Protocol of the Session on October 10, 2007

Wir hatten in den letzten Wochen eine ganze Reihe von Verkehrsministerkonferenzen; ich habe an fast allen teilgenommen. Es war eindrucksvoll, dass die Länder, ganz gleich, welcher politischer Farbe, in den entscheidenden Fragen einer Meinung waren. Auf der Sonderverkehrsministerkonferenz am 25. September wurden insgesamt 21 entscheidende und wichtige Anliegen beschlossen, die meisten einstimmig. Bekanntlich fi ndet übermorgen eine Sitzung des Bundesrates statt. Hier sind die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz eingebracht, und sie sind Gegenstand der Beratung.

In aller Kürze: Was sind die wesentlichen Anträge? Stichwort Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche. Ich sage auch hier: Zentrales Anliegen der Länder als Besteller des Nahverkehrs ist die Erhaltung des Schienennetzes. Dies hat Minister Huber klar und deutlich immer wieder zum Ausdruck gebracht. Deshalb sind

für uns in erster Linie echte Mitspracherechte bei Investitionen und klar defi nierte Qualitätsvorgaben, deren Nichteinhaltung im konkreten Fall sanktioniert werden kann, wichtig und unverzichtbar. Es hilft schließlich nichts, irgendwelche Vorschriften zu machen, wenn man deren Nichteinhaltung anschließend nicht sanktionieren kann. Wir sagen ebenso klar und deutlich – damit stellen wir uns gegen die Pläne der Bahn: Es kann nicht angehen, nur eine bundesweite Durchschnittsqualität zu ermitteln.

Wir brauchen effektive Sanktionen auch bei schlechter Qualität in einzelnen Teilnetzen und auf einzelnen Strecken. Das ist ganz entscheidend. Es nützt überhaupt nichts, Sanktionsmöglichkeiten auszusprechen, wenn man einen Durchschnitt hat, sondern dies muss spezifi ziert auch auf Einzelstrecken möglich sein. Das bedeutet, es muss eine Teilkündigung des Bewirtschaftungsvertrages möglich sein. Wir können nicht ein Jahrzehnt warten, bis etwas bestehen kann. Wir müssen dann, wenn wir feststellen, dass Sanktionen erforderlich sind, weil gewisse Vorgaben bei einer gewissen Strecke nicht eingehalten werden, sofort vorgehen können.

Der Bund hat nach dem Grundgesetz eine Gemeinwohlverpfl ichtung im Hinblick auf das Netz und muss dauerhaft Mehrheitseigentümer bleiben. Ganz allgemein muss auch die Teilprivatisierung wieder rückgängig gemacht werden können, wenn sie sich nicht bewährt hat.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Auch dies ist eine ganz klare Aussage, und es ist für mich interessant, meine Damen und Herren: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht im Übrigen im Regelfall vor, dass das volle Eigentum an der Infrastruktur nach spätestens 18 Jahren wieder zurück an den Bund fällt. Dafür muss aber – das ist eine ganz entscheidende Forderung – sichergestellt werden, dass private Investoren in diesem Fall nur für die Mehrwerte entschädigt werden, die sie nach der Teilprivatisierung geschaffen haben. Der heutige Wert dieses Infrastrukturunternehmens stammt nämlich zum größten Teil vom Bund und damit von den Steuerzahlern. Auch das ist eine ganz klare Forderung, die Herr Minister Huber deutlich erhoben hat.

Meine Damen und Herren, Stichwort Netzzustandsbericht. Ich glaube, es sollte selbstverständlich sein, dass Bund und Länder über den Zustand des Schienennetzes informiert werden. Leider gibt es hier Versäumnisse. Wir sind mit dem, was von der Bahn und von der Bundesregierung vorgelegt wurde, überhaupt nicht zufrieden. Wir brauchen das ebenso für unsere Ausschreibungsprojekte. Bisher sind die einschlägigen Berichte der Bahn äußerst dürftig. Deshalb fordere ich einen aussagekräftigen Bericht, der den Ländern vorgelegt werden muss.

Auch hier besteht Einheitlichkeit unter den Ländern. Es kann nicht sein, dass nur die Bahn selbst ihre eigene Netzqualität kontrolliert; das würde im Grunde nichts bringen.

