1993, 1994 mit dem Maastricht-Vertrag ist dieser Ausschuss der Regionen eingerichtet worden. Streibl und Bayern insgesamt waren sicherlich ein Motor; ob er der alleinige „Genspender“ für das Subsidiaritätsprinzip war, lasse ich einmal dahingestellt sein. Aber es war sicherlich ein Motor, wie gesagt.
Der AdR war gedacht sozusagen als die Institutionalisierung des Subsidiaritätsprinzips. Ich kann mich gut daran erinnern, wie wir darum gerungen haben. Schon damals haben instinktsichere Politiker gewusst, dass das Konstrukt Europa immer komplizierter wird und damit die Gefahr in sich birgt, immer volksferner zu werden und sich mit der Volksferne gewissermaßen ein Projektrisiko für die EU insgesamt ergibt. Diese Gefahr galt es institutionell abzufedern. Das ist die Absicht gewesen, und sie umzusetzen ist zum großen Teil durchaus gelungen; das kann man nach 14 Jahren sagen.
Die zweite Implementierung war, mit dem AdR eine Art zweite Kammer im Parlamentssystem zu etablieren. Auch dafür gibt es weltweit kein Beispiel. Die EU ist weder ein Bundesstaat, noch ist sie umgekehrt ein Staatenbund, sondern eine neue Konstruktion, und der AdR hat diese
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Männle, Sie haben den Ausschuss für Wirtschaft und Soziales erwähnt. Ich möchte Ihnen dazu meine spezielle Meinung mitteilen: Unser verehrter Kollege Dr. Stoiber ist in besonderer Funktion tätig. Wir alle wollen, dass weniger Bürokratie herrscht. Darin sind wir uns einig. Die Frage, inwieweit wir als Politiker zu deren Aufbau beitragen, stellen wir uns seltener. Wir sagen vielmehr stets in geübter Rhetorik, dass die Bürokratie abgebaut werden müsste. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss arbeitet nach einem anderen Prinzip als der AdR. Er kommt auch woanders her. Er wurde nicht in Maastricht festgelegt, sondern in den Römischen Verträgen.
Sehen wir uns einmal an, was seit 1957 passiert ist: Eine ganze Heerschar von Lobbyistenbüros mit Tausenden von hochqualifi zierten Menschen hat längst die tatsächliche Arbeit dieses Ausschusses übernommen. Heute muss ich sagen: Das ist eine längst überholte Institution, die abgeschafft werden könnte, ohne dass in der Sache irgendetwas schlechter oder nicht mehr erfasst würde.
Lassen sie uns hier einmal ein Beispiel setzen. Wir würden damit der europäischen Idee nicht schaden, sondern nutzen, wenn eine solche Institution abgeschafft oder um eine bestimmte Personenzahl verringert würde. Auch solche Gedanken können richtig sein, wie der Gedanke mit dem links- und rechtsgedrehten Joghurt, Herr Kollege Zengerle.
Wir sollten demnächst einmal, wenn Herr Kollege Dr. Stoiber kommt, mit ihm darüber reden, ob es nicht im Bereich des Denkbaren wäre, den Ausschuss für Wirtschaft und Soziales abzuschaffen.
Der Ausschuss der Regionen als Institution hat sich seit 1993 dem Grunde nach bewährt. Meiner Meinung nach muss er sich die Existenzfrage nicht stellen lassen, weder nach innen noch nach außen. Er muss sich aber selbstkritisch beleuchten oder zumindest dazu bereit sein. Bezüglich der Einbringung von Interessen, Meinungen, Stellungnahmen und subsidiärer Elemente in die großen Prozesse hat er Großes geleistet. Allerdings hat er noch nicht das Optimum erreicht, wenn es darum geht, den kleinen Leuten, den kleinen Institutionen und den subsidiären Elementen transparent zu machen, dass er etwas für sie tun kann. Wir wollen gemeinsam hoffen, dass es Ihnen und anderen in der Periode von jetzt bis zum Jahr 2010 und danach gelingen wird, dies zu vermitteln.
meister dabei sind, sondern dass das Prinzip als Solches Arbeitsprinzip und Einbringungsprinzip in den Gesetzgebungsprozess wird.
Sie bemühen sich um Subsidiarität, Proportionalität, um Verhältnismäßigkeit und um Maßstäblichkeit mittels AdR. Das ist gut angesichts des Giganten „Europa“. Die kommunale Selbstverwaltung als unterste Gliederungsebene darf in der EU nicht fehlen, sondern sie muss institutionalisiert werden. Das war vor dem Reformvertrag so nicht gewährleistet. Es könnte jetzt gewährleistet werden. Wir wissen nicht, wie sich das konkret auswirken wird. Meine Bitte an Sie und alle Vertreter im AdR lautet, dass Sie in der Praxis ausprobieren sollten, wie das erreicht werden kann.
