Protocol of the Session on June 17, 2004

aufgenommen werden, sondern zusätzlich eine widerleg bare Regelvermutung, dass Cross-Border-Leasing-Ge schäfte besonders riskant sind. Diese Regelvermutung ist jetzt nicht mehr enthalten. Dieser Verzicht erschien nach umfangreichen Diskussionen vertretbar, weil eine zu er wartende Steuerrechtsänderung in den USA steuerliche Vorteile für die Investoren entfallen lässt und damit den Geschäften den Boden entziehen dürfte.

Das im Gesetzentwurf nun übrig gebliebene Risikomini mierungsgebot erscheint der Staatsregierung aber wegen der Gefahren, die sich in einer globalisierten Welt aus pro blematischen Finanzierungsinstrumenten ergeben kön nen, nach wie vor notwendig. Ich hoffe, dass sich nicht das Schlimmste bewahrheitet: dass, wenn in den Verei nigten Staaten die gesetzlichen Grundlagen verändert werden, dies nicht auch noch rückwirkend geschieht. Das würde zu erheblichen Problemen für Kommunen führen, die dieses Instrument in Anspruch genommen haben.

Ich darf zu einem weiteren Punkt kommen, der aus meiner Sicht im Gesamtpaket des Gesetzentwurfes sehr wesent lich ist, nämlich das kommunale Personalrecht. Wir haben zwei bedeutsame Änderungen. Zum einen soll die enge Bindung der Kommunen an Tarifverträge durch das derzei tige kommunalrechtliche Angemessenheitsgebot für die Arbeitsbedingungen und Vergütungen gelöst und dadurch auch der Handlungsspielraum für die Kommunen erweitert werden. Das ist etwas ganz Wichtiges, da sich dort die Kommunen eingeengt gefühlt haben. Zum anderen soll eine zweite Maßnahme hinzukommen, nämlich dass Aus nahmen von der bisherigen strikten Verpflichtung der kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsgemein schaften zur Beschäftigung mindestens eines gehobenen Verwaltungsbeamten ermöglicht werden sollen. Das ist auch eine Frage, lieber Kollege Jakob Kreidl, die wir immer wieder miteinander diskutiert haben, um mehr Freiheit, mehr Flexibilität für die Kommunen zu schaffen. Ich glaube, dass wir gemeinsam eine gute Lösung gefunden haben.

Ich darf auch noch auf ein Thema eingehen, das bereits bei den letzten Veränderungen immer wieder Gegenstand war. Wir haben nämlich gesagt: Wir brauchen mehr Expe rimentierklauseln, wir brauchen mehr Flexibilität, wir brau chen noch mehr Möglichkeiten, Modelle für Verwaltungs vereinfachung und für Verwaltungsführung einführen zu können. Ich halte die Experimentierklausel für etwas über aus Wichtiges, damit man in der schnelllebigen Zeit auch auf aktuelle Veränderungen in der Verwaltung möglichst schnell reagieren kann.

Ich darf einen weiteren Punkt ansprechen, der uns schon bei den Veränderungen in den letzten zehn Jahren intensiv berührt hat und der jetzt noch einmal eine Veränderung erfährt, nämlich die Einführung des gemeinsamen Kom munalunternehmens. Hier sind wir überaus innovativ, aber wir sind nicht die ersten, die es einführen. Zwischenzeitlich hat es Niedersachsen aus unserem Entwurf schon über nommen und es auch geltendes Recht werden lassen. Das neue Instrument des gemeinsamen Kommunalunter nehmens soll die kommunale Kooperation fördern und ei nen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und Erhaltung des hohen Standards kommunaler Daseinsvor sorge in Bayern leisten. Ich denke hier vor allem an die Trinkwasserversorgung durch die verbesserte Zusam

