Jetzt sage ich Ihnen das Folgende in aller Öffentlichkeit, auch wenn es vielleicht gegenüber meinen eigenen Leuten unklug ist: Warum habe ich denn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenminister Schily? Weil wir verabredet haben, dass wir das Spiel, Verantwortung auf den jeweils anderen abzuschieben, nicht mitmachen,
sondern sagen: Wir gehen den geraden Weg. Ich sage Ihnen auch, dass ich es in einem solchen Fall wie dem vorliegenden für notwendig halte, das Recht durchzuführen, nicht das Recht zu brechen.
(Beifall bei der CSU – Karin Radermacher (SPD): Auch wenn dabei ein Mensch getötet wird? – Wahnsinn!)
Ich halte es für erstaunlich, dass im Petitionsverfahren gesagt wurde: Wir wollen nicht das Recht, sondern eine Gewissensentscheidung, die über das Recht hinausgeht, und eine Gnadenentscheidung. – Jeder weiß doch, dass es da keine Gnadenentscheidungen gibt! Ich selbst habe einmal vorgeschlagen, ein Gnadenrecht für den Landesinnenminister einzuführen. Dann hätte ich immer so entschieden, wie ich es für richtig halte. Aber das gibt es im Rechtsstaat nicht. Im Rechtsstaat gilt eben Artikel 19 Absatz 4. Sie wissen das doch ganz genau. Deshalb meine ich: Es kann nicht richtig sein, wenn Sie heute nicht sagen, dass Sie die Politik des Außenministers für nicht verständlich halten. Er muss nämlich mit den Leuten wieder reden. Er sagt: So schlimm ist es nicht, dass wir nicht mehr miteinander reden könnten. – Schließlich gibt es eine deutsche Vertretung in Eritrea, und ich appelliere eindringlich an jeden, der es wirklich ernst meint, dafür zu sorgen, dass zum Zeitpunkt der Abschiebung ein hochkarätiges Mitglied der Deutschen Botschaft am Flughafen ist. Ich habe ein solches Verfahren in anderen Zusammenhängen schon öfter angewandt. Sie haben hier eine besondere Verantwortung. Sorgen Sie dafür, dass der deutsche Botschafter am Flughafen in Eritrea ist.
Herr Staatsminister, ich habe Sie lange reden lassen, ohne Sie zu unterbrechen, weil ich versuche, den Zusammenhang nicht zu sehr zu stören. Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Scharfenberg?
Herr Staatsminister, habe ich richtig verstanden, dass Sie hier und heute in Bayern entscheiden können, Frau Mahmud erst mal hier zu lassen, und dass Ihre Beamten sie dann zum Flughafen bringen oder eben nicht?
Entschuldigen Sie, aber ich bin dem Recht unterstellt. Ich bin nicht „Rechtsbrechungsminister“, sondern stehe der Rechtsaufsichtsbehörde vor.
(Beifall bei der CSU – Margarete Bause (GRÜNE): Mein Gott! Es geht um die Entscheidung im Einzelfall!)
Die Partei der GRÜNEN wird im Bundestag in den nächsten Tagen einem neuen Gesetz zustimmen, in dem das
einschließlich der Frage der Ausreisezentren festgeschrieben wird. Wenn man an der Macht ist, hat man plötzlich auch Verantwortung.
Und wo es einen Dienstwagen gibt, ist die Verantwortung besonders groß. Dieses Recht sieht vor, dass zielstaatsbezogene Hindernisse, wie es sie etwa in Eritrea gibt, von Bundesstellen abschließend geklärt werden. Ich fordere jeden Abgeordneten der Opposition auf, sich zu melden, der das bestreitet und der behauptet, diese These sei unrichtig. Was in Eritrea an Gefahr ist, wird abschließend von Bundesbehörden behandelt.
Herr Werner soll begründen, warum er meint, dass ich etwas Falsches sage. Er soll sagen, warum wir hier zielstaatsbezogene Fragen klären sollen. Ich bin bereit, mit ihm darüber zu reden.
Herr Staatsminister, das kann ich leider nicht, weil ich jetzt nur eine Frage stellen darf. Ich gehe aber nachher noch einmal hinaus und erkläre es. Die Frage lautet: Herr Staatsminister, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass es uns um die Durchsetzung des Rechts geht? Es ist nämlich –
Ja. Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass es rechtswidrig ist, jemanden in ein Land abzuschieben, in dem sein Leben bedroht ist? Alles, was wir wollen, ist, dass das noch einmal in Berlin überprüft wird, nachdem jetzt neue Erkenntnisse vorliegen. Würden Sie das bitte zur Kenntnis nehmen?
