrichtung der Bildungs- und Erziehungsplan eingehalten wird. Deswegen werden auch die Ziele des Bildungs- und Erziehungsplans in der Verordnung verbindlich festgeschrieben.
Wir wollen eine einheitliche Qualität. Wir wollen die Wissbegierde der Kinder, ob für Sprachen, die Mathematik, die Naturwissenschaften, und die Lesefreudigkeit ganz intensiv in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen fördern. Dem dient der Bildungs- und Erziehungsplan. Deswegen ist natürlich das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – –