Protocol of the Session on May 11, 2005

Frau Abgeordnete, die Sache stellt sich folgendermaßen dar: Bei veranlassten Neubauten durch die Reform müsste nach Auffassung vieler das Konnexitätsprinzip greifen. Wir selbst wollen nicht, dass es Aufwendungen für Neubauten gibt. Das ist auch im Antrag des Bayerischen Landtags vom 22.07. des letzten Jahres zum Ausdruck gebracht. Wir werden uns daran halten.

Was Aufwendungen angeht, die nur eine Verschiebung innerhalb der Gemeinden zur Folge haben, ist das Konnexitätsprinzip nicht anwendbar. Das heißt, wenn es bei Verbandsumlagen zu veränderten Beträgen kommt, ist das Konnexitätsprinzip nicht anzuwenden. Hier gibt es ein nachvollziehbares Missverständnis, das ich an dieser Stelle gerne aufklären will.

Wenn zum Beispiel eine Schule an einem großen Standort 300 Schüler hat und sich an einem kleinen aufzulösenden Standort 100 Schüler befi nden, diese 100 Schüler dann an die andere Schule kommen, sodass dort 400 sind, dann berechnet sich die Verbandsumlage auf der Grundlage von 400 Schülern. Das heißt, dann hat die aufnehmende Schule den entsprechenden Teiler zu übernehmen. Dies ist aber den Kommunen bekannt. Das ist für alle, die das Thema gut kennen, keine Neuigkeit. Aber ich gebe es hier auch den Kolleginnen und Kollegen noch einmal zur Kenntnis, weil ich weiß, dass diese diffi zilen Regelungen nicht überall geläufi g sind.

Herr Staatssekretär Freller, auch wenn ich Ihre Rechnungen nicht nachvollziehen kann, frage ich Sie: Können Sie nachvollziehen, wie wütend inzwischen Kommunalpolitiker aller Couleur und auch die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen sind, die, auch wenn Sie hier noch so große Rechnungen aufmachen, in Ihrem Haushalt aufgrund des Landtagsbeschlusses zur Schülerbeförderung defi nitiv Mehrkosten haben?

Frau Abgeordnete Biedefeld, ich bitte, auf der anderen Seite auch den Steuerzahler zu sehen.

(Susann Biedefeld (SPD): Ja, eben!)

Dieser ist natürlich daran interessiert, dass auch bei der Beschulung von Kindern vor Ort Synergieeffekte erzielt werden.

Es besteht eine Problematik, die ich hier gerne wiedergebe: Es gibt Schulen mit Klassenstärken um die 15 Schüler. Diese sind extrem personalintensiv. An anderen Standorten hingegen muss ständig mit großen Klassen gefahren werden. Dies ist im Bewusstsein der Bevölkerung nicht unbedingt eine Situation, die nach Gerechtigkeit aussieht.

Ich sage Ihnen: Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass wir verpfl ichtet sind, überall im Land ähnliche Verhältnisse zu schaffen, und dass damit natürlich auch Änderungen kommen. Ich will auch sagen, dass die Einheit der Hauptschule eine erhebliche pädagogische Verbesserung darstellt, und feststellen, dass, wenn es um die Verbesserung der Pädagogik geht, die Frage der Kosten von Ihrer Seite nicht immer gestellt wird.

Herr Staatssekretär Freller, zur Aufl ösung der Teilhauptschulen: Warum gibt es den im Bayerischen Landtag beschlossenen Organisationsplan für die Regionen in Oberfranken nicht? In dem Beschluss vom Juli heißt es, dass Regionalkonzeptionen zu erarbeiten sind. Warum gibt es dies in Oberfranken nicht?

