Die Regelung lautet: Es muss sich um eine besondere Maßnahme handeln, die die Kommunen unmittelbar angeht. Aber hier handelt es sich nicht um eine derartige Maßnahme. Das Konnexitätsprinzip wird auch nicht ausgelöst, wenn wir im Landtag beispielsweise beschließen, erhöhte Umweltanforderungen an Heizungen zu stellen, wodurch die Mietnebenkosten steigen könnten. Dadurch
könnten die Belastungen für Sozialhilfeempfänger wiederum höher werden. Ich glaube, das ist völlig eindeutig.
Lassen Sie mich, Herr Kollege Wörner, noch Folgendes sagen: Ich habe es mir nicht leicht gemacht. Für mich stellt sich nämlich die Frage, warum bestimmte Darlehensjahrgänge zinsfrei sein sollen, während es für andere Jahrgänge, die bereits länger zurückliegen, bestimmte Zinspflichten gibt. Der Anteil derjenigen, die heute in den von Zinsanhebungen betroffenen Wohnungen leben und die von der Fehlbelegungsabgabe betroffen sind, ist mit Sicherheit sehr, sehr hoch. Die Belastungen werden also nicht so sehr steigen, weil ein erheblicher Teil dann eine niedrigere Fehlbelegungsabgabe zahlen muss. Das muss im Einzelnen noch berechnet werden. Das ist also keine Frage der Konnexität. Wir haben zudem soziale Deckelungsgrenzen eingebaut, sodass die Mieterhöhung für den Einzelnen nicht unzumutbar ist.
Herr Staatsminister, Ihnen ist doch sicher klar, dass viele Darlehensnehmer nach der Erhöhung der Zinsen – bei vielen ist eine Umlegung auf die Mieten gar nicht möglich – versuchen werden, die Darlehen zurückzuzahlen. Das führt zu einem dramatischen Rückgang der Zahl der Sozialwohnungen. Damit wiederum wird die Not auf dem Wohnungsmarkt massiv erhöht. Wie kann man, glauben Sie, diesen Effekt abfangen, wenn man schon das Konnexitätsprinzip nicht greifen lässt?
Ich glaube nicht, dass Ihre Erwartung eintritt. Zunächst haben Privatpersonen dieses Darlehen bekommen. Das heißt: Sie wohnen in der Regel im eigenen Haus. Wenn sie ihre Darlehen vorzeitig zurückzahlen, ändert sich der Wohnungsmarkt nicht. Sind die Darlehensnehmer aber ehemals gemeinnützige Genossenschaften oder kommunale Gesellschaften, werden beide ihren satzungsgemäßen Verpflichtungen nachkommen – davon bin ich überzeugt –, bzw. die Kommunen ihre Verpflichtungen auch als kommunale Gesellschaft erfüllen. Deren Verpflichtung, auch für weniger Begüterte Wohnraum zu schaffen, ändert sich dadurch nicht.
Ich will nicht darum herumreden: Ohne die derzeitige Finanzenge wäre ich nicht auf die Idee gekommen, die Zinsen anzuheben. Aber angesichts der derzeitigen dramatischen Situation muss ich fragen: Habe ich in den nächsten Jahren noch Möglichkeiten, sozialen Wohnungsbau zu betreiben? Wenn ich diese Möglichkeit haben will, verlangt der Finanzminister von mir die rechtlich mögliche Anhebung des Zinssatzes von jetzt null auf zum Beispiel 2 %, die für die übrigen Darlehensjahrgänge schon in großem Umfang erfolgt ist oder von vornherein vorgesehen wurde. Damit haben wir gerade für den Großraum München auch weiterhin die Möglichkeit, sozialen Wohnraum zu fördern. Ich halte das für vernünftig.
Herr Staatsminister, Ihre Antwort verwundert mich etwas. Denn aus Ihrem Haus kam am 22. Mai 2003 auf eine ähnliche Anfrage von mir die Antwort des damaligen Staatssekretärs Regensburger, wonach preiswerte Wohnungen vorzeitig aus der Bindung fielen. Angesichts der generellen Lage im Wohnungsbau – –
Herr Kollege Wörner, ich habe schon viel Nachsicht mit Ihnen geübt. Wir sind in der Fragestunde. Bitte.
