Protocol of the Session on April 22, 2004

Die Stimmabgabe ist abgeschlossen, der Wahlgang geschlossen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ausgezählt wird außerhalb des Plenarsaales. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 3 a

Gesetzentwurf der Abgeordneten Joach

im Herrmann und Fraktion (CSU), Franz Maget und Fraktion (SPD), Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (Drucksache 15/771)

Erste Lesung –

Das Wort hat Kollege Dr. Bernhard.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die drei Fraktionen im Hohen Haus haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetenrechts eingebracht, den ich für alle drei Fraktionen jetzt begründen möchte.

Dieser Gesetzentwurf enthält zwei Kernbereiche, nämlich zum einen die Frage der Regelung unserer Abgeordnetenentschädigung, der Beibehaltung des Systems und der Höhe. Zum Zweiten befasst er sich mit der Frage, inwieweit wir Korrekturen bei der Altersversorgung vornehmen sollen. Daneben gibt es noch einige Randbereiche, Klarstellungen und Übernahmen von vorgängigen Rechtsänderungen etc. Wir sind nach dem Abgeordnetengesetz verpflichtet, zu Beginn der Legislaturperiode über unsere Diäten, über unsere Ausstattung zu entscheiden. Das wollen wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf tun.

Wir hatten bisher ein System der Anpassung unserer Diäten gehabt, das so funktioniert hat, dass wir die Einkommenssteigerungen zeitversetzt um ein Jahr bekommen, die allgemein in Bayern bei einem Korb von Arbeitnehmern, Angestellten und Beamten registriert werden. Sowohl die Quantifizierung dieses Korbes als auch die Höhe der Einkommenssteigerung werden jeweils vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ermittelt. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Juli.

Ich glaube, und wir alle glauben, dass sich diese Regelung sehr bewährt hat, weil die Abgeordneten dann, so wie die allgemeine Einkommensentwicklung verläuft, an den Erhöhungen teilnehmen. Es gibt keine Sonderentwicklung für die Abgeordneten. Ich denke, das ist insgesamt ein fairer und gerechter Maßstab.

Umgekehrt ist es auch wichtig – das will ich bei dieser Gelegenheit ebenfalls

sagen –, dass die Abgeordneten eine angemessene Entschädigung bekommen. Das gibt jeder hinter vorgehaltener Hand oder unter vier Augen zu. In den Medien und in der Boulevardpresse kommt das allerdings manchmal anders rüber. Sie ist notwendig, damit alle Berufsgruppen ins Parlament gehen und damit umgekehrt alle gesellschaftlichen Gruppen qualifizierte Ansprechpartner für ihre Probleme haben. Die Anpassungshöhe wird in diesem Jahr 2,1 % betragen.

Das zweite Thema, mit dem wir uns beschäftigt haben, ist die Altersentschädigung. Wir haben die Altersversorgung, die wir bisher hatten, auf den Prüfstand gestellt, weil um uns herum darüber diskutiert wird und weil es Einschränkungen beim Rentenrecht und beim Beamtenrecht gibt. Wir haben das auch in der Vergangenheit geprüft. Wir haben in der Vergangenheit Altersgrenzen angehoben und Anrechnungsregelungen verschärft. Wir haben auch unser allgemeines Versorgungsniveau entsprechend den Veränderungen in anderen Bereichen auf 71,75 % abgesenkt. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Abgeordnetenversorgung nicht von der allgemeinen Entwicklung abgekoppelt werden kann. Wir sind in diese Entwicklung eingebunden, und wir müssen das auch bleiben. Auch für uns und für unsere Versorgung müssen die Maßstäbe gelten, die gesamtgesellschaftlich gegeben sind. Wir sind der Meinung: Wir müssen notwendige Korrekturen vornehmen, damit das Vertrauen zum Parlament erhalten bleibt. Das ist notwendig, damit wir Akzeptanz in der Gesellschaft für Reformen und Einschnitte beanspruchen können. Wir bekommen diese Akzeptanz nur, wenn wir an uns selbst die gleichen Maßstäbe anlegen.

Andererseits will ich an dieser Stelle feststellen, dass die Wahrnehmung eines Mandats die Aufgabe der beruflichen Laufbahn, zumindest aber die Unterbrechung derselben bedeutet. Das ist immer mit einem hohen Risiko verbunden. Es ist etwas anderes, ob ich in meinem Beruf die Stelle wechsle oder ob ich aus einer beruflichen Laufbahn ganz heraustrete. Dieses Risiko ist umso größer, je länger man ein Mandat hat und je näher man an der Altersgrenze ist. Wir müssen deshalb auch um Verständnis dafür werben, dass wir diesem Umstand in unserer Altersversorgung Rechnung tragen. Trotzdem haben wir beschlossen, erhebliche Einschnitte beim Bezugszeitpunkt und bei der Regelaltersgrenze vorzunehmen, um eine Annäherung an das Rentenrecht und an das Beamtenrecht zu bekommen.

