Eine weitere Zusatzfrage: Ist sich die Staatsregierung bei der Umwandlung von Berufsschulen in Kompetenzzentren auch der Problematik und der Situation in Oberfranken bewusst? Dort ist die Verkehrsanbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr sehr schwierig, und es gibt Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die noch keinen Führerschein haben, die aber aufgrund schlechter Verkehrsanbindungen große Schwierigkeiten haben, in diese Kompetenzzentren zu kommen.
Frau Abgeordnete, das ist bekannt. Das ist eines der Probleme bei der Lösung dieses Landtagsauftrags. Letztlich müssen wir diese Maßnahme auch aufgrund der Feststellungen des Obersten Rechnungshofes durchführen, damit Minderklassen abgebaut werden können. Wir können uns keine 200 Minderklassen mit zwölf oder weniger Schülern auf Dauer leisten. Das macht das Vorhaben noch schwieriger. Hinzu kommt, dass seit 1999 etwa 100 neue Berufsbilder geschaffen bzw. umfirmiert worden sind. Dies erfordert eine im Detail sehr viel stärker ausgefeilte Organisation des Berufsschulunterrichts. Trotzdem bemühen wir uns, auch die Erreichbarkeit der Schulen für die jungen Leute zu sichern. Auf der anderen Seite müssen wir aber Minderklassen vermeiden. In vielen Fällen wird dies gelingen. Ich schließe aber nicht aus, dass es Einzelfälle geben wird, in denen möglicherweise am Ende der eine oder andere Standort nicht mehr das bieten kann, was er bisher geboten hat.
Keine weitere Zusatzfrage mehr. Dann ist der nächste Fragesteller der sehr geschätzte Herr Kollege Hallitzky.
Lieber Herr Freller, wie hoch ist die Zahl der Berufsschüler mit Erstwohnsitz in den unmittelbar an Tschechien angrenzenden Landkreisen, die für den Besuch ihrer Berufsschule auspendeln müssen? Wie viele Berufsschüler aus anderen Landkreisen pendeln für den Schulbesuch in einen dieser Landkreise ein? Es geht also um den Saldo zwischen Grenzlandkreisen und den restlichen Landkreisen.
Herr Abgeordneter, gemäß Artikel 42 Absatz 3 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes richtet sich die „Erfüllung der Berufsschulpflicht für Schüler, die in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen, nach dem Beschäftigungsort.“ Demnach ist grundsätzlich die Berufsschule des Sprengels zu besuchen, in dem der Beschäftigungsort liegt. Die Sprengelzugehörigkeit ergibt sich somit nicht aufgrund des Erstwohnsitzes eines Schülers.
Da die Daten über den Erstwohnsitz von Berufsschülern nicht systematisch erfasst werden und auch den Regierungen keine Angaben über die Anzahl der aus den bzw. in die Grenzlandkreise aus- und einpendelnden Schüler vorliegen, müssten solche Informationen im Rahmen einer umfangreichen Sondererhebung von den Regierungen bei den Landratsämtern eingeholt werden.
Bei den in der Anfrage genannten Landratsämtern liegen Informationen zu den Schülerströmen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich vor; denn diese werden von den kommunalen Sachaufwandsträgern zur Berechnung von Gastschulbeiträgen benötigt. Aber auch dann wären wiederum nur Aussagen zu den aufnehmenden bzw. abgebenden Kommunen, in denen sich der Ausbildungsbetrieb befindet, nicht aber zum Ersatzwohnsitz möglich, weil bei der Zahlung von Gastschulbeiträgen nicht der Wohnsitz eines Berufsschülers, sondern der Beschäftigungsort entscheidend ist.
Habe ich richtig verstanden, denn dahinten unterhält man sich ein bisschen, dass Sie bezüglich des Erstwohnsitzes gar nichts sagen können und es bezüglich des Ortes der Betriebsstätte zu viel Aufwand wäre?