Das Problem ist also auch in Ihrem Haus erkannt worden. Ich frage Sie deshalb noch einmal: Glauben Sie, dass die Mietpreiserhöhungen angesichts des Lohnrückgangs überhaupt verträglich sein können?
Die Vertretbarkeit für den einzelnen Mieter halte ich für uneingeschränkt gegeben – nämlich durch die soziale Deckelung, zum einen durch die Festschreibung, dass keine Mieterhöhung mehr als zehn Prozent betragen darf, und zum anderen dadurch, dass keine Mieterhöhung je Haushalt 50 Euro überschreiten darf. Die Mieterhöhungen halten sich also im Rahmen der sonstigen Mietpreissteigerungen und gehen nicht darüber hinaus. Ich verkenne nicht, dass es auch zu Darlehensablösungen kommen wird. Aber ich meine, dass sie im Verhältnis zum gesamten Wohnungsmarkt vertretbar sind. Denn ich muss ja entscheiden, ob ich dieses Risiko eingehe und dafür in der Zukunft im Großraum München noch Wohnungsneubauten fördern kann oder darauf verzichte, das in der Zukunft tun zu können, um diesen besonderen Vorteil zu haben, einige Darlehensjahrgänge zinsfrei zu halten. Da, meine ich, habe ich mich richtig entschieden.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Herzlichen Dank dafür, dass Sie die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich beantwortet haben. Ich rufe das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf und darf Herrn Staatssekretär Freller bitten, die Fragen zu beantworten. Frau Kollegin Gote übernimmt die Frage des Herrn Kollegen Dürr und gibt uns einen Vorgeschmack auf die Fußballweltmeisterschaft. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Staatssekretär, nachdem die Staatsregierung in der Antwort auf die Mündliche Anfrage des Kollegen Dürr vom 22. April 2004 sowie gegenüber den Medien angekündigt hatte, bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 diejenigen bestmöglich zu unterstützen, die „alles unternehmen, um die bayerische Lebensart – und damit auch das bayerische Bier – den Gästen aus aller Welt in attraktiver Weise zu präsentieren“, und dazu auch mit der FIFA verhandeln wollte, frage ich die Staatsregierung, was diese Verhandlungen erbracht haben, welche Initiative die so genannte „WM TASK FORCE“ der Staats
regierung ergriffen hat und welche sonstigen Maßnahmen die Staatsregierung eingeleitet hat, um, wie zugesagt, Bayern bei den Spielen in München und Nürnberg Möglichkeiten zu eröffnen, sich und seine unverwechselbaren Kulturgüter in den Fokus der Weltöffentlichkeit zu rücken und die bayerische regionale Identität gebührend herauszustellen?
Die TASK FORCE WM 06 verfolgt die Projekte, die bereits in der Antwort auf die Mündliche Anfrage vom 19. April 2004 dargelegt wurden, weiter intensiv und ist darüber hinaus verstärkt bemüht, die FIFA WM 2006 in Deutschland als Plattform zur optimalen Präsentation des Freistaats zu nutzen. Dazu wurden in den beiden Ministerien – im Kultusministerium und im Wirtschaftsministerium – unterschiedliche Arbeitskreise mit verschiedenen Schwerpunkten geschaffen, die Rahmenaktivitäten gestalten, anregen und organisieren, die die internationale Aufmerksamkeit verstärkt auf den Freistaat lenken und Bayern wiederum einen intensiven Kontakt mit der internationalen Öffentlichkeit ermöglichen sollen.
Für den Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wurden die Arbeitskreise „Jugend und Sport“, „Kunst und Kultur“ und „Kongresse und Events“ installiert; für das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie handelt es sich um die Arbeitskreise „Tourismus“, „Medienzentrum“ und „Standortmarketing“. Diese Arbeitskreise verfolgen auf unterschiedliche Weise das Ziel, den Geist des Artikels 3 der Bayerischen Verfassung, durch den sich der Freistaat im Weitesten als Kulturstaat definiert, einer breiten Öffentlichkeit darzustellen. Dazu seien exemplarisch die folgenden Projekte genannt:
„Bayern traditionell“: bayerische Trachten und Volkstanzgruppen in Verbindung mit groß besetzten Blechbläserensembles;
„Großbildprojektionen“: landschaftliche und bauliche Schönheiten Bayerns, seine Menschen und die Attraktivität seiner unterschiedlichen Kultur- und Wirtschaftsregionen;
Young & Free: Pädagogisch orientiertes, bayerische Schülerinnen und Schüler aller Schularten integrierendes Festival in Nürnberg 2005 und in München 2006.
