nämlich dass der Eindruck an der Basis entsteht, dass der Freistaat Bayern zu den säumigsten Zahlern überhaupt gehört.
Herr Kollege Schieder, ich habe Ihnen den Zeitrahmen genannt. Man muss beim Kreiskrankenhaus Weiden von mindestens neun Jahren ausgehen.
Lassen Sie mich aber vor dem Hintergrund des Jahreskrankenhausbauprogramms, welches wir gerade auflegen, etwas Grundsätzliches sagen. Wir verlangen von den einzelnen Krankenhausträgern grundsätzlich die Bereitschaft, die Vor- und Zwischenfinanzierungskosten zu tragen. Viele Krankenhausträger wollen dringend in das Jahresbauprogramm aufgenommen werden und sind auf jeden Fall bereit, die Zwischen- und Vorfinanzierungskosten zu tragen. Deshalb ist es ein Akt der Fairness, dass ein jeder Krankenhausträger dazu auch bereit ist.
Die Kürzungen in Höhe von 161 Millionen, die wir beim Jahresbauprogramm zu tragen hatten, sind gemeinsam mit allen kommunalen Spitzenverbänden bei den Finanzausgleichsverhandlungen ausgemacht worden. Auch darauf möchte ich Sie ganz klar hinweisen. Dass diese Kürzungen auf die Förderquote Auswirkungen haben, versteht sich von selbst.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Damit haben Sie die an Sie gerichteten Fragen beantwortet. Ich darf nun das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aufrufen und Frau Staatssekretärin Müller darum bitten, die Fragen zu beantworten. Erster Fragesteller für diesen Geschäftsbereich ist Herr Kollege Wahnschaffe.
Frau Präsidentin, Frau Staatssekretärin! Werden für die vom Wasserzweckverband Naab/Donau/Regen geplante Ringleitung für die Ausbauzone Nord zur Verbesserung der Wasserqualität vom Freistaat Bayern Zuschüsse gewährt?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wahnschaffe, aufgrund der angespannten Haushaltslage ist eine Neuausrichtung der weiteren Förderung im kommunalen Wasser- und Abwasserbereich unausweichlich geworden. Das wissen Sie.
Zwischen der Staatsregierung und der CSU-Landtagsfraktion geführte Beratungen haben zwischenzeitlich zu dem Ergebnis geführt, dass sich eine sachgerechte Fortführung der Förderung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen nach den RZWas künftig auf Vorhaben der Ersterschließung im ländlichen Raum beschränken muss. Bei der geplanten Ringleitung des Wasserzweckverbandes Naab/Donau/Regen für die Ausbauzone Nord zur Verbesserung der Wasserqualität handelt es sich aus
schließlich um Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen und nicht um eine Ersterschließung. Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen sind in der Dringlichkeitsliste 2004 enthalten.
Gespräche über einen möglichen Vertrauensschutz werden derzeit geführt. Das möchte ich hier deutlich sagen. Wir wollen einen Vertrauensschutz in abgestufter Form auch gewähren. Wir wissen, dass bei den Zweckverbänden Dringlichkeit gegeben ist. Das würde auch eine günstigere Konstellation für den Zweckverband Naab/Donau/ Regen ergeben. Genaue Details über die Förderung sind aber noch nicht abschließend abgestimmt worden. Daher kann ich nur sagen, wir sind in Verhandlungen, aber wir haben noch kein endgültiges Ergebnis. Hinzufügen möchte ich: Es besteht auch kein Rechtsanspruch, wenn kein Bewilligungsbescheid vorhanden ist. Wir sind bemüht, dort weiter zu fördern, wo Sanierungsmaßnahmen in der Dringlichkeitsliste 2004 aufgenommen sind.
Frau Staatssekretärin, Sie haben von einer Vereinbarung zwischen der Staatsregierung und der CSU-Landtagsfraktion gesprochen. Wären Sie bereit, zu erklären, dass der Landtag als Ganzes über die neue Form der Bewilligung, das heißt also über die Modifizierung der bisherigen Zuschussrichtlinien, nicht nur unterrichtet, sondern in die Beratungen auch einbezogen wird? Hat die Modifizierung zur Folge, dass langfristig nur noch für Erstmaßnahmen Mittel zur Verfügung stehen? Bedeutet dies auch, dass sich die Kommunen darauf einstellen müssen, dass nur noch für solche Maßnahmen staatliche Zuschussmittel zur Verfügung stehen?
Herr Wahnschaffe, Sie kennen die Haushaltssituation. Sie ist ziemlich dramatisch. Wir haben beschlossen, dass wir zunächst einmal nur Ersterschließungen fördern, denn wir haben auch noch bei den Ersterschließungen noch Nachholbedarf. Den betroffenen Gemeinden muss man unter die Arme greifen. Im Anschluss an die Ersterschließungen stehen natürlich Sanierungsmaßnahmen an. Wir wollen dort Vertrauensschutz gewährleisten, wo bereits jetzt vordringlicher Bedarf an Sanierungsmaßnahmen besteht und wo die Maßnahmen auch in die Dringlichkeitsliste 2004 aufgenommen worden sind. Wir wollen dort Vertrauensschutz gewähren und fördern, wo bereits Genehmigungen für den Bau erteilt worden sind. Einstweilen müssen wir die generelle Förderung für Sanierungsmaßnahmen, die nicht den Vorgaben entsprechen, aber aussetzen, und dafür bitte ich um Verständnis.
