Protocol of the Session on July 17, 2008

Drittens. Selbst die Schieneninfrastruktur ist, ohne dass der Staat Gesellschafter ist, geschützt, weil Veränderungen nur mit Genehmigungen der staatlichen Aufsichtsbehörden vorgenommen werden dürfen. Eine Aufrechterhaltung der staatlichen Beteiligung an der KVG als einem im Wettbewerb stehenden Unternehmen lässt sich deshalb nicht rechtfertigen. Wenn Sie das noch einmal in Ruhe auf sich wirken lassen, werden Sie nachvollziehen können, dass wir der KVG auch nichts Gutes tun, wenn wir die staatliche Beteiligung des Freistaats aufrechterhalten, weil wir ihr damit auch Entwicklungschancen und Möglichkeiten gerade im Verkehrsraum Aschaffenburg – Frankfurt nehmen.

lehnung. Wer entgegen dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag mit der Mehrheit der CSU abgelehnt.

Nun lasse ich über den Dringlichkeitsantrag der CSUFraktion auf Drucksache 15/10985 abstimmen. Der federführende Haushaltsausschuss empfiehlt auf Drucksache 15/11076 die unveränderte Annahme. Wer diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist so zugestimmt. Die Tagesordnungspunkte 51 und 52 sind damit erledigt.

Meine Damen und Herren, ich gebe nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 49, Antrag der Abgeordneten Lück, Dr. Kronawitter, Peters u. a. auf Drucksache 15/10907, betreffend staatliche Ernährungsberatung flächendeckend wieder einführen, bekannt. Mit Ja haben gestimmt 54 Abgeordnete, mit Nein 70, es gab 7 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 8)

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 53.

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dritte Startbahn für den Flughafen München auf den Prüfstand (Drs. 15/10984)

Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hierzu namentliche Abstimmung beantragt hat.

Erster Redner: Herr Dr. Magerl.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst kurz zum Antrag selbst und dann auch zu einigen neuen Erkenntnissen, die sich in der Zeit zwischen der Beratung im Wirtschaftsausschuss und heute zu dieser Thematik ergeben haben.

Der Antrag besteht aus drei Teilen. Wir verlangen in Anbetracht der sich dramatisch verändernden Rahmenbedingungen im gesamten Verkehrsbereich – Stichwort gestiegener Ölpreis – für die Planungen der dritten Start- und Landebahn am Flughafen München ein neues Prognosegutachten. Das momentane Prognosegutachten, welches Grundlage der Planungen ist und welches auch Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist, basiert auf der Annahme, dass der Rohölpreis bis zum Jahre 2020 nicht über die 40-Dollar-Grenze steigt.

Nein, das tut sie nicht; denn es ist nicht Aufgabe der EU, sich ins bayerische Beteiligungsgeschäft einzumischen. Aufgabe der EU ist es, beim Übergang der Anteile des Freistaates Bayern zum Beispiel an ein örtliches, regionales Konsortium darauf zu achten, dass wir das zu geregelten Marktpreisbedingungen machen.

Herr Abgeordneter, im Prinzip gibt es jetzt nicht die Möglichkeit des Zwiegesprächs, aber es sei Ihnen doch einmal gestattet.

Vielen Dank, Herr Präsident. Der Herr Staatssekretär war sehr schnell mit seiner Antwort. Die Frage, die sich natürlich anschließen muss, lautet: Warum bringt sich der Freistaat Bayern dann in diese Schwierigkeiten, eine Direktvergabe vor der EU begründen zu müssen? Warum lässt man es nicht so, wie es ist, weil es sich so bewährt hat; denn so könnte man diese Probleme umschiffen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Mütze, erstens bringt sich der Freistaat nicht in Schwierigkeiten. Wir sind nämlich der festen Überzeugung, dass wir mit diesem regionalen Konsortium, das unter großem Einsatz des örtlichen Landrats am Entstehen ist, eine optimale weitere Zukunft für die KVG entwickeln können.

