Der Staatsvertrag wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Gibt es Wortmeldungen aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit ebenfalls Einverständnis? – Das ist der Fall. Es ist so beschlossen.
Antrag der Staatsregierung Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen (Drucksache 15/728)
Der Staatsvertrag wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Über die Listennummer 2 soll gesondert abgestimmt werden, da zu der der Abstimmung zugrunde zu legenden Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur kein Votum der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegt. Ich lasse deshalb zunächst über den in Listennummer 2 aufgeführten Antrag abstimmen. Es handelt sich dabei um den Antrag der Abgeordneten Peter Hufe, Wolfgang Vogel und anderer (SPD), „Zukunft der lokalen Rundfunk- und Fernsehstationen“, Drucksache 15/132.
Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt eine Neufassung. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/594. Wer dieser Neufassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind durchgehend alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zur Verfassungsstreitigkeit und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen. – Kollege Schuster, Sie stimmen dagegen? – Nein. Enthaltungen? – Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Eingabe betreffend Wertausgleichsforderung wegen Änderung der Nutzung einer Teilfläche eines Schulgrundstücks für eine heilpädagogische Tagesstätte (SO.1648.14)
Der Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik hat sich mit dieser Eingabe in seiner Sitzung befasst und am 4. März 2004 beschlossen, sie gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen mit der Maßgabe, dass die Wertausgleichsforderung gestundet wird, bis sich Kultus- und Finanzministerium auf eine Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes geeinigt haben. Die SPD-Fraktion hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen.
Ich eröffne hierzu die Aussprache. Als Erste hat sich Frau Kollegin Steiger zu Wort gemeldet. Ich weise darauf hin, dass die Redezeit fünf Minuten pro Fraktion beträgt. Bitte schön, Frau Kollegin Steiger.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es geht wesentlich schneller. Frau Mitberichterstatterin Pongratz und ich haben uns verständigt, den Berücksichtigungsbeschluss des sozialpolitischen Ausschusses in folgender Form fassen zu lassen, und wir bitten das gesamte Hohe Haus um Zustimmung: Die Petition wird der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen mit der Maßgabe, dass die Wertausgleichsforderung gestundet wird. Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes im Sinne des Petenten vorzulegen. Auch im Namen der Kollegin Pongratz bitte ich um Berücksichtigung der Petition in dieser Form.
Wir kommen zur Abstimmung über die geänderte Fassung des Berücksichtigungsbeschlusses des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik: Die Petition wird der Staatsregierung zur Berücksichtigung überweisen mit der Maßgabe, dass die Wertausgleichsforderung gestundet wird. Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes im Sinne des Petenten vorzulegen.
Das ist die einvernehmliche Vorlage für die Beschlussfassung. Wer dem Berücksichtigungsbeschluss in der jetzt vorgelegten Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich mit diesen Eingaben in seiner Sitzung am 4. Februar 2004 befasst und beschlossen, diese gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären.
Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Ich eröffne hierzu die Aussprache. Frau Kollegin Dr. Strohmayr hat sich zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss heute einen Fall vorstellen, der es verdient, im großen Rahmen besprochen zu werden, da er an Tragik für die Betroffenen nicht zu überbieten ist. Hier geht es um die Existenz, die Zukunft und das Schicksal einer Familie, die die serbisch-montenegrinische Staatsangehörigkeit hat. Herr Muharem Morina, seine Frau Nashide, seine Tochter Negrite und seine Söhne Jetmir und
Berat leben und arbeiten seit einem erheblichen Zeitraum in Deutschland und sind hier bestens integriert.
Im Einzelnen ist auszuführen: Der Vater reiste im April 1992 nach Deutschland ein. Bereits einige Monate nach seiner Einreise erlitt er einen Arbeitsunfall, bei dem sein Fuß nachhaltig verletzt wurde. Im Februar 1996 reiste dann seine Ehefrau mit den zwei Buben nach Deutschland ein. Zwei Monate später kam schließlich die Tochter nach Deutschland. Die Asylanträge der Familienmitglieder wurden abgelehnt. Entsprechende Verwaltungsgerichtsverfahren konnten zu keiner anderen Entscheidung oder gar zu einem Bleiberecht führen. Besonders tragisch ist die Tatsache, dass sich kein Bleiberecht aus der so genannten Altfallregelung ergibt.
