Protocol of the Session on December 1, 2004

Auch das Kartellamt ist nach intensiver Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass die Deutsche Post AG Mitbewerber bei postvorbereitenden Leistungen diskriminiert. Das Amt beabsichtigt, der Deutschen Post AG dieses Verhalten zu untersagen, da die Deutsche Post AG so den Markteintritt konkurrierender Post-Dienstleister blockiert und gleichzeitig Dienstleister, die nicht als Großkunden tätig sind, diskriminiert.

Dieses Verhalten verstößt daher gegen das Missbrauchsverbot des deutschen und des europäischen Kartellrechts. Deshalb fordern wir als absolutes Minimum die sofortige Freigabe der postvorbereitenden Tätigkeiten für den Wettbewerb, um Service und Qualität zu verbessern. Es ist unverantwortlich, dass es die Bundesregierung trotz einer Abmahnung durch die Europäische Union nach wie vor ablehnt, das gewerbliche Sammeln, Sortieren und Frankieren von Briefsendungen und Katalogen aus dem Monopol der Post AG zu entlassen. Diese vorbereitenden Dienstleistungen machen nach Branchenangaben rund 15 % des deutschen Briefmarktes mit einem Gesamtumsatz von 12 Milliarden Euro aus.

Das Postmonopol der Post AG gilt nach derzeitiger Rechtslage noch bis Ende 2007. In der notwendigen Novellierung des Postgesetzes ist die Bundesregierung derzeit nur bereit, die örtlichen Einlieferungsbeschränkungen für Postvorbereiter aufzuheben. Eine allgemeine Marktöffnung für gewerbliche Konsolidierer nach dem Vorbild anderer EU-Länder lehnt die Bundesregierung dagegen ab. Die Blockadehaltung der Bundesregierung in der Frage der Liberalisierung der postvorbereitenden Dienste führt zu einer, wie es der Deutsche Industrie- und Handelskammertag formulierte, lähmenden Unsicherheit. Die Wettbewerber fragen sich, ob sich ein Engagement überhaupt lohnt und ob Wettbewerb auf den Postmärkten überhaupt in Deutschland gewollt ist.

Die Bundesregierung verletzt dabei zulasten von Verbrauchern und mittelständischen Unternehmern eindeutig das EU-Recht. Sagen wir es offen: Um den Aktienkurs der Deutschen Post AG zu schonen und Eichel möglichst hohe Privatisierungserlöse zu sichern, werden Wachstums- und Beschäftigungschancen in unserem Land durch Behinderung der postvorbereitenden Dienste verschenkt. Der Bund, dem mehr als die Hälfte der Postaktien gehören, macht damit aus Eigentümerinteresse eine Politik gegen Wettbewerb und gegen die Verbraucherinteressen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Umsatzsteuerbefreiung. Nach § 4 Nummer 11 b des Umsatzsteuergesetzes sind die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG von der Steuer befreit. Dies betrifft nach der Postuniversaldienstleistungsverordnung somit Paketsendungen bis 20 Kilogramm und Briefsendungen bis 2 Kilogramm. Im Gegensatz zur Post müssen aber private Anbieter 16 % Umsatzsteuer auf ihre Leistungen bezahlen. Dies benachteiligt vor allem mittelständische Postdienstleister bei der D-Lizenz, da zahlreiche ihrer potenziellen Kunden, zum Beispiel Verwaltungen, Kreditinstitute oder Versicherungen, keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug haben. Durch die Befreiung der Deutschen Post AG von der Umsatzsteuer gehen allein dem Freistaat Bayern jährlich schätzungsweise 300 Millionen Euro an Einnahmen für den Staatshaushalt verloren.

