Protocol of the Session on May 10, 2005

(Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger (CSU): Spitze!)

Herr Stockinger, das ist eines Ihrer größten Probleme in Bayern. Schauen wir uns die teilweise völlig beschissene Lehre an. Ich muss Ihnen einmal ganz klar sagen, dass sie nicht wegen der Professoren oder der Mitarbeiter „beschissen“ ist, sondern weil die Hochschulen derart unterfi nanziert sind, dass die Seminare zu groß sind, die Ausstattungen der Bibliotheken schlecht ist. Das ist das Problem der bayerischen Hochschulen.

(Beifall bei der SPD)

Dort bilden wir unsere Akademiker aus, die zukünftig in diesem Land gesellschaftliche Verantwortung übernehmen sollen. Ihr Handeln, das, was Sie an Geld in die Hochschulen geben, ist unverantwortlich.

Zurück zum Thema. Wie werden nach unserem Gesetzentwurf künftig Gelder vergeben? Wir wollen dies anhand von Zielvereinbarungen tun, wir wollen das in einer Kombination tun. Die eine Seite heißt „belastungsbezogen“, beispielsweise: Wie viele Studierende gibt es? Die andere Seite heißt „leistungsbezogen“. Wir messen die Leistung von Hochschulen nicht nur daran, welche Forschungsleistungen sie erbringen bzw. welches Renommee einzelne Professoren haben, sondern wir wollen, dass die Hochschulen und ihre Leistungen an der Zahl der Studierenden und insbesondere an Maßnahmen zur Studienförderung gemessen werden. Wir wollen die Verringerung der Anzahl der Studienabbrecherinnen und -abbrecher als Kriterium haben.

Von Studienreform und Neuerungen bei Lehr- und Lernformen sind Sie ganz weit entfernt. Ich glaube, Sie haben nicht einmal eine Idee, wie das aussehen könnte. Innovative Partizipations- und Selbstverwaltungsmodelle, Evaluation der Lehrtätigkeit und der Forschungsleistung – das sind für uns zentrale Punkte. Ich bin der Ansicht, dass in der bayerischen Hochschulpolitik künftig die Lehre einen wesentlich größeren Stellenwert einnehmen muss.

(Beifall bei der SPD)

Das vermisse ich bei allem, was bisher vorgelegt wurde. Es tut mir Leid. Sie sind mit vielen Baustellen, mit Superbegriffl ichkeiten unterwegs, aber die konkrete Situation vor Ort haben Sie damit überhaupt nicht verbessert.

(Beifall der Abgeordneten Susann Biedefeld (SPD))

Ein weiterer Punkt ist für uns, wenn wir bei der Autonomie sind, natürlich die Demokratisierung der Hochschulen. Ich habe es eingangs erwähnt. Dazu zählen für uns mehrere Maßnahmen. Wir sind der Ansicht, dass der Konvent des Mittelbaus tatsächlich gesetzlich verankert sein muss, und zwar auf Hochschulebene und auf Landesebene. Es kann nicht sein, dass dies ein selbst organisierter, lockerer Zusammenschluss ist, aus dem keinerlei Rechte entstehen. Gerade für diese Beschäftigten, die teilweise mit miserablen Verträgen ausgestattet sind, muss es die Möglichkeit geben, ihre Interessen gemeinsam zu vertreten.

Ein Punkt, bei dem Sie refl exartig Nein schreien werden – das wissen wir –, ist die Wiederverankerung der Verfassten Studierendenschaft. Ich muss Sie aber fragen, welch gigantisches Projekt es denn war, im Jahre 1974 die Verfasste Studierendenschaft abzuschaffen und über 30 Jahre lang an den bayerischen Hochschulen Fachschaften zu haben, ASten zu haben, Fachschaftskonferenzen zu haben und Studierendenparlamente zu haben. Diejenigen, die sich für die Hochschule interessieren und an der Hochschule aktiv sind, ausgenommen Ihre Parteimitglieder – nur diese ausgenommen –, sind nicht bereit, in kastrierten Gremien wie dem Konvent und dem Sprecherrat zu arbeiten, weil die Rechte, die man den Studierenden dort gibt, absolut lächerlich sind. Das sind Menschen, die sich in einem Prozess befi nden. Sie beklagen sich genauso wie wir über die Politikverdrossenheit. Diese Menschen sind bereit, sich zu engagieren und tatsächlich auch politisch an ihrer Hochschule zu wirken. Nur, mit dem, was im bayerischen Hochschulgesetz steht, kann das leider nicht erreicht werden. Deshalb fordern wir unsererseits eine effektivere Interessenvertretung und auch den Versuch, gegen die Politikverdrossenheit von jungen Menschen anzugehen.

