Herr Kollege Dr. Beyer, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Die Mittel des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs, also des so genannten Regionalisierungsgesetzes, stehen den Ländern gemäß § 5 Absatz 1 des Regionalisierungsgesetzes für den öffentlichen Nahverkehr, also für den allgemeinen ÖPNV und den Schienenpersonennahverkehr, zur Verfügung. Im Jahr 2003 erhielt Bayern nach dem Regionalisierungsgesetz vom Bund 1025,4 Millionen Euro. Diese Mittel wurden in voller Höhe zweckentsprechend
Der Einsatz von Regionalisierungsmitteln für das Vorhaben des allgemeinen ÖPNV ist für den weiteren ÖPNVAusbau – da sind wir uns, glaube ich, einig – unerlässlich und dadurch veranlasst, dass zum 1. Januar 1996 die GVFG-Mittel bundesweit um 3 Milliarden DM gekürzt und im Gegenzug die Regionalisierungsmittel erhöht worden sind. Bei uns in Bayern findet keine Zweckentfremdung statt.
Die Fragestellung intendierte ja auch keinen Vorwurf. Wären Sie so freundlich, uns die konkrete Aufteilung dieser Summe in die Bestellung von Schienenverkehrsleistungen einerseits und in, wie Sie sagen, allgemeine ÖPNV-Investitionen andererseits mitzuteilen?
Von den Einnahmen in Höhe von 1025,4 Millionen Euro wurden 2003 insgesamt – das ist hochinteressant – 91,3 Millionen Euro für den Schienenpersonennahverkehr gegeben, für den öffentlichen Personennahverkehr sind es 124,4 Millionen Euro und für die Verstärkung der Ausgleichsleistungen nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes wurden 28,1 Millionen Euro gegeben. Wir haben im Vorjahr ein bisschen mehr ausgegeben, als wir bekommen haben, weil wir Ausgabereste gehabt haben. Diese Ausgabereste, Herr Kollege Beyer, entstehen immer dann, wenn der Mittelabruf von der Verfügbarkeit baureifer Projekte sowie vom Fortschritt der laufenden Maßnahmen und der Auslieferung der jeweiligen Fahrzeuge abhängt. Deshalb sind Schwankungen innerhalb der Jahre möglich.
Interessant ist auch Folgendes, wenn ich die nächste Frage nach den Ausgaberesten vielleicht gleich vorwegnehmen darf: Wir haben zum 1. Januar dieses Jahres Ausgabereste in Höhe von 275 Millionen Euro gehabt. Wir haben diese Mittel nicht zweckentfremdet oder irgendwohin geschoben, sondern wir haben sie bewusst für die Finanzierung der anstehenden großen S-Bahn-Projekte in München und Nürnberg/Erlangen/Forchheim, Ansbach, Neumarkt, Hartmannshof reserviert, weil diese Mittel dort dringend erforderlich waren. Wir haben sie nicht verschoben, obwohl sie woanders natürlich sehr begehrt gewesen wären. Wir haben sie vielmehr für diese notwendigen Infrastrukturinvestitionen aufgehoben.
Wenn man die Ansätze im Nachtragshaushalt zugrunde legt, wonach – ich mache das jetzt sehr grob – 773 Millionen Euro an die BEG für die Bestellung von Schienenverkehrsleistungen gehen und zusammen 204,8 Millionen Euro bei den Titeln „Investitionen in Beschaffung von Fahrzeugen und sonstige Investitionen bei Privaten, bei Kommunen“ vorgesehen sind, trifft dann die Schlussfolgerung zu, dass man, würde man diese ÖPNV-Investitionen aus dem allgemeinen Landeshaushalt, insbesondere über die FAG-Mittel bestreiten, aus der Gesamtsumme der Regionalisierungsmittel mehr hätte, um Schienenverkehrsleistungen zu bestellen?