Wir haben veranlasst, dass die Landratsämter das Zahlenmaterial beibringen. Aber das war in der Kürze der Zeit beim besten Willen nicht möglich. Ich kann gerne die Bereitschaft erklären, dass die Zahlen im Detail von den Landratsämtern noch beigebracht werden.
Ich hätte nur, meine sehr verehrten Damen und Herren, an die Abgeordneten – ich bitte das nicht als Kritik zu verstehen – die generelle Bitte: Solche Anfragen verursachen genau die Probleme, die uns von den Kommunen und von den Schulen immer als ausgesprochen arbeitsreich und teilweise auch als arbeitshindernd rückgemeldet werden. Wenn es denn sein muss, fragen wir natürlich ab, das ist keine Frage; es ist das selbstverständliche Recht eines Abgeordneten. Aber ich betone noch einmal: In der Summe ist es für die betroffenen Behörden und Schulen eine zusätzliche Belastung.
Dann meine erste – oder ich weiß nicht die wievielte – Nachfrage: Herr Staatssekretär Meyer hat soeben applaudiert; er hat also bestätigt, dass diese Frage wichtig ist. Gehe ich recht in der Annahme, dass nach Ihrer Vermutung die Grenzlandkreise als Berufsschulstandorte eher Auspendlerüberschüsse als Einpendlerüberschüsse haben?
Ja, da kann ich mir jetzt eine Frage aussuchen. – Wie beurteilt die Staatsregierung die Schließung des Berufsschulstandortes Grafenau, die dieses Jahr anvisiert ist, unter regionalpolitischen Gesichtspunkten, und wie groß schätzen Sie die Chancen für Grafenau ein, Sitz eines Kompetenzzentrums zu werden?
Herr Abgeordneter, ich freue mich zunächst darüber, dass Sie mir so viele Detailkenntnisse im bayerischen Schulwesen zutrauen, dass Sie selbst auf diese auf den Punkt gebrachte Frage eine Antwort erhoffen. Ich bitte trotzdem um Nachsicht, wenn ich Ihnen diese Antwort jetzt ad hoc hier nicht geben kann. Ich bin gerne bereit, die Antwort nachzuliefern. Aber bei der Vielzahl der Standorte und der im Augenblick noch laufenden Diskussion an den Regierungen bitte ich um Verständnis. Ich habe es zuvor schon bei der Anfrage von Frau Steiger gesagt. Die Regierungen haben letztlich die Entscheidungshoheit; ich kann daher im Moment nicht abschließend eine Antwort geben. Ich möchte Ihnen im Moment aber keine unverbindliche Antwort geben. Wir haben Ihre Frage protokolliert; die Landtagsbeauftragte des Hauses ist anwesend. Wir werden veranlassen, dass Sie diesbezüglich eine saubere Antwort bekommen.
Entschuldigung, Herr Gantzer, darf ich nochmals auf den ersten Teil meiner Frage zurückkommen? Die Frage nach den regionalpolitischen Gesichtspunkten ist eine allgemeine Frage. Da ist ja kein konkretes Wissen erforderlich. Unter regionalpolitischen Gesichtspunkten halten Sie die Schließung einer Schule in Grafenau für unproblematisch. Verstehe ich Sie da richtig?