Künftig wird es so sein, dass es eine Mindestversorgung erst nach 10 Jahren gibt und nicht wie bisher bereits nach 8 Jahren. Die Höchstversorgung wird man erst nach 20 Jahren und nicht wie bisher nach 18 Jahren erreichen. Diese Mindestentschädigung, das ist der Grundsatz, gibt es mit 65 Jahren und nur dann, wenn jemand sehr lange dem Parlament angehört hat. Dann rückt er stufenweise vor. Wer 20 Jahre im Parlament war, kann die Altersversorgung mit 60 Jahren in Anspruch nehmen. Bisher war das mit 55 Jahren möglich. Das ist eine erhebliche Einschränkung und eine Annäherung an die Veränderungen, die um uns herum gelten.

Ich glaube nicht, dass das, wie eine Boulevardzeitung geschrieben hat, ein schmerzloser Verzicht ist. Ich glaube vielmehr, das ist eine beachtliche Einschränkung, mit der wir unserer gesamtstaatlichen und unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung als Abgeordnete gerecht werden. Wir zeigen damit, dass wir uns den allgemeinen Spar- und Reformanstrengungen stellen. Selbstverständlich ist auch eine Übergangsregelung vorgesehen, die den Vertrauensschutz gewährleisten soll. Wenn jemand schon Altersversorgung bezieht, dann bleibt es für ihn bei dem alten System. Wenn jemand bereits Anwartschaften fest erworben hat, dann gilt für diesen Abgeordneten die bisherige Regelung.

Wir haben uns in den interfraktionellen Gesprächen auch überlegt, ob wir die Versorgung der Abgeordneten ganz generell ändern wollen. Wir waren aber sehr schnell der Meinung, dass das nicht sinnvoll ist.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Erstens. Es ist völlig unseriös, unzumutbar und nur populistisch, wenn man fordert, die Abgeordneten sollen ihre Altersentschädigung aus ihren jetzigen Diäten bezahlen. Ich glaube, das würde man von niemandem sonst verlangen. Man würde keinem Arbeitnehmer zumuten, dass er den Arbeitgeberanteil aus seinem bisherigen Gehalt übernimmt. Das ist unakzeptabel und populistisch.

Zweitens. Wenn man ein anderes System will, dann muss man sich sehr lange damit beschäftigen, was dafür notwendig ist. Vor allem aber muss man den Preis dafür nennen. Man muss sagen, was es kostet, wenn man eine andere Versorgung anstrebt. Genau das ist der Grund, warum alle Versuche in dieser Richtung bisher gescheitert sind. Die Anstrengungen sind in der öffentlichen Kritik und in der Kritik der Medien untergegangen, weil man dann entweder – das muss man offen sagen – die Diäten erhöhen müsste oder der Landtag einen wesentlich höheren Betrag in ein Versorgungswerk einzahlen müsste.

Uns erschien es – jedenfalls jetzt – nicht sinnvoll, diese Debatte zu führen. Das schließt nicht aus, dass wir uns weiter Gedanken darüber machen, wie langfristig die Altersversorgung geregelt werden soll.

Wir haben außerdem noch eine Reihe sonstiger, weniger bedeutsamer Änderungen und Anpassungen vorgenommen. So gibt es künftig kein Landtagshandbuch mehr, und die publikationspflichtigen Angaben erscheinen im Internet. Wir haben jetzt auch eine klare Regelung getroffen und eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, wie die Mitarbeiterentschädigung gewährt und abgewickelt wird. Wir haben eine Einschränkung bei der Altersentschädigung, bei Gesundheitsschäden, vorgenommen. Wir sehen jetzt auch hier – so wie das in anderen Bereichen auch gemacht worden ist – Abschläge vor, je nachdem, wie alt ein betroffener Kollege oder eine betroffene Kollegin ist. Zudem haben wir – auch hierbei haben wir uns der allgemeinen Entwicklung angepasst – die Beihilfe in Todesfällen gestrichen.

Kolleginnen und Kollegen, die Diätenkommission hat diesem Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, zugestimmt. Wir

sind so verblieben, dass wir – ich sage einmal: – in einem sehr guten Klima die eine oder andere Frage oder das eine oder andere Thema, das sich im Zusammenhang mit dem Abgeordnetenrecht stellt, weiter diskutieren werden. Alle drei Fraktionen halten das, was wir jetzt vorgelegt haben, für sachgerecht und für angemessen. Ich denke, wir sollten diesen Gesetzentwurf in diesem Sinne weiter beraten und dann auch im Plenum verabschieden.

