Herr Kollege Ach, die Diskussion über das Gleichstellungskonzept in der letzten Präsidiumssitzung hat aufgezeigt, dass in der Landtagsverwaltung im Bereich des höheren Dienstes ein Frauenanteil von lediglich 20 % besteht.
Das Präsidium könnte bei jeder Einstellung handelnd tätig werden, zum Beispiel wenn Frauen in Führungspositionen fehlen. Wir könnten dafür sorgen, dass Frauen bei gleicher Qualifikation ein Amt zugestanden wird. Diese Möglichkeit wird uns jedoch genommen, da wir über Einzelentscheidungen entweder gar nicht mehr oder nur im Nachhinein
informiert werden. Wir können dann nur noch zur Kenntnis nehmen, dass die Entscheidung vom Präsidenten getroffen wurde. Mitwirken können wir in einem solchen Fall nicht mehr.
Ich bin der Meinung, die bisherige Regelung hat sich über Jahrzehnte bewährt. Sie führt zu einer gewissen Transparenz bei Personalentscheidungen und zu Erkenntnissen, sodass wir Fehlentwicklungen korrigieren können. Die Zwei-Drittel-Mehrheit hat aber anscheinend dazu geführt, dass der Opposition zwar einerseits ein Vizepräsident zugestanden wird, aber andererseits die CSU Macht an sich zieht und Mitsprachemöglichkeiten bezüglich des Personals einschränkt.
Gerade bei der Umstrukturierung der Landtagsverwaltung aufgrund des ORH-Gutachtens sollte das Präsidium nicht außen vor sein. – Herr Kollege Ach, ich habe Ihnen auch zugehört. Es wäre schön, wenn Sie das auch machen würden. Der Verweis auf andere Bundesländer und auf den Bund greift nur bedingt; denn Sie stellen sich immer hin und behaupten, wir in Bayern wären sehr gut. Was für uns in Bayern gut ist, muss auch beibehalten werden.
Sie haben vorhin selbst gesagt, dass sich diese Regelung bewährt hätte. Warum sollten wir nicht etwas Bewährtes beibehalten, wenn es zu mehr Transparenz und Mitsprache führt?
Es gibt keine schlagkräftigen Gründe dafür, Personalentscheidungen ausschließlich auf den Präsidenten zu konzentrieren. Das Wort „Bürokratieabbau“ ist zurzeit in aller Munde und wurde zum großen Schlagwort der CSU. Bei diesem Thema spielt das jedoch keine Rolle. Wir haben im vergangenen Jahr vor der Sommerpause über die Parteigrenzen hinweg eine Geschäftsordnungsänderung vorgenommen. Kaum war der Landtag gewählt, kamen Sie schon wieder mit einer Geschäftsordnungsänderung herbei. Wir könnten Bürokratie abbauen, indem wir nicht die Verwaltungen damit beschäftigen, Geschäftsordnungsänderungen vorzunehmen. Wir haben das Bayerische Beamtengesetz erst gestern durch das Haushaltsgesetz geändert, heute ändern wir es wieder.
Die SPD hat sich an diesem Gesetzentwurf, den der Präsident als fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf geplant hatte, nicht beteiligt und wird ihm auch nicht zustimmen. Wir wollen nicht, dass Mitspracherechte reduziert werden
Klar ist, dass durch eine solche Entscheidung die Rechte des Personalrats nicht beeinträchtigt werden. Ich möchte jedoch in diesem Hohen Hause sagen, dass der Personalrat diesem Vorschlag nicht zugestimmt hat.
Auch der Personalrat war der Meinung, dass die bisherige Regelung beibehalten werden sollte. Die Neuregelungen führen übrigens zu keinen Einsparungen. Das Präsidium tagt ohnehin. Sondersitzungen wegen Personalentscheidungen wurden nie anberaumt. Die Präsidiumsmitglieder bekommen keine Gehälter dafür, dass sie an den Sitzungen teilnehmen. Wir üben diese Tätigkeit im Rahmen unserer ganz normalen Tätigkeit als Landtagsabgeordnete aus. Es gibt keinen Grund, die Geschäftsordnung oder das Bayerische Beamtengesetz zu ändern.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nach dieser Neuregelung wird die Zuständigkeit für Beförderungen unter der Besoldungsgruppe A16 ausschließlich auf den Präsidenten konzentriert. Während früher noch das gesamte Präsidium über das Landtagspersonal bezüglich Beförderungen und Höhergruppierungen befand, wird nun der Präsident mit einer Machtfülle ausgestattet. Die Regelung der Personalangelegenheiten durch das ganze Präsidium erachtete ich in der Vergangenheit als sinnvoll. Wenn es zum Beispiel darum geht, darauf zu achten, ob das Prinzip des Gender-Mainstreaming oder Behindertenauflagen usw. eingehalten werden, möchte ich mich weiterhin innerhalb meiner Zuständigkeit einbringen.