menarbeit. Hier können wir jetzt noch flexibler arbeiten, weil uns dieses Instrument dazu die Möglichkeit gibt. Die se neue Form kommunaler Zusammenarbeit ermöglicht es, dass wir nicht mehr eine Zwischenschaltung von Zweckverbänden brauchen, sondern dass wir unmittelbar durch die Kommunen ein solches gemeinsames Unter nehmen gründen können. Wir kennen alle die Konstruktio nen, in denen zunächst Zweckverbände gegründet wur den, um diese Zusammenarbeit zu ermöglichen, bei spielsweise Krankenhauszweckverbände und Zweckver bände zur Wasserversorgung. Jetzt können die Kommu nen über dieses Rechtsinstrumentarium unmittelbar und direkt zusammenarbeiten. Ich glaube, dass damit auch ein Wunsch der kommunalen Spitzenverbände erfüllt wird, die darauf immer in besonderer Weise gedrängt haben.

Ich darf in diesem Zusammenhang auf einen weiteren Punkt hinweisen. Hier wird nämlich die Möglichkeit ge schaffen, über Zweckvereinbarungen das Aufgabenspek trum der Zweckverbände zu erweitern und eine entspre chende Öffnungsklausel vorzusehen. Wir haben aber auch gleichermaßen eine Begrenzung eingefügt, dass das, was an Aufgaben über die Zweckvereinbarungen an die Zweckverbände gehen soll, gegenüber den eigentli chen Verbandsaufgaben nachrangig und untergeordnet sein muss. Es besteht nämlich sonst die große Gefahr, dass Zwischenverwaltungsebenen entstehen könnten, die nicht transparent und auch nur sehr schwer kontrol lierbar sind. Es besteht auch die ordnungspolitische Ge fahr, dass man sich auf solchen Ebenen in den wirtschaft lichen Bereich begibt. Das ist kein ganz einfaches Thema; es wurde auch immer wieder unterschiedlich und auch sehr strittig diskutiert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe versucht, nur ei nige wenige Stichpunkte aus dem umfangreichen Gesetz entwurf darzustellen. Ich wollte hier gar nicht auf alle Details eingehen. Wir haben vor allem ein intensives Beteiligungs verfahren durchgeführt. 40 Verbände und Stellen wurden in zwei Anhörungsverfahren gehört. Das zeigt auch sehr deut lich, dass man versucht hat, einen Konsens zu finden und über alle Themen im Vorfeld ein gutes Einvernehmen zu finden. In vielen Fällen ist dies auch gelungen, sodass in den Pakt für die Kommunen diese Dinge eingebunden wur den und einfließen konnten. Ich hoffe, dass wir jetzt eine gute Grundlage haben, um die aktuellen Aufgaben in den Kommunen besser bewältigen zu können.

Ich bitte herzlich darum, dass der Gesetzentwurf mög lichst zügig beraten wird, sodass wir noch vor der Som merpause zu einem Abschluss kommen, damit die Kom munen auch Sicherheit für die in schwierigen Zeiten vor ihnen liegenden Aufgaben haben.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne damit die Aussprache. Die Redezeit der Fraktionen verlängert sich um drei Minu ten. Der erste Redner ist Herr Kollege Kreidl.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße sehr, dass mit diesem Gesetz entwurf zur Änderung des Kommunalrechts aktuelle Ent wicklungen aufgegriffen werden. Den veränderten Bedin gungen bei den Kommunen wird in der Form Rechnung

getragen, dass kommunalrechtliche Bestimmungen und gesetzliche Regelungen angepasst und geändert werden. Wenn man sich den Gesetzentwurf genauer betrachtet, so ist sehr deutlich zu sehen, dass einmal mehr die kommu nale Selbstverwaltung in den verschiedensten Bereichen gestärkt wird, und dass vor allem die Handlungsspielräu me der Kommunen entscheidend erweitert werden.

Diese Handlungsspielräume werden auf den verschie densten Feldern erweitert und gestärkt. Das beginnt beim Abschluss von Arbeitsverträgen, für die es gewisse Er leichterungen geben wird, weil die enge Bindung inner halb des kommunalrechtlichen Angemessenheitsgebots aufgehoben wird. Ein weiterer wichtiger Punkt für die Kommunalpolitiker ist der Wegfall der Verpflichtung für die Gemeinden, dass mindestens ein Beamter dem gehobe nen Verwaltungsdienst angehören muss. Diese Bestim mung wirkte sehr hemmend und war auch im Sinne einer Begrenzung der Personalkosten nicht zweckdienlich. Die se Bestimmung wird hiermit abgeschafft.

