Protocol of the Session on June 30, 2004

Frau Abgeordnete, der mehrfach geänderte Antrag des Kreis-Caritasverbandes für einen Umbau und eine umfassende Sanierung der Sankt-Elisabeth-Schule, privates Förderzentrum, Förderzentrum geistige Entwicklung in Freyung wird derzeit von der Regierung von Niederbayern geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfungen und Anerkennung der Förderfähigkeit durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erhält der Schulträger einen Förderbescheid, in dem die Höhe des Anspruchs auf staatliche Förderung festgesetzt ist.

Die vom Schulträger geplanten Umbauten und Sanierungen bei der Sankt-Elisabeth-Schule Freyung haben ein Kostenvolumen von rund 7 Millionen Euro. Soweit diese Kosten als notwendig und damit förderfähig anerkannt werden, werden sie gemäß Artikel 34 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom Staat zu 100 % erstattet.

Im Haushaltsjahr 2004 können für die Baumaßnahme keine staatlichen Fördermittel mehr gewährt werden. Das

Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird das Vorhaben zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2005/2006 anmelden. Sofern das Projekt mit den förderfähigen Kosten in die Erläuterungen zu Kapitel 05 03 Titel 893 67 aufgenommen wird, ist ab 2005 grundsätzlich eine staatliche Förderung möglich. Die Höhe der staatlichen Förderungen richtet sich nach den jeweils im Haushalt ausgebrachten Mitteln. Da erst mit Verabschiedung des Haushaltes 2005/2006 der Gesamtbetrag der Fördermittel für den Kostenersatz privater Schulbaumaßnahmen feststeht, kann erst danach eine Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Vorhaben vorgenommen werden. Aussagen über konkrete Förderbeträge für das Projekt ab 2005 sind daher derzeit noch nicht möglich. Ausgehend von der Situation der zurückliegenden Jahre kann grundsätzlich von einem Abfinanzierungszeitraum von rund zehn Jahren ausgegangen werden.

Zusatzfragen gibt es keine. Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Gote.

Herr Staatssekretär, wir bleiben beim Fußball. Angesichts des im internationalen Vergleich niedrigen Leistungsniveaus deutscher Fußballer und der herausragenden Erfolge deutscher Fußballerinnen und mit Blick auf das allgemeine Ziel, öffentliche Gelder möglichst effizient zu verwenden, frage ich die Staatsregierung, wie viel Geld sie in die Förderung des weiblichen Fußballnachwuchses investiert im Vergleich zum männlichen Fußballnachwuchs, wie viele Mädchen in speziellen Fußballklassen gefördert werden und warum zum Beispiel am Theodolinden-Gymnasium München keine Mädchen in die Fußballklassen aufgenommen werden.

Bitte, Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete Gote, ich beantworte gern Ihre Frage. Ich würde gern auf die Leistungen der deutschen Fußballnationalmannschaft in Portugal eingehen. Damit würde ich allerdings das Thema verfehlen. Außerdem ist das sicherlich nicht der Hintergrund Ihrer Frage.

Eine Differenzierung der Förderung von weiblichen und männlichen Fußballnachwuchssportlern oder von Einzelsportlern gibt es in Bayern nicht. Vielmehr fördert der Freistaat nach dem Subsidiaritätsprinzip die jeweiligen Sportfachverbände, die innerhalb ihrer Strukturen autonom über Prioritätensetzungen, zum Beispiel hinsichtlich der Nachwuchsförderkonzepte, entscheiden. Im Haushalt 2004 des Bayerischen Landessportverbandes sind an Staatsmitteln für den bayerischen Fußballverband rund 510 000 Euro ausgebracht.