Die Umsatzsteuerbefreiung ermöglicht der Deutschen Post AG unter anderem Spielräume bei der Preisgestaltung der postvorbereitenden Dienste. Zusammen mit dem Wettbewerbsausschluss belaufen sich diese Vorteile auf etwa 40 % der Kosten. Dies verzerrt den Wettbewerb in einem Teilmarkt mit etwa 3,5 Milliarden Euro Umsatzvolumen in ganz erheblichem Maße. Die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG wirkt wie eine versteckte Beihilfe im Sinne von Artikel 87 EG-Vertrag, da diese von einer finanziellen Last befreit wird, die ihre Wettbewerber zu tragen haben.

Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht die Freistellung der öffentlichen Hand von der Umsatzsteuer gerügt und Bund und Länder dazu aufgefordert, dies zu korrigieren. Der Bundesrechnungshof stellt fest, dass juristische Personen öffentlichen Rechts den Grundsatz der Wettwerbsneutralität beachten müssen, um private Unternehmen nicht zu verdrängen. Nach nationalem und europäischem Recht sei es nicht zulässig, dass Leistungen der öffentlichen Hand von der Umsatzsteuer ausgenommen sind. Nach einem Beschluss der Regulierungskommission muss die Deutsche Post AG zum 01.01.2005 die Tarife für die Briefbeförderung um durchschnittlich 0,7 % senken. Auffälligerweise wird die höchste Preissenkung in einem Bereich vorgenommen, der bereits für den Wettbewerb geöffnet ist. So wird das Entgelt für die europaweite Beförderung des Maxibriefes um 2 Euro bzw. um 20 % gesenkt. Der Kernbereich der Exklusivlizenz – Briefe bis 20 Gramm – bleibt von Änderungen dagegen völlig unberührt.

Die Bundesregierung, durch eine kleine Anfrage auf diesen Tatbestand aufmerksam gemacht und gefragt, antwortet und räumt ein – ich zitiere –: „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von Marktteilnehmern zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann.“ Sie gibt es also selber zu, dass das, was ich hier beschrieben habe, zutrifft. Gleichwohl lehnt es die Bundesregierung derzeit ab, eine EU-Initiative zur steuerlichen Gleichbehandlung von Privaten mit der Post auf den Weg zu bringen. Aus diesem Grund ist dieser Antrag notwendig, und ich bitte Sie um Unterstützung.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Peters.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich Herrn Bocklet richtig zugehört habe, kann ich mich nur wundern. Ich kann mich sehr gut erinnern, dass im Wirtschaftsausschuss in den Neunzigerjahren diese Ansicht von der SPD so vertreten wurde. Mittlerweile haben sich die Ursachen verändert. Insofern habe ich Verständnis dafür. Der Antrag hat zum Inhalt: Der Landtag nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Bundesregierung ihren Gestaltungswillen für den Postmarkt nicht wahrnimmt, die Qualität der flächendeckenden Versorgung leidet und die Marktöffnung nicht vorankommt. – Zuerst einmal möchte ich fragen, was an diesem Antrag dringlich ist. Ich meine, diese Besorgnis müsste eigentlich im Kummerkasten des zuständigen Ministeriums oder besser bei der Staatskanzlei landen. Ich habe natürlich Verständnis dafür, dass Sie einen Dringlichkeitsantrag dringend brauchen, der sich Richtung Berlin richtet, weil es unangenehm ist, sich im Bayerischen Landtag mit der bayerischen Realität auseinanderzusetzen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Werner?

Frau Kollegin Peters, könnten Sie mich darüber aufklären, wie der Widerspruch aufzulösen ist zwischen einer Äußerung von Herrn Staatsminister Wiesheu vor nicht einmal einer halben Stunde, wonach man nach dem Aktiengesetz bei einer Aktiengesellschaft von außen nicht einwirken kann, und der Formulierung im Antrag, die Staatsregierung solle die Bundesregierung auffordern, bei den von der Deutschen Post AG geplanten Änderungen im Postfilialnetz die Vorschriften zur Regulierung des Postwesens materiell einzuhalten?

Frau Kollegin, bitte.

Aber, Herr Kollege, das ist doch klar, wenn zwei das Gleiche tun, ist es lange nicht das Gleiche.

