Protocol of the Session on March 17, 2004

Ich habe gesagt, dass dem Landtag nur ein Schreiben zugegangen ist.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Biedefeld.

Wenn Sie so hellwach wären, wie Sie behaupten, hätte die Frage schon längst beantwortet werden können. So hellwach kann die Staatskanzlei also gar nicht sein. – Herr Minister, betrachten Sie die Nichtbeantwortung dieser Anfragen denn nicht als klare, eindeutige Missachtung der Geschäftsordnung, in der Fristen für die Beantwortung vorgegeben sind, als eine Missachtung des Abgeordnetenrechts und als eine Missachtung des bayerischen Parlaments?

Herr Staatsminister.

Frau Kollegin, eine Missachtung des Parlaments sehe ich in keiner Weise. Im Übrigen ist die Unterstellung, dass die Fragen nicht beantwortet werden, falsch; denn natürlich werden die Fragen beantwortet. Dies Staatsregierung hat höflich darum gebeten, die Frist bis zum 15. April zu verlängern.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Sie ist schon ein paar Mal verlängert worden!)

Nein, nein, nein; das war die erste Fristverlängerung, die wir in diesem Zusammenhang erbeten haben. Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass in § 71 der Geschäftsordnung steht, dass Anfragen knapp zu stellen sind. Wir bemühen uns um größte Gründlichkeit bei der Beantwortung dieser außerordentlich umfangreichen und intensiven Fragen. Diese Gründlichkeit bedingt aber einen entsprechenden Zeitaufwand.

Als meine abschließende Bewertung darf ich sagen: Ich verstehe eigentlich nicht, warum Sie aus dieser Tatsache jetzt eine große politische Auseinandersetzung machen. Die Fragen werden beantwortet; sie werden gründlich beantwortet. Aus der Tatsache, dass dies etwas Zeit dau

ert, ist in keiner Weise ein Vorwurf an die Staatsregierung abzuleiten.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Damit haben Sie die an Sie gerichteten Fragen beantwortet. Alles andere wurde zu Protokoll gegeben, auch was die Zusage für die Beantwortung anbelangt.

(siehe die Anlagen 3, 4, 5 und 6)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit ist die Fragestunde beendet.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 11

Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Herrmann, Thomas Kreuzer, Peter Welnhofer und Fraktion (CSU)

zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes (Drucksache 15/93)

Zweite Lesung –

hierzu:

Antrag der Abgeordneten Joachim Herrmann, Thomas Kreuzer, Peter Welnhofer und Fraktion (CSU)

zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (Drucksache 15/94)

Zu diesem Gesetzentwurf gibt es Wortmeldungen. Herr Kollege Ach, bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Durch den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes auf Drucksache 15/ 93 und durch den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag auf Drucksache 15/94 sollen die Zuständigkeitsregelungen für Personalangelegenheiten beim Bayerischen Landtag den Regelungen beim Deutschen Bundestag und bei anderen Landesparlamenten angeglichen werden. Es ist vorgesehen, grundsätzlich die Zuständigkeit des Präsidiums für die Ernennung von Beamten auf den Landtagspräsidenten zu übertragen. Gleichzeitig soll dieser die Stellung als oberste Dienstbehörde für die Landtagsbeamten erhalten.

Die Übertragung der Funktion der obersten Dienstbehörde vom Präsidium auf den Präsidenten erhöht dessen Verantwortlichkeit in Personalfragen und ist Ausdruck des Vertrauens, dass der Präsident zusammen mit der Landtagsverwaltung seine Personalentscheidungen gemäß den Leistungskriterien und der Tarifregelungen trifft. Es ist auch Ausfluss des Organisationsgutachtens des Bayerischen Obersten Rechnungshofes und entspricht inhaltlich Artikel 21 der Bayerischen Verfassung. Dort ist festgelegt, dass der Präsident die Hausverwaltung nicht nur im sächlichen, sondern auch im personellen Bereich führt.

