Protocol of the Session on December 15, 2004

nen Bürgerinnen und Bürger gerechnet werden kann und welche Einzelmaßnahmen infrage kommen?

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vorangegangene Frage der Frau Abgeordneten Naaß ging in dieselbe Richtung. Zum allgemeinen Sachstand darf ich daher auf meine vorherigen Antworten verweisen.

Die Sorgen und Fragen der Bürger in Allmannsdorf, Veitserlbach und St. Veit finden bei uns natürlich größtes Verständnis. Insofern verstehen wir auch die Ungeduld, die gelegentlich aufkommt. Der Große Brombachsee und das gesamte Überleitungssystem sind eine überragende wasserbauliche Leistung, deren Erfolge und Nutzen für die Wasserwirtschaft, die Wirtschaft, den Verkehr und den Tourismus nicht hoch genug einzuschätzen sind; darin stimmen Sie sicher mit mir überein. Allerdings halte ich auch fest, dass die Vernässung im Banzerbachtal ein Problemfeld darstellt, dem wir uns stellen wollen.

Bereits 2002 wurde mit Einzelmaßnahmen an den Anwesen selbst begonnen. Am 9. Dezember haben das Umweltministerium, die Regierung von Mittelfranken und das Wasserwirtschaftsamt Ansbach vor Ort eine Besprechung durchgeführt. Das Thema „Vernässung“ und das weitere Vorgehen waren natürlich die Hauptthemen der Besprechung. Dabei wurde natürlich auch erörtert, welche Möglichkeiten der Beschleunigung es gibt.

Den Bürgern ist bekannt, dass die LGA beauftragt ist, alle Anwesen einzeln auf Schäden und Schadensursachen zu überprüfen und Sanierungsvorschläge zu machen. In Allmannsdorf sind die notwendigen Voruntersuchungen bereits abgeschlossen. Hier sind für sechs von neun Anwesen Sanierungsvorschläge gemacht worden. Die LGA hat am 03.09.2004 alle 58 Anwesen in Veitserlbach und rund 30 Anwesen in St. Veit angeschrieben und geht seither von Haus zu Haus. Eine große Anzahl der Anwesen wurde bereits überprüft. Wir haben trotzdem das Wasserwirtschaftsamt aufgefordert, die LGA auf einen Abschluss ihrer Untersuchungen möglichst bis Ende März zu drängen. Das setzt allerdings voraus, dass die Betroffenen den Zutritt gestatten, die zum Teil noch notwendigen Rammpegel in ihren Grundstücken niederbringen lassen und ihre Schäden beziffern.

Nach Aussagen des Wasserwirtschaftsamts fehlen noch bei etwa der Hälfte der Betroffenen die Rückmeldungen. Bei den Sanierungsvorschlägen für Einzelmaßnahmen geht es im Wesentlichen um den Bau und Anschluss von Ringdrainagen bei den einzelnen Anwesen an die bestehenden großen Entwässerungsanlagen. Örtlich können auch kleine Absenkbrunnen und Abdichtungen notwendig werden. Die in den Jahren 2002 bis 2004 gebauten Absenk- und Entspannungsbrunnen sowie Flach- und Tiefendrainagen sind aber die Voraussetzung für die Ableitung des Grundwassers von den Anwesen. Allerdings müssen sie funktionieren, wie wir vorhin schon besprochen haben.

Das Bauen im Grundwasser ist grundsätzlich technisch möglich. Die Sanierung von nicht entsprechend gebauten

Kellern ist allerdings nicht einfach. Für Vernässungsschäden, die nachweislich nicht auf den Einstau des Sees zurückzuführen sind, sondern auf bereits bestehende Grundwasserprobleme, kann der Freistaat daher nicht aufkommen. Hier gelten das Bauherrenrisiko und die Bauherrenverantwortung wie überall im Freistaat. In diesem Zusammenhang sind auch eventuell vorhandene Baufehler zu berücksichtigen.