Stichwort „Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung“. Diese sogenannte LuFV ist ein Vertrag zwischen Bund

und Bahn, der die Finanzierung durch den Bund und durch die im Gegenzug von der Bahn zu gewährleistende Netzqualität regelt. Dieser Vertrag ist ganz wichtig, ich möchte fast sagen, er ist das Herzstück der zukünftigen Beziehung zwischen Staat und Bahn. Aber auch hier gilt ganz klar: Es darf nicht an den Ländern vorbei gehandelt werden.

(Beifall bei der CSU)

Wir setzen uns dafür ein, alle entscheidenden Fragen nicht nur in einer Nebenvereinbarung, sondern expressis verbis auch im Gesetz zu regeln.

Dies allein reicht allerdings nicht; der Bund hat vor kurzem unserem Drängen nachgegeben und uns einen aktuellen Entwurf des Vertrags vorgelegt. Dieser hat uns gezeigt, dass wir letzten Endes noch nicht einmal in die Verhandlungen miteinbezogen werden müssen. Das aber halten wir für unverzichtbar. Denn in dieser LuFV werden zum Beispiel die Details zur Netzqualität, zu den Investitionen oder auch zu den Sanktionen festgelegt. Das berührt massiv unsere Interessen am Netz. Für uns ist aber von ganz zentraler Bedeutung, wie die Qualität in den Teilnetzen überprüft bzw. sanktioniert wird und wie sich der Zuschuss des Bundes entwickelt. Das betrifft vor allen Dingen auch die Voraussetzungen für die Investitionen in der Fläche. Aber auch da kann ich nachdem, was jetzt verlautbart wurde, sagen: Hier kämpfen wir gemeinsam, denn dies kann und darf nicht kommen. Einschränkungen sind mit uns hier nicht zu machen. Wir werden uns einem schleichenden Rückzug aus der Fläche entgegenstemmen.

Meine Damen und Herren, mit der LuFV wird auch die Finanzierungssystematik umgekrempelt. Auch das ist ein entscheidender Punkt. Künftig wird nur noch das Ergebnis kontrolliert, nämlich die Qualität, die die Bahn mit den Bundeszuschüssen sichern soll. Dies ist ein wichtiger Schritt, der der Bahn mehr unternehmerische Freiheit gewährt. Aber auch hier – das sage ich klar und deutlich – muss sich jedes System in der Praxis bewähren. Die Grundlagen für eine Privatisierung können heute dafür schon geschaffen werden.

Ein weiteres Thema in aller Kürze. Es ist das Thema Stärkung der Regulierungsbehörde. Auch bei diesem Thema gab es eine einheitliche Meinung in der Verkehrsministerkonferenz der Länder. Unser zentrales Credo der Bahnreform lautet nach wie vor: mehr Verkehr auf die Schiene. Dabei habe ich nicht nur die Verkehrsunternehmen der DB im Blick, sondern auch die nicht bundeseigenen Eisenbahnen. Wir haben in Bayern – das ist inzwischen schon gewürdigt worden – mit den Ausschreibungen recht gute Erfahrungen gemacht und können heute mit Genugtuung feststellen, dass wir die Verantwortung, die wir seinerzeit vor zehn Jahren bekommen haben, auch für den Schienenpersonennahverkehr voll wahrgenommen haben. Wir haben immerhin eine Steigerung von 50 % bei den Fahrgastzahlen und von 40 % bei den Zügen.

Ein Letztes. Auch wir meinen, dass sichergestellt werden muss, dass die Trassenpreise auf einem angemessenen

Niveau bleiben. Das ist eine ganz entscheidende Frage. Schließlich zahlen ja wir. Diese Forderung erheben wir nicht unberechtigt, sondern zu Recht. Denn wir zahlen als Nahverkehrsbesteller immerhin rund zwei Drittel der Kosten.