Wir haben im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit mehrfach über die Frage der Ortssprecher in den Gemeinden diskutiert. Hier wurde eine für meine Begriffe sehr praktikable Lösung gefunden. Die Entscheidung, ob ein Ortssprecher bestimmt und eingesetzt wird, wird den Gemeinden überlassen. Diese können schießlich am bes ten entscheiden, ob es in dem einen oder anderen Fall sinnvoll oder nicht sinnvoll ist. Die Delegation dieser Ent scheidung auf die Gemeinden halte ich für sehr sinnvoll.

In den Gesetzentwurf wurde auch eine Verpflichtung der Gemeinden, Landkreise und Bezirke zur Einhaltung der Vorschriften des Europäischen Stabilitäts- und Wachs tumspakts aufgenommen. Das Ziel ist die Begrenzung des Wachstums der Haushaltsvolumina der Kommunen; denn die finanzielle Lage in den Kommunen ist bekannter maßen nicht gerade rosig. Dort müssen gewisse Rahmen bedingungen eingehalten werden. Vor allem darf die Neuverschuldung nicht immer weiter ansteigen.

Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs sind die neuen in novativen Finanzierungsinstrumente. Ich nenne als Stich worte das Cross-border-leasing sowie die Sale-and-leaseback-Geschäfte. Die schwierige Finanzlage vieler Kom munen hat das Interesse an innovativen Finanzierungsins trumenten zur Erschließung zusätzlicher Finanzmittel ge steigert. Entsprechende, vor allem von Finanzinstituten entwickelte Modelle versuchen in der Regel, steuerliche Konstruktionen nutzbar zu machen. So werden beim Cross-border-leasing ausländische Steuergestaltungs möglichkeiten genutzt. Derartige Rechtsgeschäfte können wegen ihrer außerordentlichen Komplexität, ihrer Abhän gigkeit vom ausländischen Steuerrecht, ihrer zum Teil ex trem langen Laufzeiten und der ungleichen Risikovertei lung mit erhöhten Risiken für die Kommunen und für die kommunalen Unternehmen verbunden sein.

In die Kommunalgesetze wird daher ein Gebot der Mini mierung finanzieller Risiken aufgenommen. Darüber hin aus ist jedoch die Regelvermutung, dass solche Geschäf te immer hoch risikobehaftet sind, weggefallen. Mit dem Gesetzentwurf wird die Möglichkeit geschaffen, dort, wo sich so etwas anbietet, über das Cross-border-leasing neue Finanzierungsinstrumente anzuwenden.

Die Erleichterung der vorläufigen Haushaltsführung wurde bereits angesprochen. Diese Möglichkeit kommt selbst verständlich nur für kürzere Zeiträume in Betracht. In die sen Zeiträumen können Kreditaufnahmen für Investitions zwecke erfolgen. Die Gewährung eines finanziellen Aus gleichs für Staatsaufgaben an den Landratsämtern im Rahmen des Konnexitätsprinzips ist eine sehr positiv zu bewertende Sache.

Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem eine Befugnis für Zweckverbände geschaffen, innerhalb der Zweckverbän de durch Zweckvereinbarungen Aufgaben anderer kom munaler Körperschaften zu übernehmen. Hier wurde ein praktikabler Weg gefunden, obwohl ich nicht verkenne, dass es noch unterschiedliche Auffassungen über den Umfang dieser Zweckvereinbarungen gibt. Die vorgesehe ne Änderung des Artikels 7 Kommunalzweckverbandsge setz soll in Form einer Öffnungsklausel einem Zweckver band die Möglichkeit eröffnen, Aufgaben auch von Nicht mitgliedern zu übernehmen. Dabei muss jedoch verhindert werden, dass Zweckverbände bei der Übernahme solcher Aufgaben über ihre Mitgliedsaufgaben weit hinausgehen. Dies ist der Spannungsbogen, der zu beachten ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzentwurfs bezieht sich auf die Kommunalunternehmen. 1995 stellte Bayern als erstes Flächenland seinen kommunalen Körperschaf ten die Anstalt des öffentlichen Rechts, also das Kommu nalunternehmen als Rechtsform zur Verfügung. Mittler weile gibt es in Bayern 50 Kommunalunternehmen. Ange sichts dieser positiven Erfahrungen sollen auch Kommu nalunternehmen über den eigenen Gemeindebereich hin aus gegründet werden. Bisher war das nur über Zweck verbände mit einem entsprechenden Aufwand möglich. Die Zusammenarbeit wird erleichtert, wenn die Träger schaft eines Kommunalunternehmens unmittelbar über nommen wird und gemeinsame Kommunalunternehmen gegründet werden.

Ein weiterer Punkt ist die Aufhebung des Verbots der Zweitwohnungsteuer. Hier gibt es einen breiten Konsens. Auch die Erweiterung der Experimentierklauseln auf die Erprobung neuer Modelle der Verwaltungsvereinfachung und der Verwaltungsführung möchte ich nennen.

Ich möchte ein Fazit ziehen: Ich bin der Meinung, die Kommunen erhalten durch die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen mehr Flexibilität und mehr Gestaltungsspiel räume. Durch die neu eröffneten Möglichkeiten können sicherlich auch Kosteneinsparungen in nicht unerhebli chem Ausmaß erreicht werden. Das darf man bei dieser Gelegenheit nicht außer Acht lassen. Wir sollten die Bera tungen im Fachausschuss zügig durchführen. Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion, die wir zügig zum Abschluss bringen werden, sodass wir den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause verabschieden können.

(Beifall bei der CSU)

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.

Sehr geehrter Herr Prä sident, Kolleginnen und Kollegen! Die Bayerische Staats regierung hat den heute eingebrachten Gesetzentwurf zur

Änderung des Kommunalrechts kurz vor Pfingsten wie gewohnt sehr öffentlichkeitswirksam als Pakt für die Kom munen in der Öffentlichkeit verkauft. Dieser Pakt für die Kommunen soll – so ist es in der Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei nachzulesen – den Kommunen mehr Freiheiten im Rahmen der kommunalen Selbstver waltung geben und ihnen Einsparmöglichkeiten eröffnen.

So weit, so gut. Die Beurteilung durch die kommunalen Spitzenverbände war jedoch bereits eine ganz andere. „Das Papier beinhalte“ – so der Präsident des Bayeri schen Gemeindetags, Dr. Uwe Brandl, „viel Kosmetik, aber wenig Substanz“.

Was steckt nun tatsächlich dahinter? Ich will es in einigen Punkten aus Sicht der SPD-Fraktion erläutern.

Die enge Bindung an Tarifverträge soll künftig beim Ab schluss von Arbeitsverträgen gelockert werden. Die Ab sicht ist klar. Nicht der übertariflichen Bezahlung, sondern der Bezahlung unter Tarif soll damit Tür und Tor geöffnet werden. Dass Reformen beim BAT notwendig sind, ist unbestritten. Sie wissen auch, dass es seit längerem in tensive Gespräche zwischen den kommunalen Arbeitge bern und den Arbeitnehmern gibt, mit dem Ziel, Kosten senkungen beim Personal zu bewerkstelligen.

Hier haben wir sicher Gesprächs- und Beratungsbedarf. Ich bezweifle allerdings sehr stark, dass der im Gesetzent wurf gemachte Vorschlag zielführend ist; dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Neuregelung, wie sie im Gesetzentwurf steht, nur für neue Arbeitsverträge gilt. Dass es in den Kommunen kaum Neueinstellungen gibt, wissen Sie auch. Ich würde also eher auf die Gespräche zwischen den Vertretern der kommunalen Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bauen.

