Vor diesem Hintergrund stehen die Kommunen wirklich in der Verpflichtung. Den Schalthebel, Herr Kollege Wahnschaffe, werden Sie nicht von einem Tag auf den anderen umlegen können. Das heißt: Sie brauchen natürlich einen Vorlauf; das ist überhaupt keine Frage.
Ich möchte eines mal sagen, ob es Ihnen passt oder nicht: Gerade von den Kommunen ist hier in den letzten zwei Jahren Hervorragendes geleistet worden.
Viele Kommunen haben sich gerade vor dem Hintergrund auf den Weg gemacht, dass sie vom Freistaat Bayern Rechtssicherheit haben, und haben vermehrt Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und für Grundschulkinder geschaffen.
Frau Ministerin, erst einmal vielen Dank. Denn jetzt habe ich noch eine Wortmeldung – Herr Kollege Wahnschaffe – zu diesem Tagesordnungspunkt.
Herr Präsident, Frau Staatsministerin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Staatsministerin, Sie haben sich über das Anliegen dieses Dringlichkeitsantrags elegant hinweggemogelt. Ich darf daran erinnern – wir haben einen neuen Staatssekretär im Finanzministerium –, dass der Freistaat Bayern eine Regel hat, von der er nie abweicht: Dann, wenn er freiwillige Leistungen an Kommunen gibt, verlangt er komplementäre Leistungen in gleicher Höhe von den Kommunen. Sie machen es jetzt folgendermaßen: Sie lassen sich vom Bund beschenken. Sie bekommen ein Füllhorn an Investitionsmitteln für Tagesstätten für Kinder unter drei Jahren. Aber Sie tun bei Weitem nicht das, was notwendig wäre, nämlich Komplementärmittel in gleicher Höhe zur Verfügung zu stellen.
Stattdessen sagen Sie hier: Ich bin glücklich darüber, dass ich 100 Millionen über vier Jahre habe. Natürlich sind Sie darüber glücklich, weil Sie dieses Geld dem Finanzminister entlockt haben. Aber das ist nicht der Betrag, den Sie eigentlich bräuchten. Sie sind nicht dafür gewählt worden, das Geschäft des Finanzministers zu betreiben, Sie sind vielmehr gewählt worden, damit Sie die Interessen der Kinder und Eltern in diesem Lande vertreten.
Und das tun Sie nur unzureichend. Wie kommt es denn zum Beispiel, dass der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen – Niedersachsen ist nun im Verhältnis zu Bayern kein reiches Land – inzwischen erklären kann, dass das Land Niedersachsen den Elternbeitrag für Kindertagesstätten übernimmt mit der Aussage, dies sei eine Bildungseinrichtung? – Sie hingegen verteidigen mit Zähnen und Klauen gegenüber dem Bund Ihre Zuständigkeit für Bildungseinrichtungen. Nach innen bürden Sie den Kommunen wieder die Verantwortung auf – das haben Sie heute wieder gemacht –, anstatt selbst die Verantwortung dafür zu übernehmen, damit sie, nämlich die Kommunen, die Einrichtungen schaffen.
Kindertagesstätten sind auch in Bayern Bildungseinrichtungen, und dafür ist in erster Linie der Freistaat Bayern verantwortlich. Dass die Kommunen dazu auch etwas beitragen, ist eine hervorragende Sache, aber Sie sind in der Verantwortung und Sie haben sich bisher aus dieser Verantwortung gestohlen. Deswegen werden wir Sie, auch wenn Sie den Antrag heute ablehnen, weiter an diese Verantwortung erinnern.
Frau Ministerin, mir ist völlig unerklärlich, weshalb Sie den Antrag ablehnen. Er müsste genau in Ihrem Sinne sein. Sie setzen sich doch für den Ausbau von Kinderkrippen ein. Also. – Aber das bleibt Ihr Geheimnis.
Das ist ein toller Begriff. Ich weiß nur nicht genau, was es ist. Ich weiß nicht, was indirekte Rechtssicherheit ist. Frau
Ministerin, sollten Sie damit die Bedarfsplanung meinen, die Sie den Kommunen auferlegt haben, dann liegen Sie falsch.
Denn bei der Bedarfsplanung handeln die Kommunen sehr oft entgegen einem eventuellen Rechtsanspruch der Eltern. Darf ich Ihnen einmal erzählen, wie manchmal mit Müttern umgegangen wird, die zur Gemeinde kommen und sagen: Wir bräuchten einen Krippenplatz in der Kommune. Dann müssen sie sich vom Bürgermeister anhören: Ja wieso denn? Willst’ denn nicht dein Kind daheim erziehen? Warum bleibst’ denn nicht daheim und erziehst dein Kind da? – Das müssen sich Mütter, die für ihre Kinder eine entsprechende Einrichtung suchen, anhören. Wenn das der Spiegel dafür ist, dass das ein indirekter Rechtsanspruch sein soll, wobei das ein völlig blödsinniger Rechtsbegriff ist, dann muss ich Ihnen sagen: Sie verhindern damit geradezu Kinderkrippen, Sie fördern sie nicht.
