Protocol of the Session on April 6, 2005

Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Lieber Kollege Rotter, ich darf die Frage wie folgt beantworten:

Auf der Grundlage der mit dem Bund bestimmten Mittelfristplanung der DB AG – das ist die so genannte 66erListe – werden in Bayern noch folgende Schienenprojekte des Bedarfsplans Schiene realisiert: Erstens die Aus- und Neubaustrecke München – Ingolstadt – Nürnberg, zweitens die Ausbaustrecke Augsburg – München. Dabei handelt es sich, wohlgemerkt – das ist Ihnen sicherlich bekannt –, um laufende Maßnahmen, die politisch gesetzt sind – Stichwort: Fußballweltmeisterschaft 2006 – oder deren Abbruch mit unverhältnismäßigen „Bremskosten“ verbunden wäre.

Das Projekt Neu-Ulm 21 wird auf der Grundlage einer Vorfinanzierung des Freistaates Bayern realisiert. Für die Aus- und Neubaustrecke Nürnberg – Erfurt sind in der Mittelfristplanung nur geringe Teilbeträge vorgesehen, die keinen wesentlichen Baufortschritt erlauben. Für die Ausbaustrecke Hanau – Nantenbach – so genannter

Schwarzkopftunnel – sieht die Mittelfristplanung einen Mittelansatz vor.

Aus der Sicht der Staatsregierung sind zusätzliche Mittel vor allem für die Aus- und Neubaustrecke Nürnberg – Erfurt im Streckenabschnitt Nürnberg – Fürth im Zusammenhang mit dem S-Bahn-Ausbau erforderlich. Darüber

hinaus sind weitere Mittel insbesondere für die Ausbaustrecken München – Mühldorf – Landesgrenze zu Österreich und München – Memmingen – Lindau – Landesgrenze zu Österreich erforderlich. Die Staatsregierung wird auf eine entsprechende Abstimmung mit dem Bund hinwirken. In der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 17. März 2005, auf die Sie sich offensichtlich beziehen, werden jetzt zwei Milliarden Euro zusätzlich für den Ausbau der gesamten Verkehrsinfrastruktur in Aussicht gestellt. Die Ankündigung bedarf noch der Umsetzung durch den Bundesgesetzgeber.

Dabei darf ich ausdrücklich darauf hinweisen: Die angekündigten Zusatzmittel sind vom Bund noch auf die einzelnen Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße aufzuteilen. Projektbezogene Aussagen für den Verkehrsträger Schiene in Bayern können gegenwärtig noch nicht definitiv getroffen werden.

Erste Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, werden diese zusätzlichen Mittel, die der Bund leisten will – so die Ankündigung des Bundeskanzlers –, in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern und insbesondere mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vergeben? Und können Sie mir vorliegende Informationen bestätigen, wonach zum Beispiel zusätzliche Mittel für die Strecken Nürnberg – Fürth und München – Mühldorf fließen sollen, nicht jedoch für den viergleisigen Ausbau der Strecke Augsburg – München?

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Rotter, derzeit wird sehr viel spekuliert. Wir wissen noch nichts Definitives. Minister Wiesheu ist heute auf der Verkehrsministerkonferenz. Wir erwarten gerade von dieser Konferenz nähere Informationen über die Mittelaufteilung auf die verschiedenen Träger, also auf Straße, Schiene und Wasserstraße.

Wir müssen weiterhin abwarten, was aus allem jetzt konkret herauskommt. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich nach meinem derzeitigen Kenntnisstand noch keine konkreten Auskünfte geben kann, weil wir noch keine definitiven, haltbaren Entscheidungen in dieser Richtung haben.

Die von Ihnen angesprochene Baumaßnahme ist äußerst dringlich; darüber sind wir uns einig. Aber derzeit lässt sich noch nicht sagen, was hier jetzt umgesetzt wird.

Nächste Zusatzfrage: Herr Dr. Beyer, bitte.

Herr Staatssekretär, nachdem Sie sagen, Sie hätten keine Kenntnis über den Einsatz der zusätzlich zur Verfügung zu stellenden Mittel, frage ich, ob das heißt, dass Ihnen Äußerungen der Staatssekretärin Frau Iris Gleicke nicht bekannt sind, die bereits laut Presse gesagt hat, dass Mittel für die Strecke Nürnberg – Erfurt

verwendet werden? Wenn das der Fall ist, ist die Staatsregierung dann bereit, sich kurzfristig mit dem Bundesverkehrsministerium ins Benehmen zu setzen, damit sichergestellt ist, dass von diesen Mitteln möglichst viel für unsere bayerischen Projekte verwendet wird?