Das zeigt – damit will ich zum Schluss kommen –, dass wir in den ganz entscheidenden, wesentlichen Forderungen einer Meinung sind. Ich kann nur hoffen und wünschen, dass auch übermorgen im Bundesrat diese Forderungen der Länder möglichst einstimmig verabschiedet werden und dass in den weiteren Verhandlungen mit der Bahn und dem Bund die Interessen der Länder soweit wie möglich berücksichtigt werden. Ich hoffe, dass sie möglichst ganz berücksichtigt werden, weil die Berücksichtigung dieser Interessen letzten Endes auch im Interesse des Bundes und der Bahn ist.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Spitzner. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/8995, das ist der Antrag der CSU-Fraktion, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung aus den Reihen der SPD-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/9003, das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Und eine Stimme aus der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich darf nun die Ergebnisse der beiden namentlichen Abstimmungen bekannt geben. Ich komme zunächst zum Dringlichkeitsantrag, betreffend Entschädigung der Kommunen für die Aussetzung des Büchergeldes, Drucksache 15/8994. Das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Mit Ja haben gestimmt 48, mit Nein haben gestimmt 94 Kollegen. Es gab 7 Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Nun gebe ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Jürgen Dupper, Hans-Ulrich Pfaffmann Susann Biedefeld, Johanna Werner-Muggendorfer und Fraktion (SPD) , betreffend Bayern, aber gerechter – Lernmittelfreiheit wieder herstellen; kein Schwarzer Peter an die

Kommunen, Drucksache 15/8996, bekannt. Mit Ja haben gestimmt 47, mit Nein haben gestimmt 93 Kollegen, es gab 5 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen. Auf der Diplomatentribüne hat eine Besucherdelegation aus Vietnam Platz genommen. Ich darf im Hohen Hause den Vizeaußenminister von Vietnam, Herr Vu Dung, ganz herzlich begrüßen. Herzlich willkommen und gute Gespräche bei uns im Landtag und guten Aufenthalt.

(Allgemeiner Beifall)

Wir fahren nun in den Beratungen fort. Die weiteren Dringlichkeitsanträge 15/8997, 15/9005 und 15/8998 werden in die jeweiligen Ausschüsse verwiesen. Darauf haben sich die Fraktionen geeinigt.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 3 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Ingenieurgesetzes und des Dolmetschergesetzes (Drs. 15/8979) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf soll ohne Aussprache federführend dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie überwiesen werden. Wer mit der vorgeschlagenen Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist das so beschlossen. Der Gesetzentwurf ist damit diesem Ausschuss federführend zugewiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (Drs. 15/8978) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung begründet. Bitte sehr, Herr Staatssekretär Schmid.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Feuerwehr ist eine unverzichtbare Säule der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in unserem Lande. Wir haben über 7700 freiwillige Feuerwehren in unserem Lande. Dazu kommen die Berufsfeuerwehren. Insgesamt sind im ehrenamtlichen Bereich 320 000 bis 330 000 Kolleginnen und Kollegen der freiwilligen Feuerwehr unterwegs und sorgen mit für die Sicherheit in unserem Lande.

Das ist ein großartiger Dienst. Deswegen will ich an dieser Stelle allen Kräften, insbesondere den ehrenamt

lichen, einen herzlichen Dank für ihren großartigen Einsatz sagen.

(Beifall bei der CSU und bei Abgeordneten der SPD)

Das Bayerische Feuerwehrgesetz ist jetzt 25 Jahre alt. Ein solches Gesetz muss natürlich auch einmal überarbeitet und der aktuellen Situation angepasst werden. Das Einsatzgeschehen hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Die technischen Hilfseinsätze sind wesentlich stärker in den Vordergrund gerückt. Die Brandeinsätze sind in gleichem Maße in den Hintergrund getreten. Wir haben auf ganz neue Herausforderungen zu reagieren. Ich sehe, welchen Verkehr und wie viele Unfälle es auf unseren Straßen gibt und wie oft die Feuerwehren in solchen Situationen gerufen werden. Gerade für besondere Einsätze wie zum Beispiel bei Chemikalienunfällen, bei denen es ganz neue Herausforderungen gibt, brauchen wir exzellent ausgebildete Feuerwehren, insbesondere auch gut ausgebildete Feuerwehrführungs- und Einsatzkräfte. Deshalb müssen wir prüfen, ob dieses Gesetz noch dem aktuellen Stand entspricht, was verändert und was verbessert werden muss.

Wir haben auch gesellschaftliche Veränderungen. Während es früher nicht allzu schwierig war, im Laufe eines Tages im Ort jemand zu fi nden, der ausrückt, wenn Hilfe und Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger notwendig war, wird das heute oft zum Problem, weil die Menschen nicht mehr unmittelbar am Ort arbeiten, sondern von zuhause weg zur Arbeit gehen und deshalb nicht mehr sofort zum Einsatz kommen können. Deswegen müssen wir darauf auch gesetzgeberisch reagieren. Wir tun das mit der Neuformulierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, mit fl exibleren Lösungen und mit mehr Eigenverantwortung der Kommunen. Natürlich wollen wir auch Verwaltungsabläufe konzentrieren und Bürokratie abbauen, so gut es geht.