Frau Abgeordnete Biedefeld, diese regional zu erarbeiten heißt, dass man sie im Hinblick auf die jeweiligen Schulstandorte in einem Schulamtsbezirk erarbeitet. Die Region ist hier nicht als Regierungsbezirk ausgelegt. Es macht auch keinen Sinn, wenn die Pläne ausschließlich auf der Ebene der Bezirksregierung erstellt werden. Vielmehr müssen sie in erster Linie für die jeweiligen Kommunen und Schulamtsbezirke stimmig und maßgeschneidert sein. Oberfranken ist genauso wie alle anderen Regierungsbezirke beauftragt, Regionalkonzepte zu erstellen und dabei die betroffenen Kommunen – auch die Schulen – intensiv einzubinden.

Das heißt, es fi ndet eine Vielzahl von Gesprächen statt. Zum Teil ist sehr schwer zu verhandeln, weil oft durch historisch gewachsene Schulverbandsstrukturen sehr komplizierte Rechtsverhältnisse bestehen. Aber diese Aufgabe wird zurzeit von den Regierungen sehr gewissenhaft in Angriff genommen. Ich weiß, dass die Schul

ämter gerade auch in Oberfranken sehr bemüht sind, mit den betroffenen Schulen und Gemeinden Lösungen zu fi nden, die vor allem auch für die Zukunft tragen.

Ich weiß auch um die besonderen Sorgen Oberfrankens. Ich war wiederholt selbst an Schulen und bei Diskussionen in Oberfranken und weiß, dass – unabhängig von unserer Reform – angesichts des erheblichen Schülerrückgangs eine solide und zukunftsfähige Konzeption der Hauptschulen nötig ist, die mit Sicherheit nicht nur am grünen Tisch entstehen darf, sondern mit den Beteiligten abgestimmt sein sollte.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich rufe den Bereich des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz auf, begrüße Frau Staatssekretärin Müller und rufe als ersten Fragesteller Herrn Kollegen Rüth auf.

Guten Morgen. Frau Staatssekretärin, ich frage die Staatsregierung, welche Möglichkeiten sie hat, um die Lackfabrik Hemmelrath in Klingenberg und das Industriecenter Obernburg zu unterstützen, damit diese wegen der Chemikalienpolitik der EU und speziell wegen der geplanten Einführung von REACH keine Arbeitsplätze verlieren, wie das im „Main-Echo“ am 30. April von den beiden Geschäftsführern, Herrn Dr. Markus Hemmelrath und Herrn Albert Franz, befürchtet wird.

Herr Kollege Rüth, die Bayerische Staatsregierung hat sich bereits im Jahre 2001 mit der neuen Chemikalienpolitik befasst, als das Weißbuch auf der Tagesordnung stand. Damals haben wir schon Kommission, Rat und auch die Parlamentarier sensibilisiert und waren natürlich auch im Dialog mit den Verbänden und Unternehmen, auch, was die Spezialitätenchemie, zum Beispiel die Lackindustrie, angeht. Die Firma Hemmelrath ist eine Lackfabrik, und infolge dessen ist sie davon auch betroffen.

Uns geht es darum, dass wir die Chemikalienpolitik gezielt weiterverfolgen: Schutz der Gesundheit und Schutz der Umwelt, ohne dabei die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu beeinträchtigen. Das ist ein Spagat, bei dem wir gemeinsam mit den Parlamentariern im Europäischen Parlament erfolgreich sein wollen. Deshalb sensibilisieren wir hier auch ganz besonders.

Wir haben uns als Bayerische Staatsregierung bei der Internet-Konsultation im Jahre 2003 eingebracht. Damals hat Bayern schon Einwände geltend gemacht, auf die Bürokratie hingewiesen, die auf die Unternehmen zukommt, und eingewandt, dass der Verordnungsvorschlag der Kommission unpraktikabel ist, dass die Unternehmen, vor allen Dingen die kleinen und mittleren Unternehmen, besonders belastet sind.

Der Vorschlag der Kommission zur Verordnung liegt seit dem 29. Oktober 2003 vor. In der Zwischenzeit waren wir auch tätig. Wir haben hier in München eine große Veran

staltung gehabt, bei der sich alle betroffenen Unternehmen äußern konnten. Wir haben die Einwände zusammengefasst, an die Kommission und auch an den Rat weitergeleitet, sodass auch die Bundesregierung über alle Bedenken, die von bayerischer Seite kommen, informiert ist.