In diesem Zusammenhang, liebe Kolleginnen und Kollegen, sei mir der Hinweis erlaubt, dass Präsident und Präsidium nicht als Parlamentsorgane, sondern als Ver

waltungsbehörde handeln. Dies erscheint mir sehr wichtig zu sein.

Durch den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung soll zugunsten des Präsidiums ein Zustimmungsvorbehalt für die Ernennung des Direktors des Bayerischen Landtags sowie für Beamte ab Besoldungsgruppe A 16, Ministerialrat, eingeräumt werden. Der Ältestenrat soll über diese Personalentscheidungen künftig nur noch informiert werden. Für die Einstellung, Entlassung und Höhergruppierung von Angestellten ist eine entsprechende Zuständigkeitsänderung ebenfalls vorgesehen. Personalgrundsatzfragen und die Beschlussfassung über den Stellenplan als Teil des Haushaltsplans verbleiben im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, durch den Gesetzentwurf sollen die bestehenden Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten schlichtweg vereinfacht werden. Wesentliches Ziel der Neuregelung ist zum einen, das Präsidium zu entlasten, und zum anderen, die Zuständigkeit für Personalangelegenheiten auf die sachlich nähere Ebene zu verschieben. Das ist keine neue Erfindung des Bayerischen Landtags oder der CSU-Fraktion. Die Bundestagsverwaltung und andere Landesparlamente haben uns bereits bewiesen, dass ordnungsgemäße Personalentscheidungen bei Zuständigkeit des Landtagspräsidenten getroffen werden. Ausnahmen sind lediglich die Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie BadenWürttemberg, aber nur deshalb, weil dies dort in der Verfassung verankert ist.

Entgegen Ihrer Auffassung, hochgeschätzte Frau Kollegin Naaß, und der Opposition insgesamt werden die Oppositionsrechte bei den neuen Zuständigkeitsregelungen ausreichend gewahrt. Durch den Zustimmungsvorbehalt des Präsidiums für die Ernennung des Direktors und der Beamten ab Besoldungsgruppe A 16, Ministerialrat, sowie entsprechender Angestellter wird sichergestellt, dass an Personalentscheidungen über Schlüsselfunktionen das Präsidium weiterhin beteiligt bleibt. Insofern werden die Rechte des Präsidiums nicht beschnitten. Dies hat weder mit mangelndem Demokratieverständnis, wie das in einer Aussage der Kollegin Narnhammer im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zum Ausdruck gebracht worden ist, noch mit Machtgelüsten, wie Kollege Wörner im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes gesagt hat, auch nur das Geringste zu tun. Ich betone: Weder mangels Demokratieverständnis noch aufgrund von Machtgelüsten sollen diese Änderungen erfolgen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, liebe Kollegin Naaß, sofern die Opposition gegen die Änderung als weiteres Argument ins Feld führt, dass es bei der bisherigen Zuständigkeitsverteilung keine Schwierigkeiten gegeben habe, greift Ihre Argumentation zu kurz. Wir wollen nicht handeln nach dem Motto: Das haben wir schon immer so gemacht; da könnte ja jeder kommen. Das wollen wir nicht. Wir wollen weg von dieser Praxis. Die Tatsache, dass eine bestehende Regelung nicht zu Vollzugsproblemen, wie Sie in den Sitzungen selbst gesagt haben, geführt hat, kann daher einer Änderung nicht entgegengehalten werden, die die bisherige Praxis

davon bin ich aufgrund meiner eigenen Erfahrung in der Verwaltung sehr überzeugt – wesentlich verbessert.

Wenn wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, Verwaltungsmodernisierung und Verwaltungsvereinfachung fordern – das fordern wir ja alle über die Fraktionen hinweg -, dann müssen wir auch im eigenen Verwaltungsbereich sehr wohl dazu bereit sein.