Zweitens führt der Freistaat Bayern an dieser Stelle seine sehr erfolgreiche Privatisierungspolitik seit dem Jahre 1992 fort. Seit diesem Jahr haben wir für den Freistaat Bayern über den Rückzug aus Beteiligungen die Summe von 7,2 Milliarden Euro erlöst, die wir an vielen Stellen in Bayern zum Wohle der Bevölkerung investieren konnten. Das wollen wir auch mit den heute noch bestehenden Beteiligungen an der KVG in Zukunft weiter vorantreiben.

Ich bitte deshalb das Hohe Haus um Zustimmung zum Dringlichkeitsantrag der CSU-Landtagsfraktion. Die CSULandtagsfraktion hat aus unserer Sicht einen konkreten, zukunftsträchtigen Weg entwickelt, den wir vonseiten der Staatsregierung gerne unterstützen wollen. Wir glauben, dass die Zusammenarbeit mit dem regionalen Konsortium zum Wohle der KVG uns die Möglichkeit gibt, diesen Verkehrsträger im Wettbewerb einer sehr interessanten Wirtschafts- und Verkehrsregion nutzen zu können. Wir würden uns freuen, wenn wir nach den weiteren Verhandlungen sachgerecht mit dem notwendigen Preis zu einem guten Ergebnis und zu einer guten Zukunft für die KVG kommen könnten.

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Abgeordneten Pranghofer, Dr. Kaiser (SPD), Mütze (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN), auf Drucksache 15/9852 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 15/11075 die Ab

erfreulich – ist im Sinkflug begriffen. Eine dritte Startbahn erweist sich immer mehr als überflüssig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb fordern wir ein neues Gutachten und die Aussetzung des Verfahrens, bis dieses Gutachten vorgelegt worden ist, sowie eine Neubewertung. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bocklet.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der GRÜNEN geht davon aus, dass das Planfeststellungsverfahren zur dritten Startbahn am Franz-Josef-Strauß-Flughafen in München ausgesetzt werden soll. Die Argumente, die hierfür vorgebracht werden, müssen beachtet werden. Sie können nicht einfach in den Wind geschlagen werden. Ein Rohölpreis, der sich massiv erhöht hat, die Einführung einer Kerosinsteuer, die Erhebung einer Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %, das alles sind Dinge, die geprüft werden müssen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Aber alle diese Dinge, die hier gefordert werden, müssen von der zuständigen Behörde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft werden. Deshalb ist es nicht notwendig – so wie es die GRÜNEN wollen –, nun das Planfeststellungsverfahren auszusetzen und die FMG aufzufordern und zu verpflichten, ein neues Gutachten vorzulegen, um hernach die Erkenntnisse, die man ohnehin im Planfeststellungsverfahren erheben und bewerten muss, in dieses Verfahren einzuführen.

Zweck dieses Antrags ist es nicht, zur Steigerung der Erkenntnisse beizutragen, sondern das Verfahren auszusetzen – Sie sagen es ganz offen –, das heißt zu Deutsch, es zu verzögern. Deswegen sind wir der Meinung, dass es keinen Sinn macht, jetzt durch ein Gutachten Tatsachen zu verlangen, die in diesem Planfeststellungsverfahren ohnehin beigebracht werden müssen, und zwar pflichtgemäß. Würde dies nicht gemacht, wäre es ein Verfahrensmangel im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Da wir eine schnelle Entscheidung wollen, bitte ich, diesen Antrag abzulehnen. Diejenigen, die das Planfeststellungsverfahren durchführen müssen, wissen sehr genau, dass Sie auf die Fragen, die hier gestellt wurden, eingehen müssen. Ansonsten wäre es ein Verfahrensmangel, den sich, glaube ich, niemand leisten will. Aus diesem Grunde bin ich für eine schnelle Entscheidung und für die Ablehnung dieses Dringlichkeitsantrags.

Herr Kollege Bocklet, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Keine Zwischenfrage, eine Intervention.