(Allgemeiner Beifall)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Im Einvernehmen mit dem gesamten Hohen Haus ist dies so beschlossen.

Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in der Aussprache fortfahren, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 2 bekannt, zunächst das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der CSU auf Drucksache 15/622, „Schutz der Bevölkerung vor terroristischer Bedrohung verbessern“. Mit Ja haben 101 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 50; Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Nun gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN auf Drucksache 15/646, „Schutz der Bevölkerung vor Terrorgefahren verbessern – Sachlichkeit vor Ideologie“ bekannt. Mit Ja haben 50 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 101; Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 3 b

Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulrike Gote,

Dr. Martin Runge, Eike Hallitzky und ande

rer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (Drucksa- che 15/658)

Erste Lesung –

Zur Begründung hat sich Herr Dr. Runge gemeldet. Ich gebe ihm das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei unserem Antrag geht es um einen kleinen Lösungsansatz der leidigen Problematik Mobilfunksendeanlagen, Besorgnisse und Ängste bei Anwohnerinnen und Anwohnern, Intransparenz und Nichtbeteiligung von Gemeinden und Ohnmacht.

Wir hatten bereits im Oktober 2000 einen vergleichbaren Gesetzentwurf eingebracht, der leider keine Zustimmung fand. Der Bund Naturschutz hat zwei Jahre später mit einer Petition nachgezogen. Mittlerweile steht auch ein Volksbegehren an.

Wir wollen die oben genannte Problematik mit einer Änderung der Bayerischen Bauordnung entschärfen helfen. Artikel 63 der Bauordnung regelt die Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen. Nach Artikel 63 Absatz 1 Nummer 4 a sind unter anderem Antennen für Mobilfunkanlagen bis zu einer Aufbauhöhe von 10 Metern von der Genehmigungspflicht freigestellt. Ergebnis ist, dass kein Bauantrag gestellt werden muss, welcher dann von den Baugenehmigungsbehörden im Einvernehmen mit dem jeweiligen Gremium der Sitzgemeinde behandelt werden muss. Wir meinen, dass sich durch eine Änderung der Bauordnung mehr Transparenz bei der Planung und Errichtung von Sende- und Empfangsanlagen für den Mobilfunk erreichen lässt. Deswegen beinhaltet unser Gesetzentwurf den Wegfall der Genehmigungsfreistellung für diese Sendeanlagen.

Die meisten von uns haben ihre Sozialisation in der Dorfpolitik erfahren. Wir sollten uns alle noch einmal vor Augen führen, was genehmigt werden muss und was nicht genehmigt werden muss. Dachgauben beispielsweise und Holzlegen, beispielsweise in der Größenordnung 30 Zentimeter mal 1 Meter, oder Unterstellhütten müssen, je nach Festsetzung im jeweiligen Bebauungsplan, genehmigt werden, gewerbliche Anlagen in dem eben geschilderten Ausmaß aber nicht, deswegen die von uns vorgeschlagene Änderung, die ich weiter begründen möchte.

Etwaigen Gegenargumenten greife ich gleich vor. Ziel ist es, durch den Wegfall der Genehmigungsfreistellung für mehr Transparenz bei der Planung und Errichtung von Sende- und Empfangsanlagen zu sorgen. Wir wollen, dass Bürgermeister, Räte und Anwohner schon vorab informiert werden, auch wenn derartige Anlagen mit einer Bauhöhe unter 10 Meter geschaffen werden sollen.

Ein Problem im Zusammenhang mit der Errichtung solcher Anlagen ist immer noch die Intransparenz. Es gibt den Mobilfunkpakt I und den Mobilfunkpakt II. Diese haben uns aber überhaupt nicht weitergeholfen, Herr Schmid. Ich könnte reihenweise Fälle aufzählen, in denen das massiv schief gegangen ist, in denen die Gemeinde eben doch nicht mithandeln und mitsteuern durfte.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Im Grunde müssen wir dem Städtetag Recht geben, der sich ganz klar und sehr despektierlich zum Mobilfunkpakt II geäußert hat. Wir sehen diesen Pakt auch nur als ein Instrument zur Beförderung des Mobilfunks. Die Staatsregierung hat sich hier ganz stark in die Dienste der Betreiber begeben.

Ich möchte gleich auf Ihre Argumente eingehen. Sie haben ja schon eine Presseerklärung abgegeben. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass Anlagen genehmigt werden müssen, wenn deren Errichtung und Betrieb den ge

setzlichen Vorgaben, also den Werten der 26. BImSchV und den bauplanungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Stichworte sind das allgemeine und das reine Wohngebiet und die §§ 14 und 15 BauNVO. Über eine Genehmigungspflicht bekäme man in jedem Fall die Information der Gemeinde, bekäme man in jedem Fall die Information der Nachbarschaft und könnte zu besseren Lösungen kommen.