Nein, nein, nein. Ich habe zum Inhalt überhaupt nichts gesagt. Ich habe nur gesagt: Sie erwarten von mir Detailkenntnis in der Diskussion um die Kompetenzzentren. Aber ich kann auf den Bericht verweisen, den der Bayerische Landtag erhalten hat. Ich möchte dies auch noch einmal tun. Wir haben dem Bayerischen Landtag einen ausführlichen Bericht gegeben, der im zuständigen Ausschuss behandelt worden ist. In diesem Bericht ist vieles geklärt. Ich betone noch einmal: Wir haben in Form eines Landtagsantrags den Auftrag dieses Hohen Hauses bekommen, sicherzustellen, dass die Grenzregionen berücksichtigt werden und dass hier kein Schulsterben erfolgt. Ich kann aber nicht jede Frage nach jeder einzelnen Fachklas
se beantworten und danach, ob sie auf Dauer bestehen bleiben kann oder nicht. Der Bericht ist vom 8. Januar 2004. Gewiss sind im Augenblick die Sachverhandlungen schon weiter gediehen, aber die Rückfrage über den Regierungspräsidenten ergibt sicherlich die schnellste Antwort. Wenn Sie mir die Frage mitgeben, bekommen Sie eine korrekte und saubere Antwort.
Herr Hallitzky, ist das die neue Taktik: Eine kürzere Hauptfrage, aber dafür eine vierte Zusatzfrage?
Herr Staatssekretär, an welchen oberfränkischen Gymnasien gibt es Klassen mit 34 und mehr Schülerinnen und Schülern, welche Klassen sind dies, und wie hoch ist die jeweilige Klassenstärke?
Frau Kollegin, auch hier gibt es auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort: Für die staatlichen Gymnasien gibt es keine Klassenbildungsrichtlinien. Die Schulen entscheiden im Rahmen des Budgets über die Klassenbildung. Dabei können verschiedene Schwerpunkte gesetzt werden: Tendenziell kleine Klassen bedingen ein geringeres Angebot im Wahlfachbereich oder in der Oberstufe, die Bildung einiger größerer Klassen führt zu einer Einsparung im Budget, die eine erweiterte Differenzierung, zum Beispiel eine zusätzliche spät beginnende Fremdsprache oder Ausbildungsrichtung, ein vielfältigeres Angebot von Wahlfächern und Kursen in der Kollegstufe oder die Bildung kleinerer Klassen in einer anderen Jahrgangsstufe, zum Beispiel am E.T.A. Hoffmann-Gymnasium in Bamberg und am Arnold-Gymnasium in Neustadt bei Coburg ermöglicht. Im Einzelnen waren an folgenden staatlichen oberfränkischen Gymnasien Klassen mit 34 und mehr Schülerinnen und Schülern am 01.10.2004 eingerichtet – jetzt darf ich alle aufzählen –: am Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg hat die Klasse 6 d 34 Schüler; die durchschnittliche Klassenstärke an der Schule beträgt 27,5.
Am Clavius-Gymnasium in Bamberg hat die Klasse 7 f 34 Schüler bei einer durchschnittlichen Klassenstärke von 30.
Am Dientzenhofer-Gymnasium in Bamberg haben die Klassen 7 c, 7 d und 7 f je 34 Schüler bei einer durchschnittlichen Klassenstärke an der Schule von 29. Am E.T.A. Hoffmann-Gymnasium in Bamberg haben die Klassen 5 b und 5 c jeweils 34 Schüler bei einer durchschnittlichen Klassenstärke von 25,1 Schülern. Ferner haben die Klassen 6 b und 6 c je 35 Schüler, allerdings gibt es am E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Bamberg auch die Klasse 11 k mit 14 Schülern.
Am Graf-Münster-Gymnasium in Bayreuth hat die 7 b 34 Schüler, die 7 d 35, die 9 c 34 Schüler bei einem Durchschnitt von 29,3 Schülern pro Klasse an der Schule.
Das Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium in Hof hat die 9 b mit 35 Schülern bei 28,0 Schülern im Schnitt pro Klasse.
Das Kaspar-Zeuß-Gymnasium in Kronach hat die 10 b mit 34 Schülern bei einem Durchschnitt von 27,9 Schülern pro Klasse.
Am Meranier-Gymnasium in Lichtenfels hat die Klasse 10 b 34 Schüler und die Klasse 10 c 36 Schüler bei einem Durchschnitt von 27,9 Schülern pro Klasse. Sie können sich ausrechnen, dass es damit auch erheblich kleinere Klassen gibt.