Sie wissen alle, wie sich der Ölpreis im Augenblick darstellt. Zwar gab es in den letzten zwei Tagen eine gewisse Entlastung und einen gewissen Rückgang, aber ich glaube, alle im Hohen Hause gehen davon aus, dass die Zeit der billigen Energie endgültig vorbei ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb fordern wir mit diesem Antrag, dass auf der Basis von 150 bzw. 200 Dollar pro Fass ein neues Gutachten gerechnet und gleichzeitig geprüft wird, was die Einführung einer Kerosinsteuer für das geplante Wachstum bedeuten würde.

Im Planfeststellungsverfahren gibt es übrigens eine Sensitivitätsbetrachtung zu dieser Angelegenheit, die davon ausgeht, dass dann, wenn der Preis auf 60 Dollar steigen würde, die Passagierzahlen um drei Millionen geringer ausfallen würden. Das hat also Auswirkungen; deshalb ist dieses Gutachten meines Erachtens notwendig.

Zweitens soll dann natürlich eine Neubewertung der Planungen stattfinden.

Drittens ist für den Zeitraum, in dem dieses Gutachten als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens erstellt wird, das Planfeststellungsverfahren auszusetzen. Das wäre fair gegenüber allen Beteiligten. Es geht nicht um die Beendigung, sondern lediglich um die Aussetzung des Verfahrens.

Ich meine, dass dieser Antrag dringend notwendig ist. Damit komme ich zu den Gesichtspunkten, die sozusagen neu sind. Kollege Bocklet hat im Ausschuss gesagt, das Ganze sei Sache des Planfeststellungsverfahrens; es wird dort schon geschehen. Ich gehe davon aus, dass es dort nicht geschieht. So wie der Hauptgeschäftsführer Herr Kerkloh gestern in seiner Halbjahrespressekonferenz ausgeführt hat, geht er immer noch – auch in anderen Zusammenhängen – von völlig falschen Voraussetzungen und Zahlen aus. Er tischt hier etwas gegenüber der Presse auf und sagt: Was soll das Ganze; der Einfluss des Ölpreises wird überschätzt. Er sagt dann, der Anteil der Treibstoffkosten am Preis eines Flugtickets liege bei lediglich 20 %. Das ist ein Wert von 2006, mit dem der Herr Kerkloh und seine Propagandaabteilung versuchen, Stimmung zu machen.

Schauen Sie sich einmal die aktuelle Ausgabe der Wirtschaftswoche an. Dort findet sich eine Aufteilung nach den drei wesentlichen Regionen auf der Erde. Die Treibstoffkosten in Europa liegen mittlerweile bei 32 %, in Nordamerika bei 42 % und in Asien bei 46 %. Diese Zahlen sind weit entfernt von den 20 %, die Herr Kerkloh erwähnt hat. Aber er ätzt dann – so die Ausführungen in der „Süddeutschen Zeitung“ – gegen die Startbahngegner. „Das darin vorhergesagte Passagierwachstum von 4,5 % jährlich werde schon seit vielen Jahren konsequent übertroffen.“ Dabei verschweigt er die aktuellen Zahlen des Monats Juni, die mit 4,3 % bereits unter dieser Wachstumsprognose liegen. Das Wachstum am Flughafen München – als Betroffener sage ich: Das ist

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Jahren mehrfach über die dritte Startbahn gesprochen und wir haben mehrfach über das Thema „Flughafen Hof“ gesprochen. Ich habe neulich schon im Wirtschaftsausschuss gesagt, was für den Flughafen Hof galt, gilt auch für die dritte Startbahn in München. Es muss nämlich in einem Planfeststellungsverfahren für die dritte Startbahn auch eine Planrechtfertigung nachgewiesen werden, sonst wird es diese dritte Startbahn von vornherein nicht geben. Aus diesem Grunde können wir uns natürlich der Forderung des Antrags nicht nur anschließen, sondern Sie wissen auch, dass es Franz Maget war, der die Forderung erhoben hat, die neuen Erkenntnisse, die neuen Entwicklungen im Bereich Kerosin, bei der Besteuerung und der Rohölverteuerung zum Anlass zu nehmen, die Auswirkungen auf die Prognose zu prüfen. Er hatte dies bereits auf den Weg gebracht, lange bevor dieser Antrag geschrieben wurde. Das ist nachweisbar.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Christian Magerl (GRÜNE))