(Beifall bei der SPD)

Einen weiteren Punkt halte ich für zentral, weil er weit über das hinausgeht, was wir in anderen Bundesländern haben. Wir haben in unserem Gesetzentwurf festgelegt, dass die Grundordnungskompetenz der Hochschulen zu einer umfassenden Organisationskompetenz ausgedehnt werden kann, sprich: Die Hochschule kann selbst ent

scheiden, wie sie sich organisiert. Dies muss sie allerdings im Konsens mit allen Gruppen tun. Ich halte es, wie eingangs erwähnt, für zentral, dass dies nicht die Hochschulleitung alleine entscheiden kann, sondern alle an der Hochschule Beteiligten mitnehmen muss. Ich denke, dies bietet eine große Perspektive für die bayerischen Hochschulen, wenn sie selbst sagen können, wo sie ihre Schwerpunkte setzen, wie sie sich in der Hochschule selbst strukturieren wollen.

Letzter Punkt. Die Frage der inneren Demokratisierung. Diesbezüglich liegen wir voll auf der Linie der MittelstraßKommission. Wir sind der Ansicht, Herr Minister, dass es für Sie bei Berufungen kein Vetorecht mehr geben darf. Wenn eine Hochschule in einem vernünftigen und durch unseren Gesetzentwurf auch leichter und besser strukturierten Berufungsverfahren zu einem Ergebnis kommt und dieses Ergebnis vorlegt, dann möchte ich nicht, dass das Ministerium eingreift und sagt: Das wollen wir nicht haben.

Wenn man der Hochschule Autonomie geben will, weiß sie selbst am allerbesten, wer für sie der geeignete Professor ist, wer für sie künftig der geeignete Lehrstuhlinhaber ist. Ein Vetorecht bei Berufungsverfahren kann es also mit uns nicht mehr geben.

Uns ist sehr wohl bewusst, dass die Dienstherreneigenschaft beim Ministerium liegt. Deshalb haben wir ein dem Richterwahlausschussverfahren vergleichbares Verfahren vorgeschlagen. Ich hoffe, dass Sie sich ernsthaft mit der Frage beschäftigen werden, ob man einen solchen Weg gehen kann. Bei diesem Vorschlag geht man nicht völlig über das Ministerium hinweg, aber es wird nicht mehr das alleinige Recht des Ministeriums sein.

Ein weiterer Punkt, bei dem es – das wissen wir – auf Ihrer Seite wiederum das refl exartige Nein gibt, ist folgender: Studiengebühren mit uns nicht, und zwar aus guten Gründen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ludwig Spaenle (CSU))

Bei Ihnen! Sie wissen schon, was ein Refl ex ist. Das hat wenig mit dem Hirn zu tun.

(Heiterkeit bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Ludwig Spaenle (CSU))

Herr Spaenle, jetzt noch einmal: Denken tut man mit dem Hirn und nicht mit dem Kehlkopf. Irgendwann sollten Sie das auch wissen.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Zurufe von der CSU)

Wir haben heute Abend noch miteinander das Vergnügen. Es wird sicherlich wieder sehr interessant.

Wir haben zu Studiengebühren hier im Plenum schon vieles ausgeführt. Das kann ich nur noch einmal unterstreichen. Für uns haben Studiengebühren etwas mit

sozialer Auslese zu tun. Diese wollen wir nicht. Unsere Politik steht grundsätzlich für Chancengleichheit. Es kann nicht sein, dass es ausgerechnet in Bayern, einem Land, dem es doch im Vergleich zu den anderen Bundesländern, wie Sie immer sagen, so gut geht, immer noch so ist, dass viel weniger Menschen das Abitur machen und dass wir die härteste soziale Auslese haben. Genau dies wollen wir nicht. Wir wissen aber, dass Studiengebühren auch mit zu sozialer Auslese führen werden.

Ein weiterer Punkt ist und bleibt, dass Sie mit Studiengebühren die Unterfi nanzierung der Hochschulen nicht beseitigen werden.

(Beifall bei der SPD)

Das, was Sie an Studiengebühren hereinbekommen würden, müsste je nach Hochschule um das Zehn- bis Zwanzigfache gesteigert werden, damit eine Hochschule in Bayern im internationalen Vergleich fi nanziell gut ausgestattet ist. Das ist ein Riesenproblem. Anstelle von Studiengebühren müssten also andere Finanzierungswege gefunden werden.

(Thomas Kreuzer (CSU): Denken Sie doch an Nordrhein-Westfalen!)

Ich fi nde es nett, dass Sie jetzt Nordrhein-Westfalen erwähnen. Dazu sage ich Ihnen eines. Mir ist das alles „wurscht“, ich bin hier in Bayern Abgeordnete!

(Beifall bei der SPD)

Und ich lasse mich nicht immer mit irgendwelchen blöden Beispielen aus anderen Bundesländern konfrontieren.

Jetzt kommen wir zu einem Punkt, bei dem Sie im ersten Moment alle nicken werden. Wir haben – das wird auch von Ihnen immer wieder bestätigt – ein Problem mit den Frauen im Wissenschaftsbetrieb Hochschule. Bayern ist das absolute Schlusslicht, wenn es um die Anzahl der Professorinnen geht. Bayern ist nicht mehr ganz das Schlusslicht im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen. Bei diesem Gesetzentwurf wird es diesbezüglich zur Nagelprobe kommen. Dieses Problem wird schon seit 20, 25 Jahren immer wieder thematisiert. Es existiert natürlich schon viel länger. Wir haben in diesem Bereich bisher keine Verbesserung erreicht, sondern im Gegenteil in manchen Fachbereichen sogar einen gegenläufi gen Trend zu verzeichnen.