Die Innenministerkonferenz hat am 10. Mai 2001 beschlossen, dass Personen, die am 15. Februar 2001 mehr als sechs Jahre in Deutschland waren und nachweisen, dass sie zwei Jahre in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis standen, ein Bleiberecht erhalten. In diesem Fall erfüllen Herr Morina und seine Frau die Voraussetzungen für die Anwendung der Altfallregelung ganz knapp nicht. Bei Herrn Morina ist der Grund dafür sein unverschuldeter Arbeitsunfall. Er konnte damit nicht nachweisen, zum Stichtag mehr als zwei Jahre in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden zu haben, obgleich er mehr als sechs Jahre in Deutschland anwesend war. Seine Frau hingegen war am Stichtag noch keine sechs Jahre in Deutschland, hat aber durchgehend hier gearbeitet. Besonders tragisch ist, dass dieser Arbeitsunfall rechtlich dazu führt, dass die Familie, die bei uns bestens integriert ist, die deutsch spricht und sich in ihrem Umfeld sozial engagiert, ausreisen muss.
Im Einzelnen möchte ich Folgendes ausführen: Der Vater ist Gesellschafter einer Pizzeria, in der er selbst arbeitet. Er hat acht Arbeitsplätze geschaffen. Die Ehefrau arbeitet seit dem 1. August 2000 – seit sie in Deutschland ist – als Krankenpflegerin in einer Behinderteneinrichtung. Behinderte haben für sie Unterschriften für ein Bleiberecht gesammelt. Die Tochter macht eine Lehre, ein Sohn absolviert eine Kfz-Mechaniker-Ausbildung, der andere Sohn besucht noch die Schule. Der jüngere Sohn spricht kaum noch albanisch. Beide Söhne sind in das Vereinsleben in Holzkirchen integriert. Sie sind aktive Boxer beim BC Holzkirchen.
Die Morina-Brüder sind Vorzeigeboxer, auf die der Landkreis, die Gemeinden und ganz besonders wir, der BC Holzkirchen 1969 e.V., sehr stolz sein dürfen. Da beide bayerische Meister im Amateur-Boxsport sind und von vielen anderen Boxvereinen bevorzugt ausgeliehen werden, machen sie den Landkreis Miesbach, die Marktgemeinde Holzkirchen und den BC Holzkirchen über Bayerns Grenzen hinaus bekannt. Jetmir und Berat Morina können es bis zum internationalen Deutschen Meister schaffen, da sind sich die Trainer sicher. Jetmir ist für unseren Nachwuchs ein Idol, oder besser gesagt ein Vorbild.
Sehr geehrte Damen und Herren, fassen Sie sich ein Herz und helfen Sie dieser Familie, dass sie bei uns bleiben kann.
Die Familie stünde im Kosovo vor dem Nichts. In anderen Bundesländern wird die Altfall-Regelung großzügig ausgeschöpft. Innenminister Dr. Beckstein hat im „Neuen Tag“ vom 1. März 2004 gesagt: Lieber einen zu viel anerkennen als einen zu wenig. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Mehrheitsfraktion, setzen Sie die Worte Ihres eigenen Ministers um und helfen Sie dieser Familie, die es verdient hat, dass man sich für sie einsetzt.
Ich gebe bekannt, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN zu dieser Eingabe namentliche Abstimmung beantragt hat. Da der Innenminister signalisiert hat, dass er zu diesem Fall das Wort ergreifen wird, werden wir auf jeden Fall noch 15 Minuten brauchen. Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Scharfenberg.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausgangslage dieses Falles ist klar. Wir haben sie soeben gehört. Es gibt jedoch drei Knackpunkte, die für die Anwendung einer Härtefallregelung wichtig sind, nämlich erstens der Arbeitsunfall des Vaters zum Stichtag, zweitens das Arbeitsverbot der Mutter zum Stichtag und drittens die volle Integration der Familie in Deutschland. Im Ausschuss wurde festgestellt, dass Herr Morina zum Stichtag 15. Februar 2001 mehr als sechs Jahre in Deutschland gelebt hat, aber trotzdem nicht unter die Altfallregelung falle, weil er zum Stichtag nicht durchgehend zwei Jahre gearbeitet hätte. Hier muss gefragt werden, warum er das nicht getan hat. Er stand in einem Arbeitsverhältnis, hatte jedoch einen schweren Arbeitsunfall auf einer deutschen Baustelle. Er konnte nicht arbeiten, und deshalb hat er diese Stichtagsauflage nicht erfüllt. Mein Gott, wie weit sind wir eigentlich in Deutschland gekommen, wenn wir das nicht berücksichtigen?