Ein weiteres Stichwort ist die Transparenzinitiative. Für mich sind Subsidiarität und Transparenz zwei Seiten derselben Medaille. Wenn Sie die Aufgaben der unteren Ebene nicht an obere Ebenen delegieren wollen, können Sie das nicht nur damit rechtfertigen, dass die untere Ebene diese Aufgaben besser als die obere Ebene erfüllen kann. Sie müssen auch sagen, dass diese Aufgabe durch die untere Ebene dem Bürger, dem Souverän, auch transparenter wird. Wenn Sie eine Aufgabe vor Ort erledigen wollen, weil Sie sie dort besser überblicken können, können Sie das nur rechtfertigen, wenn Sie den Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig deutlich machen: Durch mich wisst Ihr auch, was geschieht, wie es geschieht und durch wen es geschieht. Wenn solche Aufgaben an höhere Institutionen abgegeben werden, wird das nicht mehr der Fall sein.
Eine Transparenzinitiative dieser Art hat der AdR bisher nicht geleistet. Frau Kollegin Männle, das ist kein Vorwurf an Sie persönlich, sondern insgesamt. Machen wir uns nichts vor: Das Geschehen in der Europäischen Kommission und im Europäischen Parlament ist für weite Kreise der Bevölkerung sehr geheimnisvoll. Einige von uns haben sich einen Heilungsprozess dieser Situation durch die Institutionalisierung des AdR erwartet. Dieser Heilungsprozess ist nicht eingetreten. Die Tätigkeit des AdR bleibt genauso geheimnisvoll wie die Tätigkeit des Parlaments und der Kommission. Hier wurde eine Chance vertan, was vermeidbar gewesen wäre.
Meine Bitte lautet, dass die alten Häsinnen und Hasen im AdR, wenn die Neukonstruktion mit 350 neuen Mitgliedern vollzogen wird, den Versuch einer selbstkritischen Bespiegelung unternehmen. Da die Mitglieder des AdR von „unten“ und nicht aus den „EU-Tempeln“ kommen, sollten sie versuchen, aus Brüssel etwas zu den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu bringen. Außerdem sollten sie versuchen, Probleme, die die Bürger bewegen und die sehr lange brauchen, bis sie in die oberen Instanzen kommen, schneller und volksnäher zu transportieren. Wenn dies nicht gelingen sollte – ich habe diesen Eindruck –, dann hätte der Ausschuss seine idealistische Aufgabenstellung leider nicht erfüllt. Das muss er aber, weil er besser als jeder andere die Chance zur Transpa
gerinnen und Bürger auf dem Weg mitzunehmen. Auch das ist gescheitert. Eigentlich muss man sagen, das Gegenteil ist bewirkt worden. Zumindest einen solchen Schaden hat der Ausschuss der Regionen noch niemals angerichtet.
Frau Männle, spannend wäre es für uns gewesen – ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie darauf eingehen, dass wir hier die Debatte führen –, wenn Sie die Position der CSU und der Staatsregierung zu aktuellen Streitfragen dargestellt hätten. Da ist uns insbesondere der Dissens zwischen den Kommunen und den Ländern in Deutschland hinsichtlich der Vertretung im Ausschuss der Regionen begegnet. Der Präsident des Bayerischen Städtetages, Herr Schaidinger, Oberbürgermeister von Regensburg, hat gefordert, es soll ungefähr halbe-halbe aussehen. Zurzeit haben wir bekanntlich 24 Vertreterinnen und Vertreter, drei davon kommen von den Kommunen, die restlichen 21 aus den Ländern – also doch ein erheblicher Unterschied. Ich denke, wir sollten uns noch einmal an anderer Stelle darüber auseinandersetzen, wie Sie hier positioniert sind.
Sehr viel gehört haben wir zum Reformvertrag. Was bedeutet denn dieser? – Da wird generell das Loblied der Aufwertung des Ausschusses der Regionen durch die Aufnahme in den Reformvertrag gesungen. Es geht auch um die Klagemöglichkeit beim Europäischen Gerichtshof bei einem Verstoß gegen die Subsidiarität. Wir erlauben uns, das an dieser Stelle noch einmal ins rechte Licht zu rücken. Es gibt sehr viele Kann-Bestimmungen; der Ausschuss der Regionen kann Stellungnahmen abgeben, er kann klagen, wenn er vorher hätte gehört werden müssen, aber nicht gehört worden ist. Ich darf noch einmal zitieren, wie es im Artikel 307 des Vertrages heißen soll:
Der Ausschuss der Regionen wird vom Europäischen Parlament, vom Rat oder von der Kommission in den in den Verträgen vorgesehenen Fällen und in allen anderen Fällen gehört, in denen eines dieser Organe dies für zweckmäßig erachtet.