Frau Staatssekretärin, nachdem gerade für solche Maßnahmen im Nachtragshaushalt erhebliche Kürzungen vorgenommen worden
sind, frage ich Sie, ob es aus der Sicht Ihres Hauses fachlich geboten ist, auch diese Maßnahmen, die ich in meiner Frage angesprochen habe, künftig zu fördern, sofern dafür wieder Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Nachdem diese Maßnahme des Zweckverbandes in der Dringlichkeitsliste 2004 enthalten ist, werden wir versuchen, Mittel bereitzustellen und die Maßnahme letztendlich zu fördern. Wie wir dann weiter verfahren, werden wir demnächst entscheiden. Wir müssen eine neue Strategie für Sanierungsmaßnahmen finden. Das kann ich Ihnen jetzt im Detail aber nicht sagen. Dazu haben wir noch keine abschließenden Ergebnisse.
Frau Staatssekretärin, trifft es zu, dass im Heizkraftwerk Zapfendorf PCP-belasteter Sondermüll in Form geschredderter Munitionskisten aus Beständen der US-Armee und der ehemaligen DDR-Volksarmee verbrannt werden darf, ist die Zapfendorfer Verbrennungsanlage als Sondermüll-Verbrennungsanlage konzipiert und gebaut worden und somit geeignet für diese Form von Sondermüll, und wie wird die Staatsregierung sicherstellen, dass die Verbrennung dieses PCP-Sondermülls nicht zu einer Belastung von Mensch und Umwelt durch Emissionen von Dioxinen, Furanen und anderen gesundheitsgefährdenden Verbrennungsprodukten führt?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In dem Bio- und Holzkraftwerk Zapfendorf dürfen Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind und in die Abfallschlüssel-Nummer 150110 nach der Abfall-Verzeichnis-Verordnung eingestuft werden können, ene rgetisch verwertet werden. Die angesprochenen Munitionskisten entsprechen der Einstufung in diesen Abfallschlüssel.
Das Kraftwerk Zapfendorf ist den Anforderungen der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz entsprechend ausgerüstet. Verbrennungsversuche unter Beteiligung des Landesamtes für Umweltschutz haben gezeigt, dass auch die Verbrennung besonders belasteter Altholzsortimente in der Anlage Zapfendorf zu keinen unzulässigen Emissionen führt, weshalb keine übermäßige Belastung für die Bevölkerung befürchtet werden muss.
Ich möchte feststellen, dass die beiden Teilfragen 2 und 3 von Ihnen nicht beantwortet worden sind. Ich weiß nicht, ob Sie das noch tun. Das ist keine Nachfrage von mir, sondern nur ein Hinweis. Sie
haben nur meine erste Frage beantwortet, ob verbrannt werden darf. Ich habe gefragt, ob die Anlage von Beginn an dafür konzipiert war, und was Sie darüber hinaus tun, um speziell bei dieser Charge sicherzustellen, dass nichts passiert. Es ist nicht Alltag, dass dort PCP verbrannt wird.
Ich kann sagen, dass im April 2004 circa 880 Tonnen und im Mai 2004 circa 410 Tonnen zerkleinerte Munitionskisten in Zapfendorf angeliefert und bis auf geringe, erst in den letzten Tagen angelieferte Mengen bereits verbrannt sind.
Ist es möglich, aktuell in diesen Wochen, wenn das Material verbrannt wird, dort zusätzliche Kontrollen der Emissionen durchzuführen?
Wir können gerne anregen, dass das Landesamt für Umweltschutz hier Kontrollen vornimmt. Ich vermerke mir das und leite das auch ein.
Frau Präsidentin, Frau Staatssekretärin! Ist dem Umweltministerium bekannt, dass der Bund Naturschutz den so genannten „Biberfonds“ zur Abfinanzierung der von den wieder angesiedelten Tieren verursachten Schäden ersatzlos gestrichen bzw. eingestellt hat, und, falls ja, welche Konsequenzen wird die Staatsregierung daraus ziehen?
Herren! Der Härtefonds des Bundes Naturschutz soll, soweit dem Staatsministerium bekannt, weder ersatzlos gestrichen noch eingestellt werden. Nach Auskunft des Bundes Naturschutz soll er auch im Jahr 2004 im Umfang der Vorjahre fortgeführt werden.
Der Fonds hat jährlich eine Höhe von 15 000 bis 20 000 Euro. Die Landwirte können hieraus finanzielle Unterstützung erhalten, wenn zum Beispiel Schäden an Fischteichen entstehen, wenn zum Beispiel Schäden entstehen, weil ein Traktor oder Anhänger in einen Biberbau einbricht oder wenn biberbedingte Fraßschäden vorhanden sind.