Am Arnold-Gymnasium in Neustadt bei Coburg hat die Klasse 7 e 34 Schüler bei einem Durchschnitt von 26,4 Schülern. Hier fällt auf, dass die Klasse 11 c nur 11 Schüler hat.
Das Luisenburg-Gymnasium in Wunsiedel hat die Klasse 11 c mit 34 Schülern bei 27,7 Schülern im Durchschnitt.
Das Frankenwald-Gymnasium Kronach hat in den Klassen 9 b und 10 a jeweils 34 Schüler bei einem Schnitt von 29,9.
Wenn es einige Klassen mit 11 Schülern gibt, nützt das aber denjenigen, die in einer Klasse mit 37 Schülern sitzen, nichts. Halten Sie unter diesen Gesichtspunkten die Budgetregelung für der Weisheit letzten Schluss?
Frau Abgeordnete, ich kann mich noch an meine Zeit als stellvertretender Vorsitzender des Bildungsausschusses erinnern. Gerade auch von Oppositionsseite – ich glaube, es war sogar ein gemeinsam gefasster Beschluss – wurde gefordert, den Schulen mehr Autonomie, mehr Selbstständigkeit, mehr Freiraum einzuräumen. In der Folge spielt natürlich, wenn man Freiraum gewährt, auch die Verteilung von Stunden eine entscheidende Rolle; das liegt auf der Hand. Ich kann Freiraum nur geben, wenn ich gerade in solchen wichtigen Fragen auch sage: Ihr könnt entscheiden, was im Moment wichtiger ist. Ich habe festgestellt, dass das an vielen Schulen sehr gut funktioniert. Man stimmt sich gegenseitig ab.
Es mag Klassen geben, wo es kein Problem darstellt, wenn vielleicht ein, zwei, drei Schüler mehr drin sitzen; es mag Klassen geben, wo es der Schule gut tut, wenn man sie aufrechterhält, obwohl vielleicht nur zehn oder fünfzehn Schüler drin sitzen. Hier sollten wir, meine ich, auf die Entscheidungsfähigkeit vor Ort vertrauen und nicht bis ins Detail von oben vorschreiben, wie jede Klasse auszusehen hat.
Nachdem Sie sich vorhin so intensiv mit dem Finanzstaatssekretär Franz Meyer unterhalten haben, frage ich Sie, ob vielleicht der Freiraum auch für
Wenn die Autonomie aus dem Recht bestünde, eigene Steuern zu verlangen, würde das funktionieren. Aber leider sind die Schulen nicht in der Lage, Schulgeld oder Ähnliches zu erheben. Sie sind vielmehr angewiesen auf den Gesamthaushalt, der leider nicht in früher übliche Höhen steigen konnte aufgrund einer – Sie wissen es selbst – doch sehr schwierigen Politik, die in Berlin betrieben wird.
Herr Staatssekretär, auf die Bundespolitik haben Sie bei meiner Anfrage zu großen Klassen an den Realschulen schon das letzte Mal hingewiesen. Deshalb frage ich Sie, ob Sie mit mir einig sein können, dass für den Haushalt, den die Bayerische Staatsregierung vorgelegt hat, die Mehrheit des Landtags zuständig ist.
aber auch für den bayerischen Haushalt ist es entscheidend, wie viele Steuern gezahlt werden. Wenn die Zahl der Steuerzahler sinkt, weil zum Beispiel 40 000 Unternehmen im letzten Jahr in Konkurs gegangen sind, ist leider auch der bayerische Staatshaushalt davon betroffen. Die schlechte Wirtschaftspolitik, die in Berlin betrieben wird, ist schuld daran. Wir müssen das auslöffeln, was uns von dort eingebrockt wird. Das tut weh; denn wir hätten gerne mehr Einnahmen, um mehr zu finanzieren und kleinere Klassen bilden zu können.