Ich will heute fünf Punkte aus diesem Gesetzentwurf kurz herausgreifen. Dieser Gesetzentwurf wird in den zuständigen Ausschüssen umfassend beraten werden. Auf einige wenige essenzielle Punkte will ich aber an dieser Stelle eingehen.

Künftig soll es möglich sein, dass jemand nicht nur Mitglied der Feuerwehr an dem Ort ist, an dem er lebt, sondern dass er auch Mitglied der Feuerwehr dort ist, wo er arbeitet. Doppelmitgliedschaften sollen damit zulässig sein. Wir haben einen Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten im Einsatzfall postuliert.

Wir wollen die Altersgrenze für Feuerwehrleute anheben. Darüber ist im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens vehement diskutiert worden. Wir haben darüber diskutiert, ob wir die Grenze bei 60 Jahren belassen und sie nur auf Antrag anheben. Wir haben uns dann aber zu Recht auf 63 Jahre generell festgelegt. Das ist ein guter Kompromiss, weil damit auch die Alarmsicherheit über Tag verbessert wird.

Eine wichtige Neuerung ist, dass sich die Ortsfeuerwehren zukünftig freiwillig zusammenschließen können. Es können auch Feuerwehrzweckverbände gegründet werden. Dieses Anliegen wurde uns von einzelnen Feuerwehren unmittelbar vorgetragen. Klar muss auch sein, dass wir die kleinen Ortsfeuerwehren dringend brauchen. Es soll immer wieder klar dokumentiert werden, dass sie ein wichtiges Element in unseren Dörfern sind. Wir brauchen sie für den Brandschutz und für die Sicherheit in unserem Lande. Deswegen gibt es eine Bestandsgarantie für unsere Ortsfeuerwehren.

Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Werksfeuerwehren und für die Anordnungsbefugnis ihnen gegenüber soll bei den Regierungen konzentriert werden.

Über einen entscheidenden Punkt wurde sehr kontrovers diskutiert. Wie soll die Hilfsfrist zukünftig geregelt werden? Die Hilfsfrist gilt und ist in einer Vollzugsbekanntmachung festgelegt. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg haben wir uns zunächst mit dem Gedanken getragen, die Hilfsfrist ins Gesetz aufzunehmen. Natürlich gilt auch das, was in einer Bekanntmachung steht. Mit einer gesetzlichen Regelung würde die Hilfsfrist aber eine andere Qualität bekommen. Deswegen haben wir uns zunächst überlegt, die Hilfsfrist als Planungsgrundlage ins Gesetz aufzunehmen.

Hiergegen hat es Widerstand von der kommunalen Seite gegeben. Während die Feuerwehren die Hilfsfrist im Gesetz sehr begrüßt haben, haben die Kommunen gefragt, ob sie in Haftung genommen werden, wenn die Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann. Darüber hatten wir eine sehr kontroverse Diskussion, die aus meiner Sicht eigentlich unberechtigt war. Ich war selbst bei vielen Veranstaltungen und habe mit den Bürgermeistern diskutiert. Dabei war immer ein natürlicher Vorbehalt spürbar, weil die Bürgermeister immer gefragt haben, wie die Haftung ist und wie ein Zivilgericht irgendwann einmal entscheiden wird, wenn etwas passiert. Ich habe immer die Auffassung vertreten, dass es ohne Weiteres möglich wäre, die Hilfsfrist in der von uns sehr offen formulierten Weise zu regeln. Wir haben uns dann doch dazu entschlossen, sie weiterhin in der Vollzugsbekanntmachung zu lassen und nicht unmittelbar ins Gesetz aufzunehmen. So wird der Gesetzesvorschlag heute auch dem Hohen Hause unterbreitet.

Ich glaube, wir haben damit ein gutes Paket zur Fortentwicklung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes geschnürt, das sich in den letzten 25 Jahren exzellent bewährt hat, das aber auch neuen Situationen angepasst werden muss. Ich bitte um eine zügige Beratung in den Ausschüssen und um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.