Warum ausgerechnet die Gemeindeordnung einen ver bindlichen Hinweis auf die Einhaltung der EU-Stabilitäts kriterien bekommen muss, erschließt sich mir nicht. Diese Verbindlichkeit – das wissen Sie – ergibt sich bereits aus dem Bundesrecht, und damit ist ein solcher Hinweis mehr als überflüssig und nur eine unnötige Gängelung für unse re Kommunen.

Herr Staatssekretär Schmid hat auf die Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Landkreisordnung hingewiesen. Dazu will ich nur so viel sagen: Die Bewährungsprobe, ob das Konnexitätsprinzip auch eingehalten wird, hat die Staatsregierung noch nicht bestanden. Wir werden sehr aufmerksam verfolgen, ob die in allen möglichen Gesetzen und Verordnungen stehende Konnexität auch tatsächlich umgesetzt wird. Daran wird sich messen lassen, wie kom munalfreundlich die Staatsregierung und die CSU sind.

Sehr kritisch betrachten wir auch das Vorhaben der Staatsregierung, Finanzierungsinstrumente wie CrossBorder-Leasing und Sale-and-Lease-back-Geschäfte

stärker zu reglementieren bzw. gänzlich zu untersagen. Herr Kollege Kreidl, Sie sprechen zu Recht von innovati ven Finanzierungsinstrumenten. Diese innovativen Instru mente sind Ihnen aber offensichtlich nicht geheuer. Sie wollen den Kommunen zumindest nicht die eigene Ver antwortung überlassen, zu entscheiden, ob sie mit diesen Instrumenten in der bisherigen Art und Weise umgehen.

Das ist mit dem Prinzip der kommunalen Selbstverwal tung in keiner Weise zu vereinbaren. Sie sprechen viel mehr den Verantwortlichen in unseren Kommunen die Kompetenz ab, verantwortungsvoll Kommunalpolitik zu gestalten. Das kann nicht sein. Ich hoffe, dass wir hier in den Beratungen noch mehr erreichen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die engen Zügel, die das Haushaltsrecht den Kommunen bisher auferlegt, etwas gelockert werden. Wir begrüßen es, dass zum Beispiel die kommunale Handlungsfähigkeit unter bestimmten Vor aussetzungen auch für Kommunen mit größeren finanziel len Problemen etwas stärker erweitert wird, als es bisher der Fall ist. Ausdrücklich begrüßen wir das Vorhaben, endlich die Zweitwohnungssteuer in Angriff zu nehmen.

Dazu möchte ich doch noch ein paar Worte sagen. Jahre lang haben Sie dagegen heftigen Widerstand geleistet. Sie erinnern sich sicher noch an die Diskussion im vergan genen Jahr, als wir zum letzten Mal den Antrag, die Zweit wohnungssteuer nun endlich zuzulassen, eingebracht haben. Mit – aus Ihrer Sicht – guten Argumenten haben Sie diesen Antrag abgelehnt. Wie gesagt, wir freuen uns, dass bei Ihnen nun die Einsicht eingekehrt ist, und dass vielleicht auch – ich nehme es jedenfalls an – unsere Argu mente gefruchtet haben.

(Dr. Ottmar Bernhard (CSU): Das nehmen wir eher nicht an! – Zuruf der Abgeordneten Karin Rader macher (SPD))

- Kollege Bernhard, ich bin nicht so blauäugig zu glauben, dass dies Ihr Hintergrund war. Sie sehen offensichtlich die Zweitwohnungssteuer als letzte Möglichkeit, zumindest einigen Kommunen zusätzlich zu Geld zu verhelfen, wel ches nicht Geld des Freistaates ist. Machen Sie sich aber keine Hoffnungen. Dieses Geld wird nicht reichen. Sie werden auch weiter in den Geldbeutel greifen müssen. Ohne eine kräftige Finanzspritze des Freistaates werden unsere Kommunen nicht auf die Beine kommen. Minister Beckstein hat dies bei der Jahresversammlung des Land kreistages deutlich gemacht. Er hat gemeint, dass es für den Haushalt 2005/2006 zusätzliche Mittel geben wird. Die Zweitwohnungssteuer wird nicht ausreichen.