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege, Sie können davon ausgehen, dass wir, wie schon in den Vorjahren, alles tun werden, um ein möglichst großes Stück dieses Kuchens nach Bayern zu ziehen. Nur bitte ich um Verständnis – da geht es mir genauso wie Kollegen Ihrer Partei, auch aus dem Bund –, dass ich bei Ankündigungen immer sehr, sehr vorsichtig bin, die noch nicht durch endgültige Entscheidungen untermauert sind. Wir haben da in der Vergangenheit so manche Überraschung erlebt. Sie kennen ja die Sechs-Phasen-Theorie: Begeisterung, Verwirrung, Ernüchterung, Suche der Schuldigen, Bestrafung der Nichtschuldigen, Auszeichnung der Nichtbeteiligten. Das ist der Grund meiner großen Vorsicht.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Rotter.

Herr Staatssekretär, dürfen wir davon ausgehen, dass dieses möglichst große bayerische Stück des Kuchens in Abstimmung mit der Staatsregierung innerhalb des Freistaates aufgeteilt wird? Und wann werden Sie bzw. wird Herr Staatsminister Dr. Wiesheu den Landtag darüber konkret informieren können?

Herr Staatssekretär.

Sie können davon ausgehen, dass Minister Dr. Wiesheu versuchen wird, ein möglichst großes Stück für Bayern zu bekommen, und zwar sowohl für die Schiene als auch für die Straße, ebenso für die Wasserstraße. Dann werden wir natürlich darauf drängen, dass die Abstimmung auch mit uns erfolgt. Minister Wiesheu wird am nächsten Donnerstag im Fachausschuss hier berichten. Vielleicht wird er dann schon konkrete Informationen geben. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich heute da ein bisschen zurückhalte. Ich habe mit großen Ankündigungen in der Vergangenheit, wie schon gesagt, so manche negative Erfahrungen gemacht.

Ich rufe jetzt die Frage des Kollegen Sprinkart auf. Bitte, Herr Kollege Sprinkart.

Wurde im Verkehrsdurchführungsvertrag mit der DB Regio AG ein Mitspracherecht des Freistaates bei der Preisgestaltung des Bayerntickets festgelegt, wenn ja, in welcher Form?

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Sprinkart, Preissteigerungen beim Bayernticket, die über eine allgemeine Steigerung des Schienenpersonennahverkehrstarifs hinausgehen, hat die DB Regio in Abstimmung mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft vorzunehmen. Entsprechendes gilt auch für das Bayernticket Single. Dies ergibt sich aus § 11 Absätze 3 und 7 des einschlägigen Verkehrsdurchführungsvertrags.

Zusatzfrage: Herr Kollege Sprinkart.

Ich habe die Frage deshalb gestellt, weil in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage gesagt wurde, grundsätzlich habe die Bayerische Staatsregierung keinen Einfluss auf die Preisgestaltung. Dann hat also die Staatsregierung der Preiserhöhung für das Bayernticket sowohl für Singles als auch für mehrere Personen zustimmen müssen. Der Mehrbetrag von 4 Euro macht bei 15 Euro eine prozentuale Steigerung im zweistelligen Bereich aus. Ohne die Zustimmung der Staatsregierung wäre diese Preiserhöhung nicht möglich gewesen.

Herr Staatssekretär.

Klar ist – ich glaube, da gibt es keinen Widerspruch –, dass wir nicht bei allen Änderungen zustimmen müssen. Nur bei grundlegenden Änderungen ist unsere Zustimmung erforderlich.

Sie sprechen die Erhöhung vom Dezember 2004 an. Seinerzeit sind die Preise auch in Abstimmung mit der Eisenbahngesellschaft um jeweils 2 Euro, also auf 24 Euro bzw. 17 Euro beim Single-Ticket, angehoben worden. Das ist in Abstimmung mit uns geschehen. Wir haben dem deshalb zugestimmt, weil die DB Regio AG sehr plausibel dargelegt hat, dass die Einführung des Single-Tickets im Dezember 2003 zu spürbar geringeren Einnahmen bei den Sonderangeboten insgesamt geführt hat. Zugleich war bekanntlich ein Schalterverkaufsaufschlag von jeweils 2 Euro eingeführt worden. Aufgrund der uns vorgelegten stimmigen Kalkulationszahlen konnten wir uns der Zustimmung zu dieser Erhöhung nicht entziehen.

Weitere Zusatzfrage: Kollege Rotter.

Herr Staatssekretär, Sie haben eben erwähnt, dass Sie sich auch der Erhöhung beim Schalterverkauf um zwei Euro nicht entziehen konnten. Ist seitens der DB AG auch nachgewiesen worden, dass hierbei der entsprechende Mehraufwand entsteht?