Servicekampagne: Herstellung einer Copyright-freien Foto-CD für den Tourismusbereich, gastgewerbliche Sprachschulungskurse, interkulturelles Handbuch.
Journalistenreisen: Angebot an Medienschaffende vor und während der Weltmeisterschaft, weltweit bekannte Baudenkmäler, Klöster, Kirchen und Schlösser in ihrer landschaftlich reizvollen Lage kennen zu lernen.
Schließlich: Spezialitäten aus Bayern: Förderung des Absatzes hochwertiger bayerischer Lebensmittel, insbesondere auf wichtigen ausländischen Märkten.
Folgende Hauptzielgruppen wurden als Ansprechpartner für die Zeit der WM als bedeutsam erkannt und müssen daher besonders beachtet werden: Journalisten aus aller Welt, die eine große Multiplikatorenwirkung haben, Very Important Persons oder Chief Executive Officers, Zuschauer der Sportwettkämpfe, nationale und internationale Touristen und letztlich logischerweise auch die gesamte bayerische Bevölkerung.
Es darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass die offiziellen Fußballspiele generell der Kategorie A zuzurechnen sind, das heißt durch FIFA oder Organisationskomitee im Rahmen des offiziellen FIFA-OK-Event-Marketing-Programms organisiert werden. In diesem Rahmen besteht keine Möglichkeit, auf marktwirtschaftliche Maßnahmen seitens der FIFA einzuwirken, da sämtliche Sponsorverträge bereits im weiten zeitlichen Vorfeld der WM 2006 abgeschlossen wurden und vor, während und nach der WM entsprechende Gültigkeit haben. Überall, wo eine Fußballweltmeisterschaft stattfindet, wird dies so gehandhabt. Die Bayerische Staatsregierung kann insofern keinerlei Vertragsänderungen zwischen der FIFA und ihren Sponsorpartnern erwirken. Somit können bei KategorieA-Veranstaltungen – mögen wir alle zusammen dies auch bedauern – auch nur offizielle FIFA-Sponsoren zum Zuge kommen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass im unmittelbaren Umfeld, das juristisch klar definiert ist, nur das Bier des offiziellen Partners ausgeschenkt werden darf. Inwieweit Konzessionsrechte an heimische Brauer vergeben werden, muss entsprechenden Verhandlungen vorbehalten bleiben. Es ist keine Frage, dass wir uns vermittelnd engagieren werden. Das Ergebnis ist aber noch nicht vorhersehbar.
Außerhalb der Werbebannmeile um die Stadien selbst können und werden jedoch selbstverständlich bayerische Erzeugnisse angeboten werden. Das bayerische Gastgewerbe und die bayerischen Brauereien sehen dies auch als große Chance, bayerische Lebensart und damit auch das bayerische Bier den Gästen aus aller Welt zu präsentieren. Die Bayerische Staatsregierung wird dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestmöglich unterstützen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich rufe die nächste Frage auf: Frau Kollegin Strohmayr. Bitte schön, Frau Kollegin.
In welcher Höhe stehen den einzelnen teilnehmenden Schulen Gelder aus dem Modellprojekt „MODUS 21“ zur Verfügung, für welche Aufgaben bzw. Maßnahmen sind diese Gelder zu verwenden, können hiervon zum Beispiel auch bauliche Maßnahmen finanziert werden, zum Beispiel Planungen für Schulerweiterungen, Durchführung von Bauvorhaben an Schulen usw.?