Wir haben uns dafür verwandt, lange bevor Sie Ihren Antrag auf den Weg gebracht haben. Hören Sie doch zu, bevor Sie hereinrufen. Das ist manchmal wirklich reflexartig. Das muss man einmal feststellen.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Macht doch nichts!)

Wir haben sogar gesagt, es fehlt hier eine weitere Neuentwicklung, nämlich die Ausdehnung des Emissionsrechtehandels auch auf den Bereich des Luftverkehrs. Das haben noch nicht einmal die GRÜNEN mit drin. Auch darauf wird sehr sorgfältig zu achten sein.

Wir können deshalb die Ziffer 1 uneingeschränkt unterstützen, selbst wenn wir – das haben wir im Wirtschaftsausschuss schon besprochen – hier eine Unschärfe haben, weil die Staatsregierung nur einen Eigentümer, einen Gesellschafter repräsentiert. Deshalb müsste diese diktatorische Formulierung rechtlich etwas anders aussehen. Aber darüber müssen wir uns heute nicht streiten.

Das heißt, eine Zustimmung von uns zu Ziffer 1 des Antrags bedeutet natürlich auch Zustimmung zu Ziffer 2. Denn Kollege Bocklet hat richtig gesagt: Es geht darum, diese neuen Tatsachen im Rahmen der Planrechtfertigung in die entsprechende Bewertung einfließen zu lassen.

Ich gehe allerdings etwas weiter, insofern logisch stringent gegenüber dem, was Herr Kollege Bocklet gesagt hat, nämlich: Wenn es Ihnen wirklich ernst ist, im Rahmen der Planrechtfertigung die neuen Entwicklungen einzubeziehen, dann müssen Sie das Verfahren weiterführen; denn ohne Weiterführung des Verfahrens können Sie das Ganze logischerweise nicht prüfen. Allein aufgrund der Ernsthaftigkeit des Anliegens und der Verfahrenslogik haben wir mehrheitlich für die Fraktion – ebenso wie im Wirtschaftsausschuss – angekündigt, dass wir der Ziffer 3 nicht zustimmen können.

Herr Dr. Runge, zu einer Intervention.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Bocklet, Ihre Ausführungen dokumentieren, dass Sie sich bisher mit Planfeststellungsverfahren wenig auseinandergesetzt haben. Wir unterstellen Ihnen an der Stelle auch, dass Sie in einem solchen Verfahren noch keinen Erörterungstermin eingehend besucht haben; denn immer wenn es um die Frage geht, ob eine Planrechtfertigung überhaupt gegeben ist – und zur Planrechtfertigung gehört zum einen der Bedarf, zum anderen die Finanzierbarkeit –, wird nicht nur seitens der Projektträger, sondern auch seitens der Anhörungsbehörde und in der schriftlichen Beurteilung seitens der Erörterungsbehörde gemauert. Ich erinnere daran, dass wir vor wenigen Monaten in Unterschleißheim über viele Wochen in einem solchen Verfahren jede Menge Tage hatten, in denen es um Ihren „Schwebetraum“ zum Flughafen ging. Wir haben mit genau den Argumenten, die Sie gerade vorgetragen haben, die Planrechtfertigung thematisiert. Sie haben zwar gesagt, all diese Dinge würden geprüft, aber das ist in solchen Verfahren nicht der Fall, weil Sie davon ausgehen können, dass die eine oder andere Behörde nicht so unparteiisch ist, wie sie es eben sein müsste. Deswegen hat unser Antrag sehr wohl eine Berechtigung.

(Beifall bei den GRÜNEN)