Unter allen Bundesländern, ganz gleich welcher politischen „Hautfarbe“, bestand seinerzeit Einvernehmen darüber, dass zum 01.01.1996 die GFVG-Mittel gekürzt wurden. Man hat gesagt, und das war auch sinnvoll – das war, glaube ich, auch ein Antrag der SPD-Verkehrsminister –, wenn man schon Nahverkehr betreibt, gehören der Schienenpersonennahverkehr und der öffentliche Personennahverkehr zusammen. Die beiden sollen nach dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit aus einem einzigen Topf bedient werden.
Wir in Bayern sind damit gut gefahren, weil wir je nach dem aktuellen Bedarf Schwerpunkte setzen können. Wir wissen auch: Die Vernetzung eines funktionierenden, ordentlich laufenden öffentlichen Personennahverkehrs mit dem Schienenpersonennahverkehr nützt beiden.
Herr Staatssekretär, wir sind uns in der Zielsetzung ja völlig einig. Zur Verdeutlichung des ganzen Hintergrundes darf ich noch eine zweite Nachfrage stellen: Es ist doch richtig, dass man, würde man aus den Haushaltsmitteln des Freistaates zusätzliches Geld für den öffentlichen Personennahverkehr in die Hand nehmen, aus den Regionalisierungsmitteln mehr Schienenverkehrskilometer bestellen könnte?
Mit Sicherheit. Aber das würde bedeuten, dass wir wichtige und nötige Infrastrukturinvestitionen im Großraum Nürnberg, die der Bayerischen Staatsregierung sehr am Herzen liegen, dann nicht mehr tätigen könnten und streichen müssten. Das wollen Sie nicht, und das wollen wir nicht.
dass der chinesische Ministerpräsident Wen Jiabao nach den Worten des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber, CSU, den Transrapid des deutschen Industriekonsortiums von Siemens und Thyssen-Krupp als „technologisch unausgereift“ bezeichnet hat, und teilt die Staatsregierung diese Einschätzung?
de-Akademie in München hat Ministerpräsident Dr. Stoiber herausgestellt, dass sich Wissenschaft und Forschung in Deutschland einem harten Wettbewerb stellen müssen und auch andere Länder, zum Beispiel China, in der technologischen Leistungsfähigkeit ganz nach vorne gerückt sind. Als Beispiel wies er auf technische Anlaufschwierigkeiten bei der weltweit ersten Verwirklichung der Transrapid-Technologie für den kommerziellen Betrieb hin, die von deutschen wie auch von chinesischen Ingenieuren in gemeinsamer Arbeit behoben worden sind. Dieses Beispiel sollte zeigen, dass nicht nur deutsche Ingenieure, sondern wie in diesem Fall, auch hervorragende chinesische Ingenieure zur Lösung dieser Probleme, die es selbstverständlich bei der erstmaligen Anwendung einer solchen neuartigen Technologie gibt, in der Lage sind.
(Joachim Wahnschaffe (SPD): Das frühe Aufstehen lohnt sich doch! Es gibt immer wieder frühe Erkenntnisse!)
Commander Wu hat die Strecke von den deutschen Herstellern Siemens und Thyssen-Krupp mittlerweile vor einigen Tagen abgenommen. Die – ein altbayerisches Wort: – „Overall Acceptance“ der Shanghai Maglev Transportation Development Co. Ltd. erfolgte in der Nacht zum 13. April 2004. Mit dieser Abnahme wurde die volle kommerzielle Funktionstüchtigkeit der in Deutschland entwickelten Technologie bestätigt.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, dass diese Abnahme, wie in der Presse zu lesen war, unter schwersten Bedenken und eigentlich nur unter Druck stattgefunden hat?
Sie glauben doch auch nicht alles, was in der Presse steht, Herr Kollege Dr. Magerl, wie ich Sie kenne.
Keine weitere Zusatzfrage. – Ich rufe den nächsten Fragesteller auf, Herr Kollege König. Bitte schön, Herr Kollege.