Wir haben unsere Bedenken im Bundesrat zum Ausdruck gebracht und haben dies der Bundesregierung auch vermittelt, damit unsere Einwände im Rat mit eingebracht werden können.

Wir haben gemeinsam mit den By-Unternehmen ein Pilotprojekt gestartet, in dessen Rahmen wir gefragt haben: Wie werden Sie durch die neue Gesetzgebung beeinträchtigt? Die Mittelständler haben sich ganz klar artikuliert und gesagt, wo sie der Schuh drückt, dass sie zum Beispiel durch die neue Verordnung in Zukunft mehr Bürokratie haben, dass bei der Registrierung, bei der Bewertung und bei der Zulassung eventuell neue Kosten auf sie zukommen. All das haben wir zusammengefasst und auch weitergegeben.

Wir haben gemeinsam mit Baden-Württemberg in Brüssel eine Veranstaltung durchgeführt. Bei dieser Veranstaltung waren unter anderem Vertreter der Kommission, Mitglieder des Rates sowie der Arbeitsgruppe zur Chemikalienpolitik unter der Federführung Luxemburgs und auch Parlamentarier anwesend. Wir haben gemeinsam mit Baden-Württemberg unsere Bedenken zielorientiert eingebracht.

Am 30. März dieses Jahres fand in der bayerischen Vertretung in Brüssel eine Veranstaltung mit 300 Teilnehmern statt. Diese 300 Leute haben mit uns darüber diskutiert, wie wir denn weiter vorgehen sollen. Änderungsanträge sind entworfen worden und dem Parlament zugegangen.

Derzeit wird im Umweltausschuss diskutiert. Dort bringt das StMUGV ebenfalls Verbesserungsvorschläge zu REACH ein. Unsere Abgeordneten im dortigen Parlament sind darum bemüht, dass die kleinen und mittleren Unternehmen bei der künftigen Chemikalienpolitik berücksichtigt werden.

Wir sind dafür, dass nicht nur nach den Mengen registriert wird, sondern nach den Expositionskriterien: Wie gefährlich ist ein Stoff, wie wirkt er sich auf den Menschen aus und wie gefährlich ist er für die Umwelt – das muss der Ansatz für die Registrierung sein.

Das sind derzeit unsere Bemühungen. Wir sind auf einem sehr guten Weg.

Eine kurze Zusatzfrage: Wie würden Sie die Unterstützung der chemischen Industrie in Bayern, in Deutschland ganz allgemein durch unsere rot-grüne Bundesregierung einschätzen?

Ich bedauere es, dass die Bundesregierung nicht auf die neue Strategie eingeht, sich nach den Expositionskriterien zu richten, nämlich nach der Gefährlichkeit eines Stoffes und nicht nach seiner Menge. Seitens der Bundesregierung

wird nach wie vor der alte Ansatz verfolgt, nämlich mengenbezogene und nicht expositionsbezogene Bewertung. Das bedauere ich, weil dadurch eben nicht zielorientiert gearbeitet wird, nicht nahe am Menschen und nicht zum Schutz des Menschen. Die Wettbewerbsfähigkeit wird dadurch ebenfalls beeinträchtigt, weil der Vorschlag der Europäischen Kommission, dieses Monster von 1200 Seiten, für ein kleines und mittleres Unternehmen ganz einfach ein Mammutwerk ist, mit dem es nicht zurecht kommt.

Ich rufe die nächste Fragestellerin auf. Frau Kollegin Steiger, bitte schön.

Frau Staatssekretärin, ich frage Sie: Welche realistischen Möglichkeiten sieht die Bayerische Staatsregierung, dass bebaute Grundstücke mit zum Teil denkmalgeschützten Anwesen jetzt noch nach dem Dialogverfahren und den bereits gemeldeten FFH-Flächen nachträglich wieder aus diesen herausgenommen werden können; wenn ja, mit welchen Konsequenzen – Neuaufnahme des Dialogverfahrens, Nachmeldungen, Neumeldungen und Ähnliches –; wenn nein, welche Folgen und Einschränkungen haben die Besitzer und Besitzerinnen zu tragen, zum Beispiel bei Genehmigung von Um- und Neubauten auf den Grundstücken, Werteverlust und Ähnlichem?