Verehrte Frau Dr. Strohmayr, “MODUS 21, Schule in Verantwortung“ ist ein Modellprojekt, das in 37 Schulen aller Schularten – ab dem Schuljahr 2004/2005 in 44 Schulen – vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Kooperation mit der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt wird. Die Stiftung Bildungspakt Bayern stellt in diesem Schuljahr im Rahmen des Modellprojektes „MODUS 21, Schule in Verantwortung“ allen beteiligten Schulen ein Budget in Höhe von 4000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel dürfen nicht für Sachaufwendungen oder Baumaßnahmen verwendet werden, sondern ausschließlich projektbezogen, zum Beispiel für schulinterne Fortbildungen, Fachliteratur, Öffentlichkeitsarbeit, Konsensmeetings zu Einzelmaßnahmen, Reisekosten für Besuche anderer MODUS-Schulen, Schulen anderer Bundesländer und sonstiger Institutionen. Die Schulen erbringen nach Ablauf jedes Schuljahres einen entsprechenden Verwendungsnachweis.
Ich frage nach, weil ich mir nicht sicher bin, ob ich es richtig verstanden habe: Pro Schule stehen 4000 Euro zur Verfügung? Auch Planungen für zukünftige Bauvorhaben könnten davon nicht finanziert werden?
Herr Staatssekretär, nachdem auch im ländlichen Raum immer mehr wohnortnahe Grundschulen aufgelöst werden, frage ich die Staatsregierung, welche Schulweglänge – in Kilometer und Minuten – sie aufgeschlüsselt nach den Jahrgangsstufen 1 bis 4 für zumutbar hält und welche Rechtsgrundlage sie ihrer Antwort zugrunde legt.
Frau Abgeordnete, das vorhandene Netz an Grundschulen in Bayern ist im Wesentlichen gesichert, jetzt und auch für die absehbare Zukunft. Eine Auflösung von Grundschulen im ländlichen Bereich ist auf ganz seltene Einzelfälle beschränkt. Der in der Anfrage skizzierte Hintergrund „vermehrte Auflösung wohnortnaher Grundschulen“ ent
spricht also schlicht nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Möglicherweise liegt auch eine Verwechslung vor.
Verbindliche Festlegungen des Staatsministeriums zur Schulweglänge gibt es nicht, weder in Bezug auf Kilometerangaben noch in Bezug auf Zeitangaben. Zur Durchführung der Volksschulreform Ende der Sechzigerjahre erließ das Staatsministerium die Verordnung über die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg vom 16. April 1969, Gesetz und Verordnungsblatt Seite 121, die folgende Aussage enthielt: „Der für den Schüler verbleibende Weg zur und von der Haltestelle des Verkehrsmittels muss zumutbar sein und soll zusammen mit der Beförderung nicht mehr als 45 Minuten in Anspruch nehmen.“ Diese inzwischen aufgehobene Vorschrift, die sich zuvörderst auf die Organisation des Schülertransportes bezog und besondere Bedeutung für die Linienführung in ländlichen Gebieten mit vielen Streusiedlungen hatte, wurde auch von den Regierungen bei schulorganisatorischen Überlegungen berücksichtigt. Gültig ist derzeit die Regelung der Schülerbeförderungs-Verordnung, dass Grundschüler ab einer Entfernung von zwei Kilometer mit Schulbus oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu transportieren sind. Darüber hinausgehende Aussagen allgemeiner Art sind nicht möglich. Vielmehr ist auf die jeweilige örtliche Situation im Einzelfall abzustellen.
Keine weitere Zusatzfrage. Vielen Dank. Herr Kollege Dupper ist nicht da. – Bitte schön, Frau Kollegin Dr. Strohmayr.
Wie lange wird nach Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigungen die Bewilligung der Zuschüsse für Erweiterung und Umbau mit Sanierung der Sankt-Elisabeth-Schule des Kreis-Caritasverbandes Freyung-Grafenau dauern, wie hoch werden die Zuschüsse sein und in welchen Raten/Jahresraten werden sie ausbezahlt?
Frau Abgeordnete, der mehrfach geänderte Antrag des Kreis-Caritasverbandes für einen Umbau und eine umfassende Sanierung der Sankt-Elisabeth-Schule, privates Förderzentrum, Förderzentrum geistige Entwicklung in Freyung wird derzeit von der Regierung von Niederbayern geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfungen und Anerkennung der Förderfähigkeit durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erhält der Schulträger einen Förderbescheid, in dem die Höhe des Anspruchs auf staatliche Förderung festgesetzt ist.