Wie will man dieses Problem beseitigen? Wir sind der Ansicht – deshalb haben wir auch unseren Gesetzentwurf so gestaltet –, dass es eine Quotierung geben muss, allerdings nicht im Sinne von platten 50 %, sondern im Sinne von Orientierung an der vorhergehenden Qualifi kationsstufe. Das heißt, wenn es in einem Fachbereich 12 % wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, aber nur 2 % Professorinnen gibt, dann stimmt etwas nicht. Das wollen wir in Zukunft geändert haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben noch eine Vielzahl anderer Punkte. Fachhochschulen und Universitäten müssen besser miteinander kooperieren. Den Fachhochschulen sollte das Promotionsrecht gewährt werden. Der Hochschulzugang muss erweitert werden. Neben dem Abitur müssen auch Meisterprüfung und mehrjährige berufl iche Tätigkeit einen Hochschulzugang ermöglichen.

Zum Schluss unser Lieblingsthema, nicht das Ihre: Wir halten es nach wie vor für richtig, parallel zur Habilitation die Juniorprofessur einzuführen.

Ich denke, bei Annahme unseres Gesetzentwurfs wären die bayerischen Hochschulen auf einem guten Weg. Ich erwarte von Ihnen allen so viel Verstand, dass Sie zumindest einen Teil dieses Weges mit uns gemeinsam gehen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin, vielen Dank. Als Nächster hat Kollege Stockinger das Wort.

Herr Präsident, Hohes Haus! Die SPD-Fraktion hat einen Änderungsentwurf zum Bayerischen Hochschulgesetz vorgelegt. Wenn man die Drucksache liest, könnte man meinen, dass durchaus einige diskussionswürdige Punkte darin enthalten sind. Nach dem, was Frau Kollegin Rupp gerade gesagt hat, schwindet diese Minimalhoffnung.

(Adelheid Rupp (SPD): Sie sollten den Gesetzentwurf lesen!)

Ja, das Gesetz habe ich gelesen, aber ich habe auch gehört, was Sie gesagt haben, Frau Kollegin Rupp. In Ihren Ausführungen gab es nicht nur sozialistische, sondern sogar präsozialistische Ansätze.

Wir werden mit Sicherheit über den einen oder anderen Punkt diskutieren können. Ich denke dabei zum Beispiel an die Zielvereinbarungen, die wir mit unseren Hochschulen abschließen können. Ich meine auch, dass wir Ansätze fi nden, wo wir uns gemeinsam über eine Verbesserung des Zugangs von Frauen zu den Hochschulen unterhalten können.

Gestatten Sie mir, Frau Kollegin Rupp, folgenden Hinweis: Dank des Vetorechts des Ministers hat der Vorgänger des jetzt im Amt befi ndlichen Ministers eine Frau auf einen Lehrstuhl an einer Münchner Hochschule gehoben, die ohne dieses Vetorecht einem Mann hätte weichen müssen. Also, es hat durchaus alles im Leben sein Gutes, gelegentlich auch ein Vetorecht.

(Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Wir kritisieren an diesem Gesetzentwurf, dass er Flickwerk ist. Bitte betrachten Sie das Wort „Flickwerk“ nicht als negativ oder als Abkanzelung, sondern Sie haben sich bemüht, einen Gesetzentwurf auf der Grundlage des bestehenden Hochschulgesetzes vorzulegen. Wir meinen, dass es sinnvoller ist, ein völlig neues Hochschulgesetz

vorzulegen. Dieser Meinung hat sich die Bayerische Staatsregierung angeschlossen. Deswegen wird im Herbst ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der – und das ist uns ein wesentliches Anliegen – schlanker ist als das bisherige Gesetz, der kürzer ist als das bisherige, der griffi ger ist als das bisherige und der zukunftsgeneigter ist als das bisherige Gesetz.

Sie haben zum Beispiel in Ihrem Gesetzentwurf im Artikel 91 b einige Ausführungen über die Juniorprofessur gemacht. Uns wundert es offen gestanden, dass Sie das an dieser Stelle tun, weil Ausführungen über die Juniorprofessur eigentlich in das Hochschullehrer- oder Hochschulpersonalgesetz gehören. Sie werden sich hoffentlich nicht wundern, wenn Sie von uns dann auch einen Entwurf eines neuen Hochschullehrer- oder Hochschulpersonalgesetzes fi nden.

Wir vermissen an Ihrem Gesetzentwurf, dass wir in Bayern hochschulrahmenrechtliche Vorschriften des Bundes umsetzen müssen. Es wird von uns auch ein Gesetzentwurf eingebracht werden, der dies beinhaltet.