Protocol of the Session on April 22, 2004

setzlichen Vorgaben, also den Werten der 26. BImSchV und den bauplanungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Stichworte sind das allgemeine und das reine Wohngebiet und die §§ 14 und 15 BauNVO. Über eine Genehmigungspflicht bekäme man in jedem Fall die Information der Gemeinde, bekäme man in jedem Fall die Information der Nachbarschaft und könnte zu besseren Lösungen kommen.

Wir erleben alle, wie in den Bauausschüssen tatsächlich gehandelt und verhandelt wird. Wir erleben auch immer wieder, dass Vermieter oder Verpächter von Immobilien, die sich auf eine solche Anlage eingelassen haben, sagen: Hätten wir gewusst, welchen Ärger das bringt, dann hätten wir den Mietvertrag, den Pachtvertrag nicht abgeschlossen. Solche Dinge könnten wir eben mit mehr Transparenz vermeiden.

(Beifall der Abgeordneten Ruth Paulig (GRÜNE))

Sie sagen, es müsse schließlich doch genehmigt werden; also sei dies ein zahnloser Tiger. Meine Damen und Herren von der SPD – ich spreche auch Sie noch einmal an, weil Sie damals dagegen waren – und meine Damen und Herren von der CSU, all das, was den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, muss vom Bauausschuss genehmigt werden. Man verzichtet doch deswegen nicht auf einen Bauantrag, beispielsweise für ein Haus oder für eine Garage, so sie nicht an der Grundstücksgrenze steht.

(Beifall der Abgeordneten Ruth Paulig (GRÜNE))

In diesem Kontext steht unser Antrag. Ich bitte dieses Mal um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache. Jede Fraktion hat fünf Minuten Redezeit. Das Wort hat Herr Kollege Obermeier.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Als ich diesen Gesetzentwurf zum ersten Mal gesehen habe, ist mir richtig weihnachtlich zumute geworden. Ich habe mich an ein allseits bekanntes Weihnachtslied erinnert, das heute in abgewandelter Form lauten könnte: Alle Jahre wieder kommt der Mobilfunkmast in den Bayerischen Landtag.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Alle Jahre wieder versuchen Sie mit diesem Antrag davon abzulenken, dass Sie auf Bundesebene eigentlich überhaupt keinen Einfluss haben und dass diese Bundesregierung in den letzten Jahren eigentlich mehr als untätig war. Im Jahr 2001 haben wir über einen ähnlichen Antrag diskutiert, und damals haben Sie vollmundig angekündigt, was Sie denn alles machen wollen, wofür Sie sich auf Bundesebene einsetzen wollen. Inzwischen sind drei Jahre vergangen. Es ist in diesem Punkt überhaupt nichts passiert, obwohl Sie wissen, dass der Schlüssel in diesem Bereich auf Bundesebene liegt. Ich prophezeie Ihnen,

dass Sie auch künftig auf Bundesebene nichts erreichen werden, weil die Bundesregierung nämlich überhaupt nichts machen will.

Im September 2002 war Bundesminister Trittin in Eichstätt, meiner Heimatstadt. Er wurde dort auf diese Problematik angesprochen, weil wir zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls das Thema Mobilfunk hatten. Er wurde gefragt, was er denn machen will. Wissen Sie, was er gesagt hat? – „Solange die Grenzwerte eingehalten werden, sehe ich keinen Grund, in irgendeiner Form tätig zu werden. Solange die Betreiber ihre Grenzwerte einhalten, können sie ihre Mobilfunkmasten aufstellen, wo sie wollen. Ich selber werde in diesem Punkt nicht tätig werden.“ Das sind die Tatsachen.

Vielleicht wissen Sie das nicht, aber Sie versuchen jetzt, der Bayerischen Staatsregierung den Schwarzen Peter zuzuschieben, weil Sie die Freistellung von der Genehmigungspflicht nicht aufhebt. Sie begründen dies mit einer angeblichen Transparenz, die Sie damit erreichen wollen. Bereits vor drei oder vier Jahren wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie eine größere Transparenz mit diesem Gesetzentwurf sicherlich nicht erreichen werden. Es wird Sie nicht wundern, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil sich in den letzten drei Jahren nichts getan hat, zum einen weil die Bundesregierung nicht will, zum anderen weil Sie nicht in der Lage sind, in irgendeiner Form tätig zu werden, was die Grenzwerte betrifft.