Ingesamt hält dieser Gesetzentwurf – hier muss ich der Beurteilung der kommunalen Spitzenverbände zustim men – nicht das, was er verspricht bzw. was die Staatsre gierung im Vorfeld versprochen hat. Er erfüllt bei weitem nicht die Erwartungen nach einer kommunalfreundlichen Gesetzgebung. Ich will noch einmal den Gemeindetags präsidenten Brandl zitieren, der gesagt hat: „Klingt gut, aber nicht viel dahinter; auf halbem Wege stehen geblie ben.“ Ich hoffe, dass uns die Beratungen dazu helfen werden, nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben. Ich hoffe, dass die Änderung des Kommunalrechts tatsäch lich zu einer Verbesserung für die Kommunen führt und wir den Zeitplan einhalten können.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kol legin Kamm.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetzespaket zur Ände rung des Kommunalrechts ist schon wunderbar angekün digt worden als Teil eines Pakts mit den Kommunen, wie es so schön hieß, mit dem Entscheidungen von oben nach unten verlagert werden sollten, mit dem die Hand lungsspielräume – so sagte man – vor Ort gestärkt werden sollten und mit dem landesweite Vorgaben und Standards abgebaut werden sollten. Auch Sie, Herr Staatssekretär Schmid, haben sehr schöne Worte zur Stärkung der kom munalen Selbstverwaltung heute gefunden. Wir fragen uns aber angesichts dieses Gesetzespakets, ob dieses Paket nun diese begrüßenswerten Ziele erreicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Da muss ich leider konstatieren: Nein, es erreicht sie leider nicht, leider nur in einzelnen Punkten oder einzelnen An sätzen, größtenteils aber nicht. Dementsprechend waren die kommunalen Spitzenverbände in ihren Stellungnah men auch wenig begeistert von diesem Gesetzentwurf. Ich möchte jetzt zu einzelnen Punkten dieses sehr um fangreichen Pakets kommen.

Punkt Eins: Das kommunale Angemessenheitsgebot für kommunale Arbeitsbedingungen und Vergütungen soll geöffnet werden, aber nur nach unten und nicht nach oben. Zurecht sagt der Gemeindetag, dass mehr Hand lungsspielraum dann entsteht, wenn dieses Angemessen heitsgebot ganz gestrichen wird. Wir können unseren Kommunalpolitikern mehr vertrauen, dass sie richtige Ent scheidungen treffen.

Ein weiterer Punkt ist die Ortssprecherregelung, mit der gar niemand so recht glücklich ist, vor allem deswegen, weil die Gemeindeteile, von denen gesprochen wird, in welchen Ortssprecher gewählt werden können, kaum de finierbar sind. Es ist unklar, was mit einem Gemeindeteil, der einen Ortssprecher entsenden soll, gemeint ist. Inso fern befürchten wir auch hier, dass diese Regelung nicht sehr viel in der Praxis hilft.

Einen anderen Punkt hat Frau Schmitt-Bussinger schon angesprochen, nämlich die Verbindlichkeitserklärung der EU-Stabilitätskriterien. Das ist in der Gemeindeordnung nicht nötig, da diese Kriterien über das Bundesrecht oh nehin auch für die Gemeinden gelten.

Ich komme noch einmal zu einem großen Punkt in dem Paket, nämlich zum Umgang mit Cross-Border-LeasingGeschäften und mit Sale-and-Lease-back-Geschäften in Verbindung mit Erbersatzsteuervorteilen.

Diese Transaktionen eignen sich nicht für eine solide Fi nanzierung kommunaler Aufgaben. Die Kommunalpoliti ker, mit denen ich gesprochen habe – gleichwohl, in wel chen finanzklammen Kommunen sie tätig sind -, sehen dies auch so. Eine Lösung, wie Sie sie vorschlagen, dass Kommunen diese Finanztransaktionen dann nutzen kön nen, wenn sie von der Rechtsaufsicht genehmigt werden, ist daher nicht hilfreich und dient eher zur Beförderung und Legitimierung solcher Transaktionen.