Frau Staatssekretärin, nachdem Sie die LGA angesprochen haben, frage ich Sie, welchen Auftrag die LGA konkret hat; denn uns wurde von Bewohnerinnen und Bewohnern mitgeteilt, dass die Beschäftigten der LGA nur die Risse in den Kellern aufgenommen haben, aber überhaupt nicht auf die in den Kellern herrschende Feuchtigkeit in den Gemäuern eingegangen sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Auftrag an die LGA nur so eingeschränkt vergeben wurde. Ich denke, hier muss doch das Gesamte bewertet werden, um den Bürgerinnen und Bürgern auch die Möglichkeit zu geben, ihre Anträge zu stellen.

Die LGA hat die Aufgabe, sich mit eventuellen Schäden auseinander zu setzen. Selbstverständlich geht es um Risse, natürlich auch um auftretende Mängel, und es geht selbstverständlich auch darum, ob Wasser im Keller ist oder nicht.

(Christa Naaß (SPD): Aber die Feuchtigkeit wird nicht aufgenommen!)

Frau Staatssekretärin, nachdem diese Schäden unstreitig im Wesentlichen auf eine staatliche Baumaßnahme, nämlich auf den Bau des Brombachsees, zurückzuführen sind und nachdem die bisherigen Maßnahmen nicht optimal gelaufen sind und deshalb eine große Verärgerung in der Bevölkerung herrscht, frage ich Sie: Können Sie sich vorstellen, dass bei der Informationsveranstaltung am 4. Mai vielleicht nicht nur die Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes anwesend sind, sondern auch die politische Spitze der Bevölkerung Rede und Antwort steht?

Wenn dies dazu dient, um mit den Menschen vor Ort zu reden, die Probleme zu erörtern, komme ich sehr gerne.

(Dr. Manfred Weiß (CSU): Danke schön!)

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Wägemann.

Nachdem einige Betroffene bereits den vierten Winter in ihren durchnässten Häusern oder Kellern verbringen müssen, frage ich Sie: Ist sichergestellt, dass definitiv Einzelmaßnahmen, die zweifellos die teuersten und für die Betroffenen auch unangenehmsten Maßnahmen sind, zumindest im Laufe des nächsten Jahres erfolgen, dass nicht noch ein fünfter Winter, dann 2005/2006, in diesen durchnässten Kellern verbracht werden muss?

Da wird man mit Sicherheit Prioritäten setzen müssen. Ich bin der Auffassung, dass wir natürlich so schnell wie möglich handeln sollten, und wir haben bisher schon eine ganz schöne Summe für Sanierungsmaßnahmen ausgegeben. Wir werden das auch weiter dort tun, wo Anlass ist, und dort, wo wir unserer Verantwortung nachkommen müssen.

Ich kann aber nicht genau sagen, welche einzelnen Keller wir zunächst sanieren. Ich habe auch keinen Überblick, wie viele Keller es genau sind. Ich möchte aber trotzdem sagen, dass wir bemüht sind, das so schnell wie möglich zu machen.

Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Paulig.

Frau Staatssekretärin, angesichts des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens für Wohnbebauung in der Gemeinde Kirchseeon auf dem schon seit langem bekannten Altlastengelände von IVECO frage ich, welche Sanierungswerte für PAK, also polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, und Quecksilber in den unterschiedlichen Tiefenschichten erreicht werden müssen, welche konkreten Sanierungsmaßnahmen geplant sind, und von welchem Zeit- und Kostenrahmen die Staatsregierung ausgeht.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das südliche IVECO-Gelände unterliegt bisher als Brachfläche keiner Nutzung. Nach dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist eine Wohn- und Gewerbenutzung vorgesehen. Mit Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Taubenberg“ vom 25. Oktober 2004 hat die Marktgemeinde Kirchseeon diese Nutzung bekräftigt; eine Wohn- und Gewerbenutzung ist nun absehbar.