Ich möchte in diesem Bereich nicht weiter in die Details gehen. Dazu ist in den Ausschüssen sicherlich noch mehr Gelegenheit. Aber auf einen Punkt möchte ich noch eingehen, den ich besonders schlimm finde an diesem Antrag. Sie versuchen jetzt, über öffentlichen Druck auf die Eigentümer einzuwirken und damit zu erreichen, dass die Eigentümer über ihr Haus, über ihr Gebäude – je nachdem, was es ist – nicht mehr verfügen können, wie es eigentlich möglich wäre. Das ist aus rechtlichen Gründen sicherlich nicht möglich, aber was mir noch viel wichtiger ist: Es hat mit Baurecht überhaupt nichts zu tun. Vor diesem Hintergrund werden wir nach einer sicherlich intensiven Diskussion in den zuständigen Ausschüssen, aber auch im Plenum diesen Gesetzentwurf wie in der Vergangenheit ablehnen.

(Christine Stahl (GRÜNE): Fürs Protokoll: Die CSU hat nicht applaudiert!)

Für die SPDFraktion darf ich Ihnen, Frau Kollegin Radermacher, das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Runge, Sie haben gesagt, Sie würden die SPD nicht verstehen. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Lesen Sie sich einmal das Plenarprotokoll aus dem Jahr 2001 durch, die Argumente der Kollegin Schmidt-Sibeth, dann verstehen Sie, warum das, warum Ihr Anliegen zwar richtig ist, aber dass der Weg dorthin übers Baurecht ein völliger Irrweg ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Deswegen werden wir ihn, denke ich, nicht mittragen.

Es ist ganz einfach: Das, was Sie im ersten Absatz Ihrer Begründung gesagt haben, stimmt voll und ganz. Wir brauchen eine größere Transparenz, die Bewohner, die Bürgermeister, die Gemeinderäte müssen früher informiert werden. Aber der Weg über das Baurecht ist eben nicht der richtige Weg. Denn was passiert da? – Das Baugenehmigungsverfahren hat nichts anderes zu tun, als bauordnungs- und baurechtliche Dinge zu prüfen. Standortfindung ist nicht Aufgabe des Genehmigungsverfahrens. Das heißt also, bei den Gemeinden wird eine Flut von Anträgen eingehen. Es wird unheimlich Ärger geben. Aber die Kommunen können es nicht verändern, und das heißt doch letztlich nichts anderes, als dass Sie den Unmut, den wir jetzt im Ausschuss haben durch Petitionen, und oftmals zu Recht, weil die Bürger nichts davon wissen und auch die Kommunen nicht, dass dort Mobilfunkmasten errichtet werden, auf die einzelne Kommune, auf die einzelnen Bürgermeister, auf die Gemeinderäte verlagern. Das kann nicht der Weg sein.

Deshalb sollten wir uns in den Ausschüssen vielmehr darüber unterhalten – und das geht dann schon auch an die Adresse der CSU –, das hoch gelobte Dialogverfahren zu etablieren. Die runden Tische sind eben noch nicht optimal.

(Susann Biedefeld (SPD): Luftnummer!)

Das muss zum einen verbessert werden, das muss verbindlicher gemacht werden.

(Beifall der Abgeordneten Susann Biedefeld (SPD))

Dann wären wir auf dem richtigen Weg. Wenn wir das gemeinsam fertig brächten, dann wäre das eine sinnvolle Angelegenheit.

Zum anderen – auch das will ich deutlich sagen – müssen wir daran arbeiten, dass die Grenzwerte abgesenkt werden, zum Beispiel auf die Schweizer Werte. Aber das ist eben nicht hier zu entscheiden.

In diesem Sinne sollten wir in den Ausschüssen beraten und uns die Änderung der Bauordnung ersparen und andere Lösungen – ich sage es noch einmal – in Richtung Transparenz, rechtzeitiges, verbindliches Informationsrecht anstreben.

(Beifall bei der SPD)

Es hat sich noch zu Wort gemeldet für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Dr. Runge. Bitte schön, Herr Kollege.

Geschätzte Frau Kollegin Radermacher, ich versuche, es Ihnen noch einmal zu erklären, und ich werde Sie dann auch noch konfrontieren mit Aussagen zu dieser Thematik von Ihren Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, die sie außerhalb des Landtags gemacht haben.