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Rotter, ich gebe ehrlich zu, ich bin im Moment überfragt und kann Ihnen keine 100-prozentig kompetente Antwort geben. Sie bekommen noch im Laufe des Vormittags die Antwort von meinem Haus.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Sprinkart.

Meine Frage zielt in die gleiche Richtung: Sind Sie mit mir der Meinung, dass dieser Aufschlag von zwei Euro für den Schalterverkauf letztlich das Aus für viele Schalter und vor allem für viele Agenturen bedeutet, weil die Leute dann ihre Fahrkarten am Automaten kaufen werden, sodass die Bahn sagen wird: Jetzt haben wir weniger Fahrkarten am Schalter verkauft, jetzt können wir den Schalter ganz dichtmachen!?

Herr Staatssekretär.

Herr Sprinkart, Sie wissen – das ist im Plenum und vor allen Dingen im zuständigen Ausschuss oft genug und ausführlich diskutiert worden –, dass wir einerseits vom Schließen der Schalter insgesamt nicht sehr begeistert waren. Diesbezüglich hat es eine ganze Reihe von Anträgen gegeben. Andererseits muss man auch sagen, dass das Offenhalten der Schalter – dazu gibt es die Kalkulationsgrundlagen der Bahn – kostenträchtig ist. Irgendwie muss dies ja mit berücksichtigt werden. Es muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob die Offenhaltung sinnvoll ist. Wenn gefordert wird – gerade vonseiten der älteren Bevölkerung wird diese Forderung erhoben –, diese Schalter offen zu halten, dann hat das natürlich seinen Preis, und dieser Preis muss abgedeckt werden. Entsprechend der Benutzerregelung muss dann der jeweilige Benutzer, wenn er den Schalter in Anspruch nimmt, dies auch bezahlen. Eine Schalteröffnung ist nicht zum Nulltarif zu haben. Das gilt grundsätzlich für alle Bereiche.

Die nächste Frage hat Kollege Mütze übernommen. Bitte schön.

Herr Staatssekretär, nachdem die Staatsregierung die Prüfung eines Zuschusses in Höhe von 70 Millionen Euro für die Finanzierung des Baus einer Ethylenpipeline von Ludwigshafen nach Münchsmünster bei der Europäischen Kommission beantragt hat, frage ich: In welcher Höhe beteiligen sich Wirtschaft, EU und Sonstige an den Gesamtkosten in Höhe von 133,5 Millionen Euro, wie hoch werden die Mittel liegen, die – zusätzlich zu den im Doppelhaushalt 2005/2006 veranschlagten 12 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen – im bayerischen Haushalt bereitgestellt werden müssen, und wie sollen diese finanziert werden?

Herr Staatssekretär.

Die Kostenschätzung für den Bau der Ethylenpipeline beläuft sich auf rund 140 Millionen Euro. Die gemeinsame Projektentwicklungs- und Betreibergesellschaft der beteiligten Unternehmen hat für den Bau einen Zuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von 50 % beantragt. Beiträge der EU oder Sonstiger – das war Ihre Frage – sind nicht zu erwarten. Hieraus errechnet sich eine Beteiligung der Wirtschaft in Höhe von rund 70 Millionen Euro.

Die beabsichtigte Förderung durch den Freistaat Bayern ist Gegenstand des laufenden Notifizierungsverfahrens bei der EU. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die EU-Kommission die Förderung genehmigen wird, ist offen. Bisher sind im Haushalt 16 Millionen Euro für den Bau der Pipeline eingestellt. Unter der Voraussetzung, dass die Förderung von der EU-Kommission in der beantragten Höhe genehmigt wird, müssten demnach weitere Mittel eingestellt werden, um den ins Auge gefassten Zuschussbetrag von bis zu 50 % der tatsächlichen Baukosten von maximal 140 Millionen Euro darzustellen. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird Gegenstand der Verhandlungen zum Nachtragshaushalt 2006 und zum

Doppelhaushalt 2007/2008 sein und bleibt – darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen – damit der Beschlussfassung durch den Landtag vorbehalten.

Die Staatsregierung wird im Übrigen gemäß Beschluss des Bayerischen Landtags auf Drucksache 15/2947 einen Bericht zum aktuellen Stand der Ethylenpipeline geben. Das ist das, was ich als Antwort vortragen kann.

Erste Zusatzfrage: Kollege Mütze. Danach folgt Frau Kronawitter.

Herr Staatssekretär, habe ich Sie also richtig verstanden, dass die zu 50 % fehlenden 54 Millionen Euro aus dem bayerischen Staatshaushalt kommen sollen?

Herr Staatssekretär.

Ja.