Nach § 4 Absatz 4 des Bundesbodenschutzgesetzes richtet sich das Schutzbedürfnis nach der planungsrechtlich zulässigen Nutzung des Grundstücks. Fehlen planungsrechtliche Festsetzungen, dann bestimmt die Prägung des Gebietes das Schutzbedürfnis. Bisher war daher im Hinblick auf die Gefahrenabwehr ausschließlich der Wirkungspfad Boden-Grundwasser relevant. Mit der nun absehbaren Nachnutzung müssen auch die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze betrachtet werden. Dies bedeutet auch, dass erhöhte Anforderungen an die Sanierung des Geländes durch die geplante Nachnutzung und Bebauung als Wohngebiet gestellt werden müssen.

Für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze werden im Anhang 2 der Bundesbodenschutzverordnung jeweils nutzungsabhängige Prüf- und Maßnahmenwerte vorgegeben. Für Wohngebiete liegen die Prüfwerte für Benzpyren als kanzerogenem PAK-Einzelstoff bei 4 Milligramm pro Kilogramm, für Quecksilber bei 20 Milligramm pro Kilogramm.

Bei Nutzgärten gelten dagegen strengere Werte, nämlich für Benzpyren ein Prüfwert von 1 Milligramm pro Kilogramm und für Quecksilber ein Prüfwert von 5 Milligramm

pro Kilogramm. Diese Werte sind zumindest im Bereich des obersten Bodenmeters einzuhalten.

Konkrete Sanierungsanforderungen, Sanierungszielwerte und die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen für die Pfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze können jedoch erst nach Vorliegen der konkreten Flächenplanung festgelegt werden, wenn man also weiß, ob ein Kinderspielplatz dorthin kommt oder ein Wohngebiet, Nutzgärten usw. Die Planungshoheit liegt hier bei der Marktgemeinde Kirchseeon.

Die Konkretisierung der Planung und die Vorgaben der inhaltlichen Anordnung für die Sanierungsanordnung der Kreisverwaltungsbehörde ist Aufgabe der Marktgemeinde Kirchseeon unter Beachtung der bodenschutz- und bebauungsplanrechtlichen Vorgaben. Entsprechend können derzeit noch keine Angaben zum Zeit- und Kostenplan gegeben werden.

Bereits im Januar sollen weitere Gespräche zwischen Projektentwickler, Grundstückseigentümer und Marktgemeinde stattfinden, um zu einem gemeinsamen Planungskonzept für die weitere Nutzung des Geländes zu kommen und damit auch eine effektive Sanierung und zügige Bebauung zu gewährleisten.

Unser gemeinsames Bestreben ist es, grundsätzlich für sichere Lebens- und Arbeitsverhältnisse zu sorgen und die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten, auch nach der Bodensanierung.

Frau Staatssekretärin, Sie haben davon gesprochen, dass diese Werte für Benzpyren und Quecksilber in den oberen Bodenschichten einzuhalten sind.

Im oberen Meter.

Wie ist es dann, wenn verschiedene Bauvorhaben dort getätigt werden sollen, zum Beispiel Keller gebaut werden oder später auch ein Schwimmbad in diesem Bereich gebaut werden soll, welche Werte sind dann in den tieferen Schichten einzuhalten?

Die Sicherheit muss gewährleistet werden im oberen Meter, wie ich es Ihnen vorhin schon gesagt habe. Dort müssen die Werte, die ich vorhin genannt habe, eingehalten werden.

Halten Sie es, bevor die Bauplanung weiter vorangetrieben wird, denn nicht für sinnvoll, einen konkreten Sanierungsplan zu erarbeiten, um eine Einschätzung der notwendigen Kosten und des Zeitrahmens zu erhalten, dies insbesondere angesichts einer nicht geklärten Finanzierungsmöglichkeit durch die derzeitigen Grundstückseigentümer?