Auch noch festzuhalten bleibt – das betone ich besonders -, dass die Rechte der Personalvertretung nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz in keiner Weise berührt werden, weswegen auch die insoweit geäußerten Bedenken völlig unbegründet sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt wird deshalb dem Gesetzentwurf in Verbindung mit dem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags vonseiten der CSU-Fraktion ausdrücklich zugestimmt, da – ich wiederhole zusammenfassend – die vorgesehenen Änderungen zu einer Entlastung des Präsidiums und zu einer für mich sehr wichtigen, sinnvollen Vereinfachung der Verwaltungsabläufe führen. Ich hoffe, liebe Kollegin Naaß und andere Kollegen von der Opposition, dass hoffentlich auch Sie dies anstreben. Deshalb bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, auch im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landtagsamt und des Herrn Präsidenten.

Im Übrigen bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, liebe Kollegin Naaß, dass Sie dem folglich sofort zustimmen werden.

(Beifall bei der CSU)

Nun hat sich für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Naaß zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Hochgeschätzter Herr Kollege Ach – ich darf diese Formulierung übernehmen, aber ich darf Ihnen gleich sagen: – Ihre Wünsche und Hoffnungen, die Sie an mich gerichtet haben, kann ich leider nicht erfüllen.

(Manfred Ach (CSU): Das wundert mich nicht! Ich habe die Hoffnung eben nicht aufgegeben!)

Kolleginnen und Kollegen, zu Ihrer Information möchte ich Sie noch über die bisherige Form des Artikel 125 des Bayerischen Beamtengesetzes informieren.

Dort steht:

Die Beamten des Landtags sind Beamte des Staates. Sie werden vom Präsidium des Landtags ernannt. Oberste Dienstbehörde der Beamten des Landtags ist das Präsidium des Landtags.

Das Gleiche gilt auch für die Beschäftigten des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Beamten der Geschäftsstelle. Das Präsidium ist also bis heute oberste

Dienstbehörde für circa 230 Beschäftigte der Landtagsverwaltung, für die Beamten, Angestellten und Arbeiter.

(Manfred Ach (CSU): Das bleiben Sie auch!)

Das Präsidium ernennt und befördert die Beamten des Landtagsamts. Ihm obliegt auch die Einstellung, Entlassung und Eingruppierung der Angestellten und Arbeiter des Landtagsamtes. Sie sollten einmal wissen, welche Aufgaben vom Präsidium bisher wahrgenommen wurden. Ich bin der Meinung, diese Regelung hat sich über Jahrzehnte hinweg bewährt.

(Manfred Ach (CSU): Das ist nicht bestritten worden!)

Trotzdem soll Bewährtes abgeschafft werden. Wir führen seit einigen Wochen eine Diskussion über die Geschäftsordnung, die Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes und die Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Diese Dinge, die sich über Jahrzehnte hinweg bewährt haben, sollen abgeschafft oder verändert werden. Kurz nachdem sich das neue Präsidium in dieser Legislaturperiode konstituiert hat, kam vonseiten der CSU der Vorstoß, dem Präsidium diese Personalkompetenz wegzunehmen und diese ausschließlich auf den Präsidenten des Bayerischen Landtags zu verlagern. Das Präsidium darf künftig nur noch die Beförderung ab A16 vornehmen. Die Diskussion im Präsidium und in den Ausschüssen hat gezeigt, dass das Präsidium keine Richtlinien mehr vorgeben kann, wenn es erst über Beförderungen ab A16 zu entscheiden hat.

Aufgrund der Einzelentscheidungen, die wir im Präsidium zu treffen hatten, konnten wir erkennen, was zum Beispiel in den Strukturen der Landtagsverwaltung falsch läuft. Wir konnten dann ein Gutachten in Auftrag geben, das eine Neustrukturierung der Landtagsverwaltung aufzeigen sollte.

(Manfred Ach (CSU): Liebe Frau Kollegin Naaß, das bleibt doch!)

Wir haben diese Fehlentwicklungen erkannt. Das war jedoch nur möglich, weil wir Einzelentscheidungen treffen mussten.

(Manfred Ach (CSU): Das hat doch nichts mit Beförderungen zu tun!)