Der Freistaat soll die Bundesregierung ermahnen, dass die Vorschriften bei den geplanten Änderungen im Postfilialnetz eingehalten werden. Herr Bocklet hat dargestellt, dass die Vorgaben nicht nur eingehalten, sondern sogar übertroffen werden. Dass es uns im Einzelfall nicht gefällt, wenn ein Postamt verschwindet und eine Postagentur bei Edeka eingerichtet wird, haben wir in der Vergangenheit wirklich ausführlich besprochen. Da wurde uns entgegengehalten, was Sie heute einfordern.

Ich kann Ihnen die Antwort auf eine schriftliche Anfrage der unterfränkischen Abgeordneten nicht ersparen, die vom Januar stammt und in der erstens gefragt wird: In welchen Orten mit mehr als 2000 Einwohnern wird nicht mindestens eine stationäre Einrichtung vorgehalten? Die Antwort darauf: Der Staatsregierung sind keine Fälle bekannt, wonach die Deutsche Post AG diese Verpflichtung der PUDLV, wonach in allen Gemeinden mit mehr als

2000 Einwohnern eine stationäre Einrichtung vorhanden sein muss, nicht einhält. Auf Anfrage hat die Deutsche Post AG erklärt, dass sie dieser Verpflichtung nachkommt.

Zweite Frage: In welcher Gemeinde mit mehr als 4000 Einwohnern ist nicht sichergestellt, dass in zusammenhängenden Gebieten eine stationäre Einrichtung in maximal zwei Kilometer Entfernung für die Kunden erreichbar ist? Antwort:

Der Staatsregierung sind auch hierzu keine Fälle bekannt, dass die Deutsche Post AG der Verpflichtung durch die PUDLV nicht nachkommt.

Letzte Frage: In welchen Landkreisen ist nicht sichergestellt, dass mindestens je Fläche von 80 km² eine stationäre Einrichtung vorgehalten wird? Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, dass die Staatsregierung auch hier keine Angaben macht, obwohl sie Erkenntnisse darüber haben müsste, weil sie nämlich in der Regulierungsbehörde vertreten ist und deshalb über alles informiert wird.

Ich komme zum Prozedere. Alle zwei Jahre legt die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation den Bericht der Monopolkommission vor, in dem es darum geht, ob auf den Postmärkten der Wettbewerb funktioniert. Die Regulierungsbehörde entscheidet, ob und bis zu welchem Zeitpunkt die Exklusivlizenz weiter besteht. Zu diesen Berichten nimmt die Bundesregierung gegenüber Bundestag und Bundesrat Stellung. Aber – ich sagte es bereits – in der Regulierungsbehörde sitzen der Herr Minister und sein Stellvertreter. Wie ich allerdings heute aus Berlin erfahren habe, glänzen Herr Bocklet, der Minister und sein Stellvertreter dort so oft durch Abwesenheit, dass man sich in der Hauptstadt schon fast darüber ärgert.

(Rainer Volkmann (SPD): Das glaube ich nicht!)

Man ärgert sich dort über den Antrag, der jetzt gestellt wird, obwohl man vor Ort nicht anwesend ist. Das ist doch klar, Herr Kollege Volkmann.

Aber nun zum Spiegelstrich betreffend die Marktöffnung. Hier besteht ein Widerspruch in sich. Auf der einen Seite soll die Post mehr für das Filialnetz ausgeben, und auf der anderen Seite soll sie weniger einnehmen durch die Marktöffnung, die natürlich unweigerlich zu einer Schmälerung der Dienstleistungsfähigkeit der Post führen wird. Das Allerhöchste ist allerdings – Herr Bocklet, ich kann es Ihnen nicht ersparen –, dass Sie damit etwas einfordern, was Sie noch vor zwei Jahren abgelehnt haben.