Zur Förderung des Nachwuchsleistungssportes hat die Bayerische Staatsregierung in Kooperation mit den jeweiligen Sportfachverbänden in Bayern zwei so genannte Partnerschulen des Leistungssports im Verbundsystem in München/Taufkirchen sowie in Nürnberg/Langwasser installiert. Grundsätzlich ist die Staatsregierung bereit, auch Mädchen im Fußball im Rahmen der schulorganisatorischen Möglichkeiten in Leistungssportklassen schulisch zu fördern, soweit sich der BFV in der Lage sieht, die ge

sichteten Talente am jeweiligen Standort zusammenzuführen und leistungssportlich zu betreuen. Dementsprechend ist bereits ab dem kommenden Schuljahr die Aufnahme von Mädchen in der Sportart Fußball in die Leistungssportklassen in Nürnberg ermöglicht.

Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin Gote.

Herr Staatssekretär, werden Sie darüber hinaus in naher Zukunft Einfluss auf die Sportverbände ausüben, damit in Zukunft eine stärkere oder mindestens eine gleichberechtigte Förderung von Mädchen stattfindet? Schließlich handelt es sich hier um öffentliche Gelder, die dafür eingesetzt werden.

Bitte, Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete Gote, Sie wissen, dass wir das Subsidiaritätsprinzip hochhalten. Das gilt sowohl für den Bayerischen Jugendring als auch für den Bayerischen Landessportverband. Die Fachverbände müssen selbst entscheiden, was wichtig und was unwichtig ist. Dies ist ein wichtiges Prinzip der Jugend- und der Sportförderung in unserem Lande. Dieses Prinzip ist anerkannt und wird auch von den Verbänden gefordert. Wir würden dieses Prinzip unterlaufen, wenn wir detailliert vorschrieben, was ein Sportverband in der Leistungssportförderung zu tun hat oder welchen Spitzensport er zu fördern hat. Das wäre nicht im Sinne des Erfinders.

Nichtsdestotrotz werde ich im Rahmen meiner zahlreichen Kontakte zu den Sportverbänden und zum Präsidenten des Bayerischen Fußballverbandes dieses Thema einmal ansprechen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die richtungweisende Entscheidung in Nürnberg – dort ist man der Zeit voraus – auch für München ein Wegweiser sein könnte.

Herr Staatssekretär, außerhalb der Geschäftsordnung möchte ich anmerken, dass Sie auch beim DFB darauf hinwirken könnten. Bitte, Frau Kollegin Gote.

Herr Staatssekretär, eine Nachfrage: Für München – nicht nur für die Gymnasien, sondern auch für die Klassen in Real- und Hauptschulen – ist bisher keine Aufnahme von Mädchen geplant?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete Gote, in der Berthold-Brecht-Gesamtschule sind verschiedene Schularten in einem Haus zusammengefasst. Dort ist es logischerweise für Mädchen aller Schularten möglich, sich im Leistungssport Fußball zu engagieren. Für München insgesamt kann ich keine abschließende Antwort geben, weil dies von der Entscheidung des Bayerischen Fußballverbandes abhängt. Allerdings werden auch in München die Talente aller Schularten gefördert.

Frau Präsidentin, Sie haben mir ein Stichwort gegeben. Frau Kollegin Gote, ich würde Ihnen empfehlen, in Berlin mit dem für den Sport zuständigen Bundesinnenminister Schily Kontakt aufzunehmen, damit er einen entsprechenden Einfluss auf den Deutschen Fußballbund nimmt, damit die Frauenförderung im Fußball intensiver betrieben wird. Ich wünsche Ihnen bei diesen Bemühungen viel Erfolg.

(Beifall bei der CSU)

Ich sehe keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die nächste Frage auf. Diese Frage wird von Herrn Kollegen Pfaffmann für Frau Kollegin Narnhammer gestellt.

Herr Staatssekretär, wie wird sich die aus Kostengründen, trotz der bereits jetzt aufgrund des hohen Bedarfs teilweise monatelangen Wartezeiten für einen Beratungstermin, vorgesehene Kürzung der Zahl der Schulpsychologen und der für ihre Arbeit zur Verfügung stehenden Stunden auf die Beratungsangebote für Schüler und Eltern und das soziale Klima an den bayerischen Schulen auswirken?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter Pfaffmann, die Zahl der Anrechnungsstunden für die schulpsychologische Beratung an den Volksschulen errechnet sich aus der Schülerzahl in jedem Landkreis. Dieser Wert war im Landkreis Ebersberg im Schuljahr 2003/2004 höher als rechnerisch erforderlich, während in anderen Landkreisen Oberbayerns, insbesondere in den Grenzregionen, die Zahl der Anrechnungsstunden geringer war.