Frau Abgeordnete, Sie wissen, die Abgrenzung der Natura-2000-Gebiete wurde in dem von der EU-Kommission vorgegebenen Maßstab 1 : 25 000 erarbeitet. In einem europaweit einmaligen Verfahren der Bürgerbeteiligung – das kann ich so sagen – wurden die Abgrenzungen sowohl im Konsultationsverfahren Ende 2003, in der Internetkonsultation, wie auch im Dialogverfahren zur Nachmeldung 2004 anschließend präzisiert. Dadurch wurden zum Beispiel 77 % der FFH-Gebietsvorschläge neu zugeschnitten. Die Meldung wurde mit Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom 28. September 2004 und mit der Weiterleitung der offi ziellen Meldeunterlagen über den Bund an die EU-Kommission am 29. Januar 2005 abgeschlossen.

Bebaute Bereiche wurden, sofern sie in den ursprünglichen Entwürfen der Gebietsabgrenzungen enthalten waren, selbstverständlich so weit wie möglich kartografi sch ausgegrenzt oder, wenn dies kartografi sch im Maßstab 1 : 25 000 nicht darstellbar war, über die so genannte Grundstücksliste aus der Meldung ausgenommen. Für die Besitzer ergeben sich jedoch auch ohne eine nachträgliche Ausgrenzung keine Einschränkungen zum Beispiel bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen, die über geltende baurechtliche Vorgaben hinausgehen würden.

Zahlreiche Gebäude sind jedoch als bedeutende Lebensstätten von Fledermausarten, die im Anhang II der FFH-Richtlinie stehen – zum Beispiel die Kleine Hufeisennase –, in der Natura 2000-Kulisse enthalten. Bei Umbaumaßnahmen und Gebäudesanierungen werden sich die Naturschutzbehörden bemühen, durch Beratung der Besitzer und auf freiwilliger Basis Möglichkeiten zum Erhalt und gegebenenfalls zur Optimierung der Quartiere

zu fi nden. Einzelheiten können zum Beispiel in den Managementplänen einvernehmlich geregelt werden. Wir wünschen uns, dass wir gemeinsam mit den Grundstücksbesitzern eine einvernehmliche Lösung fi nden.

Eine Nachfrage: Frau Staatssekretärin, da es konkret um Grundstücke im Landkreis Lichtenfels geht, also um Grundstücke in Bad Staffelstein, in Uetzing, in Frauendorf, in Horsdorf und in Wolfsdorf, und da sich Kollege Meißner pressemäßig dahin gehend geäußert hat, dass er sich um die Herausnahme von Grundstücken aus dem FFH-Gebiet bemüht, wobei er dies kommentiert hat mit „sehr schwierig, aber nicht aussichtslos“, und da auch er darauf verweist, dass er zwei Möglichkeiten sehe, nämlich einen Ansatzpunkt in der Feinabgrenzung und einen Ansatzpunkt, über das Bayerische Umweltministerium eine Herausnahme der Grundstücke aus den bereits nach Brüssel gemeldeten FFH-Flächen zu erreichen, frage ich Sie: Wie sinnvoll oder wie aussichtsreich ist so eine Maßnahme, wie sie der Kollege Meißner hier sehr presseöffentlich auf den Weg bringen möchte?

Wir haben in der Tat im Rahmen des Dialogverfahrens und vorher auch schon in der Internetkonsultation Feinabgrenzungen gemacht, beispielsweise dort, wo die kartografi sche Übereinstimmung nicht gegeben war. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist aber auch, dass grundsätzlich die Schutzziele maßgeblich sind. Dort, wo ein Schutzziel defi niert ist, können wir ein Grundstück nicht einfach herausnehmen. Wir haben diesbezüglich klare Vorgaben. Im Nachhinein kann zum derzeitigen Stand nichts aus der Meldekulisse genommen werden. Wir haben gemeldet und jetzt liegt es in der Hand der Kommission, wie es weitergeht. Ich kann nur sagen: Dieser Prozess ist abgeschlossen und wir können in der derzeitigen Situation nichts verändern.