Hören Sie endlich damit auf, durch immer wieder neue Tricks, sei es eine Herdprämie, sei es ein sogenannter indirekter Rechtsanspruch, Kinderkrippen zu verhindern anstatt sie auszubauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich eröffne die namentliche Abstimmung. Vier Minuten!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Zeit ist um. Ich bitte, die Stimmen auszuzählen. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben. Ich rufe jetzt auf:
Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verlängerung der öffentlichen Auslegung der Unterlagen im Rahmen des luftrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für die dritte Startbahn am Flughafen München (Drs. 15/9066)
Dringlichkeitsantrag der Abg. Georg Schmid, Karl Freller, Engelbert Kupka u. a. u. Frakt. (CSU) Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren nachträgliche Ergänzung und Präzisierung von fristgerecht erhobenen Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München (Drs. 15/9071)
Bevor ich die Aussprache eröffne, gebe ich die noch verbleibenden Redezeiten bekannt: CSU 9 Minuten 10 Sekunden, SPD 6 Minuten 29 Sekunden und GRÜNE 10 Minuten 34 Sekunden. Herr Magerl, ich hoffe, Ihnen reicht die Redezeit.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es vorhin schon gesagt, und ich sage es noch einmal: Wir beantragen zu unserem Dringlichkeitsantrag namentliche Abstimmung. Nur, dass sich jeder darauf einstellen kann.
Herr Magerl, wenn ich Sie einen Augenblick unterbrechen darf: Ich gebe hiermit offiziell bekannt, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt hat, und bitte darum, das gleich bekannt zu geben.
Herr Präsident, Hohes Haus! Es geht um das nächste Woche beginnende Planfeststellungsverfahren für die dritte Startbahn.
Es geht um das nächste Woche beginnende Planfeststellungsverfahren für eine dritte Start- und Landebahn. Das hat mit der Kommunalwahl vor Ort überhaupt nichts zu tun. Ich könnte sehr gut auf dieses Verfahren und diese dritte Startbahn verzichten, ob mit oder ohne Landratskandidatur, Herr Kollege Kreuzer.
Mit unserem Dringlichkeitsantrag wollen wir die Staatsregierung auffordern, wegen des enormen Umfangs der Unterlagen für das luftrechtliche Planfeststellungsverfahren für die dritte Startbahn die Regierung von Oberbayern anzuweisen, die öffentliche Auslegung bis zum 4. Februar 2008 und die Einwendungsfrist bis zum 18. Februar 2008 zu verlängern.
Worum geht es? Ich möchte jetzt keine Grundsatzdebatte zur dritten Startbahn eröffnen. Nur ganz kurz: Die dritte Startbahn würde, wenn sie gebaut würde, gravierende Auswirkungen auf die Landkreise Freising und Erding, aber auch Landshut und Dachau und selbstverständlich auf die betroffene Bevölkerung haben. Einige Leute müssten enteignet werden. Sie würden ihre Heimat verlieren. Die Zahl der Lärmbetroffenen würde sich verdreifachen. Die Eingriffe in den Naturhaushalt wären gigantisch. Ich möchte dies gar nicht vertiefen. Das werden wir an anderer Stelle tun.
Die Pläne sind in 47 Ordnern zusammengefasst. Das sind sechs Umzugskartons, die am Montag ausgeliefert werden. Insgesamt handelt es sich um 10 000 Seiten und
500 Pläne. Ich habe es einmal ausgerechnet: Wenn nur diese sechs Wochen zur Verfügung stünden, müssten die Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Kommunen jeden Tag 235 Seiten, Samstag und Sonntag inklusive, sowie zwölf Pläne durcharbeiten und gleichzeitig substantiierte Einwendungen schreiben und an die Gerichte sowie die Regierung von Oberbayern schicken. Es kann nicht sein, dass dies in derart kurzer Zeit stattfinden muss.
Die von uns geforderte Verlängerung wäre ein Minimum an Entgegenkommen für die betroffene Bevölkerung. Die Bevölkerung und die Kommunen sagen, dass dies in dieser kurzen Zeit nicht zu schaffen ist. Meine Damen und Herren von der CSU, ich bitte Sie dringend: Zeigen Sie sich hier nicht hartleibig. Verstecken Sie sich nicht hinter dem Artikel 73 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, wie Sie das in Ihrem Antrag tun.
Ich habe mir einmal den Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz von König und Meins herausgesucht, der klar und deutlich aussagt: Bei den genannten Fristen – also ein Monat für die Auslegung und ein Monat für die Einwendungen – handle es sich um Mindestfristen zum Schutze Betroffener.