Das kann ich jetzt nicht mehr, jedenfalls nicht dort, wo die Beschäftigungspolitik unter A16 stattfindet. Im Landtagsamt sind 200 Bedienstete und in der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz 25 Bedienstete beschäftigt. Bei Beförderungen und Einstellungen wird gehandelt. Wir wollen dieses Handeln nach wie vor im Präsidium beeinflussen. Mit dieser Regelung würden wir ein Instrument aus der Hand geben, mit dem wir gestaltend mitwirken können. Wir tragen diese Neuregelung so nicht mit. Schade! Wir hätten das auch weiterhin gemein
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe mich genötigt, zu den letzten beiden Wortbeiträgen zwei Anmerkungen zu machen, weil diese Wortbeiträge sachlich falsch waren. Das gilt sowohl für die Ausführungen von Frau Kollegin Naaß als auch für das, was Frau Kollegin Scharfenberg gesagt hat.
Das Präsidium wird auch künftig für die wesentlichen Entscheidungen im Personalbereich zuständig sein.
Erstens. Die Richtlinien für die Personalführung einschließlich der Kriterien für die Einstellung und Beförderung werden weiterhin im Präsidium behandelt.
Zweitens. Das Präsidium entscheidet auch weiterhin über die Leitungsstellen und über die Beförderung für die Leitungsstellen.
Drittens. Der Stellenplan, der für die Personalplanung und für die Besetzung maßgeblich ist, wird weiterhin eine Sache des Präsidiums sein.
- Der Landtag beschließt darüber natürlich im Haushaltsausschuss. Der Präsident ist in allen Positionen logischerweise gehalten, nach diesen Richtlinien zu entscheiden. Es kann also keine Rede davon sein, dass Sie künftig auf diese grundsätzlichen Weichenstellungen der Personalstruktur einschließlich der Gleichstellung keinen Einfluss mehr hätten. Selbstverständlich muss darüber berichtet werden. Lassen Sie mich etwas zu den Einzelentscheidungen sagen:
Aus guten Gründen wird mit einer Ausnahme in allen anderen Parlamenten und auch in allen Behörden so verfahren, dass die Einstellung einer Schreibkraft oder eines Arbeiters nicht in einem Gremium beraten wird, weil dadurch auch die klaren Verantwortlichkeiten verwischt würden. Letztlich hat nach Artikel 21 der Verfassung der Präsident und nicht ein Gremium die Verantwortung für die Hausverwaltung. Der Präsident muss auch dann geradestehen, wenn es aus dem Kreis der Abgeordneten oder aus anderen Kreisen Kritik an der Sache gibt.
Nach meiner Kenntnis war es in der Sommerpause manchmal nicht möglich, rasche Entscheidungen zu treffen. Dadurch sind in der Vergangenheit zwar nicht häufig, aber doch immer wieder Entscheidungen getroffen worden, die nicht im Präsidium behandelt werden konnten. Damit wurde zwangsläufig eine rechtliche Grauzone geschaffen. Im Übrigen wird Ihnen der Präsident im Präsidium jederzeit einen Bericht geben, wenn Sie eine Frage oder einen Wunsch haben. Sie haben Personalentschei
Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zum Ältestenrat machen. Wir haben früher schon einmal darüber diskutiert. Ich habe über 15 Jahre dem Ältestenrat angehört. Es gab kein einziges Mal eine inhaltliche Beratung. Im Kern wurde im Ältestenrat schon bisher nur Kenntnis genommen. Gleichwohl musste über Personalangelegenheiten abgestimmt werden, und dabei hat es in zehn Jahren eine einzige Anfrage gegeben. Es war aber nur eine Frage und keine Beratung. Ich sehe es im Übrigen auch als etwas paradox an, wenn das parlamentarische Präsidium berät und entscheidet, der Ältestenrat dann aufgrund einer Abstimmung Mitverantwortung übernimmt, in der Sache aber keine Beratung führt. Das, was im Ältestenrat bislang zustimmungsbedürftig war, bleibt in der klaren Verantwortung des Präsidiums. Insofern bitte ich Frau Kollegin Naaß und Frau Kollegin Scharfenberg, zur Kenntnis zu nehmen, dass die ihnen wichtigen Anliegen weiter im Präsidium behandelt werden.
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/93 abstimmen. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/93 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/546. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt die unveränderte Annahme. Bei seiner Endberatung schlägt er ergänzend vor, als Datum des Inkrafttretens in § 2 „1. Mai 2004“ einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfohlenen Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Ich bitte um Gegenstimmen. – Die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bitte ich in gleicher Weise anzuzeigen. – Die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes“.
Nun lasse ich noch über den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag auf Drucksache 15/94 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen.
Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/545. Wer dem Antrag mit den vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Zustimmung aufseiten der CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist es so beschlossen.