(Zurufe von der CSU)

Ich möchte das gern wiederholen. Sie haben die Forderung vor zwei Jahren abgelehnt, aber so schnell kann man sich ändern. Was interessiert uns der Unsinn von gestern – das ist auch nicht neu. Uns muss klar werden: Die Konkurrenz der Post nutzt nur den Großkunden, die dadurch – wenn auch nur gering – entlastet werden; denn das Einsammeln von Briefen und Paketen bleibt Aufgabe der Post.

Ich komme zum dritten Spiegelstrich. Die Ausbildung bei privaten Unternehmen, die Sie einfordern – damit komme ich auf die Anfrage des Kollegen Werner zurück –, ist nicht Aufgabe der Politik. Auch dieses widerspricht sich in Ihrem Antrag. Die Gleichbehandlung bei der Umsatzsteuer bedeutet wieder eine Bevorzugung der Großkunden durch den Vorsteuerabzug. Für alle anderen käme die Erhöhung des Briefportos um 16 % zum Tragen.

Zum Schluss müssen Sie sich fragen lassen, warum alle diese Fragen nicht im Regulierungsbeirat gestellt worden sind, ich denke, wahrscheinlich deshalb, weil Sie zu wenig anwesend waren. Deswegen empfehle ich Ihnen noch einmal, den Dringlichkeitsantrag in den Kummerkasten des Ministeriums zu werfen. Falls es keinen gibt, empfehle ich Ihnen, einen solchen einzurichten. Viel Erfolg dabei!

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Runge.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag erhielte von der Zielsetzung her tatsächlich unsere Unterstützung. In der Tat ist es aber so, dass vieles, was an Forderungen in den Spiegelstrichen aufgezählt ist, nicht greift bzw. nicht den richtigen Adressaten trifft. Das bedeutet, wir werden uns zum Antrag der Stimme enthalten. Lassen Sie mich aber trotzdem einige Sätze zur Materie sagen.

Herr Bocklet, sehen Sie es mir nach, dass ich sage, der Antrag trieft vor Scheinheiligkeit. Ich spiele damit gar nicht auf die Frage an: Wer hat damals die Postreform und damit die Privatisierung auf den Weg gebracht und weiter befördert? Ich spiele vielmehr an auf die jüngere Vergangenheit hier im Bayerischen Landtag. Dabei konzentriere ich mich auf die politischen Aussagen und Aktivitäten der CSU und der Staatsregierung bzw. auf die nicht vorhandenen Aktivitäten der Staatsregierung. In der letzten Legislaturperiode gab es jede Menge Anträge zur Thematik. Die Ärgernisse bei der Post waren ein großes Problem; darüber sind wir uns alle einig gewesen.

Ein einziger Antrag war ganz konkret, nämlich der unsere. Herr Kollege Sprinkart – hier sitzt er – hat den Weg aufgezeigt, wie wir die Post AG tatsächlich in bestimmten Fällen zwingen können, unseren Vorstellungen zu entsprechen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Sprinkart ist also nicht nur bauernschlau, sondern durchgehend schlau.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben als Erste mit Drucksache 14/12188 beantragt:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, in der nächsten Sitzung des Beirates bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sich dafür einzusetzen, dass die Deutsche Post AG dazu verpflichtet wird, in all den Orten, in de

nen sie nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) Poststellen einzurichten hat und in denen durch Vertragskündigung oder nicht erfolgte Vertragsverlängerung diese Stellen vakant sind, innerhalb von drei Monaten wieder Poststellen einzurichten.

Das wäre der richtige Ansatz gewesen. Damit hätten wir die Post dazu zwingen können, die Agenturbesitzer besser zu behandeln. Wir hätten sie zu anderen Verträgen zwingen können, da der Beirat nach drei Monaten hätte sagen können: So geht es nicht, es muss etwas eingerichtet sein. Wenn ich von „wir“ spreche, dann gehe ich davon aus, dass Sie wissen, wer in dem Beirat sitzt. Es handelt sich um Herrn Huber und in Vertretung Herrn Spitzner.