Es ist auf jeden Fall so, dass wir schon eine klare Strategie benötigen, wie es weitergeht, vor allen Dingen auch im

Hinblick auf die Grundwassersicherung; das ist auch ein wichtiger Punkt. Bislang lag, wie Sie wissen, der Schwerpunkt bei der Sanierungsmaßnahme für das IVECO-Gelände auf der Sicherung des verunreinigten Grundwasserabstroms. Durch den Aufstellungsabschluss für den Bebauungsplan kommen nun auch die Maßnahmen für die nutzungsbezogene Bodensanierung hinzu.

Die Kosten für die Grundwassersanierung werden sich über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren in einem zweistelligen Millionenbereich bewegen, sodass wir hierfür kein Gesamtkonzept vorlegen können, weil der Zeitrahmen sehr groß ist. Die Kosten für die Bodensanierung können ebenfalls nicht abgeschätzt werden. Die Sanierung dürfte in einem deutlich kürzeren Zeitraum zu realisieren sein. Voraussetzung hierfür ist natürlich ein Investor, der ein schlüssiges Gesamtplanungskonzept hat. Den haben wir derzeit nicht, und deshalb können wir jetzt noch keine Gesamtplanung vorlegen.

Letzte Zusatzfrage: Frau Paulig.

Angesichts der sehr komplexen Situation mit zwei Grundstückseigentümern – der Eisenbahnvermögensverwaltung und der Nachfolge-Tochterfirma von Fiat, Effe – sowie angesichts der Haftung der Eisenbahnvermögensverwaltung für die Grundwassersanierung frage ich Sie, wie angesichts einer wenig solventen Firma Effe die Sanierungskosten gesichert werden sollen, wenn gleichzeitig beabsichtigt ist, über die Bodenwertsteigerung infolge der Aufstellung eines Bebauungsplans die Sanierungsmittel abzuschöpfen. Sind denn angesichts dieser komplexen Situation nicht klare Festlegungen dafür notwendig, wer haftet und wann der Sanierungsplan erstellt wird, sodass erst dann die weitere Planung zur Wohnbebauung erfolgen kann? Andernfalls ist zu befürchten, dass die Verantwortlichen abtauchen und die Gemeinde und die öffentliche Hand auf den Sanierungskosten sitzen bleibt.

Frau Staatssekretärin, es waren drei Fragen.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Weil es meine letzte Frage war, habe ich das eingebaut!)

Zunächst benötigen wir natürlich den Investor. Wenn wir keinen Investor haben, dürfte es bei der Planung für ein Gesamtkonzept ein Problem geben. Sie sagen, es gibt zwei Grundstückseigentümer, die hierfür haften können. In dem Augenblick, in dem wir einen Investor haben und eine Gesamtplanung erstellen können, brauchen wir einen runden Tisch, an dem wir ein Gesamtkonzept und die Finanzierung erstellt wird. Das kann man nicht so ohne weiteres blind machen. Wir sind auf jeden Fall daran interessiert, dass die Altlasten beseitigt werden. Der Freistaat Bayern wird dazu sein Scherflein beitragen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir mit Sicherheit alles tun. Wir können aber nicht blind investieren, ohne dass klare Zielvorgaben und ein Investor vorhanden sind.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich rufe jetzt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf. Herr Staatssekretär, bitte. Erster Fragesteller ist Kollege Vogel. Die Frage wird übernommen von Frau Kollegin Steiger.

Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Wird bei der auf Ende 2004 vorgezogenen Umwandlung der bayerischen Berufsschulen in Kompetenzzentren der Grundsatz, dabei den ländlichen Raum zu stärken, umgesetzt und hat dies zu bedeuten, dass große städtische Berufsschulen Schülerinnen und Schüler an kleine ländliche Berufsschulzentren abzugeben haben?