Es gibt jetzt schon baurechtliche Möglichkeiten, nämlich bei allgemeinen und reinen Wohnungsgebieten über das Bauplanungsrecht, §§ 14 und 15 der Baunutzungsverordnung. Dann hängt es noch davon ab, aus welchem Jahr der rechtskräftige Bebauungsplan stammt, fällt er in die 76er oder in die 90er-Baunutzungsverordnung.

(Karin Radermacher (SPD): Aber das gibt es ja jetzt schon!)

Nur sagen wir ganz klar, es gibt nicht nur in den allgemeinen und reinen Wohngebieten Menschen, sondern auch nebendran. Klar gesagt, dieses Instrument ist keine Allzweckwaffe, sondern wir können damit die Transparenz erreichen, die bisher einfach nicht gegeben ist. Diese wollen wir erreichen, nicht mehr und nicht mehr und nicht weniger.

Liebe Frau Radermacher, ich bin mit dem Thema sehr viel unterwegs, und da sind auch häufig Kolleginnen und Kollegen von Ihnen mit dabei. Wenn diese dann vor Ort bei irgendeiner Bürgerinitiative sind und gefragt werden: „Warum sind Sie nicht dafür, dass diesbezüglich die Bayerische Bauordnung geändert wird?“, dann sagt auch die geschätzte Kollegin Schmidt-Sibeth vor Ort, selbstverständlich werde sie sich beim nächsten Mal dafür einsetzen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Susann Biedefeld (SPD): Das ändert doch an der Thematik nichts!)

Jetzt geht es weiter, auch wenn Sie sich darüber ärgern. Minister Sinner hatte ja die gloriose Idee mit dem Bürgergutachten.

(Susann Biedefeld (SPD): Das ist doch Augenwischerei!)

Hören Sie mir doch zu. Da waren dann die Abgeordneten sozusagen als Fachleute, als Ansprechpartner mit dabei. Ich erinnere mich an eine Runde mit Ihrer früheren Kollegin Dorle Baumann, von der CSU war Herr Unterländer dabei. Beide haben unisono gesagt – und das ist auch schriftlich festgehalten –, sie werden sich demnächst im Landtag für eine diesbezügliche Änderung der Bayerischen Bauordnung einsetzen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vor Ort wird also etwas anderes geschwätzt als hier im Landtag.

Jetzt bin ich beim Herrn Obermeier. Ihre Vorwürfe an die Bundesregierung sind uns bekannt. Selbstverständlich setzen wir uns auch sehr kritisch mit Herrn Trittin und anderen auseinander und sind auch alles andere als zufrieden. Aber wir sind hier im Landtag und versuchen die Instrumente des Landtags einzusetzen. Sie richten Vorwürfe an Berlin. Die damals zuständigen Minister Sinner und Schnappauf – jetzt ist es nur noch einer – sagen, die Werte der 26. BlmSchV sind wunderbar, da braucht nichts geändert zu werden. Sie liegen also mit Ihren Vorwürfen daneben.

Noch einmal: Dieses Instrument ist dazu da, um mehr Transparenz zu schaffen

(Beifall der Frau Abgeordneten Ruth Paulig (GRÜNE))

und vielleicht den einen oder anderen Fall zu ändern mitzuhelfen, nicht mehr und nicht weniger.

Wenn Sie, Herr Obermeier, vom „Druck auf Bürger“ sprechen, muss ich Ihnen sagen: Es gibt derartige Fälle, zum Beispiel Dachau oder Herrsching. Da geht es um kleine Einzelhändler, die jetzt von ganz anderen massiv unter Druck gesetzt werden. Es gibt Fälle, in denen Bürger unter Druck gesetzt wurden. So gibt es reihenweise CSU-Bürgermeister in kleinen Gemeinden, die ihre Bürgerinnen und Bürger informieren und sagen: Wenn du dir eine solche Anlage aufs Dach stellen lässt, dann ist es aber aus mit dem Dorffrieden. Da wird mit solchen Mitteln gearbeitet. Deswegen meinen wir, Sie würden auch viel zur Befriedung der Situation beitragen, wenn Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen würden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 3 c

Gesetzentwurf der Staatsregierung