Der Ausschuss der Regionen kann, wenn er der Auffassung ist, dass spezifi sche regionale Interessen berührt werden, eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Er kann, wenn er dies für zweckdienlich erachtet, von sich aus eine Stellungnahme abgeben.
Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir danken der Kollegin Ursula Männle für den eben gegebenen Bericht, wie überhaupt für ihre Tätigkeit im Ausschuss der Regionen.
Frau Männle hat sich damit ihr Dasein als Politikerin mit Sicherheit nicht leichter gemacht; denn der Ausschuss der Regionen ist ein Gremium, das bekanntlich nicht im Rampenlicht steht, und das Gleiche gilt für diejenigen, die in diesem Gremium arbeiten.
Als Beratungsgremium fällt es dem Ausschuss der Regionen naturgemäß – oder besser sei hier formuliert: der Sache gemäß – nicht leicht, Gehör zu fi nden, nach außen zu dringen. Hinzu kommen – das ist schon ein bisschen angeklungen in Ihrem Beitrag, Frau Männle – die Disparitäten. Es gibt große Regionen, es gibt kleine Regionen. Es gibt Regionen mit eigener Staatlichkeit, und es gibt solche ohne Staatlichkeit. Es gibt Regionen mit mehr Kompetenzen und Regionen mit sehr viel weniger Kompetenzen. In Deutschland haben wir die Konstruktion, dass neben den Ländern auch noch die Kommunen, wenngleich in sehr begrenzter Zahl, im Ausschuss der Regionen mitwirken. Die Vielfalt der EU-Mitgliedsländer kommt hier eben zum Ausdruck, und hier zu einer Stimme zu fi nden, ist aufgrund der Vielfalt kein leichtes Unterfangen.
Aber der Ausschuss der Regionen ist ein wichtiges Instrument der Information, ein Instrument des Austausches, und zwar – hoffentlich – des Austausches in beiden Richtungen. Das heißt: Rat, Kommission und Parlament zum Ausschuss der Regionen und damit zu den Regionen und Kommunen und hoffentlich – so meinte ich das – auch in umgekehrter Richtung.
Einige Anmerkungen im Detail. Oberstes Ziel des Ausschusses der Regionen ist es, Europa den Bürgern nahezubringen. So stand es prominent in einem Artikel der „Bayerischen Staatszeitung“ vom 30. Juli 2006. Damals habe ich mir gedacht, hoppla, das ist ein großartiges, ein hehres Unterfangen. Wir wissen alle, daran sind andere gescheitert und scheitern immer wieder. Es war ein Ziel des Verfassungsvertrages und ein Ziel seines Nachfolgers, des Reformvertrages, die Bürgerinnen und Bürger Europas mehr für die Integration zu begeistern, die Bür
doch wenigstens diese erbärmliche Konstruktion „Bank der Landtage“ – nur Informationsrecht, mehr nicht, selbst in entscheidenden Dingen, die uns angehen – stärker zu bestücken und den Vertretern der Landtage tatsächlich substanzielle Rechte zu gewähren. Bedauerlicherweise ist es nicht einmal hier gelungen, dieses durchzudrücken. Das verheißt einfach nichts Gutes.
Zu der heute so stark bemühten Subsidiarität noch einmal ganz konkret: Frau Männle, Sie haben gesagt, mit dem Reformvertrag würde die Subsidiarität gestärkt. Wir sehen das ganz anders. Ich zitiere Ihnen gerne noch einmal die entscheidenden Passagen: „Die Grundsätze und Bedingungen für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse werden künftig vom Europäischen Parlament und vom Rat durch Verordnungen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt.“ – So soll es im neu gefassten Artikel 16 des bisherigen EG-Vertrags heißen. Das bedeutet, zum ersten Mal gibt es eine Generalklausel, horizontal in die kommunale Daseinsvorsorge hineinzuregieren. Wie Sie da davon sprechen können, dass die Subsidiarität gestärkt würde, weiß ich nicht. Sie meinen vielleicht das beigefügte Protokoll, das wenig hilfreich ist, vor allem wenn wir uns ansehen, wie interpretiert die Kommission in zunehmendem Maße Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Da sind Fälle dabei wie die Entsorgung und die Versorgung – alles Felder, bei denen wir defi nitiv sagen, da wollen wir kein Hineinregieren durch Europa. Und genau das ist bedauerlicherweise jetzt mit dem Vertragswerk gekommen.