Herr Kollege Werner, ich bemühe mich um eine folgerichtige Argumentation. Unser Recht in Deutschland stellt sicher, dass niemand in Todesstrafe und Folter abgeschoben wird. Damit haben die Gesetzgeber festgelegt, dass diese Frage von Bundesbehörden, nicht von Landesbehörden überprüft wird. Die Behörden des Bundesamtes, dessen Präsident Albert Schmid, Vorsitzender der SPDFraktion im Bayerischen Landtag a. D., haben diese Frage zu klären. Zielstaatsbezogene Hindernisse sind in der Verantwortung des Bundes, im Auswärtigen Amt zu klären, dessen Dienstvorgesetzter Bundesaußenminister Joschka Fischer ist. Diese Herren haben die Frage abschließend zu behandeln, was in Eritrea vorliegt. Ich stelle hier fest, dass meiner Frage, ob alle im Haus hier wissen, dass die
wie auch die Aufforderung von Herrn Dürr, die uns Verantwortung zuschiebt, die wir weder tragen noch tragen wollen
Ich sage klar: Dieses Doppelspiel, in der Außenpolitik am selben Tisch zu sitzen wie die Staatschefs, aber hier alles für unverantwortlich zu halten, müssen Sie den Bürgern erst einmal erklären. Wenn Sie das fertig bringen, wird Ihre moralische Reputation gleich weg sein. So kann man nicht miteinander umgehen.
Die Frage, ob die Gefahr der Todesstrafe besteht oder nicht, ist von den Behörden deshalb nicht intensiver geprüft worden, weil sie von der Petentin nicht vorgetragen wurde.
Sorgfältig geprüft wurde auch, ob ihr sonstige Rechtsnachteile entstehen. Unstrittig ist, dass ein Einberufungsbescheid nicht vorliegt. Er könnte allenfalls kommen, wenn die Petentin nach Eritrea zurückkehrt und die neuerdings angegebenen Geburtsdaten stimmen. Wenn die alten Geburtsdaten allerdings stimmen und das, was sie bei der eritreischen Befreiungsfront angegeben hat, kann sie nicht mehr eingezogen werden, weil sie zu alt ist.
Herr Minister, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass es keine Einberufungsbefehle in dem Sinne gibt, wie wir sie haben? Die Menschen werden auf der Straße zusammengetrieben, alle Erwachsenen bis 40 Jahre werden ausgesondert und dann einberufen. Sie kann so einen Einberufungsbefehl also gar nicht erhalten haben. Das ist der Knackpunkt an Ihrer Ge
Frau Kollegin Scharfenberg, daraus wird aber auch klar, dass sie bisher nicht zur Wehrpflicht herangezogen wurde. Wenn das Geburtsdatum stimmt, das sie selbst angegeben hat, war dies auch nahe liegend; denn in den Zeiten, in denen sie zur Wehrpflicht herangezogen worden wäre, war sie nicht in Eritrea, sondern im Sudan bzw. in Libyen.
Ich bitte um Nachsicht, dass ich jetzt Zwischenfragen nicht mehr zulassen werde, weil ich auch etwas auf die Zeit sehen will.
Der zweite Punkt betrifft die Abgabe der Eingabe an den Petitionsausschuss in Berlin. Es mag schon sein, dass in einem Telefongespräch gesagt wird: Dann schickt uns das. Herr Kollege König hat aber dargestellt, wie die Petitionsausschüsse in Berlin und in München handeln, wenn es zum konkreten Einzelfall rechtskräftige Entscheidungen gibt.
(Karin Radermacher (SPD): Was verlieren Sie denn persönlich, wenn Sie das machen? – Zuruf von den GRÜNEN: Härtefälle!)
Wir verlieren, da eine Frau in Abschiebehaft genommen werden muss, was mit Sicherheit rechtswidrig wäre, oder weil wir sie rauslassen. Dann wäre jemand erfolgreich, der sich mit aller Massivität und Brutalität und auch mit Verletzung von Personen, die die Aufgabe haben, die Abschiebung durchzuführen, der Abschiebung widersetzt. Das können wir auch nicht hinnehmen.