Was ist passiert? – In der 98. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 15. Mai 2003 hat die CSU unseren Antrag abgelehnt. Herr Rudrof hat das damit begründet, dass etwas Falsches in unserem Antrag steht. Ich habe ihn gefragt, was dort Falsches steht. Das ist alles korrekt; da gibt es nichts zu kritisieren. Ich habe ihm gedroht, mit dieser Ablehnung gehen wir übers Land. Das Ergebnis war, die CSU wurde schnell einsichtig. In der Folge ging es darum, wie können wir die Abstimmungspanne der CSU heilen. Die Idee war, wir stellen einen Dringlichkeitsantrag, und zwar wortwörtlich den gleichen Antrag zwei Wochen später. Herr Kollege Rotter ist uns beigesprungen und hat zu seinen Kollegen gesagt: Seid Ihr von Sinnen? - Das ist der richtige Weg. Es wurde also unser Antrag als Dringlichkeitsantrag gestellt. Diesmal trug er die Drucksache 14/ 12571. Sie können es gern nachlesen. Im Wirtschaftsausschuss wurde am 5. Juni 2003, also eine Sitzung später, der gleiche Antrag einstimmig verabschiedet, den Sie eine Sitzung vorher noch abgelehnt hatten. Das war „CopyShop Landtag“ in reiner Form wie neulich in dem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“. Im Plenum wurde der Antrag am 9. Juli einstimmig beschlossen. Einen kleinen Einschub gab es, aber das sind wir ja gewohnt. Die beiden Worte „noch einmal“ mussten wir einfügen, damit wir Recht bekommen.

Was ist dann passiert? Jetzt wird es wirklich spannend. Was ist dann passiert in den Sitzungen des Beirates, die im zeitlichen Umfeld gelaufen sind? Sie können es in den Protokollen nachlesen. Einmal waren weder Herr Huber noch Herr Spitzner da; die Staatsregierung hat also durch Abwesenheit geglänzt. Das andere Mal haben Sie nicht das getan, was der Landtag einstimmig beschlossen hat. Das bedeutet, der Landtag fasst einen einstimmigen Beschluss und die Staatsregierung hält sich wieder einmal nicht daran. Das meine ich mit Scheinheiligkeit: Auf die anderen zeigen, aber selbst nicht das tun, was notwendig wäre.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Werter Herr Kollege Bocklet, Sie zeigen gern auf die anderen. Ich gebe Ihnen gern einen Artikel des Kollegen Singhammer, in dem er sich ausführlich mit der Thematik auseinander setzt. Die Überschrift lautet: „Die Deutsche Post übererfüllt die gesetzlichen Vorgaben“. Das ist die Überschrift des Artikels des Kollegen Singhammer. Ich sehe hier einen deutlichen Widerspruch zu dem, was Sie

eben ausgeführt haben. Wie gesagt, inhaltlich sind wir auf Ihrer Seite, auch was eine Erleichterung für Konkurrenten bei zu befördernden leichten Gütern – heruntergerechnet auf eine bestimmte Grammgrenze – anbelangt. Aber wir enthalten uns aus den zu Anfang genannten Gründen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Kaiser.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte über den vorhergehenden Dringlichkeitsantrag und der Inhalt der Debatte veranlassen mich, kurz zu diesem Antrag Stellung zu nehmen. Herr Kollege Bocklet, wenn Sie mit diesem Antrag die Ertragskraft und den Börsenkurs der Post AG beeinträchtigen, beeinträchtigen Sie auch deren Investitionskraft.

Wir alle waren sehr froh darüber, dass die Post AG in Leipzig ihr Paketzentrum bauen und eröffnen will. Über die Verlagerung aus Belgien und den Neubau in Leipzig sind wir alle sehr froh gewesen. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Post auch die dafür erforderliche Ertragskraft hat. Deshalb frage ich Sie als anerkannten Europapolitiker: Müssen wir Deutsche bei der Liberalisierung immer als Musterknaben vorneweg marschieren, während die anderen Länder hinterherhinken und unsere Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil haben? Das kann doch in der Form nicht gehen.