Die Regierung von Oberbayern hatte daher in einer ersten Planung vorgesehen, die Unterschiede konsequent auszugleichen. Somit ergab sich für den Landkreis Ebersberg eine Reduzierung, während eine Reihe anderer Schulämter zusätzliche Stunden erhalten sollte. Die Regierung von Oberbayern hat zwischenzeitlich die Kürzung in Ebersberg größtenteils zurückgenommen, sodass auch im Schuljahr 2004/2005 im Landkreis Ebersberg eine ausreichende Zahl an Lehrkräften als Schulpsychologen zur Verfügung stehen.

Da bayernweit die Zahl der Anrechnungsstunden für Beratungsaufgaben unverändert bleibt, die Schülerzahlen im Volksschulbereich jedoch sinken, entstehen im Schuljahr 2004/2005 günstigere Beratungsrelationen.

Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Pfaffmann.

Herr Staatssekretär, ich hatte nicht gefragt, wie die Situation in Ebersberg ist, sondern in den bayerischen Schulen. Deswegen frage ich noch einmal: Ist Ihnen bekannt, dass die Verringerung der Anrechnungsstunden zu einer fast 20-prozentigen Reduzierung der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen

in den Schulen in Oberbayern und dementsprechend auch in anderen Bezirken führen wird?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass sich die Relationen verbessern und nicht verschlechtern werden. Wir werden darüber hinaus versuchen, aufgrund der Arbeitszeiterhöhung entsprechende Stunden für Schulpsychologen in den nächsten Wochen frei zu machen. Mit diesem Thema wird sicherlich auch der Haushaltsausschuss dieses Hohen Hauses befasst werden.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Pfaffmann.

Herr Staatssekretär, können Sie mir erklären, wo Sie die Auffassung hernehmen, dass sich trotz der Verringerung der Anrechnungsstunden die Situation bei den Schulpsychologen verbessern wird? Das ist mir ein Rätsel. Vielleicht können Sie das aufklären. Ich frage Sie noch einmal: Halten Sie die Vermutung oder die Behauptung des Bayerischen Verbandes der Schulpsychologen für falsch, dass Ihre Maßnahme der Kürzung in Bayern zu einer Verringerung der Schulpsychologen um 20 % führen wird?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter Pfaffmann, ich muss mich wiederholen. Wenn die Zahl der Schüler zurückgeht und die Zahl der Anrechnungsstunden gleich bleibt, gibt es eine Verbesserung der Relation. Wenn wir aus dem Kontingent der Arbeitszeiterhöhung zusätzliche Stunden – mit der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags – für die Schulpsychologen abgeben, ergibt sich eine weitere Verbesserung.

Ich selbst halte die Aufgabe der Schulpsychologen für außerordentlich wertvoll. Ich hatte in den vergangenen Jahren mit den Schulpsychologen sehr viele Gespräche. Uns ist daran gelegen, den Schulpsychologen Raum und Zeit zu geben. Sie kennen jedoch die schwierige Situation der Haushalte der Länder. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass wir in Bayern – verglichen mit den anderen Bundesländern – eine höhere Zahl von Stunden für unsere Schulpsychologen zur Verfügung gestellt haben.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Pfaffmann.

Herr Staatssekretär, wenn Ihnen die Situation der Schulpsychologen so wichtig ist, warum kürzen Sie dann die Anrechnungsstunden, was allein in München, nach Angaben des Verbandes, zu einer Reduzierung der Schulpsychologen um 36 % führen würde? Gerade für Ballungsräume ist das ein Riesenproblem mit der Konsequenz, dass möglicherweise die Komplementärfinanzierer, zum Beispiel die Stadt München, ihre Beratungsstellen einstellen könnten und für Schulpsycho

logen möglicherweise die Studien- und Fortbildungsmöglichkeiten entfallen.