Frau Abgeordnete Steiger, der Landtagsbeschluss zur Organisationsreform an den Berufsschulen sieht unter anderem vor, dass Berufsschulstandorte außerhalb von Ballungszentren gestärkt werden sollen, damit unser flächendeckendes Angebot an Berufsschulen erhalten werden kann. Die für die Planung und Umsetzung der Organisationsreform eigenverantwortlich agierenden Bezirksregierungen achten darauf, dass neben der fachlichen Profilbildung der einzelnen Berufsschulen auch ein möglichst fairer zahlenmäßiger Ausgleich zwischen den Schulen erfolgt. Im Rahmen der Organisationsreform hat zum Beispiel die Regierung von Oberbayern in Absprache mit der Landeshauptstadt München insgesamt 1000 auszubildende Bürokaufleute von München an die umliegenden Berufsschulen in Dachau, Erding, Miesbach, Starnberg und Wasserburg verlagert. Des Weiteren wurden noch zusätzlich 600 Schüler aus München aus den Berufsbereichen IT, Gastronomie und Gesundheit an oberbayerische Berufsschulen abgegeben. Die übrigen Regierungen sind ebenfalls darum bemüht, die Berufsschulen außerhalb von Ballungsgebieten zu stärken, auch wenn die Zahl der Schüler nicht die oben genannten Werte erreichen wird.

Die abschließenden Entscheidungen zur Umsetzung der erarbeiteten Konzepte stehen noch aus. Die Regierungen werden die konzeptionellen Arbeiten bis zum Ende des Jahres 2004 abschließen. Inwieweit durch die Organisationsreform die Berufsschulen außerhalb von Ballungsgebieten gestärkt werden können, hängt vom jeweiligen Gesamtkonzept der Regierungen und von der Bereitschaft aller Beteiligten zum fairen Ausgleich zwischen den Schulen ab.

Herr Staatssekretär, Sie haben gerade die Schüleraustauschzahlen für Oberbayern genannt. Können Sie auch für Mittelfranken konkrete Zahlen nennen?

Frau Abgeordnete, ich habe mir die Übersicht mitgeben lassen. Die konkreten Zahlen aus Mittelfranken liegen aber noch nicht vor, weil sie noch nicht feststehen. Ich selber bin auch als Abgeordneter von Mittelfranken tangiert. Aus Gesprächen, die ich mit der Regierung von Mittelfranken geführt habe, weiß ich, dass man sehr darum bemüht ist, eine ausgewogene Verteilung der geänderten Schülerströme vorzunehmen, und dass man dabei berücksichtigen will, dass die Grenzregionen Mittelfrankens, zum

Beispiel Weißenburg-Gunzenhausen, nicht benachteiligt werden.

Das Vorhaben ist natürlich eine Quadratur des Kreises, weil wir auf der einen Seite Schulen stärken sollen, auf der anderen Seite aber nirgendwo Schüler wegnehmen wollen. Die Regierung von Mittelfranken, insbesondere Regierungsvizepräsident Grunwald, ist sehr darum bemüht, die Maßnahme auf eine ausgewogene Schiene zu setzen. Wenn Zahlen vorliegen, bin ich gerne bereit, Ihnen die auch zukommen zu lassen. Ich habe zumindest einen Grobüberblick für den Regierungsbezirk Mittelfranken hier. Daraus geht hervor, welche Regionen gebildet werden, in denen ausgeglichen werden soll. Ich schlage vor, ich übergebe Ihnen diese Übersicht in Ablichtung, dann haben Sie es schwarz auf weiß.

Eine weitere Zusatzfrage: Ist sich die Staatsregierung bei der Umwandlung von Berufsschulen in Kompetenzzentren auch der Problematik und der Situation in Oberfranken bewusst? Dort ist die Verkehrsanbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr sehr schwierig, und es gibt Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die noch keinen Führerschein haben, die aber aufgrund schlechter Verkehrsanbindungen große Schwierigkeiten haben, in diese Kompetenzzentren zu kommen.