Das ist eine klare Ermessensfrage. Im Ausschuss wurde ferner festgestellt, für die Mutter und die drei Kinder könnte die Altfallregelung ebenfalls nicht angewendet werden, weil ihnen zwei Wochen fehlten, um sechs Jahre ununterbrochen in Deutschland gelebt zu haben. Das ist der zweite Knackpunkt. Im Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Miesbach vom 25. Oktober 2002 ist ausgeführt: „Der Lebensunterhalt muss bei Familien aus der Bundesrepublik Jugoslawien durch eine legale Erwerbstätigkeit zum 10. Mai 2001 ohne zusätzliche Mittel der Sozialhilfe gesichert sein. Die Familie muss über ausreichend Wohnraum verfügen.“ Das ist gut so. Was ist jedoch passiert? – Das Kriterium des Wohnraums war völlig erfüllt. Sehen wir uns aber den Sozialhilfebezug etwas genauer an: Tatsache ist, dass Frau Nashide Morina genau zum Stichtag die Arbeitserlaubnis entzogen worden war. Das ist ein ungeheurer Zufall. Wollte man damit etwa Voraussetzungen schaffen, um die Familie ausweisen zu können? Warum wurde das so geregelt?
Frau Morina arbeitet seit dem 1. August 2000 bis heute in Deutschland. Nach diesem Stichtag durfte sie nämlich komischerweise wieder arbeiten. Sie ist als Betreuungshelferin für geistig und mehrfach behinderte Menschen bei der Regens-Wagner-Stiftung der Caritas tätig. Diese Tätigkeit wurde nur aufgrund einer Anordnung des Landratsamts Miesbach für knapp vier Monate unterbrochen. In dieser Zeit musste Frau Morina Sozialhilfe beziehen. Aufgrund des Entzugs der Arbeitserlaubnis bezog sie die Sozialhilfe, und zwar genau 13 Tage über den Stichtag hinaus. Diese 13 Tage werden der Familie jetzt zum Verhängnis. Das ist der dritte Knackpunkt.
Für mich stellt sich die Frage, warum Frau Morina aus ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis herausgerissen wurde. Ihr wurde nicht gekündigt, sondern sie durfte nicht mehr arbeiten, weil eine negative Prognose getroffen worden sei, wie das Landratsamt Miesbach in seinem Ablehnungsbescheid vom 25. Oktober 2002 schrieb.
Da jedoch der Sozialhilfebezug erst zum 28.02.2001 endete, kann zum Stichtag nicht die Prognose getroffen werden, dass der Lebensunterhalt sicher ist. Sollte hier der Sozialhilfebezug nur konstruiert werden, um die Familie abschieben zu können? Stellen Sie sich also vor, man hat von Amts wegen dafür gesorgt, dass die Familie auf Biegen und Brechen Sozialhilfe bezog. Dafür hat man ihr vorher die Arbeitserlaubnis entzogen.
Die Innenminister und Senatoren der Länder haben bei ihrer Konferenz am 15. Februar 2001 festgestellt, dass in einer Reihe von Fällen Personen nicht nur aus BosnienHerzegowina, sondern aus der Bundesrepublik Jugoslawien einschließlich des Kosovos hier bleiben dürfen, wenn sie seit Jahren in Deutschland faktisch wirtschaftlich und sozial integriert sind und bei ihrer Rückkehr eine eigenständig geschaffene und gesicherte Lebensgrundlage aufgeben müssten. Das haben die Innenminister bei ihrer Konferenz ganz klar gesagt.