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter Pfaffmann, Sie haben Ihre Frage zwar präzisiert, dabei aber ein Missverständnis entstehen lassen. Der Abzug von 20 % ist nicht auf Bayern bezogen, sondern diese 20 % dürften sich auf Oberbayern beziehen. Oberbayern war überdurchschnittlich gut versorgt. Es kann aber nicht angehen, dass sechs andere Regierungsbezirke ein erheblich schlechteres Zahlenverhältnis haben als Oberbayern. Dies auszugleichen, war zunächst das Ziel der Staatsregierung. In der Tat hat Oberbayern erheblich mehr an Stunden gehabt als die übrigen Regierungsbezirke. Dieser Umstand sollte korrigiert werden. Allerdings haben wir jetzt aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen und der Chance, aus den steigenden Unterrichtsstunden wieder neue Stunden gewinnen zu können, versucht, den Status quo in Oberbayern zwar nicht ganz zu halten, aber doch wieder annähernd zu erreichen.

Zur nächsten Frage darf ich Frau Weikert bitten.

Herr Staatssekretär, Sie kennen die Situation der Schulen in Nürnberg ziemlich genau. Es geht um das Nebeneinander von staatlichen und städtischen Gymnasien. Vor einer Woche hat es eine große Aufregung gegeben, weil die Eltern ihre Kinder bei den Gymnasien nicht unterbringen konnten. Meine Frage richtet sich darauf: Da die Stadt Nürnberg die Zahl ihrer Eingangsklassen kontingentiert hat – es gab zwar eine kleine Ausnahme, das habe ich schon gelesen – frage ich, wie die Aufnahmesituation der staatlichen Gymnasien in diesem Jahr ist und, falls es Ihnen möglich ist, wie Sie das für die nächsten Jahre einschätzen.

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete Weikert, die Entscheidung der Stadt Nürnberg, die Zahl der Eingangsklassen an den städtischen Gymnasien zu begrenzen, ist uns bekannt. Das Staatsministerium hat sich in Verhandlungen mit der Stadt Nürnberg bemüht, Lösungen zu finden, damit alle Schüler in Nürnberg an einem Gymnasium mit der gewünschten Ausbildungsrichtung aufgenommen werden können. Erfreulicherweise ist das gelungen, und der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2004 – insofern hat sich in den letzten Tagen vielleicht einiges überholt – beschlossen, im kommenden Schuljahr am Städtischen Labenwolf-Gymnasium eine zusätzliche Eingangsklasse der musischen Ausbildungsrichtung und am Städtischen Johannes-Scharrer-Gymnasium eine zusätzliche Eingangsklasse der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Ausbildungsrichtung aufzunehmen.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Weikert.

Ich habe das sehr wohl gelesen, Herr Staatssekretär. Aber meine Frage bezog sich auf die Aufnahmesituation bei den staatlichen Gymnasien.

Ich habe mir die Zahlen besorgen lassen. Wir haben an den staatlichen Gymnasien noch Kapazitäten frei. Das heißt eine Aufnahme an staatlichen Gymnasien ist in vielen Fällen unkompliziert möglich. Allerdings stellt sich die Frage nach dem Wahlverhalten der Eltern. Sie kennen die Nürnberger Problematik auch sehr genau. Neben dem SigenaGymnasium gibt es auch ein staatliches Gymnasium, welches geringere Aufnahmezahlen hatte als das SigenaGymnasium, das aber wiederum bessere Ganztagesangebote hat. Hier wird vielleicht nicht alles zu hundert Prozent erfüllbar sein, was die Eltern von den Schulen wünschen. Mit Sicherheit aber wird es sichergestellt sein, dass Eltern aus Nürnberg ihre Kinder nicht in das Umland geben müssen, sondern dass die Kinder von Nürnberger Schulen aufgenommen werden können.

Keine weitere Zusatzfrage. Dann bitte ich Frau Kollegin Radermacher, ihre Frage zu stellen.