Ist der Staatsregierung bekannt, dass die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mitgeteilt haben soll, dass die Bundesregierung eine dramatische Kürzung der Fördermittel des Bundes im Zuge der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ nicht ausschließe und für ganz Bayern 2005 und 2006 nur noch Mittel von weniger als zwei Millionen Euro bewilligen möchte, wie entwickelte sich dieser Finanzrahmen seit 2003, und welche Auswirkungen ergeben sich aus den Absichten der Bundesregierung für die Förderung gewerblicher Investitionen in Bayern?
Frau Präsidentin! Herr Kollege Dr. König, ich darf die Frage wie folgt beantworten: Der Staatsregierung ist bekannt, dass die Bundesregierung die im Bundeshaushalt 2004 für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen zugunsten der Jahre 2005 bis 2007 nur in Raten zur Verfügung stellt. Eine erste Rate in Höhe von 25 % – dies entspricht dem in der Anfrage genannten Betrag von weniger als 2 Millionen Euro – ist inzwischen freigegeben.
Die ratenweise Bewirtschaftung wird von der Bundesregierung mit der Unsicherheit über die Höhe der im Bundeshaushalt 2005 bereitzustellenden Barmittel für die Gemeinschaftsaufgabe begründet. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun mitgeteilt, dass die Zuweisung der Verpflichtungsermächtigungen erst nach dem Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2005 und der Finanzplanung 2004 bis 2008 – das wird voraussichtlich Ende Juni sein – erfolgen kann. Auch bei Vollausschöpfung der bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen stehen Bayern gegenüber dem Bewilligungsrahmen des Jahres 2003 für GA-Maßnahmen statt 10,2 Millionen Euro 2004 nur ungefähr 7,68 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, dass sich daraus die schwierige Situation ergibt, dass es der Staatsregierung kaum möglich ist, Investitionen so genannter größerer Unternehmen im Förderraum entsprechend zu fördern und die Höchstfördersätze, die theoretisch möglich sind, auch auszuschöpfen?
Herr Kollege, wir haben erhebliche Probleme in diesen Bereichen – das sage ich klar und deutlich –, aber wir bemühen uns in Einzelfällen, trotz der eklatant schwierigen Haushaltslage bei arbeitsmarktbedeutsamen und strukturpolitisch bedeutsamen Maßnahmen möglichst nahe an die Höchstfördergrenze zu kommen. Wir haben dies in der Vergangenheit, in den letzten Wochen und Monaten in ei
ner ganzen Reihe von Fällen getan und tun es auch derzeit wieder, ohne dies an die große Glocke zu hängen.
Herr Staatssekretär, trägt die Staatsregierung denn nicht eine erhebliche Schuld an der denkbaren Infragestellung der Gemeinschaftsaufgabe dergestalt, dass ausgerechnet die Staatsregierung seit Jahren gegen die Gemeinschaftsaufgabe polemisiert und ständig ihre Abschaffung fordert, was dann natürlich dazu führt, dass der Bund für diese Aufgabe keine so hohe Priorität mehr sieht?
Auf diese Frage kann ich nur antworten, Herr Kollege: Sie verwechseln das offensichtlich mit dem Radetzkymarsch. Seien Sie mir nicht böse. Wir diskutieren hier sauber. Eine Reihe Ihrer Kollegen – einige sehe ich jetzt nicht – waren auch im Europaausschuss. Ich weiß, dass im Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten auch in früheren Jahren von allen Kolleginnen und Kollegen, sowohl von uns als auch von Ihnen, immer wieder gefordert wurde, dass die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit auch hinsichtlich der Gemeinschaftsaufgabe gelten sollen. Über alle Fraktionen hinweg waren wir immer der Meinung, dass die so genannten Mischfinanzierungen nicht optimal sind. Die Mischfinanzierungen sind in den früheren Jahren begründet worden. Es hat viele Entwicklungen gegeben, über die wir nicht begeistert sind. Deswegen haben wir aus Bayern immer gesagt: Wir sind eigentlich nach wie vor gegen diese Mischfinanzierungen.