Vielen Dank.

Ich rufe die nächste Fragestellerin auf. Frau Scharfenberg, bitte.

Welche Vorsorgemaßnahmen hat die Bayerische Staatsregierung bezüglich einer möglichen in ihrer Auswirkung katastrophalen Grippepandemie, also einer weltweiten Grippewelle, getroffen?

Wir haben uns in der Tat viele Gedanken gemacht, Frau Scharfenberg. Nach Auffassung aller Experten muss mit einer nächsten Pandemie gerechnet werden. Der Zeitpunkt lässt sich seriös nicht vorhersagen. Nach Einschätzung der WHO, also der Weltgesundheitsorganisation, und des Robert-Koch-Instituts besteht wegen der anhaltenden Verbreitung der Vogelgrippe in Südostasien aber eine zunehmende Gefährdung. Sie wissen alle, dass durch den modernen Massentourismus eine Verbreitung unter Umständen sehr schnell möglich ist. Deshalb haben wir hier gehandelt.

Wir können in Bayern auf einen erfahrenen Katastrophenschutz zurückgreifen. Das wollen wir auch so beibehalten. Wir haben einen gut funktionierenden ÖGD, der ebenfalls bemüht ist, sofort zu handeln.

Die Vorsorgemaßnahmen gegen die Grippepandemie umfassen im Einzelnen: zum ersten die Infl uenza-Überwachung, zum Zweiten die Impfung, zum Dritten antivirale Arzneimittel und zum Vierten eine vernünftige Krankenhausversorgung in der Krisensituation.

Zur Infl uenzaüberwachung kann ich sagen, dass in Bayern bereits ein recht gut ausgebautes System zur Routineüberwachung der Infl uenzaaktivität unter Einbindung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und ausgewählter Arztpraxen besteht.

Die Schutzimpfung ist die kosteneffektivste und wirksamste Maßnahme zur Prävention der Erkrankung. Für die Entwicklung und Herstellung eines Impfstoffs benötigt man allerdings mindestens drei Monate, sodass der Nutzen von Impfstoffen in der ersten Phase der Pandemie nicht zum Tragen kommen wird. Die Bayerische Staatsregierung drängt das zuständige Bundesministerium für Gesundheit und die Bundesbehörden zur schnellen Umsetzung von Maßnahmen zur Impfstoffentwicklung, aber auch zur Impfstoffforschung.

Für die Zeit bis zum Vorhandensein eines Impfstoffes stellt eine Therapie mit antiviralen Arzneimitteln die einzige Möglichkeit dar, ursächlich den möglicherweise tödlichen Folgen einer Infektion entgegenzuwirken. Deshalb haben wir am Montag im Kabinett beschlossen, virenhemmende Arzneimittel im Wert von 35 Millionen Euro zu beschaffen.

Uns ist bewusst, dass wir Vorsorge zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung treffen müssen. Antivirale Arzneimittel werden in der Zeit bis zur Entwicklung eines Pandemieimpfstoffes zur Therapie eingesetzt, wie ich das vorhin gesagt habe. Auf diese Weise kann man Mortalität und Morbidität in der Bevölkerung möglichst gering halten.

Es ist uns bewusst, dass wir nicht für jeden Einzelnen den Impfstoff bereithalten können. Das könnten wir fi nanziell auch gar nicht leisten. Deshalb sagen wir: Wir wollen die Therapie für alle erkrankten Personen mit medizinischem Risiko ermöglichen. Das betrifft zum Beispiel ältere Menschen, Kinder, Personen mit Vorerkrankungen. Und wir schützen das Personal im Bereich der Krankenversorgung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dort sollen die Medikamente eingesetzt werden.