Wir können es uns nicht verkneifen, Frau Kollegin Männle – denn das hängt alles zusammen: Subsidiarität, Region, eigene Zuständigkeit –, die Sprüche der Staatsregierung an den Realitäten zu messen. Wir haben den Ex-Kollegen Gauweiler erlebt, der immer wieder auf die Kompetenz-Kompetenz rekurriert hat, die auch der frühere Ministerpräsident Edmund Stoiber sehr gerne im Mund geführt hat. Irgendwann hieß es, Bayern werde dafür sorgen, dass im Gesetz zum Vertrag von Lissabon oder zumindest in den Begleitgesetzen geregelt wird, dass die Kompetenz-Kompetenz nicht bei Europa liegt. Wir haben dem voller Interesse gelauscht, nachgelesen und mitdiskutiert, wie die Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat waren. Wir fi nden nichts im Gesetz und nichts in den Begleitgesetzen. Es waren also nur hohle und leere Versprechungen.
Es geht um die Subsidiarität, um die Rechte, die Belange und Zuständigkeiten von kleineren Einheiten, von Regionen. Eines ist klar: Mit dem Reformvertrag, mit der Einarbeitung der Bestimmungen im Reformvertrag, in den EU-Vertrag und den bisherige EG-Vertrag erlangt das Sekundärrecht Vorrang gegenüber dem deutschen Recht und auch gegenüber dem deutschen Verfassungsrecht. Damit wird der Schutz der Länderverfassungen durch die deutsche Exekutive, durch deutsche Gesetze, zumindest infrage gestellt.
Und dann wird noch einmal Bezug genommen auf die Fälle, in denen der Ausschuss der Regionen tatsächlich Klage führen kann. Mal sehen, was in der Praxis passiert. Also hier die Aufmunterung, tatsächlich auch tätig zu werden.
Erlauben wir uns hier einmal, zu rekurrieren auf die letzte Debatte, die wir unlängst hier geführt haben – es ist gerade einmal einen Monat her – am 6. Mai. Damals ging es auch um den Vertrag von Lissabon. Minister Söder hat eine Regierungserklärung abgegeben. Da haben die Themen Subsidiaritätskontrolle, Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage eine ganz wesentliche Rolle gespielt. Es ging um die Frage der Einbindung der nationalen Parlamente und in Deutschland um die Einbindung der Landtage. Ich darf aus der Rede von Herrn Söder und vorher aus einer Presseerklärung, aus einem Bericht des Kabinetts zitieren: „Die Landtage erhalten Dokumente frühzeitig und eine erste Einschätzung der Staatsregierung.“
Damit sind wir an dem entscheidenden Punkt angelangt, den Kollege Hoderlein angedeutet hat. Ich versuche, es zu konkretisieren: Wir sind beim Spannungsverhältnis zwischen Exekutive und Legislative und der Frage, wie ist es denn tatsächlich um die Subsidiarität bestellt. Hier in Bayern haben wir es bekanntlich und bedauerlicherweise mit einer Aktionseinheit von CSU und Staatsregierung zu tun, wobei wir genau wissen, wer hier Regie führt. Ich komme zu Ihrer Forderung, geschätzte Frau Kollegin Männle, die Position des Vertreters der Regierung solle doch in Stellvertretung ergänzt werden durch einen Vertreter des Landtages. Das ist in der jetzigen Konstellation nicht besonders hilfreich, weil, wie gesagt, eine Aktionseinheit besteht. Von daher wäre das aufzugreifen, was Herr Kollege Hoderlein gesagt hat.
Aber entscheidend für uns muss die Frage sein, was kann der Landtag beispielsweise tun, wenn er frühzeitig informiert wird, oder was können andere tun, wenn sie frühzeitig informiert werden. Haben wir nur das Recht, informiert zu werden, oder haben wir auch andere Rechte? – Da haben wir bedauerlicherweise immer wieder erleben dürfen – deswegen wäre es so spannend, zu erfahren, wie verhalten Sie sich denn dann in anderen Gremien –, wenn es zum Schwur kommt, dann kneift die Fraktion, die gleichzeitig die Regierung stellt.
Ich bringe wieder unser Paradebeispiel, den Antrag der SPD-Fraktion zum Operationellen Programm für die Regionalförderung, Drucksache 15/8300, ein Antrag, der in der Sache überaus sinnvoll war, mit einer materiellen Forderung, nämlich der Bayerische Landtag soll mitentscheiden dürfen, wie dies andere Landtage bereits tun. Aus diesem Antrag wurde im Verlauf der Beratung bedauerlicherweise eine Jubeldeklaration, nicht mehr und nicht weniger. Genauso ist es unseren Anträgen zur Debatte über die Föderalismusreform ergangen. Wir haben gefordert,
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen und der Tagesordnungspunkt erledigt.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.